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WolfgangH

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  1. Mein Schützenmeister und ich haben diesen Thread leider vor kurzem erst gefunden, denn dieser sogenannte "öffentlicher bestellter und vereidigter" Sachverständiger Soens (Söns) war als mittlerweile pensionierter Rentner auch bei uns auf dem Stand gewesen. Hätten wir das hier nur vorher gelesen! Jeder zweite Satz begann mit "ICH habe dies und das schon gemacht .." und was DER alles weiß! Worum DER sich alles kümmert! .. und wem DER alles hilft (DJV, LJV, DSB, DEVA, ..). Toll, dachten wir. Klar, dass bei soviel Eigenlob was stinkt .. man hatte aber auch mit der Zeit den Eindruck, er versuche mit allen möglichen Mitteln uns irgendwie das Schießen madig zu machen, was sich letztendlich auch im Gutachten bestätigte. Besonders fielen diese abstrus angeordneten Umbauten und die teils an den Haaren herbeigezogenen Auflagen auf, die wir in den rechtsgültigen Vorschriften (Schießstandrichtlinie, AWaffV, ..) überhaupt nicht finden konnten. Unsere Behörde ebensowenig. Hätten wir nicht von einem anderen, diesmal wirklich äußerst sach- und fachkundigen Gutachter, nun ein korrektes Gutachten erstellen lassen, wäre unser Stand zu. Fazit: ein absolutes NoGo! .. eine Warnung an Alle! Bis zu welchem Alter darf so ein "selbst ausgewiesener Experte" überhaupt tätig sein?
  2. Hallo Hallo Sauer_200, vllt. kann dir dein Freund mal näher definieren, was auf seinem Schrotschießstand "ach so Besonderes" berechnet wurde für seine Behörde .. und teilst es hier mit. Es kann sich ja nur um Sicherheits- oder Umweltaspekte handeln. Vllt. wollen die die Anzahl der verschossenen Wurfscheiben bzw. der Schrote (Masse Bleieintrag) oder sogar deren Flugweiten "berechnet" wissen, ob diese außerhalb des Schießstandes jemanden an den Kopf knallen. Sei´s drum .. 1.) Jedes pobelige Ballistikprogramm berechnet natürlich solche Flugbahnen, z. B. - wie bei interessierten Schützen bekannt - QuickT. oder das Programm des berühmten Schweizer Ballistikers BK und v. a. - dafür braucht man in der heutigen Zeit keine Versuchsanstalt, was gibt´s da zu testen? 2.) Die geforderte Sicherheit für den Schrotschießstand ist in den Schießstandrichtlinien ausführlich beschrieben, das kann jeder selber nachlesen und zudem gibt´s den Schießstandsachverständigen vor Ort. 3.) Ob man dafür besondere Ahnung haben muss, unwissenden Behörden etwas vorzurechnen, kannst du nun selbst beantworten ... Vom Wiederladen hatte DEVA mal Ahnung, zumindest als die noch das Wiederladebuch machten. Aber, glaubt man den Presseberichten unserer Berliner Polizei in Bezug auf den DEVA-eigenen Schießstand in Berlin, fragt man sich schon, ob DIE überhaupt ausbilden können, und das meinen vereidigte (!) Schießstandsachverständige ..
  3. Suchst du, guckst du: http://www.jagderleben.de/jagd/nachrichten/Michael+Storm http://www.blick.ch/ .. .. ..
  4. Obacht, .. Vorsicht ist geboten !!! Nach einem Telefonat bei dem Verein DEVA e. V. stellte sich heraus, dass dort mal wieder "ausgewiesene Experten" ihr Dasein fristen, aber kein einziger Schießstandsachverständiger komischerweise. Wahrscheinlich wollen die sich deshalb dahingehend erstmal selbst ausbilden .. Nach Rücksprache mit "Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" (Adressen im Netz: VUS, BVSSV) wurden erstmal Fakten auf den Tisch gelegt: branchenbekannte Unternehmen und einzelne Verbände distanzieren sich von der einst unabhängigen Prüfanstalt aufgrund dubioser Machenschaften in der Vereinsführung. Alles tatsächlich im Netz nachzulesen unter #Storm #SchmolzBickenbach. Der DEVA-Verein wird demnach auch nur von einem einzigen Sachverständigen des Konkurrenzvereins BVSSV protegiert, der seine in der Branche umstrittenen Interessen damit angeblich durchsetzen will .. mehr ist da nicht. Wem man nun Glauben schenken darf, oder was da nun das größere Übel ist, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls ist mir die Auskunft eines "richtigen" Schießstandsachverständigen und die des Deutschen Schützenbundes allemal gewichtiger, zumal nicht mal garantiert ist, dass dieser Kurs auch bundesweit anerkannt wird.
  5. Ja, das stimmt .. Danke. Dann würde ich bzgl. der Aufbewahrung von einer sog. "Jagdveranstaltung" nach 12.3.3.2 WaffVwV ausgehen, wobei die dementsprechend erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sind mit sinnvoller Ergänzung, z. B. in Form von Schloss an Abzugsbügel o. Entfernung des Kammerstengels.
  6. Folgende Frage stellt sich im Nachhinein: Hat der Fragestellende zu Hause keinen Waffenschrank/Tresor deshalb, weil er selbst keine Waffen und somit keine WBK besitzt? Hat er keine WBK, wäre eine Ausleihe rechtlich nicht möglich. Wäre sicherlich eine fachlich interessante Diskussion geworden .. da im Waffenrecht (WaffG, AWaffV, WaffVwV, ..) genügend Fallgruben eingebaut sind ..
  7. Bei den Fragenkatalogen mancher Bundesländer bzgl. der sog. "Jägerprüfung" liegen ebenfalls teils unausgegorene Fragen/Antworten vor. Sollte man zwar nicht meinen, da dies doch sowohl von "Fachmännern" und sogar "Rechtsexperten" entwickelt wurde. Letztendlich haben dann unabhängige und fachfremde Anwälte das Schlamassel der Wortglauberei zu entwirren, d. h. ins juristische korrekte Deutsch zu übersetzen .. was die Sache nicht immer automatisch einfacher macht, denn nicht jeder Prüfer/Anwärter der Jägerprüfung, Waffensachkunde, .. kann auf ein Jurastudium zurückgreifen.
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