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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

Zusätzlicher Einwurf:

 

Die gemeinsame Lagerung (nicht Überkreuz, sondern gemeinsam) von Waffen und passender Munition ist in sog. Jägerschränken (A mit B-Innenfach) zulässig.

Auch hier gab es über den gesamten Zeitraum der Gültigkeit keinerlei Probleme oder Zwischenfälle.

 

DIe angestrebte Vereinfachung durch das BMI ist nachgewiesenermaßen auch unterhalb der Schutzklasse 0/1 machbar.

Wenn also die VEreinfachung ein Argument sein soll und die Erfahrung der Gesamtzeit einfließt, ist eine Vorgabe einer niedrigeren Schutzstufe als 0/1 geboten.

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Als bisher stiller Mitleser brennt es mir bei diesem Thema doch so sehr in den Finger, dass ich selbst in die Tasten haue.

 

Lässt sich aus der Erfahrung der Forenteilnehmer sagen, wie lange es von diesem Referentenentwurf zum verabschiedeten Gesetz dauern wird?

 

Grund:

Ich habe nach bestandener Sachkundeprüfung mir einen B-Schrank bestellt, kann/darf meine WBK jedoch erst im Juli beantragen ...

 

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Am ‎06‎.‎01‎.‎2017 um 15:17 schrieb niles_ferrier:

Ich habe nach bestandener Sachkundeprüfung mir einen B-Schrank bestellt, kann/darf meine WBK jedoch erst im Juli beantragen ...

 

Du könntest schon ein paar Monate vorher eine grüne WBK mit Voreintrag für eine bedürfnisfreie Kurzwaffe (z.B. 4mmM20) beantragen. Für die muss schließlich auch mindestens ein B-Schrank vorhanden sein. Sobald die 12 Monate Wartezeit abgelaufen sind, brauchst du dir mit deiner Bedürfnisbescheinigung nur noch Voreinträge für die 'echten' Sportwaffen holen, was binnen 5 Minuten direkt auf dem Amt möglich sein sollte. Den Voreintrag für die Bedürfnisfreie kannst du verfallen lassen.

Kostet Geld (für den einen Voreintrag, durch den die WBK dann auch eine Zeile weniger fasst), spart aber Wartezeit und der Tresor wäre entsprechend erfasst.

 

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Danke für den Tipp Schwarzseher, ich werde morgen mal auf dem Landratsamt anrufen und bei den SB direkt nachfragen, wie Sie meine Lage sehen.

 

Womöglich reicht für das LRA ja der Kaufnachweis aus, die SB werden das "verschärfte" Gesetz ja in Zukunft auch anwenden, evtl. gibt es ja die Möglichkeit, hier was zu deichseln.

 

Ich werde auf jeden Fall berichten, was rausgekommen ist.

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Es gibt so viele erlaubnisfreie Waffen die Aufbewahrungspflichten beinhalten. Ob nun eine SRS oder ein Dolch.

Alles kann man da sofort einschließen.

Die 4mmM20 bekommt man inkl. WBK auch innerhalb von 4 Wochen.

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vor 14 Minuten schrieb niles_ferrier:

Danke für den Tipp Schwarzseher, ich werde morgen mal auf dem Landratsamt anrufen und bei den SB direkt nachfragen, wie Sie meine Lage sehen.

 

Womöglich reicht für das LRA ja der Kaufnachweis aus, die SB werden das "verschärfte" Gesetz ja in Zukunft auch anwenden, evtl. gibt es ja die Möglichkeit, hier was zu deichseln.

 

Ich werde auf jeden Fall berichten, was rausgekommen ist.

Du solltest eher deine Politiker anrufen und denen sagen, dass du sie nicht wählen wirst, wenn sie dir solchen Irrsinn aufbürden.

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Besitzstandswahrung ist gut und schön. Aber bitte denkt auch mal an neue LWB. Viele werden gar nicht erst zu LWB, weil sie sich einen 0er oder Ier Schrank für 1000 EUR ++ mit 200 kg ++ Gewicht nicht leisten können. Stellt euch mal Studenten vor, die irgendeine Dachgeschoss-Wohnung, eine WG oder ein Studentenwohnheim beziehen und mit einem Schrank der 250 kg-Klasse anrücken - und dann nach womöglich 2 Semestern wieder umziehen etc. - das kriegen die nicht gebacken. Da aber gleichzeitig alte Schützenkollegen zunehmend ausscheiden, wird der Kreis der LWB und damit unser Einfluß zunehmend und rasant kleiner werden. Manche werden jetzt sagen: klar, das ist gewollt. Der unbedarfte Abgeordnete will das aber nicht. Und je mehr man dann nachbohrt, desto mehr müssen diejenigen aus der Deckung kommen, die einfach nur den Legalwaffenbesitz plattmachen wollen. Also lohnt es sich nachzuhaken.

Und ich sagte es woanders schon mal: Wichtiger als jetzt ne Schmalspur-Altbesitzerregelung durchzudrücken, ist es, auch künftig leichte+bezahlbare Waffenschränke für Neueinsteiger verfügbar zu halten. Die 20-30 EUR/Schrank Mehraufwand für genormte und überwachte S1/S2-Schränke nach EN14450 (laut VDMA die verbesserte Nachfolgenorm von A/B) bringt keinen um, die 0/Ier Norm nach EN 1143-1 verdoppelt bis verdreifacht hingegen die Schrankkosten und das Gewicht und sind ein Killer für viele Neueinsteiger. Das müsste auch unsere Lobby berücksichtigen.

 

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vor 18 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Und ich sagte es woanders schon mal: Wichtiger als jetzt ne Schmalspur-Altbesitzerregelung durchzudrücken, ist es, auch künftig leichte+bezahlbare Waffenschränke für Neueinsteiger verfügbar zu halten. Die 20-30 EUR/Schrank Mehraufwand für genormte und überwachte S1/S2-Schränke nach EN14450 (laut VDMA die verbesserte Nachfolgenorm von A/B) bringt keinen um, die 0/Ier Norm nach EN 1143-1 verdoppelt bis verdreifacht hingegen die Schrankkosten und das Gewicht und sind ein Killer für viele Neueinsteiger. Das müsste auch unsere Lobby berücksichtigen.

 

Richtig, doch auch das zielt zu kurz.

MAn kann bereits unterhalb von A/B die Aufbewahrung sorgsam sicherstellen.

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Ich habe heute mit dem LRA telefoniert.

SB war sehr freundlich und hat versucht mir irgendwie zu helfen.


Die Aussagen:

 

- WBK für Flobert Revolver o.ä. wird nichts, da ich kein Bedürfnis dafür habe.

- SB kann sich an ein Schreiben bzgl. der kommenden Verschärfung erinnern, konnte das aber adhoc nicht finden, für die Verschärfung muss es jedoch eine Übergangsfrist geben

- Wenn ich mein Bedürfnisnachweis vom Verband habe soll ich mich direkt an SB wenden und wir regeln das direkt.

 

Nochmal als Hinweis:

Ich kann den Bedürfnisnachweis vom BSSB (mein Verband) erst zum 01.07.2016 anfordern, da ich dann erst 6 Monate Mitglied im Verein bin. Bin zwar seit 03.2015 beim BSSB aber für Luftverein gemeldet.

Wegen des folgenden Passus der bei mir greift. Bedürfnisordnung BSSB

Zitat

das mittelbare Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im DSB, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen DSB-Verein)  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. Eine Anerkennung von Zeiten in einem anderen anerkannten Dachverband ist nach Prüfung möglich, die Mindest- zeit beim DSB/BSSB beträgt jedoch mindestens 6 Monate

 

 

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vor 49 Minuten schrieb niles_ferrier:

Nochmal als Hinweis:

Ich kann den Bedürfnisnachweis vom BSSB (mein Verband) erst zum 01.07.2016 anfordern, da ich dann erst 6 Monate Mitglied im Verein bin. Bin zwar seit 03.2015 beim BSSB aber für Luftverein gemeldet.

Wegen des folgenden Passus der bei mir greift. Bedürfnisordnung BSSB

Wenn Du seit 3.2015 in einem BSSB-Verein Mitglied warst, dann sollte das auch früher gehen. Die 6 Monate gelten nur, wenn Du vorher in einem anderen Verband (also nicht DSB/BSSB) Mitglied gewesen wärst. Evtl. liegt es aber daran, dass Dir Dein "alter" Verein kein Schießen mit erwerbspflichtigen Schusswaffen bestätigen kann. Die 18 Termine sollten aber auch innerhalb der Mitgliedszeit in Deinem "neuen" Verein ausreichen, aber evlt. möchte der Verein deshalb als "interne Regelung" die 6 Monate.

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vor 2 Stunden schrieb niles_ferrier:

 

- WBK für Flobert Revolver o.ä. wird nichts, da ich kein Bedürfnis dafür habe.

Wenn mit "Flobert Revolver" ein Revolver in 4mm M20 gemeint ist, dann gilt folgendes:

 

Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt2 des WaffG:

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung
zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §
25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

 

Der SB soll sich an das geltende Gesetz halten und nicht auf irgendwelche "Verschärfungen" spekulieren. Wenn die anderen Erwerbsbedingungen (§ 4 Abs. 1 Nr 1 - 3) erfüllt sind, ist sein Ermessensspielraum Null.

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vor 4 Stunden schrieb Gruger:

Gilt aber nur wenn die Waffe auch als 4mm gebaut wurde. Umbauten unterliegen dem Bedürfnis für die ursprüngliche Waffe.

Sollte man im Hinterkopf haben beim Waffenkauf. Das wird zB bei egun nicht unbedingt in den Beschreibungen erwähnt ;-)

Darauf habe ich letze Woche 2 Anbieter konvertierter 4mm Waffen bei egun hingewiesen.Beide wollten es nicht glauben, einer hat auf dem Amt nachgefragt und seine Auktion dann raus genommen. Die andere steht noch drin. Bei beiden kein Hinweis auf Voreintrag im Ursprungskaliber. Verkauft die einer auf einen 4mm Voreintrag ist das ein überlassen an einen nicht berechtigten und gibt massiv Ärger.

Originale 4mm Waffen zu kaufen um eine grüne WBK zu bekommen ist auch heute noch kein Problem................

 

Peter

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Am 01/08/2017 um 21:03 schrieb niles_ferrier:

Danke für den Tipp Schwarzseher, ich werde morgen mal auf dem Landratsamt anrufen und bei den SB direkt nachfragen, wie Sie meine Lage sehen.

 

Womöglich reicht für das LRA ja der Kaufnachweis aus, die SB werden das "verschärfte" Gesetz ja in Zukunft auch anwenden, evtl. gibt es ja die Möglichkeit, hier was zu deichseln.

 

Ich werde auf jeden Fall berichten, was rausgekommen ist.

Haben die Glaskugeln bei euch auf dem Amt?

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  • 3 Wochen später...

Ich war heute auf dem LRA und habe meinen Antrag auf eine WBK für ne KW in 4 mm M20 abgegeben. 

 

20 Minuten später und 100€ ärmer hatte ich die grüne WBK in der Hand. 

 

Zum Glück wohne ich in Bayern, wo die Zuverlässigkeitsprüfung nur 1 Woche dauert ( habe letzte Woche den Antrag für Unbedenklichkeitsbescheinigung reingefaxt)

 

Danke nochmal für den Tipp mit den bedürfnisfreien Feuerwaffen!

 

Jetzt kann ich beruhigt abwarten bis ich das Bedürfnis beim Verband beantragen kann und dann alles noch schneller geht. 

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