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IGNORED

SLF auf 2 Schuss abgeändert--dann auf gelbe?


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Geschrieben (bearbeitet)

Nabend,

ich bin ein wenig verwirrt :shout:

Nein es liegt nicht an meinem Alter, sondern an der Tatsache, wie aussagefähig unser Waffengesetz ist.

Gestern kam ein Gastschütze in unserem Verein und wollte sich erst mal so umschauen, da er erst neu in unsere Gegend gezogen ist und einen nuen Verein sucht.

Wir haben eine 50m Aussenbahn für Flinten, die er auch direkt in Beschlag nahm.

Er holte eine SLF heraus und verballerte ein paar Slugs.

Durfte dann auch mal direkt an den Prügel ;) Ich fragte ihn dann, warum er nur 2 Patronen lädt? Die Antwort bügelte in der ersten Sekunde alle meine Falten aus meinem Gesicht. Antwort: 8 Schussmagazin wurde auf ein 2 Schussmagazin abgeändert, damit er die Flinte auf gelb bekommt. Damit wäre sie einer Quer- oder BDF gleichgestellt. Habe den Eintrag gesehen!!! Dabei ist im Röhrenmagazin lediglich ein Distanzstück verbaut worden. Ließe sich in 5 min wieder entfernen.

Hä?? Habe ich da etwas verpasst?

 

 

 

Bearbeitet von wwalther
Geschrieben

Wundern würde mich so ein Eintrag nicht.Ob der SB damals aber wusste WAS er da abstempelt glaube ich nicht . Und ob das einer heutigen Überprüfung noch stand halten würde glaube ich auch nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

SLF begrenzen hab ich hier auch schon gehört. Ging um die Beantragung einer SLF für Trapp beim saarländischen Schützenbund ( DSB). Die musste angeblich auch auf 2 Schuss begrenzt werden wegen Sportordnung. In welche WBK die dann aber kam weiß ich nicht. Da war sie jedenfalls .

 

Peter

Geschrieben (bearbeitet)

so alt war der Eintrag noch gar nicht. Meinte 2012 oder 2013 gelesen zu haben. Reduzierung auf 2 Patronen war auch so eingetragen. Also wusste der SB ganz genau was er da eintrug.

Naja, eine doppelläufige Flinte, kann wie der Namen schon sagt, 2 Patronen aufnehmen, die hintereinander (oder auch zusammen ;) ) abgefeuert werden können. Danach muss man sie wieder laden. Bei der SLF mit 2 Schuss nicht anders. Daher finde ich das jetzt nicht soooo abwegig.

 

Bearbeitet von wwalther
Geschrieben

Quelle DSB :

 

Trap

  • Waffen: zugelassen sind alle Flinten einschließlich deren halbautomatische Modelle, die das Kaliber 12 nicht überschreiten. 
    Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass sich nicht mehr als eine Patrone in das Magazin laden lässt. Die Verwendung von Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte Pump Guns) ist verboten.
      
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb BigMamma:

Ich liebe den DSB... die 2 Schuss Begrenzung bei Selbstladern kennt das AffG ja nur für Jäger... aber was juckt das den DSB... 

Den DSB "juckt" aber seine Sportordnung und die wird hier zitiert.

Geschrieben

Das ist ja schön und gut, aber der DSB ändert mit seiner Sportordnung sicher nicht das Waffengesetz.

 

Und nach dem ist der Eintrag einer Selbstladeflinte, auch wenn diese "nur zweischüssig" ist, auf eine neue Gelbe WBK* nicht korrekt. §14 Abs. 4 WaffG und die Begriffsbestimmungen im Anhang geben das nicht her. Eine Gleichstellung einer Automatischen Schusswaffe mit Magazinbegrenzung mit einer Einzelladerwaffe gibt es nicht.

 

 

*Auf eine alte Gelbe WBK natürlich auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb HBM:

Den DSB "juckt" aber seine Sportordnung und die wird hier zitiert.

 

Das aber nur bei Bewerben... und deshalb kann einem das außerhalb davon so was von Pups sein... 

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb German:

Das ist ja schön und gut, aber der DSB ändert mit seiner Sportordnung sicher nicht das Waffengesetz.

 Ich möchte behaupten das " der DSB " das auch nicht möchte. Der DSB hat eine Trap- Sportordnung für zweischüssige Flinten. [fullstop]

 

Wer die wo einträgt ist dem Verband doch eher latte.

 

Wenn wir schon dabei sind: Wenn die o.g. Knifte nun einen gezogenen Lauf hat, was ist sie dann.. ? ;)

Bearbeitet von Kalinke
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb German:

Das ist ja schön und gut, aber der DSB ändert mit seiner Sportordnung sicher nicht das Waffengesetz.

Und der DSB trägt die Flinte auch nicht ein, sondern der SB, daher kann ich Dir nur zustimmen, allerdings geht Dein Beitrag am Thema vorbei.

 

vor 5 Minuten schrieb BigMamma:

Das aber nur bei Bewerben... und deshalb kann einem das außerhalb davon so was von Pups sein... 

Ja, aber auch beim Trap-Training nach DSB-Sportordnung muss die Waffe passen.

 

Bin aber bei Euch, dass der SB hier einfach falsch eingetragen hat. Die Waffe gehört auf die Grüne WBK und das ohne "irgendwelche" Magazinbeschränkungen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung bezüglich der Gelben WBK ungemein:

 

Zitat

§14 (4) WaffG

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

 

Frage an den Threadstarter: Ist eine Selbstladeflinte mit Begrenzung auf 1 Patrone im Magazin eine Einzellader-Langwaffe?

 

Kleine Tip: Einfach mal in die Begriffsbestimmungen des WaffG schauen:

 

Zitat

2.4 
Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

 

Jetzt klar?

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Kalinke:

Wer die wo einträgt ist dem Verband doch eher latte.

 

Das sollte ihm aber nicht "eher latte" sein.

 

Aber er hat diesbezüglich natürlich keinen Kontrollauftrag geschweige denn irgendwelche rechtlichen Kompetenzen. Es fällt nur früher oder später auf ihn zurück, wenn seine (mutmaßlich vereins-/verbandsintern "sachkundig" gemachten) Mitglieder mit seinen Bedürfnissen falsche Eintragungen in den falschen WBKs haben...

 

vor 32 Minuten schrieb Kalinke:

Wenn die o.g. Knifte nun einen gezogenen Lauf hat, was ist sie dann.. ? ;)

 

Immer noch eine Automatische Schusswaffe i.S.d. Gesetzes. Das ist vollkommen unabhängig vom Laufprofil.

 

 

vor 23 Minuten schrieb PetMan:

Bei egun werden z.Z. auch VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb auf die gelbe angeboten. Würden sie nicht eingetragen verspricht der Händler Geld zurück. Scheint also je nach Amt auch noch zu funktionieren.

 

Das macht es nicht richtiger.

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb PetMan:

Bei egun werden z.Z. auch VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb auf die gelbe angeboten. Würden sie nicht eingetragen verspricht der Händler Geld zurück. Scheint also je nach Amt auch noch zu funktionieren.

Wieso soll das nicht funktionieren? 

Es handelt sich doch um eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf - darauf passt doch die Beschreibung.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Bei egun werden z.Z. auch VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb auf die gelbe angeboten. Würden sie nicht eingetragen verspricht der Händler Geld zurück. Scheint also je nach Amt auch noch zu funktionieren.

Welcher Verband erlaubt Flinten mit gezogenen Läufen in der Sportordnung bzw. verbietet diese zumindest nicht?

 

BDS: (nein) In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich Waffen mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufeinsätzen zugelassen. Choke-Einsätze gelten nicht als Laufeinsätze im obigen Sinne und dürfen deshalb
verwendet werden.

 

BDMP: (nein) Gesetzeskonforme Vorderschaftrepetierflinten mit glattem Lauf.

 

DSU: (ja) Alle Vorderschaft- und Unterhebelrepetierflinten mit: Magazinkapazität mindestens 5 Patronen, Gewehrschäftung, offener Visierung, Leuchtpunktvisier „Dot“.

Allerdings ist das mir im Moment vorliegende Sporthandbuch von 2011 und ich kenne mich in diesem Verband auch nicht so gut aus, daher kann es sein, dass inzwischen auch keine Flinten mit gezogenem Lauf mehr erlaubt sind.

 

Zusätzlich und da drehen wir uns immer wieder im Kreis ist eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf jetzt nicht eine Vorderschaftrepeteirbüchse in Kaliber 12? Gott sei Dank ist mir das egal, da ich zum einen mehr als genug "Bedürgnis" für eine VRF auf Grün habe und zum anderen auf Jagdschein die VRFs einfach so kaufen kann. Als Sportschütze sollte es maximal 6 Monate (bzw. 2/6-Regelung) dauern bis man eine VRF auch auf Grün (gerne dann mit gezogenem Lauf oder mit einem Austauschlauf) erwerben kann.

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb HBM:

 

Zusätzlich und da drehen wir uns immer wieder im Kreis ist eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf jetzt nicht eine Vorderschaftrepeteirbüchse in Kaliber 12?

 

Und was ändert das im Bezug auf die gelbe WBK?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb P22:

Wieso soll das nicht funktionieren? 

 

Weil das eine Gesetzeslücke ist, die durch falsche bzw. nicht zu Ende gedachte Definitionen und Formulierungen entstanden ist.

 

Mehrschüssige Repetierwaffen, die Flintenmunition verschiessen, sollten nie auf die neue Gelbe WBK sondern auf die Grüne.

 

Dadurch, dass man vergessen hat, dass es auch "Büchsenläufe" für Flinten (wir merken schon an der Formulierung: die Dinger sind dann immer noch Flinten...) gibt, haben das einige Waffenbehörden trotzdem eingetragen. Andere tun das nicht mehr oder haben es nie getan.

Der Gesetzgeber wird das zu gegebener Zeit anpassen und in den entsprechenden Gremien wird/wurde das Thema bereits behandelt.

 

Das Thema wurde allerdings bereits in epischer Breite im Forum diskutiert, einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb P22:

Und was ändert das im Bezug auf die gelbe WBK?

Weil es für "Vorderschaftrepetierbüchsen im Kaliber 12" keine Disziplin gibt - zumindest kenne ich keine, aber evtl. hilfst Du mir ja.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb German:

Es fällt nur früher oder später auf ihn zurück, wenn seine (mutmaßlich vereins-/verbandsintern "sachkundig" gemachten) Mitglieder mit seinen Bedürfnissen falsche Eintragungen in den falschen WBKs haben...

 

Der Verband bescheinigt nur das Bedürfnis für eine sportordnungskonforme Waffenart. 

Ob die darauf hin erworbene Waffe dem entspricht, kann der Verband i.d.R. nicht verifizieren. Das ist Sache der eintragenden Behörde.
Meiner SBine konnte ich bislang immer ihre schon mehrfach geäußerten Zweifel (kein Mensch kann alles wissen) mit Bildern und Beschreibungen aus dem Internet beseitigen. Z.B. bei der Freien Pistole TOZ 35 auf Gelbe WBK.

Geschrieben

Da der Thread schon komplett OT ging und wir die VRF Problematik auch schon mehrfach bis zum Abwinken diskutiert haben, ist hier erstmal dicht.

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