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Kleinmengenlagerung mit §27er - Feuerlöscher vorschrift?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Pulverlöscher ist doch brandschutztechnischer grober unfug! Weil ich durch den hohen Druck des Löschpulvers das NC Pulver nur noch verteile und so eine grössere Oberfläche schaffe und so mehr Bumm! Ich empfehle einen Wasser bzw Schaumlöscher, insofern zulässig. BTW, bei uns auf dem Stand hängen auch nur Wasser und Schaum.

 

P.S. Abgesehen von dem Dreck den ein Pulverlöscher in einem Haus anrichtet. Das Pulver findest du Jahre später noch im 2.OG obwohl du den Löscher im Keller abgedrückt hast.

Bearbeitet von callahan44er
Gast Messerwerfer
Geschrieben

Wenn aber 6kg Pulver gefordert ist dann stelle ich mir halt einen hin.

Das Ding kostet 20Euro im Baumarkt.

Geschrieben

  Am 29.7.2016 um 09:32 schrieb callahan44er:
Ein Pulverlöscher ist doch brandschutztechnischer grober unfug! Weil ich durch den hohen Druck des Löschpulvers das NC Pulver nur noch verteile und so eine grössere Oberfläche schaffe und so mehr Bumm! Ich empfehle einen Wasser bzw Schaumlöscher, insofern zulässig. BTW, bei uns auf dem Stand hängen auch nur Wasser und Schaum.

 

P.S. Abgesehen von dem Dreck den ein Pulverlöscher in einem Haus anrichtet. Das Pulver findest du Jahre später noch im 2.OG obwohl du den Löscher im Keller abgedrückt hast.

Es ist auch (in meinen Augen) Unfug, Schwarzpulver in einen A-Würfel zu stecken und diesen dann zum Diebstahlschutz an eine tragende Wand zu tackern. Gerne auch mit Schwerlastdübeln. Hier wäre eine "Wasserkiste " echt sinnvoller von der Gefahrenabwehr her.

Aber die "festTackern " Auflage gibt es....

Gesendet von meinem SM-N9005 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 29.7.2016 um 10:03 schrieb Messerwerfer:

Wenn aber 6kg Pulver gefordert ist dann stelle ich mir halt einen hin.

Das Ding kostet 20Euro im Baumarkt.

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Das stelle ich nicht in Abrede. Nur wenn ein Schaumlöscher auf geht, solltest du den nehmen. Kann man auch für den Rest gebrauchen und macht nicht mehr Schaden als ein Brand.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 10:03 schrieb Messerwerfer:

Wenn aber 6kg Pulver gefordert ist dann stelle ich mir halt einen hin.

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... und schön alle zwei Jahre neu prüfen lassen!!

 

Ich war diesen Mehraufwand leid und habe mir eine Kübelspritze besorgt. Funktionsprüfung (eigenhändig) einmal im Jahr, auffüllen, das war´s.

Das reicht auch. 8-)))

 

  Zitat

(2) Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung sind z.B. Wandhydranten, Feuerlöscher mit ABCLöschpulver mindestens der Löschergröße III (z. B. 6 kg Löschpulver), Kübelspritzen und Wasseranschlüsse mit Schlauch und Strahlrohr

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Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 09:32 schrieb callahan44er:

Ein Pulverlöscher ist doch brandschutztechnischer grober unfug! Weil ich durch den hohen Druck des Löschpulvers das NC Pulver nur noch verteile und so eine grössere Oberfläche schaffe und so mehr Bumm! Ich empfehle einen Wasser bzw Schaumlöscher, insofern zulässig. BTW, bei uns auf dem Stand hängen auch nur Wasser und Schaum.

 

P.S. Abgesehen von dem Dreck den ein Pulverlöscher in einem Haus anrichtet. Das Pulver findest du Jahre später noch im 2.OG obwohl du den Löscher im Keller abgedrückt hast.

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NC-Pulver machen eh keinen großen BUMM ;-) diese brennen eher ab... Da sollte SP schon eher "gefährlich" sein. Diese darf ich aber eh nicht haben, laut Eraubnis nach §27.

Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 13:39 schrieb Matthias308:

NC-Pulver machen eh keinen großen BUMM ;-) diese brennen eher ab... Da sollte SP schon eher "gefährlich" sein. Diese darf ich aber eh nicht haben, laut Eraubnis nach §27.

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Dann verwirbel die mal und vergrösser dadurch mal die Oberfläche! Der Begriff Staubexplosion ist dir ein Begriff?

Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 11:52 schrieb schuster:

... und schön alle zwei Jahre neu prüfen lassen!!

 

Ich war diesen Mehraufwand leid und habe mir eine Kübelspritze besorgt. Funktionsprüfung (eigenhändig) einmal im Jahr, auffüllen, das war´s.

Das reicht auch. 8-)))

 

 

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Der Duschkopf, der 1 Meter vom Kasten entfernt ist, ist nicht genug! Habe ich selber bei der SBiene nachgefragt. Also einen sch.... ABC Pulverlöscher angeschafft. Aber, alle 2 Jahre einen Neuen? Wo steht das geschrieben? Wenn der Druck in Ordnung ist, denke ich, daß da keine Unzuverlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 13:45 schrieb callahan44er:

Dann verwirbel die mal und vergrösser dadurch mal die Oberfläche! Der Begriff Staubexplosion ist dir ein Begriff?

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Sicher ist es mir ein Begriff. zB auch Mehlexès.... Dann mach das mal mit NC oder auch SP..... diese sind idR nicht so fein.... wenn mans drauf anlegt ok, aber im Norfalfall ist die Aufbewahrung in Pulverform!

Geschrieben

Schwarzpulver ist natürlich nicht ohne... das weiß ich. Aber ein ABC-Löscher bekämpt das offene Feuer um den Kasten herum. Da stehen idR keine offenen Behältnisse rum. So kann auch kein Pulver schön fein verteilt werden.

Weiterhin ist es auch nicht sonderlich "fuchs" SP zB in einem B-Schrank aufzubewahren. ---Verdämmung----  wenns brennen sollte, sollte die Selbstentzündungstemperatur im Inneren nicht überschritten werden. Dann wird es richtig BUMM machen.

Geschrieben

Muss der Duschkopf nun ein ca. 20cm Stahlrohr aufweisen? Ein Schlauch ist ja immerhin dran.  ;-)

Ist schon alles sehr "schwammig"... obwohl, mit einem sehr großen, wassergetränkten Schwamm geht sicher auch so einiges....

Geschrieben

Was Du nicht wollen willst, ist doch relativ lachs, oder?

Stell Dir besser einen sch... Löscher hin.... mein Amt wollte den Kaufbeleg sehen.... Da können noch so viele Wasserquellen vorhanden sein. Es gibt wohl genormte Löschvorrichtungen... ;-)

Geschrieben

Ist oben wirklich ein "B"-Schrank ohne Entlastungsöffnungen gemeint?

Ich habe einen Pulveraufbewahrungsbunker an die Garage angemauert. Vorhängeschloß außen, innen ein größerer Tresor, abgeteilt für NC und SW-Pulver. Außen aber gelochte Ziegel und der Innentresor hat Entlastungsöffnungen. Auf diese wurde bei der Abnahme Wert gelegt.

Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 10:03 schrieb Messerwerfer:

Wenn aber 6kg Pulver gefordert ist dann stelle ich mir halt einen hin.

Das Ding kostet 20Euro im Baumarkt.

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Den kannst du dann alle zwei Jahre in die Tonne kloppen weil der nicht geprüft wird.

Ich habe mir einen Schaumlöscher gekauft, den bekommen ich alle zwei Jahre für lau geprüft.

Geschrieben
  Am 29.7.2016 um 13:45 schrieb callahan44er:

Dann verwirbel die mal und vergrösser dadurch mal die Oberfläche! Der Begriff Staubexplosion ist dir ein Begriff?

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Schon mal NC Pulver abgebrannt? Wenn das mal brennt verwirbelst du da nix mehr, das macht einmal "Wusch " und es ist Geschichte. Und wenn die Dosen noch zu sind verwirbelst du auch auch nix. Ist das Pulver frei und dem Feuer ausgesetzt ist es eh verbrannt.

Gast Messerwerfer
Geschrieben
  Am 4.8.2016 um 11:35 schrieb lopo:

Den kannst du dann alle zwei Jahre in die Tonne kloppen weil der nicht geprüft wird.

Ich habe mir einen Schaumlöscher gekauft, den bekommen ich alle zwei Jahre für lau geprüft.

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Wo kann man den für lau prüfen lassen?

Geschrieben
  Am 4.8.2016 um 11:52 schrieb PetMan:

Schon mal NC Pulver abgebrannt? Wenn das mal brennt verwirbelst du da nix mehr, das macht einmal "Wusch " und es ist Geschichte. Und wenn die Dosen noch zu sind verwirbelst du auch auch nix. Ist das Pulver frei und dem Feuer ausgesetzt ist es eh verbrannt.

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Sorry, aber das machst du dir viel zu einfach!

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