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Waffenkauf in USA - wer exportiert?


MarkF

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Leider nein. Da ging es um den Import, nicht darum, welche US-Händler überhaupt exportieren. Der Import selbst ist überhaupt kein Poblem, die Einfuhrerlaubnis bekommst Du nachgeworfen und die Zollabwicklung ist auch easy. Aber der Export aus USA ist fast so schlimm wie in UK, in UK übernimmt auch so gut wie kein Händler den Export. Ob das daran liegt, daß die Bürokratie dort so unerhört aufwendig und schwer ist (was aber nur schwer vorstellbat ist, denn z.B. auch die Italiener bekommen Exporterlaubnisse schnell und billig - und wer die italienische Bürokratie kennt, der weiß, was das bedeutet) oder die Händler nur ungemein unfähig und unwillig kann ich nicht beurteilen.

Also, welche US-Händler/Unternehmen exportieren Schußwaffen nach D?

Bearbeitet von MarkF
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vor 2 Minuten schrieb 300RUM:

Macht nur bei hochwertigen Waffen Sinn. Bei einer Rem 700 nochmal 50 Euro zu sparen läuft ins Leere. The Duke hat die Kontakte.  

 

Es geht nicht um 50 Euro Ersparnis sondern umein exemplar, daß man in Europa einfach nicht kaufen kann. Bei The Duke habe ich schon angefragt, die kennen angeblich keinen Händler. Kann man glauben oder auch nicht, muß man aber akzeptieren.

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Über google findet man einige Unternehmen/Händler, die behaupten, den Export durchzuführen. Die Preise sind durchweg prohibitiv, jedenfalls auf den Einzelfall bezogen, ausgenommen Teile, die einige tausend US kostet - da kommt es auf fünfhundert bis tausend mehr auch nicht mehr an ;-).

Ein paar bieten aber Pauschalen (plus Versandkosten) an, die bei Stückzahlen von 5 bis 10 interessant sein können. Auch das "lohnt" sich nicht bei vergleichsweise "niedrigpreisigen" Teilen, die es auch hier gibt, aber so lassen sich die nicht wie die Einfuhrabgaben individuellen Kosten bzw. solche mit "Mengenrabatt", wie es wohl auch bei den reinen Versandkosten (Fracht, Spediteur, Broker, unglaublich, wer da alles dran verdient) ist, umlegen, so daß die Zusatzkosten fast erträglich werden (könnten 400 bis 500 US$ je Exemplar sein). An den etwa 25% Einfuhrabgaben führt aber kein Weg vorbei. Im Ergebnis bedeutet dies, daß man, wenn man nur ein Exemplar kaufen will, eine Sammelbestellung organisieren muß.

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Mit Simpson Ltd. in Galesburg, Illinois haben die Leute hier an Bord gute Erfahrungen gemacht, wie ich sie höre. Vorteil: Sie wollen nicht, daß man die Ware auch bei Ihnen kauft, sondern lassen sie sich nach vorheriger Absprache von einer dritten Quelle auch zuschicken und wickeln den Export dann als reine Dienstleister ab.

 

Daß bei Kleinkram der Endpreis nach Lizenz von State Department, Exportgebühren, u.U. Luftfracht, Einfuhrumsatz plus Zoll etc. locker beim Fünf- bis Sechsfachen (oder höher) des Warenwertes liegen kann, ist kein Geheimnis.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Echt? Das wär' mir völlig neu, daß die drüben eine Dépendance mit DDTO-Lizenz haben. Wenn das so wäre, wäre z.B. der Nachschub an hierzulande raren G3-Steuerstücken ja kein Problem mehr.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Mal ne Frage, warum wollt ihr das immer über Händler machen? Ich habe selber eine KAC SR-15 aus den USA mitgebracht. Es erfordert etwas Vorbereitung und Englischkenntnisse aber es geht doch soweit ganz gut.

 

Für den Permanent Export muss man dieser Richtline folgen:  https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/388/~/permanently-exporting-a-firearm,-gun,-handgun,-rifle,-shotgun,-pistol,-etc.

 

Man erstellt sich hier einen account: http://www.bis.doc.gov/index.php/licensing/simplified-network-application-process-redesign-snap-r

Dann stellt man den Antag auf permanent export - es geht auch als German national. Hat bei mir 3 Wochen gedauert.

 

Der Händler muss dann noch den Permanent export zustimmen. Dann wurde die Waffe per American Airlines nach DUS transportiert; https://www.aa.com/i18n/travel-info/baggage/firearms-and-ammunition.jsp

Dann mit WBK zum Zoll wo die Waffe aufgelaufen ist. WBK wird kopiert dann bekommt man die Waffe.

 

Meldet die Waffe bei der Polizei an und gibt sie zum Beschuss in D.

 

Generell ist es sinnvoll auch eine Mail ans BKA SO11 zu schreiben, wegen Feststellungsbescheid. Bei einem AR-15 war dies nicht nötig lt. BKA.

WICHITG: Ein Feststellungsbescheid ist eine KANN Voraussetzung kein MUSS - Empfiehlt sich aber wenn man die Waffe sportlich nutzen will.

 

FAZIT: Es ist im meisten Sinne Zeitaufwand, kein Geldaufwand. Es empfiehlt sich die deutschen Behörden ZOLL, BKA und WBK behörde (Polizei etc) miteinander zu vernetzten, indem man sie bei Mails mit ins CC nimmt.

Dies, da sich das Zollfahndungsamt recht schnell aufschaltet, wenn einfach SO eine Waffe mit Bestimmungsort Deutschland am Flughafen aufschlägt. Die Erklärungen und Hektik braucht man nicht.

 

Den Amis ist alles relativ egal sobald der Flieger gen Deutschland abhebt.

 

Bearbeitet von Shodo
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vor 34 Minuten schrieb Shodo:

Mal ne Frage, warum wollt ihr das immer über Händler machen? Ich habe selber eine KAC SR-15 aus den USA mitgebracht. Es erfordert etwas Vorbereitung und Englischkenntnisse aber es geht doch soweit ganz gut.

Für den Permanent Export muss man dieser Richtline folgen:  https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/388/~/permanently-exporting-a-firearm,-gun,-handgun,-rifle,-shotgun,-pistol,-etc.

 

Das klingt ja sehr interessant. Ich wußte nicht, daß man als ausländischer Käufer die Exportgenehmigung einholen kann. So richtig verstanden habe ich diese verlinkten Erklärungen nicht, aber vielleicht kannst Du vorab etwas anderes erklären:

Wenn es nur um eine Wafe geht: Ist es dann nicht einfacher und günstiger, es bei einem Antrag für diesen Einzelfall zu belassen?

Führt diese Vorgehensweise zu derselben Exporterlaubnis, die auch die US-Exporteure einholen müssen?

Betrifft das ganze nur die Mitnahme (Export) einer Waffe, wenn man ohnehin in den USA weilt, also die Erlaubnis zum Export als Teil des eigenen Reisegepäcks? Oder kann man auch als deutscher Käufer, der in seinem Stuhl vor dem PC sitzen bleibt, ein z.B. bei gunbroker ersteigertes Gewehr auf diese Weise selbst exportieren? Wenn ja: Wie ist das mit dem Versand und den Versandrestriktionen aller (?) Paketdienste? Ich habe bislang den Eindruck, daß die US-Exporteure über "Broker" bestimmte speziaisierte Spediteure beauftragen müssen, also nicht einfach das Paket bei USPS oder UPS oder DHl abgeben können. 

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Daß ausländische Individuen sozusagen eine self-petition für einen ITAR-Export ohne US-Lizenznehmer starten können, wäre mir auch neu. In jedem Fall steht bei BIS, einen Link weiter:

 

" You must have a Company Identification Number (CIN) and an active user account to access SNAP-R. "

 

D.h. ohne überhaupt ein in den USA gültig registriertes Unternehmen zu sein komme ich in dieses elektronische System, mit dem die Exportlizenzen beantragt werden, gar nicht erst hinein.

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Den Antrag kann nur eine registrierte Person eines registrierten US Unternehmens stellen oder im Ausnahmefall ein ermächtigter Beamter einer ausländischen Regierung. Antragstellung erfolgt ausnahmslos über das DTrade Portal des DDTC. Anträge in Papierform sind seit ca. 2004 nicht mehr möglich.

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