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IGNORED

Schusswaffengebrauch mitten auf der Straße


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Geschrieben

In einem sozialen Netzwerk geistert derzeit ein Video rum das eine Kreuzung in Deutschland zeigt.

http://m.liveleak.com/view?i=19a_1484532657

Zu sehen ist wie mehrere Männer südländischer Herkunft Um sich schießen.

Es stellt sich mir als Zugewandertem eine Frage bzw ich würde gerne ein kleines Gedankenexperiment machen.

 

Mehrere Männer schießen auf einer Kreuzung um sich, ob SS oder Echt ist nicht erkennbar.

Sie gefährden andere Fahrzeuge und Fußgänger durch riskante Fahrmanöver.

An einer Stelle ist zu sehen wie die Waffe in Richtung Passant gehalten und abgefeuert wird.

 

Nehmen wir nach München mal an die Filmende Person auf dem Balkon hat ein sagen wir AR 15.

Mein erster Impuls war... Da zelebrieren irgendwelche Islamisten geplanten Mord und Totschlag und gleich geht es los...

Das dass eine Hochzeit sein sollte habe ich lediglich durch die Überschrift des Videos erkannt.

ist in einem solchen Fall ein Eingreifen als LWB auf jeden Fall strafbar?

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Pereira:

Mein erster Impuls war

 

Und was, wenn der nicht der Wirklichkeit entspricht?

 

Wenn es sich beispielsweise um Filmaufnahmen handelt?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb heletz:

 

Und was, wenn der nicht der Wirklichkeit entspricht?

 

Wenn es sich beispielsweise um Filmaufnahmen handelt?

 

Putativnotstand

 

(wenn nicht 20 Bräute rumrennen und nix abgesperrt ist, keine Kameras weit und breit)

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sebastians:

keine Kameras weit und breit

 

 

Nennt sich dann "Versteckte Kamera".

 

LWB sind nicht die Ordnungsmacht dieses Staates.

 

Auch, wenn einige in ihrer Überheblichkeit das meinen.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Pereira:

ist in einem solchen Fall ein Eingreifen als LWB auf jeden Fall strafbar?

 

Wie würde dein eingreifen - insbesondere als "LWB" - denn aussehen?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb heletz:

Nennt sich dann "Versteckte Kamera".

LWB sind nicht die Ordnungsmacht dieses Staates.

Auch, wenn einige in ihrer Überheblichkeit das meinen.

 

Auch um des Scherzes Willen darf man heutzutage nicht alles ungestraft:

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5123573/Anklage-nach-Versteckte-KameraAktion-mit-Waffenattrappe

 

Die Ordnungsmacht kommt, wenn sie gerufen wird,

LWB wären nur zufällig dort und sind wie jeder berechtigt sich mit angemessenen Mitteln zu verteidigen.

 

Der Putativnotstand wurde für genau solche Situationen im Gesetz verankert (je nach Einzelfall).

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Pereira:

ist in einem solchen Fall ein Eingreifen als LWB auf jeden Fall strafbar?

Ich kann das Video nicht sehen, gehe also nur von Deiner Schilderung aus.

 

Du schreibst "Sie gefährden andere Fahrzeuge und Fußgänger durch riskante Fahrmanöver."

Eine Gefahr ist kein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff", Notwehr scheidet also aus.

 

Es bleibt ggf. ein Rechtfertigender Notstand. Da ist aber Voraussetzung, dass das "das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt". Beeinträchtigtes Interesse ist Leib und Leben, geschütztes Interesse sind entweder Sachwerte oder Leib und Leben. Im günstigsten Fall haben wir eine Gleichwertigkeit von geschütztem und beeinträchtigtem Interesse. Rechtfertigender Notstand ist allein hier schon ausgeschlossen. Er wäre es wohl aber auch wegen "Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

 

Schauen wir auf "entschuldigender Notstand". Der setzt ein Näheverhältnis zum Opfer voraus, soweit die Handlung nicht eigene Rechtsgüter schützt. Wenn Du also nicht erkennst, das Dein Angehöriger oder eine andere Dir nahestehende person gefährdet ist, wofür DU beweispflichtig bist, scheidet auch entschuldigender Notstand aus.

 

Notwehrexzess kommt nur in Frage, wennn tatsächlich eine Notwehrlage besteht. Da das nicht der Fall ist (siehe oben) kommt auch Notwehrexzess nicht in Frage.

 

Bleibt Putativer Notwehrexzess. Also Du bildest Dir eine Notwehrlage ein und überschreitest die Grenzen aus Furcht oder Schrecken. Das glaubt man keinem, der hübsch in Sicherheit auf dem Balkon steht. Geht auch nicht.

 

Bleibt Putativ-Notwehr also Du bildest Dir die Notwehrlage ein. Da führt zum tatbestandsirrtum und per § 16 StGB käme man hinsichtlich vorsätzlichem Handeln aus der Sache raus, hinsichtlich der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt man drin. Da würde ich sagen bei jemandem der zwangsweise sachkundig ist, wird sich schwerlich ein Gericht finden, jedenfalls nicht unterhalb des BGH.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Solange man nicht einhundert Prozent SICHER ist, was da los ist, Kopf runter und abwarten.

Und von den Behörden und vor allem den Gerichten würde ich erwarten,  das solchen Vollpatienten ALLE ihre "Spielsachen" (Waffen, Autos, Filmausrüstung usw.) beschlagnahmt werden und das Ganze garniert wird mit einer ordentlichen Freiheitsstrafe.

Nicht, dass das nicht heute schon möglich wäre... 

Nur wird heute ja eher von Polizei und "schon länger hier Lebenden" erwartet, solche lebensfrohen Bräuche als Bereicherung zu verstehen. 

Bearbeitet von Oneshot
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schopy:

110 wählen?

Wenn Du es cool findest daß dann irgend ein Winkeladvokat ein wertvolles Organ der Rechtspflege seiner geschätzten Mandantschaft schwarz auf weiß zeigt wo Deine Haus wohnt? Nicht jeder ist so gut aufgestellt wie Du. Also: Ich würde das vermutlich nicht machen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Sebastians:

Der Putativnotstand wurde für genau solche Situationen im Gesetz verankert (je nach Einzelfall).

Erstens ist er das nicht und zweitens ist er umstritten.

Geschrieben

Um Phantasien auszuleben wie man als mutiger und entschlossener AR15 Sniper

einen Terrorangriff abwehren könnte, ist diese Fallkonstellation der ultimative Leckerbissen.

Über Nacht DER Held sein der weltweit in allen Nachrichten erscheint.

Das wäre doch der Hammer! Und man könnte sich in der eigenen Wichtigkeit suhlen.

Ich möchte aber erinnern dass der Mann in München, der den bornierten Vorhautakrobaten mit seiner Glock auf

dem Parkdeck beschimpft und beleidigt hat dafür sogar eine Strafanzeige dafür kassiert hat.

Noch Fragen, Hauser?

 

Alle Besitzer von Sportgewehren wie AR15 oder M1A oder wie auch immer sollten

sich besser Gedanken machen wann und wo sie damit ihr Hobby pflegen

und nicht darüber ob man mit den Prügeln denn "schnell mal die Welt retten kann".

 

oswald

 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Bautz:

Bleibt Putativer Notwehrexzess. Also Du bildest Dir eine Notwehrlage ein und überschreitest die Grenzen aus Furcht oder Schrecken. Das glaubt man keinem, der hübsch in Sicherheit auf dem Balkon steht. Geht auch nicht.

 

Bleibt Putativ-Notwehr also Du bildest Dir die Notwehrlage ein. Da würde ich sagen bei jemandem der zwnagsweise sachkundig ist, wir dsich schwerlich ein Gericht finden, jedenfalls nicht unterhalb des BGH.

 

Sieht das nicht schon komplett anders aus, wenn man unten auf der Straße steht, Schreie und Schüsse hört und die Verursacher nur kurz sieht, bevor man sich aus Angst duckt ?

Aus wieviel Metern Entfernung muss man erkennen können, ob sie mit SSW oder scharf schießen ?

Aus wieviel Metern Entfernung muss man erkennen können, ob es eine "normale Feier" ist, ein Amoklauf oder Terroristen ?

 

Ich weiß, kommt extrem auf die Umstände an...

Die Umstände im Video sind zugegebenermaßen jetzt nicht sooo schwer zu erkennen, auch aus einiger Entfernung vom Balkon.

Geschrieben

Putativnotwehr ist nicht umstritten. Es ist nur ein "schwierigeres" juristisches Konstrukt. 

Es bleibt eigentlich nur die Frage, wie weit man sich für seine Mitmenschen aus dem Fenster legen will. Wobei es irgendwie bitter ist, dass man abwägen muss...

Wobei auch niemand weiß, wie die Richter das ganze sehen, jetzt, wo der Terror wirklich in D angekommen ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Sebastians:

bevor man sich aus Angst duckt ?

Ducken aus Angst ist völlig O.K.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb hellbert:

 

Es bleibt eigentlich nur die Frage, wie weit man sich für seine Mitmenschen aus dem Fenster legen will. Wobei es irgendwie bitter ist, dass man abwägen muss...

 

Selbstverständlich transportierst aufgrund des vom Bedürfnis umfassten Zwecks just in diesem Moment deine "Legalwaffe", hast zufällig Munition dabei.............wägst dann ab bevor du das verschlossene Transportbehältniss öffnest, Magazin entnimmst,die getrennt transportierte Munition rauskramst,  lädst.......... Hollywood oder Bollywood?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

30er Magazin rein und Vollgas!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung: Ironie

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb horidoman:

Das ist doch harmloser Kinderkram in dem Film. Würde runtergehen und mitfeiern.

Genauso wie hier zB.!

 

 

Wann kommen die Projektile denn endlich wieder runter ???

Geschrieben
Gerade eben schrieb Sebastians:

 

Wann kommen die Projektile denn endlich wieder runter ???

 

Vermutlich ist das halbe Nachbardorf umgefallen :-D

Geschrieben

Kann ein Mod. dieses Thema löschen oder zumindest zumachen?

Solche Fallkonstellationen wie die des Themenstarters haben

in einem seriösen Fachforum nix zu suchen.

Sowas  kann man am Stammtisch mit genügend Bier oder Schnaps im Kopf

bis zur Erschöpfung diskutieren.

Aber auch nur dann wenn alle so besoffen sind dass sie sich am Tag danach

nicht mehr an den Rotz erinnern können.

 

In diesem Sinne

 

oswald 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Merkava3:

Kann ein Mod. dieses Thema löschen oder zumindest zumachen?

 

Besser ist das. Und die Frage nach dem LWB-Einsatz ist ja eh beantwortet: Nein.

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Gast
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