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Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?


Schwarzseher

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Hallo,

 

welche Qualifikation braucht man mindestens, um waffenrechtlich als "für die Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson" zu gelten?

Ich könnte über einen anderen Sportverein (kein Schießsport) einen Lehrgang zum "Übungsleiter C" mitmachen. Reicht das schon oder bringt das zumindest etwas, um darauf aufzubauen? Ich meine formal gesehen, nicht wissensmäßig.

 

Bei Google konnte ich dazu keine sicheren Aussagen finden. Standard ist wohl die Jugendbasislizenz, aber einige anderweitige, nicht-sportartspezifische (also nicht im Schießsportverband erworbene) Lizenzen werden offenbar auch anerkannt?

 

Danke,

 

Schwarzseher

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vor einer Stunde schrieb alzi:

 

wie wäre es, wenn Du das mal DEINEN Verband fragst?

 

 

der hat Qualifizierungsrichtlinien.......die das regeln....

 

 

Für den DSB: Du brauchst zusätzich eine JuBaLi.

 

Für den BDS: Schießleiter+ pädagogische Ausbildung oder AdA-Lizenz (Lehrbefugnis für Meister)

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.... beim NWDSB wird als Voraussetzung für die JuBaLi die "verbandseigene" Waffensachkunde gefordert. Eine andere als die eigene Waffensachkunde wird nicht akzeptiert.

Konsequenz : Die Waffensachkunde noch einmal beim DSB machen (wozu natürlich kaum jemand Lust hat). Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die ehrenamtliche Jugendarbeit so ausgebremst wurde.

Schade - zumindest im Sinne einer (doch hoffentlich!) gemeinsamen Sache.

 

Viele Grüße

 

sundance

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vor 53 Minuten schrieb Bautsch:

Du brauchst auch noch ein Führungszeugnis nach Bundeskinderschutzgesetz!

Wird oft und gerne "vergessen"!

 

Da nützen auch Deine waffenrechtlichen Überprüfungen nix!

 

so wie ich das mal (weiß jetzt aber nimmer wo genau, irgendeine Verbandsmitteilung) gelesen hatte, ist das nicht zwingend.

 

hatte aber in dem Zusammenhang dann meinem Vorstand mitgeteilt, falls er sowas wirklich fordern würde, wäre die Jugendbetreuung um mind. einen Mitarbeiter ärmer. ich fang jetzt nicht auch noch an da regelmäßig Führungszeugnisse zu verteilen.

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vor 4 Stunden schrieb alzi:

 

so wie ich das mal (weiß jetzt aber nimmer wo genau, irgendeine Verbandsmitteilung) gelesen hatte, ist das nicht zwingend.

 

hatte aber in dem Zusammenhang dann meinem Vorstand mitgeteilt, falls er sowas wirklich fordern würde, wäre die Jugendbetreuung um mind. einen Mitarbeiter ärmer. ich fang jetzt nicht auch noch an da regelmäßig Führungszeugnisse zu verteilen.

 

Is so! Inzwischem muss man ja leider sagen, is Gott sei Dank so.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html

 

War bei unserer Feuerwehr ein riesen Akt und ist beim Schützenverein mit Jugendarbeit nicht anders. Ich hab meins inzwischen schon zum zweiten Mal abgeben dürfen.

Wie gesagt, das Ganze wird gern "vergessen".

Wobei auch hier gilt, wo kein Kläger ... usw.

 

Das Dumme ist nur, dass das Ganze nix mit "Qualifikation" zu tun hat, sondern eben mit Recht und Gesetz. Ist halt ein Filter mehr.

Bearbeitet von Bautsch
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ich lese da immer nur "sollen", also es wird dringend empfohlen. bzw stellt irgendwie den "Regelfall" dar, d.h. aber auch nicht in jedem Fall und schon garnicht immer.


da steht kein "haben zu", also kein müssen.

 

 

 

 

ein Jurist sieht das bestimmt etwas anders (und dürfte auch sehr vom Rechtsgebiet abhängen), aber für mich als Laien ist das lediglich eine Empfehlung, wenn auch eine dringende.....

Bearbeitet von alzi
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vor 2 Stunden schrieb Bautsch:

Is so! Inzwischem muss man ja leider sagen, is Gott sei Dank so.

 

Nur zwingend für " Träger der öffentlichen Jugendhilfe". 

Allerdings können davon auch Fördergelder und sonstige Beihilfen abhängen.

 

vor 13 Stunden schrieb SchwererReuther:

Danke! Das Dokument kannte ich noch nicht, scheint auch recht neu zu sein.

Lustig ist allerdings, daß der DOSB-Trainerschein beim BDS als Nachweis anerkannt wird, im DSB jedoch nur in Kombination mit der JuBaLi.

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vor 16 Stunden schrieb alzi:

wie wäre es, wenn Du das mal DEINEN Verband fragst?

 

Mir war nicht bewusst, dass das auch noch verbandsabhängig ist.

 

In den Richtlinien vom BDS steht, dass auch "Übungsleiterscheine des Deutschen Olympischen Sportbundes" anerkannt werden "können"?
Bei mir würde das über den Kreissportbund laufen, der im Landessportbund ist, welcher im DOSB organisiert ist; demnach sollte das passen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtliche Zwecke ja gebührenfrei und für mich auch sonst kein Problem.
 
Aber wenn ich mir nun die Anerkennung vom BDS bescheinigen lasse, heißt das, ich darf trotzdem nicht auf dem Schießstand eines DSB-Vereins einen Jugendlichen betreuen, der nur DSB-Mitglied ist - und müsste für den DSB noch mal eine Bescheinigung nach DSB-Richtlinien erbringen? Vom DSB erhielt ich die Auskunft, dass dort in jedem Fall die JuBaLi Voraussetzung ist.
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Die Qualifizierungsrichtlinien der nach § 15 WaffG vom BVA anerkannten Sportschützenverbände basieren auf § 10 Abs. 6 AWaffV und werden auch in Ziff. 27.4.1 WaffVwV erwähnt, siehe z.B. für den DSB hier: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Richtlinien DSB/Ausbildungsrichtlinie_Jugend-Basis-Lizenz.pdf

 

bzw. hier für Standaufsichten: https://www.bssb.de/bssb/schuetzenhandbuch/Richtlinien_Ausbildung_Standaufsicht_Layout_1.pdf

 

Für Bayern reicht der C-Schein nicht aus, denn dazu steht in o.g. letzterer Richtlinie z.B.:

 

Innerhalb des BSSB gelten folgende Aussagen für

die Befähigung zur Kinder- und Jugendarbeit:

– Alle Inhaber von gültigen (nicht abgelaufen) Vereinsübungsleiterausweisen

– Alle Inhaber einer gültigen Jugendassistentenausbildung

– Alle Inhaber von gültigen Übungsleiterscheinen F und J

– Alle B-Trainer, alle A-Trainer mit gültigen Scheinen

– Alle Personen, die eine jugendpädagogische Ausbildung durchlaufen haben

wie z. B. Handwerksmeister mit großem Befähigungsnachweis, Lehrkräfte,

Ausbilder mit ADA-Befähigung usw.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Innerhalb des BSSB gelten folgende Aussagen für

 

die Befähigung zur Kinder- und Jugendarbeit:

– Alle Inhaber von gültigen (nicht abgelaufen) Vereinsübungsleiterausweisen

– Alle Inhaber einer gültigen Jugendassistentenausbildung

– Alle Inhaber von gültigen Übungsleiterscheinen F und J

– Alle B-Trainer, alle A-Trainer mit gültigen Scheinen

– Alle Personen, die eine jugendpädagogische Ausbildung durchlaufen haben

wie z. B. Handwerksmeister mit großem Befähigungsnachweis, Lehrkräfte,

Ausbilder mit ADA-Befähigung usw.

Servus,

bedeutet das, dass ich mit meiner ADA-Befähigung "automatisch" beim DSB auf Kinder- und Jugendliche "aufpassen" darf? Oder wird aufgrund der nachgewiesenen ADA-Ausbildung ein "Ausweis" (oder was auch immer) vom BSSB ausgestellt?

Gruß

HBM

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der BSSB (und die zuständige Behörde) wird das als ausreichend anerkennen, die Behörde kann Dir das auch so schriftlich bestätigen (wozu aber, die Richtlinien des BSSB sind ja "abgenommen"). der BSSB wird Dir aber wohl deswegen keine Jugendbasislizenz ausstellen.

 

es gab da wohl mal ne Übergangsphase in der den altgedienten Hasen und anderweitig qualifizierten Personen eine solche ausgestellt wurde ("Bestandsschutz"). die Zeiten sind aber vorbei.

 

 

was willst Du?.......Deine Qualifikation ist ausreichend und wird anerkannt....der BSSB sagt das reicht ihm.

Bearbeitet von alzi
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Hallo,

 

ich würde mal sagen das der DSB das wohl gern so hätte...in der Realität sieht es aber so aus das die Vereine froh sind wenn überhaupt jemand den Jugendleiter macht! Wenn derjenige dann noch sich dann nur dafür das er Jugendlichen beibringen darf wie man schießt sich auch noch Wochenenden auf Lehrgängen um die Ohren schlagen darf, dann wird man da wohl noch weniger Leute finden.

Für mich ist es seltsam, weil meine Jugendtrainer hatten all das nicht und nichtsdestotrotz sind aus diesen Jahrgängen sehr erfolgreiche Schützen hervorgegangen, und Schaden hat auch keiner genommen.

Aus meiner Sicht ist das Ganze Blödsinn im Quadrat.

 

Gruß

Carsten

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vor 2 Minuten schrieb alzi:

was willst Du?.......Deine Qualifikation ist ausreichend und wird anerkannt....der BSSB sagt das reicht ihm.

Passt alles, es gibt nur immer mal wieder (z.B. beim BDMP, wenn eine Schießleiter-Ausbildung des BDS anerkannt wird) die Vorgehensweise, dass man die Ausbildung nachweisen muss und dann ein "verbandsspezifisches" Dokument (in meinem Beispiel den BDMP-Schießleiter-Ausweis) ausgestellt wird. Daher mein Nachfrage.

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vor 6 Minuten schrieb Shortcut:

Aus meiner Sicht ist das Ganze Blödsinn im Quadrat.

 

so sieht aber nunmal das Ausbildungskonzept und LIZENZmodell des DSB aus. und diese Richtlinien sind auch Teil der Anerkennung des DSB als Schießsportverband. also.......friss oder stirb!

 

 

ist wie mit der Sachkunde...und der Fachkunde....etc.

....rein formal reicht der Wisch aus...... sagt aber rein garnix über die tatsächliche Eignung und Qualifikation aus.

 

Engangement und Kompetenz kann man sich so aber nicht "erkaufen", das muss woanders herkommen. und tut es in aller Regel auch!

 

 

für mich war der Lehrgang für die JuBaLi eigentlich nur 2 Tage "absitzen", nachdem der Verband die Teilnahmegebühr hatte.

in den allerallermeisten Fällen wird das Spiel mitgespielt um den Verein formal und rechtlich abzusichern, mehr nicht!

Bearbeitet von alzi
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Mitnichten...ich fress das nicht...wenn ich das fressen soll dann kotz ich und dann haben die halt einen weniger der sich um Jugend kümmert. Nachwuchs wollen sie ja auch haben. Wenn dieser tolle Verband so weiter macht werde ich eh wechseln...weil diese Gängelei durch den DSB geht mir eh auf die Nüsse.

 

Gruß

Carsten

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für mich ist die JuBaLi nur einer Erweiterung der Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht, so dass der Verein formal und rechtlich ( in dieser Hinsicht) abgesichert ist. aber nur weils so verlangt wird und der DSB das über seine Richtlinen so verlangt.

 

wirklich sinnvoll ist es nicht. wer nicht mit Kindern und Jugendlichen kann und wer vom Schießen keine Ahnung hat, der bringt auch mit JuBaLi die Vereinsjugend nicht weiter.

 

auch musst Du unterscheiden zwischen Jugendleiter ( reines Vereinsamt ), Jugendtrainer ( da gibts jetzt auch ne separate Lizenz für, wenn ich mich nicht irre) und der Befähigung zur Aufsicht über Kinder und Jugendliche (Jugendbasislizenz). die JuBaLi hat aber mit "Trainer" erstmal garnix zu tun, das ist einfach nur die Mindestvoraussetzung dass Kinder und Jugendliche überhaupt im Verein schießen dürfen (abhängig vom Alter und den geschossenen Waffen)!

Bearbeitet von alzi
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Am 5.2.2017 um 23:58 schrieb Sal-Peter:

Für den BDS: Schießleiter+ pädagogische Ausbildung oder AdA-Lizenz (Lehrbefugnis für Meister)

 

 

Warum Schießleiter?

 

 

 

 
Zitat

 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind
∑Mitgliedschaft imBundesverband
∑Qualifizierung als Standaufsicht und
∑Inhaberschaft einer beliebigen Waffenbesitzkarte für erlaubnispflichtigeSchusswaffen
, mindestens im Kaliber .22

 

  

 

 

 

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