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IGNORED

Munition an die Arbeit liefern lassen/Waffenaufbewahrung


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Geschrieben

Guten Abend,

 

ich bekomme am Freitag ein Paket mit Munition von einem Händler per overnite geschickt.

Wäre es zulässig die Munition in meine Praxis liefern zu lassen ( ein Schrank auf den nur ich Zugriff habe ist dort vorhanden und hat mehr als ausreichende Sicherheitsklasse) weil ich die ja nicht als "Aufbewahrung " bei der Behörde angegeben habe?

Ursprünglich hieß es nämlich er kommt UM 1400 und jetzt heisst es bis 1400 und ich will ehrlich gesagt nicht alle Patienten absagen.

 

Zweite Frage,

 

ich schiesse demnächst bei einem Freund in München, ich schlafe also auch bei Ihm.

Er hat allerdings in seinen Waffenschränken keinen Platz um die Waffe aufbewahren zu können weil voll und ich will am nächsten Tag direkt wieder fahren, sprich Aufbewahrung im Verein wäre keine Option, jetzt hat mir jemand gesagt die örtliche Polizeibehörde wäre in so einem Fall verpflichtet die Waffe aufzubewahren.

Das klingt für mich eigentlich wie eine Scheisshausparole, ist da was dran?

 

besten Dank

Geschrieben

Warum sollte die polizei deine waffe aufbewahren müssen? Am besten auch noch nen parkplatz zur verfügung stellen, wenn du in der innenstadt keinen bekommst?

Was ich schon mal gemacht habe, ist das aufbewahren bei einem händler/büchser gegen entgelt.

Wenns andererseits nur für eine nacht ist, lass deine waffen doch im transportbehältnis und lege sie neben dein bett. Und hängs vor allem nicht an die große glocke.

 

Und zu frage 1: wenn wirklich nur du zugriff hast, sehe ich da kein problem. Und die mindeststandards für aufbewahrung von munition sind ja nun wirklich nicht hoch angesetzt.

Geschrieben

Moin,

 

ruf bei dem entsprechenden spediteur vor ort bei dir an der die mun an deine adresse liefern soll und sag ihm, er soll nicht zustellen, du holst selber bei ihm in den geschäftsräumen ab, nach vereinbarung! mach ich auch immer so wenn ich nicht zu hause bin wenn geliefert werden soll!

 

zu 2: wer dir so einen schwachfug erzählt solltest du demnächst nicht mehr mit solchen fragen "überfordern"! der hat null ahnung!

wenn du deine waffe in seinem transportbehältnis, verschlossen neben deinem bett aufbewarst für die nacht, dann ist das ok...

Geschrieben

hola amigo RedWhine,

wo Du deine Muni zwischenlagerst bzw. aufbewahrst ist doch deine Sache... solange sicher gestellt ist dass keiner (ausser Du) ran kann.

Überleg mal was ist wenn Du in einem Hotel übernachtest...wo lässt Du die Waffen...natürlich mit ins Bett nehmen (oder daneben) wir lieben doch unsere..., Du musst aber den Hotelier bescheid

sagen laut WaffG...mit Erlaubniss des Inhabers usw.

HangMan69 hat es auf dem punkt geracht

saludos de pancho lobo

Geschrieben

Also Praxis, Patienten und so hört sich doch eigentlich nach intelligentem Menschen an..........

Du darfst in deinen Geschäftsräumen deine Waffen und Munition haben. Auf einer Reise, ja was macht man denn wohl wenn man auf einen Wettkampf fährt und im Hotel übernachten muss???

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb pancho lobo:

Du musst aber den Hotelier bescheid sagen laut WaffG...mit Erlaubniss des Inhabers usw.

 

Im Hotel bei vom Bedürfnis umfassten Zweck, wirklich? Kann das jemand bestätigen? Gerne mit Angabe der entsprechenden Stelle im WaffG.

Geschrieben (bearbeitet)

hola amigo mwe,

google mal "Hotel Übernachtung mit Waffen" oder "WaffG §12 Abs. 3", wenn ich nach Schönebeck / Elbe (liegt etwas südlich von Magdeburg 400 Km einfach) zum HA schnellschieß Wettbewerb fahre ( da ist es wieder: von Bedürfnis...bla bla) nehm ich meine Waffen und die meines Sohnes (zusammen mindestens 6 ) und die Muni auch mit ins Hotel.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben

Vielen Dank schonmal dann lass ich es in die Praxis liefern.

An den Giftschrank komm nur ich ... der hat sehr große Unterfächer.

 

Die Polizei Info habe ich mehrfach aus einem anderen Forum das einen eher englischen Namen mit deutschsprachigen Usern trägt ...

 

"Falls dem nicht so,was den Wenigsten bekannt ist,die örtliche Polizei wäre in so einem Falle zur kostenlosen Aufbewahrung verpflichtet".

 

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb RedWhine:

"Falls dem nicht so,was den Wenigsten bekannt ist,die örtliche Polizei wäre in so einem Falle zur kostenlosen Aufbewahrung verpflichtet".

 

 

Stimmt. Musst nur hingehen und sowas sagen wie "Das Ding hier hab ich grad gefunden. Können Sie es bitte aufbewahren".

 

Abholung könnte allerdings etwas zeitaufwendiger werden.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb RedWhine:

 

ich schiesse demnächst bei einem Freund in München, ich schlafe also auch bei Ihm.

Er hat allerdings in seinen Waffenschränken keinen Platz um die Waffe aufbewahren zu können weil voll und ich will am nächsten Tag direkt wieder fahren, sprich Aufbewahrung im Verein wäre keine Option, jetzt hat mir jemand gesagt die örtliche Polizeibehörde wäre in so einem Fall verpflichtet die Waffe aufzubewahren.

Das klingt für mich eigentlich wie eine Scheisshausparole, ist da was dran?

 

besten Dank

Schon mal in die AWaffV, §13 (11) geschaut?

 

"Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen [...] insbesondere im Zusammenhang mit [...] dem sportlichen Schießen [...] unter angemessener Aufsicht aufzubewahren [...] wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist"

 

Absätze 1 bis 8 definieren die hoffentlich allseits bekannten Anforderungen an Waffen- und Munitionsschränke

 

Wozu sollte die Polizeibehörde nötig sein?

 

Das ist auch die Rechtsgrundlage für das Hotelzimmer. Ob der Hotelier dem erlaubnisfreien Führen im Hotel zustimmen muss: Ich weiß es nicht. Ist in "meinen" Wettkampfhotels aber auch völlig unproblematisch, die wissen warum ich dort übernachte.

 

Gruß,

 

grayson

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