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IGNORED

Waffenleihe zur Jagdausübung


balkanziege

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe eine Frage zum Thema "Verleihen von Jagdwaffen":

 

Ich bin Jäger und werde demnächst an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Dazu benutze ich die Büchse von meinem Chef. Das kann man über die Waffenleihe (Formular) regeln. Da die Jagd Freitag, Samstag und Sonntag stattfindet, habe ich vor, die Büchse dann über das Wochenende mit nach Hause zu nehmen (Waffenschrank vom Chef ca. 100 km entfernt).

Nun mein Problem: Ich habe zu Hause keinen Waffenschrank, wo ich die Büchse einschließen kann. Muss ich die Büchse zwingend im Waffenschrank lagern oder darf sie kurzeitig bei mir zu Hause stehen, natürlich im verschlossenem Koffer + Munition getrennt.

Was sagt dazu genau das Waffengesetz? Darf ich das, oder muss ich immer 100km fahren, um die Waffe im Tresor zu lagern?

 

Schon einmal Danke für die Antworten.

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vor 1 Stunde schrieb balkanziege:

Ich bin Jäger und werde demnächst an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Dazu benutze ich die Büchse von meinem Chef. Das kann man über die Waffenleihe (Formular) regeln. Da die Jagd Freitag, Samstag und Sonntag stattfindet, habe ich vor, die Büchse dann über das Wochenende mit nach Hause zu nehmen (Waffenschrank vom Chef ca. 100 km entfernt).

Nun mein Problem: Ich habe zu Hause keinen Waffenschrank, wo ich die Büchse einschließen kann. Muss ich die Büchse zwingend im Waffenschrank lagern oder darf sie kurzeitig bei mir zu Hause stehen, natürlich im verschlossenem Koffer + Munition getrennt.

Was sagt dazu genau das Waffengesetz?

 

 

soviel zur ach so hochgejubelten (und allen anderen haushoch überlegenen) Sachkundeausbildung bei Jägers.

 

 

....sag bitte wo die Jagd stattfinden soll......als Warnung für alle Nichtjäger!

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vor 25 Minuten schrieb alzi:

 

 

soviel zur ach so hochgejubelten (und allen anderen haushoch überlegenen) Sachkundeausbildung bei Jägers.

....sag bitte wo die Jagd stattfinden soll......als Warnung für alle Nichtjäger!

Ich möcht einmal erleben, dass Du eine sinn- und hilfreiche Antwort postest, statt Deine Überheblichkeit zur Schau zu stellen.

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vor 2 Stunden schrieb balkanziege:

Was sagt dazu genau das Waffengesetz? Darf ich das, oder muss ich immer 100km fahren, um die Waffe im Tresor zu lagern?

 

Schon einmal Danke für die Antworten.

Das Waffengesetz respektive die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz sagen, dass in bestimmten Ausnahmefällen von den Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition nach unten abgewichen darf, wenn es sich um eine Aufbewahrung "außerhalb der Wohnung" handelt. In Deiner Wohnung darfst Du Waffen nur aufbewahren, wenn Du die Vorschriften zur Aufbewahrung einhältst.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Bautz:

Ich möcht einmal erleben, dass Du eine sinn- und hilfreiche Antwort postest, statt Deine Überheblichkeit zur Schau zu stellen.

 

was ist daran überheblich, wenn ein (ach so toll und viel besser als alle anderen ausgebildeter) Jäger bei dieser einfachsten Aufgabe schon scheitert?

 

Überheblichkeit sehe ich da nicht (zumindest nicht bei mir)......peinliche Ahnungslosigkeit schon eher......

 

 

 

 

mir als Sportschütze wird der überlegen ausgebildete Jäger nämlich staatlicherseits vorgehalten....... hier sieht mans ganz deutlich...

 

(und komm mir keiner mit Neid).... aber mir geht der Hut hoch, wenn nicht mal die einfachsten und grundlegendsten Sachkundekenntnisse vorhanden sind......sorry, aber was ist das für ne Ausbildung, wenn ein Jäger keinen Plan hinsichtlich Waffenaufbewahrung hat...... unterrichtet wurde er garantiert in dem Themenbereich, sowohl hinsichtlich der Aufbewahrung "zu hause", wie auch auf Jagdreisen.......

 

 

....er hätte ja auch den Waffenverleiher fragen können......die Blöse wollte er sich sicherlich aber nicht geben.....

 

ein Forum ist ja so schön nicht-öffentlich (Bärendienst danke! da triffts dann auch mich wieder!).......und anonym (ja klar)....

 

 

 

 

...meine Meinung und mein Mißfallen diesbezüglich erlaube ich mir zu äußern.....grade weil sowas wieder auf die Allgemeinheit der Waffenbesitzer zurückfällt....und mir als Nichtjäger dann wieder vorgehalten wird.

 

ich weiß auch dass dies vom System ( durch das Gesetz) so beabsichtigt ist.......und wir auf diese Weise auch planmäßig aufeinander gehetzt werden .......irgendwie muss man uns ja loswerden..... ist mir jetzt grade egal.....auch wenn man mir jetzt den Spaltpilz umhängt.......aber wie soll man sonst aufzeigen, dass nicht alle so ahnunglos sind.

 

 

 

 

Edit: Du willst einen sinnvollen und hilfreichen Rat?......gut, dann möge der TE doch bitte die Unterlagen aus seiner Jägerausbildung konsultieren.....das gibts sicher auch Hinweise wo im WaffG er die entsprechenden Vorschriften findet......

Bearbeitet von alzi
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Ich hab dieses Forum schätzen gelernt, weil Mitglieder eine Reihe meiner Fragen sehr fachkundig und freundlich beantwortet haben. Heute finde ich diese Fragen vielleicht auch doof ....Es gibt keine dummen Fragen , nur dumme Antworten. Wenn jemand seit Juni 2008 in diesem Forum ist, muss er einen bannigen Wissensvorsprung haben. Ob er das ständig andere spüren lassen muß, ist eine Frage der Erziehung und des Geschmacks. Und um mich zu outen, als Schütze , nicht Jäger , aber wohl ebenfalls minderbegabt: ich hätte die Frage auch nicht ad hoc beantworten können. Und dann ist es doch gut, wenn es Teilnehmer gibt, die einem helfen ....ohne dass einem das Gefühl gegeben  wird, man sei jemand, der als Kind zu heiß gebadet worden ist.

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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

die jagd ist also bei dir zu hause im umkreis?

hast du keine jagd-kollegen bei denen du die waffe über das we entsprechend lagern kannst?

die bringen dir also am morgen die waffe mit und nehmen sie am abend wieder zu sich!

 

sollte nicht das große problem sein...

Danke für deine Antwort. Dann müsste ich die Waffe ja dann einem sog. Dritten (Jagdkollegen)  überlassen, was laut Waffenleihe nicht erlaubt ist. Oder sehe ich das falsch?

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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Das Waffengesetz respektive die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz sagen, dass in bestimmten Ausnahmefällen von den Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition nach unten abgewichen darf, wenn es sich um eine Aufbewahrung "außerhalb der Wohnung" handelt. In Deiner Wohnung darfst Du Waffen nur aufbewahren, wenn Du die Vorschriften zur Aufbewahrung einhältst.

 

 

Danke für die Antwort, muss also eine andere Lösung finden, zur Not halt Hotel in der Nähe.

 

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vor 1 Stunde schrieb Lanzelot50:

Ich hab dieses Forum schätzen gelernt, weil Mitglieder eine Reihe meiner Fragen sehr fachkundig und freundlich beantwortet haben

Die Fragen werden auch heute noch fachkundig und freundlich beantwortet nur muß man halt eine Weile warten bis sich die üblichen Verdächtigen ausgekotzt haben.

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vor 6 Stunden schrieb balkanziege:

Hallo,

 

ich habe eine Frage zum Thema "Verleihen von Jagdwaffen":

 

Ich bin Jäger und werde demnächst an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Dazu benutze ich die Büchse von meinem Chef. Das kann man über die Waffenleihe (Formular) regeln. Da die Jagd Freitag, Samstag und Sonntag stattfindet, habe ich vor, die Büchse dann über das Wochenende mit nach Hause zu nehmen (Waffenschrank vom Chef ca. 100 km entfernt).

Nun mein Problem: Ich habe zu Hause keinen Waffenschrank, wo ich die Büchse einschließen kann. Muss ich die Büchse zwingend im Waffenschrank lagern oder darf sie kurzeitig bei mir zu Hause stehen, natürlich im verschlossenem Koffer + Munition getrennt.

Was sagt dazu genau das Waffengesetz? Darf ich das, oder muss ich immer 100km fahren, um die Waffe im Tresor zu lagern?

 

Schon einmal Danke für die Antworten.

https://www.bauhaus.info/tresore-waffenschraenke/stabilit-waffenschrank-country-5-/p/10153081

Kann man immer brauchen und ist meistens Lagerware. Der Preis ist ebenfalls überschaubar und es ist keine "Sonderlösung" mehr erforderlich.

Ganz ehrlich, wer sich das nicht leisten kann hat andere Probleme als die Waffenverwahrung der Chefwaffe.

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vor 49 Minuten schrieb Muck:

https://www.bauhaus.info/tresore-waffenschraenke/stabilit-waffenschrank-country-5-/p/10153081

Kann man immer brauchen und ist meistens Lagerware. Der Preis ist ebenfalls überschaubar und es ist keine "Sonderlösung" mehr erforderlich.

Ganz ehrlich, wer sich das nicht leisten kann hat andere Probleme als die Waffenverwahrung der Chefwaffe.

Ja guter Tipp, steige gerade wieder ein, nach 10 jähriger berufsbedingter Pause. Muss schauen, wie auch das Thema Waffen+ Lagerung zu Hause (2 Raum Whg.) mit der Familie vereinbar ist. Da ist das Thema Waffenschrank (in der Stube) doch heikel....

Deswegen die Lösung in der Firma (Landwirtschaft), beim Chef.

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vor 5 Stunden schrieb Lanzelot50:

 

Es gibt keine dummen Fragen , nur dumme Antworten. 

 

Unsinn. Was soll diese Gutmenschengetue? Natürlich gibt es dumme Fragen. Ich kann es nicht mehr hören, wenn mit diesem blöden Spruch die größte Blödheit, das größte Desinteresse, die schlimmste Ignoranz bemäntelt werden soll. Erst recht in Zeiten des Internets, wenn nicht nur Antworten auf banale Fragen problemlos selbst gefunden werden können.

Bearbeitet von MarkF
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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

blöden Spruch die größte Blödheit, das größte Desinteresse, die schlimmste Ignoranz

Da wird sich das neue Mitglied aber gut aufgehoben fühlen bei uns. Und wenn man eine Frage wirklich unter seinem Niveau hält:es gibt hier keine Pflicht, sich zu äußern. Man darf auch schweigen. 

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vor 10 Stunden schrieb Muck:

Ganz ehrlich, wer sich das nicht leisten kann hat andere Probleme als die Waffenverwahrung der Chefwaffe.

 

am Geld mangelts ja bezeichnenderweise nicht, für 3 Tage Hotel wäre das Geld ja offensichtlich da. was kostet nochmal so ne A-Dose?

 

 

.....darf sich jetzt jeder seinen Teil dazu denken! mir hat der Hotelspruch meinen "Anfangsverdacht" voll bestätigt.

 

 

 

 

@MarkF: 1000 Daumen hoch!

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vor 8 Stunden schrieb MarkF:

 

 

Unsinn. Was soll diese Gutmenschengetue? Natürlich gibt es dumme Fragen. Ich kann es nicht mehr hören, wenn mit diesem blöden Spruch die größte Blödheit, das größte Desinteresse, die schlimmste Ignoranz bemäntelt werden soll. Erst recht in Zeiten des Internets, wenn nicht nur Antworten auf banale Fragen problemlos selbst gefunden werden können.

Du hast nicht ganz Unrecht.

Aber "blöd" ist auch relativ. Sehr relativ, mitunter.

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vor 13 Stunden schrieb balkanziege:

Danke für deine Antwort. Dann müsste ich die Waffe ja dann einem sog. Dritten (Jagdkollegen)  überlassen, was laut Waffenleihe nicht erlaubt ist. Oder sehe ich das falsch?

Das Gesetz macht da keine Vorschrift. Der Jagdkollege muss nur Inhaber einer WBK sein. Wenn es nur um Jagdlangwaffen geht, genügt an Stelle der WBK auch ein Jagdschein. Der Jagdkollege sollte aber die Möglichkeit zur sicheren, gesetzeskonformen Aufbewahrung haben. Bringst Du die Waffe dem Kollegen in dessen Wohnung und holst sie dort wieder ab, dann braucht der Kollege auch keinen Leihschein.

 

Die Sache mit dem "nicht an Dritte Überlassen" steht nur in den Wichtigmacher-Formular-Leihscheinen, die überall durchs Netz geistern. Wenn der Eigentümer es gestattet, hat der Gesetzgeber nichts einzuwenden, wenn die Waffe z.B. ein Jagdkollege zur Aufbewahrung übernimmt.

Bearbeitet von Gast
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soviel zur ach so hochgejubelten (und allen anderen haushoch überlegenen) Sachkundeausbildung bei Jägers.

 

 

....sag bitte wo die Jagd stattfinden soll......als Warnung für alle Nichtjäger!



Deine Überheblich ko..... mich an.

Nach 15 Jahren hatten wir Abi treffen in der Schule. Man hat die alten Klausuren der Abiprüfung ausgelegt. Ich hatte Bio und Mathe LK. Ich habe nichts verstanden was ich vor 15 Jahren im Mathe LK gemacht habe. An q.e.d. könnte ich erkennen, dass der Beweis richtig war, was ich bewiesen habe? Keine Ahnung.

Ich lade dich zu einer 2 Abiprüfung ein, solltest Du Abi haben, natürlich ohne Vorbereitung, denn Du erwartest hier immer alle Infos zu kennen.

Überheblicher I.
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Besser als Du, denn ich schreibe am Satzanfang groß. Wobei mir bei Deinen Beiträgen meist übel wird.

Weiterhin bist du nicht kritikfähig und es ist nicht möglich mit Dir ein sachliches Gespräch zu führen.

Ich mache Dir mal ein einfaches Beispiel.

Jagdprüfung in Bayern. Gams und Steinbock. Hier würde niemals - wie in Hamburg - einer nach Möwen fragen. Der Mensch kann nicht alles Wissen behalten. Was man häufig benötigt wird gespeichert. Seltenes und unwichtiges fällt irgendwann raus.


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magst Du auch ein Beispiel?

 

Straßenverkehrsordnung......... nä das Schild muss ich nicht kennen.....was ist das? Kreisverkehr?...haben wir zu hause nicht.....muss ich nicht wissen wie das funktioniert.

ich bewege mich im deutsche Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer, dann hab ich das zu wissen, egal wie lange die Fahrprüfung her ist.

 

 

und um zum Thema zurück zu kommen: WaffG ist Bundesgesetz, auch die AWaffV gilt bundesweit..... sogar für Jäger aus Bayern ........und auch die aus Hamburg.

wenn ich als Jäger aus Bayern in Hamburg jagen gehe, dann hab ich mich gefälligst vorher schlau zu machen, was da jagdlich auf mich zu kommt. andersrum genauso.

 

 

wenn ich einen Jagdschein habe und mir eine Waffe leihe, dann hab ich auch zu wissen was Sache hinsichtlch der Aufbewahrung ist, ganz egal wie lange die Prüfung her ist!

 

 

 

zur KLEINschreibung steht was in jedem meiner Beiträge.......Lesekompetenz?......nur um mal die persönlichen Komplimente zu erwidern!

 

sachliches Gespräch? kritikfähig?...... heute schon in den Spiegel geschaut? Scheuklappen schon abgelegt?

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