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IGNORED

Waffenrecht in den USA mit und nach Trump


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Geschrieben
Am 1/28/2017 um 02:15 schrieb Ch. aus S.:

 

Wobei man dann aber doch wieder den Worten eine Bedeutung zuschreibt, die ihnen jemand aus der Zeit, in der das entsprechende Gesetz entstanden ist, aus technischen Gründen gar nicht hätte geben können. Für jemanden aus dem Jahre 1791 waren "arms" Blankwaffen und Vorderlader mit Steinschloss oder früheren Schlossarten. Das Abschnorcheln sämtlicher elektrischer Kommunikation durch diverse Dienste wäre eine ähnliche Grauzone, bzw. nicht verboten, denn jemand aus dem Jahre 1791 würde ein Telefongespräch oder eine Datenübertragung über's Internet wohl nicht als "papers" ansehen. An diesem Punkt weichen auch die Originalisten vom Verständnis des Entstehungszeitraums ab, bzw. dröseln die Unterschiede z.B. in "rechtlich" und "technisch" auf.

 

 

Das sind beides Behauptungen, die so nicht ganz offensichtlich sind. Die Gründerväter lebten in einer ziemlich fortschrittsgläubigen Zeit, weshalb sie sich auch gleich ein Patentamt in die Verfassung geschrieben haben. Fortschritte in der Technologie der Schußwaffen und der Kommunikationstechniken waren ihnen nicht fremd. Wenn man Ben Franklin die Idee des Telegraphen erklärt hätte, dann hätte er wohl gesagt "genial! und versucht, einen zu bauen. Wenn man Paul Revere die Idee des Revolvers oder der Automatikgewehrs erklärt hätte genauso (wobei geeignete Zünder wohl die größte Schwierigkeit gewesen wären). Die Behauptung, daß ein AR, als eingeführte individuelle Schußwaffe in der regulären Armee auch die Milizwaffe par excellence, nicht vom zweiten Verfassungszusatz gedeckt sei wäre mit einigermaßen großer Wahrscheinlichkeit den Verfassungsvätern genauso absurd vorgekommen, wie die Behauptung, daß nur Piken und Luntenschloßwaffen geschützt sein, weil ja kein Mensch die Feuerkadenz einer Armeemuskete oder die Präzision eines Pennsylvaniagewehrs bräuchte.

 

 

 

 

Geschrieben
Am 11/13/2016 um 16:04 schrieb kulli:

Kann ich Utah als Tourist eine Waffe führen. 

Ich dachte man muss überall permanent Alien sein um das zu dürfen.

 

Als Ausländer gibt es noch das Kuriosum zu beachten, daß das Bundesrecht Ausländern, die keine permanent Residents sind, im Grundsatz den Besitz von Waffen ganz verbietet, dann aber eine Ausnahme so breit wie ein Scheuentor hat, nämlich Besitzer eines gültigen Jagdscheins, den man sich wiederum für ein paar Dollar aus dem Internet lösen kann. Es gibt auch keine Zweckbindung an die Jagd. Das sieht man zum Beispiel daran, daß das Antragsformular für eine Sammlerlizenz, mit der man sich gewisse Waffen einfach nach Hause schicken lassen darf, bei Ausländern ganz einfach danach fragt, ob man denn einen Jagdschein habe. Dann gibt es in manchen Staaten auch noch allerlei oft kuriose Beschränkungen für Ausländer, die oft sehr schlampig formuliert sind und noch nie vor Gericht getestet wurden. Bei der Ausstellung von Waffenscheinen hängt's dann auch wieder vom Recht der Einzelstaaten ab. Ich weiß nicht, welche Staaten an Ausländer ohne Green Card und erst recht ohne permanente Adresse und ohne Sozialversicherungsnummer Scheine ausstellen. Mag sein, daß das in manchen geht, und dann gibt's ja wie schon oben gesagt auch noch ein paar Flecken, wo es den Schein gar nicht braucht. Es ist das aber alles rechtlich ein Dickicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Heute nacht um 2:00 Uhr unserer Zeit wird Trump wohl anläßlich einer Pressekonferenz verkünden, für welchen Kandidaten er sich als Scalias Nachfolger entschieden hat. Zwei Tage früher als ursprünglich geplant.

 

Nicht näher benannte Quellen behaupten, daß drei Kandidaten in die "Endrunde" gekommen sein sollen: Neil Gorsuch (derzeit Richter am Berufungsgericht des 10. Bundesgerichtsbezirks), Thomas Hardiman (3.) und William Pryor (11.). Die ersten beiden sind Originalisten/Textualisten nach Scalias Machart, bei letzterem würde es ein extrem zäher, harter Kampf um seine Bestätigung im Senat wegen seiner strikten Gegnerschaft zu Roe v. Wade (Urteil des Verfassungsgerichtes von 1973, legalisierte die Abtreibung bundesweit) werden.

 

 

Am 30.1.2017 um 10:39 schrieb Proud NRA Member:

Das sind beides Behauptungen, die so nicht ganz offensichtlich sind. Die Gründerväter lebten in einer ziemlich fortschrittsgläubigen Zeit, weshalb sie sich auch gleich ein Patentamt in die Verfassung geschrieben haben. Fortschritte in der Technologie der Schußwaffen und der Kommunikationstechniken waren ihnen nicht fremd. Wenn man Ben Franklin die Idee des Telegraphen erklärt hätte, dann hätte er wohl gesagt "genial! und versucht, einen zu bauen. Wenn man Paul Revere die Idee des Revolvers oder der Automatikgewehrs erklärt hätte genauso (wobei geeignete Zünder wohl die größte Schwierigkeit gewesen wären). Die Behauptung, daß ein AR, als eingeführte individuelle Schußwaffe in der regulären Armee auch die Milizwaffe par excellence, nicht vom zweiten Verfassungszusatz gedeckt sei wäre mit einigermaßen großer Wahrscheinlichkeit den Verfassungsvätern genauso absurd vorgekommen, wie die Behauptung, daß nur Piken und Luntenschloßwaffen geschützt sein, weil ja kein Mensch die Feuerkadenz einer Armeemuskete oder die Präzision eines Pennsylvaniagewehrs bräuchte.

 

Genau das hat der Massachussetts Supreme Court in Caetano letztes Jahr mit seiner Begründung, ein Taser habe zur Zeit der Gründung nicht existiert und sei deswegen auch keine unter 2A geschützte Waffe, versucht zu unterlaufen. Der Widerspruch zum derzeit letztgültigen Wort über das 2nd Amendment (das bereits erwähnte Heller-Urteil) war damit so offensichtlich, daß SCOTUS die Beschwerde über das Urteil nicht nur annahm, sondern mit 8:0 Stimmen (also einschließlich der viereinhalb progressiven Richter) selbiges aufhob.

 

Private Bürger besaßen zur Zeit der Gründung und auch danach (mindestens bis zum erfolglosen Sezessionskrieg des Südens) nicht nur Musketen und Dolche, sondern Kanonen, größere Artilleriegeschütze und teilweise eigene Kriegsschiffe (Ironclads). Der Hauptautor der Verfassung, Madison, der auch darauf bestand, die Bill of Rights dieser anzugliedern, schrieb dereinst, daß er diese Praxis für gut und richtig hielt. Heute dagegen wird in einigen Jurisdiktionen der USA erbittert darum gestritten, ob sog. Assault Rifles (stinknormale AR-15) auf Weisung des Justizministers oder gar aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses* verboten werden können oder nicht. Maschinengewehre und Mörser sind seit Längerem schon außer Reichweite. Änderungen unter Trump? Kaum.

 

Was den Zeitgeist in Justiz und Exekutive generell angeht: In Heller wurde darauf erkannt, daß der zweite Verfassungszusatz (Waffen besitzen und führen dürfen) ein individuelles Recht der Bürger, kein kollektives der Bundesstaaten ist (Ende der 20er, Anfang der 30er  - also zur gleichen Zeit, in der die ersten "großen" Beschränkungsgesetze in den USA auftauchten - kam in der Judikative die kuriose Mode auf, 2A als "Recht der Bundesstaaten, die Miliz zu bewaffnen" zu betrachten, was aus einer Vielzahl von Gründen unhaltbar ist). Das war 2008. 2010 wurde im Nachfolgefall McDonald darauf erkannt, daß neben dem Bund selbst auch die Bundesstaaten den zweiten Verfassungszusatz respektieren müssen.

 

Ist also bald neun Jahre her. Bis heute ist es z.B. in D.C. oder Maryland dennoch unmöglich, legal eine Pistole zu führen. Die progressiven Elemente in den niederen Instanzen haben einfach damit begonnen, Heller wiederum in ihrem Sinne zu interpretieren, wodurch allerlei mit jenem Urteil scheinkompatible Begründungen über "angemessene Beschränkungen des Rechts" in die Welt gesetzt wurden. Trotz der unmißverständlichen, klaren Worte in Heller wehren sich die Erfüllungsgehilfen des Zeitgeistes in den widerborstigeren Landesteilen bis heute mit Händen und Füßen gegen dessen Umsetzung. Symptomatisch für diesen Schwebezustand ist z.B. auch, daß die Federalist Society (im Großen und Ganzen ergebnislose) Sondertagungen unter der Überschrift Enforcing the Heller Decision abhält (das war im vergangenen November).

 

Zum Kontrast: In Obergefell erkannte SCOTUS im November 2014 (5:4) darauf, daß die Verfassung angeblich ein "Recht" auf Homosexuellen"ehen" schütze und somit sämtliche Verbote dieser Praxis in den verschiedenen Bundesstaaten null und nichtig seien. Die Verfassung schweigt zu sämtlichen Angelegenheiten rund um Ehe und Familie. Man fand notwendigerweise dieses "Recht" daher in den sog. "Halbschatten" und "Emanationen" des Dokuments (es lebt!). Es dauerte nicht einmal einen einzigen Tag, um Standesbeamte in den Counties landauf, landab dazu zu bewegen, die neue Sorte Eheschließungen durchzuführen (teilweise in Sonderschichten bis spät nachts). Unnötig zu sagen, daß die Federalist Society keine Sondertagungen zum Thema Enforcing the Obergefell Decision veranstalten muß.

 

 

*Friedman v. Highland Park wurde 2015 an den Supreme Court herangetragen. Die Gemeinde Highland Park in Michigan verbietet, wie man bei uns sagen würde,  "anscheinsartige" halbautomatische Gewehre und "große" Magazine (alles über zehn Schuß). Das Gericht verweigerte die Annahme des Falls, und so existiert bis heute kein höchstrichterlicher Spruch dazu, ob halbautomatische Gewehre und große Magazine von 2A geschützt werden oder nicht (Scalia und Thomas dachten, das sei durch Heller mehr als deutlich bejaht worden).

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Julius Corrino:

Genau das hat der Massachussetts Supreme Court in Caetano letztes Jahr mit seiner Begründung, ein Taser habe zur Zeit der Gründung nicht existiert und sei deswegen auch keine unter 2A geschützte Waffe, versucht zu unterlaufen.

 

Wenn man diese Argumentation zu Ende denkt, dann gilt die Pressefreiheit auch nicht für Radio, Fernsehen und Internetmedien, denn das gab es damals auch nicht. Und die Meinungsfreiheit gilt dann auch nur für Meinungen, die damals bereits bekannt waren.

 

=> Offensichtlich absurd.

 

Sowas halte ich für politische Urteile.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man die Verfassung der USA wirklich wörtlich auslegt , darf jeder freie Bürger Waffen besitzen und tragen, ob verdeckt ist eigentlich keine Frage (auch ein Waldläufer trug neben einem Gewehr oft eine Pistole offen oder verdeckt).

Ein Derringer (Vorderlader) war damals auch eine Waffe die von vielen Bürgern in Städten  verdeckt getragen wurde.

Ob wirklich jeder Bürger eine elektrische gurtgespeiste M 163 Gatling Gun oder einen M42 Flakpanzer mit 40 mm  Zwillingsflak braucht wäre noch zu klären (eine Politische Entscheidung) lt. Verfassung  kein Problem da jeder Bürger damals wie schon erwähnt jede Art von Waffen kaufen konnte.

Eigentlich darf keine Stadt oder Land den Waffenbesitz einschränken da jeder Amerikaner gleich ist (lt. Verfassung) es hat nur noch kein Präsident durchgesetzt da es zu viele Befindlichkeiten im gesamten System gibt die das verhindern.

Straffälligheit war damals auch kein Problem, jeder der damals aus dem Knast kam konnte eine Waffe kaufen, allerdings gab es damals auch nur relativ wenige " Berufsverbrecher" normalerweise wurden solche eher früher als später aufgehängt.

Heute gibt es leider in Amerika ganze Stadviertel in denen es von Berufverbrechern (viele illegal) nur so wimmelt, denen man nie wieder legal eine waffe geben dürfte, aber das ist kaum ein Problem da sie sowieso genug illegale Waffen haben und tragen.

Meinungsfreiheit war damals für allgemein gedacht und sollte auch heute so verstanden werden.

Abtreibung, Transgender oder offene Homosexuallität  war damals undenkbar und wäre garantiert nicht in Sinne der damaligen Verfassungsschreiber, (die alle gute Kirchgänger waren) da sieht man wie die Verfassung politisch verbogen wird, der Suprem Court ist natürlich auch nur ein politisches Gremium das nach dem Zufallsprinzips besetzt wird (wer ist President, welche Mehrheit im Senat,usw,usw).

 

Deshalb ist ein Richter der die Verfassung wörtlich auslegt immer ein Gewinn für Waffenbesitzer

 

Bearbeitet von Edward
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Edward:

Ob wirklich jeder Bürger eine elektrische gurtgespeiste M 163 Gatling Gun oder einen M42 Flakpanzer mit 40 mm  Zwillingsflak braucht wäre noch zu klären (eine Politische Entscheidung) lt. Verfassung  kein Problem da jeder Bürger damals wie schon erwähnt jede Art von Waffen kaufen konnte.

 

Waren in der CH frei zu erwerben ohne irgendwelche Papiere bis 2008

 

Das einzige Problem niemand bis auf ein paar Hansel haben sich so etwas hin gelegt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb joker_ch:

Waren in der CH frei zu erwerben ohne irgendwelche Papiere bis 2008

 

Das einzige Problem niemand bis auf ein paar Hansel haben sich so etwas hin gelegt.

Eine Frage off topic, einen echten Panzer mit scharfen 40 mm Kanonen und Munition ?

 

ist nicht negativ gemeint nur interessehalber weil ich so wenige Schweizer kenne die ich sowas fragen könnte

Bearbeitet von Edward
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Edward:

Wenn man die Verfassung der USA wirklich wörtlich auslegt , darf jeder freie Bürger Waffen besitzen und tragen, ob verdeckt ist eigentlich keine Frage (auch ein Waldläufer trug neben einem Gewehr oft eine Pistole offen oder verdeckt).

Ein Derringer (Vorderlader) war damals auch eine Waffe die von vielen Bürgern in Städten  verdeckt getragen wurde.

 

Eine kleine Anmerkung: So ganz einfach ist es ausweislich Heller und auch neuerdings des en banc-Urteils in Peruta v. San Diego County eben nicht. In beiden Fällen wurden umfangreichste historische Analysen des 2nd Amendment bzw. seiner auf die britische magna carta zurückgehenden Vorläufer (und wiederum des der carta vorangehenden Gewohnheitsrechts) angefertigt (bis ins Jahr 1299 ging man zurück). Das Ergebnis beidesmal: Es ist leider nun einmal eine (für die einen bittere) Wahrheit, daß 2A ausdrücklich kein Recht auf verdecktes Führen schützt.

 

Unbestritten ist, daß an vielen Orten zu unterschiedlichen Zeiten keine Verbote des verdeckten Führens bestanden. Es besteht aber auch kein Zweifel daran, daß diese Erlaubnispraxis immer eine (verfassungskonform) widerrufbare war. War's erlaubt, fein. Wurd's allerdings verboten, gab's keine Möglichkeit, dagegen mit juristischen Mitteln vorzugehen. Auf heutige Verhältnisse angewandt: Wenn viele Bundesstaaten das verdeckte Führen erlauben, liegt das an der wohlwollenden Legislative in Wyoming, New Hampshire, usw., nicht am 2nd Amendment. Gegen z.B. das kalifornische Verbot des verdeckten Führens kann man auf gerichtlichem Wege absolut nix machen*, der Drops ist nun endgültig gelutscht.

 

Zitat

Deshalb ist ein Richter der die Verfassung wörtlich auslegt immer ein Gewinn für Waffenbesitzer

 

 Absolut!

 

Viele Grüße ins sonnige Florida**,

Julius

 

* Gegen das nahezu kategorische Verbot des offenen Führens hingegen sehr wohl.

**Ihr habt da übrigens ein paar wirklich gehirnamputierte republikanische (!) Senatoren; spezifisch Sen's Flores and Garcia, welche entschlossen sind, ein Gesetz, welches Euch das erlaubnisfreie, offene Führen von Kurzwaffen wieder ermöglichen würde, schon im Ausschuß der Kammer zu Fall zu bringen.

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Julius Corrino:

Gegen z.B. das kalifornische Verbot des verdeckten Führens kann man auf gerichtlichem Wege absolut nix machen*, der Drops ist nun endgültig gelutscht.

 

Nicht auf der Grundlage des zweiten Verfassungszusatzes. Gesetze gegen bestimmte Arten des Verdeckens von Waffen haben auch in Staaten mit unbestrittenem Recht auf Waffenbesitz eine lange Tradition, z.B. Verbote von Stockdegen, die als heimtückisch angesehen wurden.

 

Was allerdings noch nicht mit der hinreichenden Wirkung aufgearbeitet ist, ist daß "may issue" Regeln, wie auch die in Deutschland, ganz erhebliche Fragen bezüglich des gleichen Rechtsschutzes für alle Bürger aufwerfen. In den wenigen Fällen, wo es gelungen ist, Listen der "may issue" Inhaber in restriktiven Staaten zu bekommen (es gibt eine Liste aus dem New York der 1980er), gab es jedesmal eine ganz offensichtliche massive Bevorzugung verwaltungsnaher Personen und prominenter Bonzen, die sich nicht mit einer Analyse der Gefährdung und der Geeignetheit einer Waffe, um diese Gefährdung zu reduzieren, erklären lassen. Um in Deutschland zu bleiben, wer hätte es denn einfacher einen Waffenschein zu bekommen: Jakob Augstein z.B., oder ein fünfundzwanzigjähriges Mädel von 40 kg Körpergewicht mit Hauptschulabschluß, das allein Nachtschicht an einer Tankstelle macht? Wer ist nach allen kriminalstatistischen Zahlen mehr gefährdet? Eben. Wenn die Regel sein soll, daß gar nicht oder nicht verdeckt getragen wird, dann bitte für alle. "May issue" oder "besondere Gefährdung" war aber immer und überall--außer da, wo es in der Praxis als Ausstellung für alle gehandhabt wird--ein Feigenblatt für die willkürliche Bevorzugung mancher Bürger vor anderen. Und das könnte schon rechtliche Fragen aufwerfen, die noch nicht hinreichend geklärt sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Full ack. Und eines der prominentesten Beispiele für diesen Schmu ist ausgerechnet der neue Präsident. Das Folgende ist wörtlich aus seinem Wahlprogramm zitiert:

 

Zitat

That’s why I’m a gun owner, that’s why I have a concealed carry permit, and that’s why tens of millions of Americans have concealed carry permits as well.

 

Er vergaß leider dazu zu sagen, daß diese zig-Millionen Waffenscheininhaber nicht in seinem Heimatstaat New York (und schon gar nicht in NYC selbst) zu finden sind... wie er selbst an die schon Seltenheitswert besitzenden Trageerlaubnisse aus dem Big Apple gekommen ist, sollte klar sein.

 

Der (von mir im P.S. an Edward verlinkte) gegenwärtig am 9th Circuit in San Francisco anhängige Fall Nichols v. Brown hat das Potential, zur nächsten Heller-artigen Bombe zu werden. Sollte der 9. zu dem Schluß kommen, daß nach verdecktem Führen auch offenes Führen nicht von 2A abgedeckt ist, entstehen splits of authority mit allen übrigen Bundesgerichtsbezirken, und der Supreme Court muß zwingend intervenieren. Nichols stellt (neben einer Reihe von weiteren elementaren Verfassungsfragen) auch die von dir erwähnte equal protection-Frage als Ausweichoption, falls in der hauptsächlichen 2nd Amendment-Beschwerde negativ entschieden werden sollte.

 

Falls Nichols doch zu SCOTUS geht, wird der in wenigen Stunden von Trump nominierte Nachfolger Scalias dort noch gebraucht werden. In vier Jahren oder so. Bis dahin könnten sogar noch ein oder zwei neue Nachfolger dazugekommen sein.

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Julius Corrino:

Er vergaß leider dazu zu sagen, daß diese zig-Millionen Waffenscheininhaber nicht in seinem Heimatstaat New York (und schon gar nicht in NYC selbst) zu finden sind... wie er selbst an die schon Seltenheitswert besitzenden Trageerlaubnisse aus dem Big Apple gekommen ist, sollte klar sein.

 

Ich glaube gar nicht unbedingt, daß da bei der Ausstellung direkt Korruption im Spiel war. Da steht halt auf dem Antrag Donald Trump als Antragsteller drauf, der natürlich als Parteispender und sonstiger Bonze bekannt ist. So blöd, direkt Geld anzubieten oder zu fordern, sind die betreffenden Personen (hoffentlich) nicht. Bloß wenn statt Donald Trump der Name Joe Schmoe draufsteht sieht's halt schlecht aus.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Nö, so richtig mit Geldköfferchen oder den Schwager des Schäferhundes des NYPD Commissioner in seiner Immobilienverwaltungsgesellschaft unterbringen braucht's in seinem Fall wohl wirklich nicht. Aber wenn halt ein Name reicht, und der andere eben nicht... wo fängt Korruption wirklich an, wo hören vorauseilender Gehorsam oder in-group bias auf?

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Julius Corrino:

wie er selbst an die schon Seltenheitswert besitzenden Trageerlaubnisse aus dem Big Apple gekommen ist, sollte klar sein.

 

Du wirst als Milliardär auch in Deutschland deinen §19 WS bekommen, ohne irgendwelchen Schmu sondern einfach "weil". Und nicht unbegründet.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Julius Corrino:

Nö, so richtig mit Geldköfferchen oder den Schwager des Schäferhundes des NYPD Commissioner in seiner Immobilienverwaltungsgesellschaft unterbringen braucht's in seinem Fall wohl wirklich nicht. Aber wenn halt ein Name reicht, und der andere eben nicht... wo fängt Korruption wirklich an, wo hören vorauseilender Gehorsam oder in-group bias auf?

 

Der Unterschied liegt in der Legalität. Gefälligkeiten im Rahmen dessen, was das Recht hergibt, führen zwar weniger schnell zum totalen Zusammenbruch als die offene Korruption jenseits aller Rechtsordnung, sind aber gleichzeitig insofern gefährlicher, als daß sie das Vertrauen in die Rechtsordnung untergraben und nicht nur das Vertrauen in eine bestimmte Person.

 

Wenn im Gesetz "may issue" drin steht, was soll die zuständige Stelle dann machen? Ein besonders gewissenhafter Beamter (z.B. Sheriff in manchen Staaten) könnte natürlich selber einen objektiven Kriterienkatalog aufstellen, der dann gleichmäßig auf alle angewandt wird, sagen wir eine Regelung, daß jeder einen Schein bekommt, bei dem in den letzten fünf Jahren nichts schlimmeres vorlag als drei Ordnungswidrigkeiten (bzw. civil offenses) mit Strafzetteln jeweils nicht über $150, oder was auch immer die Regeln sein sollen. Aber in dem Fall würde diese Behörde sich letztlich als Gesetzgeber betätigen und Regeln aufstellten, die sich auch gleich der Gesetzgeber hätte überlegen können. Andernfalls ist es halt die Vergabe frei Schnauze, bei der Vetternwirtschaft und ähnliches natürlich von vorne herein eingebaut sind. Sogar ohne böse Absicht, denn den Vetter und seine Geschichte kennt man ja wirklich besser.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Edward:

Eine Frage off topic, einen echten Panzer mit scharfen 40 mm Kanonen und Munition ?

 

Ja, ausrangierte Kampfpanzer konnten in CH mW voll funktionsfähig erworben werden. In einigen Scheunen soll noch der eine oder andere Panzer 68 zu finden sein.^^

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Julius Corrino:

Eine kleine Anmerkung: So ganz einfach ist es ausweislich Heller und auch neuerdings des en banc-Urteils in Peruta v. San Diego County eben nicht. In beiden Fällen wurden umfangreichste historische Analysen des 2nd Amendment bzw

 

Wenn ich das richtig verstehe, ist im 2nd Amendment von "Waffen" und nicht von Messern und Vorderladern die Rede. Somit ist es gar keine Frage, ob das ganze auch für "moderne Vollautomaten" gild, denn auch das sind Waffen!

 

Die ganzen Nachforschungen und versuche, herauszufinden, wie etwas "gemeint" war, sind nur Versuche, bestehende Gesetze in ihrer Bedeutung zu verändern.

Man sieht keine Moglichkeit, dies durch ändern oder abschaffen von Gesetzen zu erreichen. Desshalb versucht man es durch die Hintertür.

 

Hätten die Väter des "2nd Amendment" eine Beschränkung auf bestimmte Waffen gemeint, hätten sie das auch so niedergeschrieben!

 

 

 

(Gleiches gild im überigen auch bei uns mit unseren Gesetzen und deren "Durchführungsverortnungen".)

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jager:

(Gleiches gild im überigen auch bei uns mit unseren Gesetzen und deren "Durchführungsverortnungen".)

 

Das gilt auch für Gerichtsentscheidungen, wenn in der Begründung drin steht, dass irgendetwas besonders streng auszulegen sei. Ich habe mich immer gefragt, wo denn die Rechtsgrundlage dafür ist, dass das eine Gesetz besonders streng auszulegen ist und das andere nicht. Wenn der Gesetzgeber besondere Strenge wollte, dann kann er die ins Gesetz schreiben. Aber das ist IMHO nichts, was die Gerichte da hineinzulegen haben.

 

Kategorisch betroffen ist davon ja das Waffenrecht.

Geschrieben

http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/trump-benennt-neil-gorsuch-als-neuen-verfassungsrichter-14812112.html

 

Zitat

Trump nominiert Neil Gorsuch als neuen Verfassungsrichter

[...]

Allerdings ist Gorsuch nicht der Hardliner, den viele Liberale in den Vereinigten Staaten als Trumps Favoriten befürchtet hatten, sondern eher ein über Parteigrenzen hinweg respektierter Intellektueller.

[...]

Gorsuch [...] gilt als Verfechter einer wörtlichen Auslegung der Verfassung, jedoch nicht als Ideologe. Doch auch der 49-Jährige dürfte bei Streitthemen wie Abtreibung oder Waffengesetze eine konservative Linie verfolgen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 2/1/2017 um 09:28 schrieb Jager:

 

Wenn ich das richtig verstehe, ist im 2nd Amendment von "Waffen" und nicht von Messern und Vorderladern die Rede. Somit ist es gar keine Frage, ob das ganze auch für "moderne Vollautomaten" gild, denn auch das sind Waffen!

 

Heller besagt, daß "arms", insbesondere "bearable arms" jedwede zur Selbstverteidigung (der laut Heller wesentliche "Kern" von 2A) geeigneten Gegenstände sind, die einzeln am Mann getragen werden können.

 

Das fordert die Frage nach dem legalen Status von Maschinengewehren, Mörsern, Panzerfäusten und tragbaren Flugabwehrraketen (MANPADS) geradezu heraus. Antonin Scalia (Autor der Heller-Entscheidung) sah dies als separate Fragen an, die in zukünftigen Verfahren zu entscheiden wären.

 

Umgekehrt sind die vorher erwähnten Kriegsschiffe oder Kanonen nach dieser Auslegung des 2nd Amendment "offensichtlich" (so Scalia) keine geschützten arms.

 

Die Crux ist, daß Heller/Scalia der Szene hier ein kolossales Ei ins Nest gelegt hat, warum auch immer. Denn ob eine Waffe unter 2A geschützt ist, hängt nunmehr davon ab, ob sie sich "im allgemeinen Gebrauch" (common use) von Bürgern befindet oder nicht. Wie bestimmt man die genauen Kriterien, die solch ein common use-Test zu berücksichtigen hätte? Sind hundert Besitzer eines bestimmten Waffentypus allgemein genug? Oder tausend? Hunderttausend (z.B. die knapp 182.000 MGs, die sich legal in der Hand von Privatleuten befinden)? Eine Million? Zehn Millionen? Scalia schwieg dazu. Angenommen, ein Gericht urteilt, daß das MG-Verbot unter Heller statthaft ist, weil 182.000 MGs angesichts der hunderten von Millionen sich im Umlauf befindlichen übrigen Feuerwaffen einen verschwindend geringen Anteil ausmachen. Das führt zu absurden, unauflösbaren Hund-jagt-Schwanz-Konstellationen: Fliegerfäuste sind ja auch nicht im "allgemeinen Gebrauch", möglicherweise, weil der Erwerb  Zivilisten gesetzlich untersagt ist. Weil aber der Erwerb gesetzlich untersagt ist, befinden sie sich nicht im allgemeinen Gebrauch durch Zivilisten. Weil Zivilisten sie nicht im allgemeinen Gebrauch... usw. usf.

 

Anders ausgedrückt: Käme heute ein neuartiger, von keinem Gesetz bislang erfaßter (tragbarer) Waffentypus auf den Markt und es würde sofort ein Gesetz erlassen, das Privaten den Erwerb und Besitz verbietet, wird diese Waffe niemals Eingang in den "allgemeinen Gebrauch" finden. Wenn der Staat nur konsequent genug ist, könnte er nach dieser Interpretation von 2A völlig verfassungskonform den technischen Stand der von Zivilisten benutzbaren Waffen für immer auf dem aktuellen Stand einfrieren.

 

 

Zitat

Die ganzen Nachforschungen und versuche, herauszufinden, wie etwas "gemeint" war, sind nur Versuche, bestehende Gesetze in ihrer Bedeutung zu verändern.

Man sieht keine Moglichkeit, dies durch ändern oder abschaffen von Gesetzen zu erreichen. Desshalb versucht man es durch die Hintertür.

 

Nein, der Originalismus ist das genaue Gegenteil davon. Diese Auslegungsdoktrin verneint explizit, daß Gesetzeswortlaute im Lauf der Zeit ihre Bedeutung ändern und daher bestehende Statuten zu jeder Zeit von den Gerichten völlig neu zu "konstruieren" seien.

 

Zitat

Hätten die Väter des "2nd Amendment" eine Beschränkung auf bestimmte Waffen gemeint, hätten sie das auch so niedergeschrieben!

 

Die Gründer hätte sich das Irrsinnsgeflecht aus Verboten und Erlaubnisbürokratie, das heute in den USA existiert, vermutlich in ihren kühnsten Alpträumen nicht vorstellen können. Man bedenke, daß die Aufnahme der Bill of Rights in die Verfassung von den übrigen Gründern (außer Madison) als überflüssig angesehen wurde. Schließlich ist das Dokument doch zweifellos so formuliert worden, daß der Bund sich unmöglich Kompetenzen anmaßen kann, die nicht explizit darin aufgeführt sind...

Bearbeitet von J.D.
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Julius Corrino:

Heller besagt, daß "arms", insbesondere "bearable arms" jedwede zur Selbstverteidigung (der laut Heller wesentliche "Kern" von 2A) geeigneten Gegenstände sind, die einzeln am Mann getragen werden können.

 

[...]

 

Die Crux ist, daß Heller/Scalia der Szene hier ein kolossales Ei ins Nest gelegt hat, warum auch immer. Denn ob eine Waffe unter 2A geschützt ist, hängt nunmehr davon ab, ob sie sich "im allgemeinen Gebrauch" (common use) von Bürgern befindet oder nicht. Wie bestimmt man die genauen Kriterien, die solch ein common use-Test zu berücksichtigen hätte? Sind hundert Besitzer eines bestimmten Waffentypus allgemein genug? Oder tausend? Hunderttausend (z.B. die knapp 182.000 MGs, die sich legal in der Hand von Privatleuten befinden)? Eine Million? Zehn Millionen? Scalia schwieg dazu. Angenommen, ein Gericht urteilt, daß das MG-Verbot unter Heller statthaft ist, weil 182.000 MGs angesichts der hunderten von Millionen sich im Umlauf befindlichen übrigen Feuerwaffen einen verschwindend geringen Anteil ausmachen. Das führt zu absurden, unauflösbaren Hund-jagt-Schwanz-Konstellationen: Fliegerfäuste sind ja auch nicht im "allgemeinen Gebrauch", möglicherweise, weil der Erwerb  Zivilisten gesetzlich untersagt ist. Weil aber der Erwerb gesetzlich untersagt ist, befinden sie sich nicht im allgemeinen Gebrauch durch Zivilisten. Weil Zivilisten sie nicht im allgemeinen Gebrauch... usw. usf.

 

 

Letztlich ist das eine Frage, ob eine Gesellschaft bestimmte Waffen sozialadäquat findet oder nicht. Wir sind uns alle hoffentlich darüber einig, daß z.B. eine übliche Pistole das seit den Gründerzeiten war und immer noch ist und die seitdem stattgefundenen technischen Fortschritte das auch nicht ändern. Andererseits sind wir uns auch darüber einig, daß als Extrembeispiel eine (jedenfalls in den Hochzeiten des Kalten Krieges auch tatsächlich existierende) von einem Mann zu tragende und zu zündende Atombombe es nicht ist. Es gab auch schon immer Verbote z.B. von als besonders heimtückisch empfundenen Waffen, z.B. solchen, die als Nichtwaffen getarnt sind. Eine Verfassungsordnung kann gewisse Wertentscheidungen über eine gewissen Zeitraum einfrieren und so die Rechte von Minderheiten gegen schnell wechselnde Mehrheiten schützen. Auf Dauer lebt die Verfassung aber in den Herzen der Bürger oder gar nicht. Wenn die Leute nicht frei sein wollen, dann kann eine stabile Verfassungsordnung den Verfall verzögern aber nicht verhindern.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb knight:

 

So wie die Frontlinien derzeit im Senat verlaufen, wird das entgegen der Einschätzung der FAZ womöglich doch ein harter Kampf. Die Republikaner haben im Senat keine qualifizierte Mehrheit von min. 60 Stimmen, mit denen sie einen Filibuster der Minderheit aus Demokraten und Unabhängigen verhindern und die Nominierungsdebatte nach eigenem gusto beenden könnten.

 

Falls die Abstimmung tatsächlich durch immer neue Debattenbeiträge aus der blauen Ecke ins Unendliche hinausgezögert werden sollte, könnte die rote Ecke immer noch die "nukleare Option" wählen und mit einfacher Mehrheit die Geschäftsordnung der Kammer dahingehend ändern, daß kein Filibuster mehr möglich ist. Was genau so lange von Nutzen ist, bis man eines Tages wieder selbst in der Minderheit ist...

 

Falls Gorsuch doch ungehindert durch die Bestätigungsanhörungen im Senat spaziert, muß man abwarten, was im Falle einer Nachbesetzung von z.B. Ruth Bader-Ginsburgs Sitz passiert.

Bearbeitet von Julius Corrino
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Julius Corrino:

Falls Gorsuch doch ungehindert durch die Bestätigungsanhörungen im Senat spaziert, muß man abwarten, was im Falle einer Nachbesetzung von z.B. Ruth Bader-Ginsburgs Sitz passiert.

 

Wobei das natürlich wieder ein Grund für die Demokraten wäre, wenn ihnen politische Gestaltung wichtiger ist als Trommelklopfen zum Spendensammeln, sich einigermaßen vernünftig zu verhalten, gerne Gorsuch's Eignung zu untersuchen, wie der Senat es soll, aber nicht einfach auf Vollobstruktion zu stellen. Vier Jahre lang ohne Richter geht auch schlecht, so daß in dem Fall die Republikaner geradezu dazu gezwungen würden, die Geschäftsordnung anzupassen und dann auch den nächsten Richter leicht bestätigen könnten.

Geschrieben

Ja, die nukleare Option ist prinzipiell ein starker Anreiz für Minderheitsführer Schumer, Gorsuchs Bestätigung zivilisiert ablaufen zu lassen. Sein Hinzustoßen würde ja die alte 4:1:4-Balance, die bis Februar letzten Jahres geherrscht hat, lediglich wiederherstellen. Bei den beiden nächsten Nominierten (Gerüchten zufolge will sich Kennedy während der Juli/August-Sitzungspause in den Ruhestand verabschieden, und RBG war aus gesundheitlichen Gründen bei der Amtseinführung Trumps schon nicht mehr anwesend) geht es für das blaue Lager hingegen ans Eingemachte. Wenn man da dann keinen Filibuster mehr in der Hinterhand hat, um Kompromißkandidaten zu erzwingen...

Geschrieben

Wobei ein Filibuster an sich schon kein Instument ist, dass einem Parlament würdig ist. Das kann man auch mal unabhängig von außen ganz nüchtern so sehen.

 

Dann sollte man lieber gleich der Opposition ein Vetorecht geben. Darauf läuft das ja hinaus. Und dass das nicht im Sinne des Erfinders eines Parlamentes ist, ist auch klar.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb knight:

Wobei ein Filibuster an sich schon kein Instument ist, dass einem Parlament würdig ist. Das kann man auch mal unabhängig von außen ganz nüchtern so sehen.

 

 

Naja, mit Samthandschuhen fasst man sich dort generell nicht an, ansonsten gäbe es momentan keine Vakanz mehr im Supreme Court. Und eine Cloture benötige ja "nur" eine 60%-Mehrheit.

 

An der Kompetenz des Kandidaten gibt es ja wenig auszusetzen .. in dem Bereich gab es schon wesentlich fragwürdigere Nominierungen.

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