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IGNORED

Waffenleihe zur Jagdausübung


balkanziege

Empfohlene Beiträge

vor 15 Minuten schrieb alzi:

magst Du auch ein Beispiel?

 

Straßenverkehrsordnung......... nä das Schild muss ich nicht kennen.....was ist das? Kreisverkehr?...haben wir zu hause nicht.....muss ich nicht wissen wie das funktioniert.

ich bewege mich im deutsche Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer, dann hab ich das zu wissen, egal wie lange die Fahrprüfung her ist.

Viel problematischer bei solchen Fragen wie vom Threadstarter gestellt, finde ich die Tatsache, dass es einen Richter überhaupt nicht interessiert, welche "Tipps" bzw. Auskünfte jemand in einem Forum erhalten hat. Bei einem solch wichtigen Thema, daran hängt immerhin mein Jagdschein bzw. meine waffenrechtlichen Erlaubnisse, würde ich zuerst selbst nachschlagen und mich in "offiziellen Dokumenten", damit meine ich Gesetze und bedingt (falls schon recht alt) meine Lehrgangsunterlagen, informieren. Falls mir dann wirklich noch was unklar ist bzw. ich mehrere Interpretationsmöglichkeiten sehe würde ich evtl. im Forum "nachfragen" ob mir jemand noch andere offizielle Quellen zur Klarstellung nennen kann.

 

Ich stelle mir gerade vor, wenn es rechtliche Probleme gibt und man bezieht sich dann auf "Aber mehr als 10 User in WO haben mir bestätigt, dass ich lt. Waffengesetz die Waffen über das Wochenende auch einfach so daheim versteckt unterm Bett aufbewahren darf, allerdings nur maximal drei Tage und zwei Nächte.". ;-) Das mag jetzt hier lustig rüberkommen, aber ich frage mich bei manchen Fragen bzw. Fragestellungen schon, was das bringen soll, vor allem wenn man vorher nicht selbst überlegt / nachforscht.

 

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als Waffenbesitzer sollte man Primärliteratur schon von Metadaten trennen können........mit grünem Abitur allemal.....

 

 

"sollte"......auch jeder Internetnutzer beherzigen......die Frage ist dann eben, ob er/sie/es das will.......oder kann......

 

... da gehört eben schon bissl eigene Denkarbeit zu ...

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magst Du auch ein Beispiel?

zur KLEINschreibung steht was in jedem meiner Beiträge.......Lesekompetenz?......nur um mal die persönlichen Komplimente zu erwidern!

 

sachliches Gespräch? kritikfähig?...... heute schon in den Spiegel geschaut? Scheuklappen schon abgelegt?



Ich finde keine Aussage zur KlEINschreibung in Deinem Beitrag.

Ich würde es auch lesen, nur steht hierzu nichts.

Was ist denn nun mit meiner Einladung das Abi nochmals zu machen?
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zu viel Feuerzangenbowle gesehen?

 

 

 

 

ausserdem ist Dein Ansinnen sachlich falsch im Kontext zum Jagdschein......oder hat jemand gefordert dass der TE seinen JS nochmal machen soll?

 

keiner hindert Dich Deine Kenntnisse in Mathe und Bio aufzufrischen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen.........
 

 

ebenso hindert keiner den TE sich auf den aktuellen Kenntnisstand, hinsichtlich Sachkunde hier im Speziellen der Waffenaufbewahrung, zu bringen......

 

 

 

 

Dein Vergleich (und damit auch Deine Forderung) hinkt!

 

 

 

 

 

 

apropos........lustige Sache das...... ich hatte auch Mathe und Bio als LK....ist schon bissl länger her als bei Dir....... nicht der einzige Unterschied   ......ich nutze meine Kenntnisse von damals beinahe täglich, denn ich habe nicht für die Schule ( bzw. das Zeugnis) gelernt sondern doch tatsächlich fürs Leben!

 

 

....und ich lerne immer noch... auch bin ich in der Lage mich selbst in einem bestimmten Bereich auf dem Laufenden zu halten oder mich sogar weitzubilden.....

Bearbeitet von alzi
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vor 7 Stunden schrieb HBM:

Viel problematischer bei solchen Fragen wie vom Threadstarter gestellt, finde ich die Tatsache, dass es einen Richter überhaupt nicht interessiert, welche "Tipps" bzw. Auskünfte jemand in einem Forum erhalten hat. Bei einem solch wichtigen Thema, daran hängt immerhin mein Jagdschein bzw. meine waffenrechtlichen Erlaubnisse, würde ich zuerst selbst nachschlagen und mich in "offiziellen Dokumenten", damit meine ich Gesetze und bedingt (falls schon recht alt) meine Lehrgangsunterlagen, informieren. Falls mir dann wirklich noch was unklar ist bzw. ich mehrere Interpretationsmöglichkeiten sehe würde ich evtl. im Forum "nachfragen" ob mir jemand noch andere offizielle Quellen zur Klarstellung nennen kann.

 

Ich stelle mir gerade vor, wenn es rechtliche Probleme gibt und man bezieht sich dann auf "Aber mehr als 10 User in WO haben mir bestätigt, dass ich lt. Waffengesetz die Waffen über das Wochenende auch einfach so daheim versteckt unterm Bett aufbewahren darf, allerdings nur maximal drei Tage und zwei Nächte.". ;-) Das mag jetzt hier lustig rüberkommen, aber ich frage mich bei manchen Fragen bzw. Fragestellungen schon, was das bringen soll, vor allem wenn man vorher nicht selbst überlegt / nachforscht.

 

 

Natürlich interessiert ein Gericht nicht eine Forenmeinung als solche.

Aber wie auch Du richtig ansprichst und neben mir auch von einigen anderen Mitgliedern regelmäßig angemahnt wird, sollen Behauptungen und Auskünfte zur angeblichen Rechtslage - gerade von Profis, die das gelernt haben - mit ordentlichen Quellenangaben erfolgen. Daß mancher dies bewußt unterläßt um dies als seine Dienstleistung verkaufen zu können ... naja. Aber diese Quellen, so einschlägig, werden beachtet werden. Und auch Meinungen, Argumente, für die es noch keine Quellen gibt, können hilfreich sein - als Denkanstöße, Entwicklung eigener Argumente (sofern man dazu befähigt ist). Klar, wenn ein Laie etwas vorträgt wird zunächst anders aufgenommen als anwaltlicher Vortrag. Laien sind halt Laien, weil sie nicht vom Fach sind (weswegen es grundsätzlich auch nicht ratsam ist, auf anwaltlichen Beistand zu verzichten). Dennoch ....

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vor 8 Stunden schrieb root4y:

....und du glaubst alles was du im Internet findest.... manoman, das sollte man ja nicht glauben.

 

Da hast Du völlig recht, das sollte man auch nicht glauben.

Darum ging es aber nicht. Sondern um den jeden Wissenden beleidigenden Spruch, daß es keine dummen Fragen geben würde ....

Sicher gibt es nicht auf jede Frage nur eine (richtige) Antwort und zweifellos gibt es jede Menge Unrichtiges (vor allem auf Portalen wie gutefrage und ähnliches - Proll-TV ist meist Gold dagegen). Aber häufig, sehr häufig findet man nach einiger Recherche die richtige Antwort, mag es manchmal auch mehr als nur eine oder zwei Minuten dauern.

Gut, der Laie ist häufig nicht ohne weiteres in der Lage, die Verläßlichkeit von qualifiziert erscheinenden Fach-Antworten zu beurteilen. Aber wenn, wie es hier immer wieder angemahnt wird, bei rechtlichen Antworten zur Begründung und als Beleg Quellen und Nummern genannt werden, kann man sich sein eigenes Bild machen, auch wenn man nicht vom Fach (natürlich hat man als Fachmann einen erheblichen Vorteil) ist. Und siehe da, es gibt die Gesetze bei www.gesetze-im-internet.de auch als Volltext und mit Suchfunktion ...

Im übrigen:Siehe das vorstehend gequotete post von HBM.

Bearbeitet von MarkF
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vor 20 Stunden schrieb Lanzelot50:

Da wird sich das neue Mitglied aber gut aufgehoben fühlen bei uns. Und wenn man eine Frage wirklich unter seinem Niveau hält:es gibt hier keine Pflicht, sich zu äußern. Man darf auch schweigen. 

 

Es sollte Deiner Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, daß ich nicht seine Frage kommentiert habe (bei uns gibt es neben den lateinischen und teilweise altrömischen Sprüchen einige Sprichwörter und Weisheiten und eine/s lautet: Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz) sondern Deinen Sinnspruch, daß es keine dummen Fragen geben würde. 

Das hat auch nichts mit Niveau zu tun. Häufig genug wenn nicht fast immer steckt hinter solchen Fragen Ignoranz und Faulheit und der Unwille, selbst zu denken und nachzuschauen. Speziell hier gilt: LWB sind im Waffenrecht etwas fachkundig und jedenfalls bei dem Kernwissen ....

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Mensch! Suchst Du mit Gewalt Streit?

Nein, ich meine nicht Dich, ich meine genau das/die, wie ich es ausdrücklich formuliert habe. Die Fragesteller dummer Fragen. Ist Lesen wirklich so schwer?

Aber wenn Du das unbedingt auch auf Dich beziehen willst kann ich Dich nicht daran hindern.

Bearbeitet von MarkF
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  • 2 Wochen später...

Folgende Frage stellt sich im Nachhinein:

Hat der Fragestellende zu Hause keinen Waffenschrank/Tresor deshalb, weil er selbst keine Waffen und somit keine WBK besitzt? Hat er keine WBK, wäre eine Ausleihe rechtlich nicht möglich. Wäre sicherlich eine fachlich interessante Diskussion geworden .. da im Waffenrecht (WaffG, AWaffV, WaffVwV, ..) genügend Fallgruben eingebaut sind ..

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Ja, das stimmt .. Danke.

 

Dann würde ich bzgl. der Aufbewahrung von einer sog. "Jagdveranstaltung" nach 12.3.3.2 WaffVwV ausgehen, wobei die dementsprechend erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sind mit sinnvoller Ergänzung, z. B. in Form von Schloss an Abzugsbügel o. Entfernung des Kammerstengels.

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vor 7 Stunden schrieb WolfgangH:

Dann würde ich bzgl. der Aufbewahrung von einer sog. "Jagdveranstaltung" nach 12.3.3.2 WaffVwV ausgehen,

Du darfst natürlich ausgehen, wovon Du magst aber ein wenig im Gesetz nachlesen bevor Du postest wäre hilfreich. 12.3.3.2 WaffVwV ist Quatsch und warum steht schon im Thread.

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vor 8 Stunden schrieb Thomas St.:

Der gültige Jahresjagdschein ist ausreichend für die Leihe einer jagdlich erlaubten Langwaffe. (§13 Abs. 4 WaffG)

Du liegst natürlich richtig, wenn Du sagst ein Jahresjagdschein genügt für die Leihe einer Jagdlangwaffe aber Mindestvoraussetzung ist nur ein Jagdschein nach § 15 BJagdG. Es darf also auch ein Tagesjagdschein oder ein Tagesjagdschein für Ausländer sein. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf auch ausleihen - meiner Ansicht nach sogar Kurzwaffen - aber dafür ist § 13 Absatz 7 einschlägig.

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