Sorry, das ist nicht richtig.....
Es kommt darauf an;
KAUF;
Sollte die Optik im Herstellerland exportbeschränkt sein, z.b. ITAR, darfst du es nicht ohne Ausfuhrlizenz ausführen. Dem Ausführer drohen Haft- bzw. Geldstrafen. Da das deutsche Recht ITAR nicht kennt drohen dir als Empfänger keine Strafen. Es kann jedoch sein, dass du z.B. in den USA durch den Kauf auf eine Beobachtungsliste kommst und es ggf. bei einer Einreise Probleme geben wird.
VERKAUF;
In Deutschland überwacht die BAFA den Export von sensiblen Material. Dies auf dem Abschnitt A der Ausfuhrliste für für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. >> http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/al_abschnitt_a.pdf
Hier zu finden unter der Nummer 0001d)
Du machst dich strafbar, wenn du ohne Ausfuhrgenehmigung eine Optik in ein Drittland verschickst, die folgende Eigenschaften hat;
Die Optik wurde für einen militärischen Zweck hergestellt und erfüllt militärische Anforderungen, z.B. Trijicon oder ELCAN Specter
Die Optik ist zivil konstruiert z.B. S&B Drückjagdglas ist aber für einen militärischen Endanwender bestimmt.
Die kann Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen. Auf jeden Fall bist du als Jäger oder Schütze deine Zuverlässigkeit los.
Hoffe konnte helfen