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Gewehr oder doch ein Revolver?


wwalther

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Guten Tag,

 

ich hatte gestern mir eine 12/76er Kutscherflinte angeschaut, es aberdann doch gelassen. War mir zu schlecht gepflegt.

Habe dann mein Augenmerk auf ein Buntline Gewehr 5 Schusstrommel Kal. .357 Magnum gerichtet.

Naja , laut Verkäufer ist es ein Gewehr. Aber!! es war kein Gewehrkolben, sondern ein Revolvergriff montiert. Laut Verkäufer konnte man dies so in den 70ern kaufen (angeblich!!). Gewehrkolben lag bei und konnte mit ein paar Handgriffen montiert werden.

Jetzt frage ich mich natürlich, was ist es jetzt? Ein Gewehr oder ein Revolver. eingetragen hat der Verkäufer es auf gelber WBK neu!

 

Für mich scheint das jetzt sehr grenzwertig zu sein. Sprich illegal. Weil es mit dem Revolvergriff keine Langwaffe mehr ist. Oder sehe ich das falsch??

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vor 16 Minuten schrieb wwalther:

Guten Tag,

 

ich hatte gestern mir eine 12/76er Kutscherflinte angeschaut, es aberdann doch gelassen. War mir zu schlecht gepflegt.

Habe dann mein Augenmerk auf ein Buntline Gewehr 5 Schusstrommel Kal. .357 Magnum gerichtet.

Naja , laut Verkäufer ist es ein Gewehr. Aber!! es war kein Gewehrkolben, sondern ein Revolvergriff montiert. Laut Verkäufer konnte man dies so in den 70ern kaufen (angeblich!!). Gewehrkolben lag bei und konnte mit ein paar Handgriffen montiert werden.

Jetzt frage ich mich natürlich, was ist es jetzt? Ein Gewehr oder ein Revolver. eingetragen hat der Verkäufer es auf gelber WBK neu!

 

Für mich scheint das jetzt sehr grenzwertig zu sein. Sprich illegal. Weil es mit dem Revolvergriff keine Langwaffe mehr ist. Oder sehe ich das falsch??

 

 

Wie lange ist der Lauf?

Wie lange ist die Waffe insgesammt OHNE Schaft ?

 

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vor 21 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Wie lange ist der Lauf?

Wie lange ist die Waffe insgesammt OHNE Schaft ?

 

müsste ich jetzt schätzen. Denke so um die 30-35cm und ca.40cm Gesamtlänge-- sprich eine Kurzwaffe.

Mir geht es mehr darum, ob es legal ist, wenn diese Waffe in den 70er so ausgeliefert wurde. Sprich mit wechselbaren Griff Kolben/Revolvergriff.

 

Dem einem oder anderen mag es vielleicht egal sein, was er bei sich im Tresor lagern hat. Mir nicht! Keine Lust deswegen das Bedürfnis/WBK aufs Spiel zu setzen.

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vor einer Stunde schrieb wwalther:

laut Verkäufer ist es ein Gewehr. Aber!! es war kein Gewehrkolben, sondern ein Revolvergriff montiert. Laut Verkäufer konnte man dies so in den 70ern kaufen (angeblich!!). Gewehrkolben lag bei und konnte mit ein paar Handgriffen montiert werden.

eingetragen hat der Verkäufer es auf gelber WBK neu!

 

Selbstverständlich (für welche Disziplin auch immer) hast du ein Gewehr auf gelb erworben; und nichts Anderes- alles klar !?

Der Revolvergriff war nur beim Händler zu Anschauungszwecken montiert; alles klar ?

Kannst den Griff auch zuhause lose aufbewahren.

Kannst aus Platzgründen auch Waffe + Schaft getrennt lagern.

Was in den 70ern mal erhältlich war, dürfte unmaßgeblich sein.

 

Lauflänge 16", oder 18" ?

Welche Disziplin bei welchem Verband ? Nehme an, Westernschießen mit historischen Waffen / Repliken ?

 

Theoretisch machbare "moderne Revolvergewehre" sind auf gelb nicht zu bekommen, mangels Disziplin ?

Bearbeitet von Pi9mm
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vor 11 Minuten schrieb wwalther:

müsste ich jetzt schätzen. Denke so um die 30-35cm und ca.40cm Gesamtlänge-- sprich eine Kurzwaffe.

Mir geht es mehr darum, ob es legal ist, wenn diese Waffe in den 70er so ausgeliefert wurde. Sprich mit wechselbaren Griff Kolben/Revolvergriff

 

ich wiederhole mich: mach den Gewehrkolben dran und das Problem ist keins mehr, weil auf jeden Fall eine LW. und das bleibt sie auch solange Du den Kolben dran lässt!

 

 

 

ist eine Pumpe an der man den Schaft absägen KÖNNTE ein verbotener Gegenstand?

es zählt idR nicht was KÖNNTE, sondern was IST! ...und da hilft zuweilen das WaffG mit seinen Definitionen.

 

 

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Am ‎28‎.‎10‎.‎2016 um 14:01 schrieb wwalther:

müsste ich jetzt schätzen. 

Tja,

leider gibt es wahrscheinlich in keinem Gesetz der Welt etwas wie" habe ich so geschätzt" ,

aber wie dem auch sei, unser Gesetz verlangt harte Daten, und da wird ein

"habe ich so geschätzt" nicht reichen.

Einfach ausmessen, ins WaffG schauen und gut is..

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Langwaffe laut Waffengesetz:

Lauf+Verschluß > 30 cm

Gesamtlänge > 60 cm

 

Insbesondere bei Waffen, die konstruktionsseitig dafür ausgelegt sind, einen Langwaffen Schaft montiert zu bekommen sollte es keine Dikussion geben.

 

Bei "Revolvern" die mit Griffschalen oder Langwaffenschaft montiert werden können....

Aber eigentlich sollte zählen, was tatsächlich montiert ist. MKE T94 kann man ja mit einem Schubschaft auch zur Kurzwaffe machen; und einige andere auch.

 

So wie CM es in seinen Bildern gezeigt hat, sehe ich es auch.

 

frogger

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Am 10/30/2016 um 05:45 schrieb frosch:

Bei "Revolvern" die mit Griffschalen oder Langwaffenschaft montiert werden können....

Aber eigentlich sollte zählen, was tatsächlich montiert ist. MKE T94 kann man ja mit einem Schubschaft auch zur Kurzwaffe machen; und einige andere auch.

 

 

Bis sie verboten wurden, waren doch auch Pumpen mit (nur) Pistolengriff Langwaffen, oder täusche ich mich da?

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Am ‎30‎.‎10‎.‎2016 um 11:45 schrieb frosch:

....sollte es keine Dikussion geben.

 

Bei "Revolvern" die mit Griffschalen oder Langwaffenschaft montiert werden können....

MKE T94 kann man ja mit einem Schubschaft auch zur Kurzwaffe machen; und einige andere auch.

 

Das Solllllte ist der kölsche Konjunktiv. Seit Beikircher wissen wir, es ist ein Irrealis. (Ich guck' mal nach ob noch was da sein sollllte....)

 

Du hast das richtig zitiert. Maßgeblich für die Beurteilung des WaffG ist die Lauflänge/Gesamtlänge in der kürzesten Konfiguration, in der noch geschossen werden kann. Das AR mit 10,5"Lauf und abgeklapptem Schaft ist kürzer als die 60 kann aber nicht schießen... Ob LW oder KW lässt sich dementsprechend mit einem Maßband bestimmen.

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