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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Julius Corrino:

Selbst wenn man die Äußerungen des Betroffenen zum Aufruf zur allgemeinen Bewaffnung verstünde - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?

Als Waffenhändler zur "allgemeinen Bewaffnung" aufzurufen ist doch eher Werbung oder was sollte er sonst sagen/fordern. ;-)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Julius Corrino:

... - Was konkret wäre daran im Hinblick auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bedenklich?

 

 

"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...   :rolleyes:

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb heletz:

 

 

"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...   :rolleyes:

 

Ein Richter am Verwaltungsgericht in Dresden hatte ein Waffenverbot abgelehnt, da der Waffenbesitzer

  • für die öffentliche Sicherheit keine erhebliche Gefahr darstellt,
  • niemanden mit seinen Waffen indirekt bedroht hatte und
  • nicht drohte, eine Straftat begehen zu wollen.
  • Die Ermessensreduktion auf null der Behörde nicht rechtmäßig sei

Weiterlesen auf Seite 8: Historie und Auswirkung eines Waffenverbots

 

Zunächst geht es bei DIESEM Urteil nur darum, ob der Beklagte bis zur Hauptverhandlung seine Waffen behalten darf oder nicht.

 

In der Hauptverhandlung wird dann seine Zuverlässigkeit beurteilt. Ich kann mir vorstellen, dass eine MPU verlangt wird, weil Richter sich gerne absichern wollen. Und ich kann mir vorstellen, dass er solche MPU verweigern könnte, weil es keinen Anlass gibt, dass er jemals seine Waffen wider der Rechtsordnung einsetzen würde. Mich erinnert dieser Fall sehr an Rheinfelden.

 

Entgegen der Auffassung des Gerichts sehe ich persönlich keine erhebliche Gefahr durch den Beklagten für die öffentliche Sicherheit, auch wenn er mittlerweile als "persona non grata" von den meisten aus der Branche behandelt wird, weil er so wütende und häßliche Worte benutzt. Aber verbale Gewalt rechtfertigt nicht die Annahme von körperlichen Gewalt

Bevor ich überhaupt wusste, wer der Beklagte ist, hatte ich ihn in Schutz genommen - und bekam gleich Mitteilungen, dass meine Solidarität mit dieser Person ein schlechtes Licht auf mich werfen könnte. Solange mir jedoch keiner Belege vorlegt, die die Annahme rechtfertigt, er würde seine Waffen gegen die Rechtsordnung einsetzen, bleibe ich solidarisch. Sobald solche Belege vorliegen, werde ich dies überdenken.

 

https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2016/05/21/wbk-weg-wegen-facebook-posts/

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Katja Triebel:

...

 

Zunächst geht es bei DIESEM Urteil nur darum, ob der Beklagte bis zur Hauptverhandlung seine Waffen behalten darf oder nicht....

 

 

Genau das sagte ich weiter oben.

 

Interessiert aber nur wenige ...

 

 

Ach, so: es ist ein Beschluß. Kein Urteil.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben
Am 21.5.2016 um 11:31 schrieb Speedmark:

Hm ja.

 

Das macht sehr deutlich wie unangenehm transparent diese Communitys sind und alles irgendwo eine Grenze hat, wehe Dem, der sie übertritt !

Obs jetzt dazu passt oder nicht, allgemein und aktuell betrachtet, sollte ein kluger sowie sensiblerer Leitgedanke manifestiert sein bevor man sich an solche Themen wagt.

Betonung liegt auf Klug !

Die Schere im Kopf also!

DDR 2.0

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Katja Triebel:

...

 

Entgegen der Auffassung des Gerichts sehe ich persönlich keine erhebliche Gefahr ..

 

 

Deshalb ist es ja auch vollkommen uninteressant, was der eine oder andere hier zu dem Beschluß meint.

 

Wichtig ist allein, die Auffassung der Behörden und Gerichte zu kennen und was herauskommen kann, wenn man bestimmte Dinge öffentlich äußert oder postet.

Geschrieben

Ich bin da auch völlig Katja Triebels Meinung.

 

Unsere Gesellschaft muss auch "schräge Charaktere" aushalten. Sonst werden irgendwann ALLE, die sich nicht in bestimmter gesellschaftskonformer Weise bzw politisch Korrekt äussern, vonn allen Dingen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt.

 

...und ich kann euch eines versichern: Der perfekte Mensch ist wirklich sehr selten!

 

Eine Meinungsäusserung ist im übrigen keine Tatsache, sondern eben nur eine Äusserung.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heletz:

.....was herauskommen kann, wenn man bestimmte Dinge öffentlich äußert oder postet.

 

Allein dieser Halbsatz umreißt die Problematik. 

So wird freie Meinungsäußerung (ob nun "schön" oder nicht, jedenfalls aber unterhalb der Schwelle strafbarer Beleidigungen, Verhetzungen o.ä.) durch Drohung mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen faktisch beschnitten bzw. unterbunden.

 

Sehr bedenklich. Egal, was man nun inhaltlich von den Äußerungen hält.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb JDHarris:

Ich bin da auch völlig Katja Triebels Meinung.

 

Unsere Gesellschaft muss auch "schräge Charaktere" aushalten. .

 

 

So, wie es Gustl Mollath bescheinigt wurde.

 

Er darf schräg sein. Und andere müssen das aushalten.

 

Nur: im hier zu diskutierenden Fall geht es in Verbindung zu gewissen Äußerungen um Waffen!

 

Bzw. deren Mißbrauch.

 

Also ganz konkret um die Möglichkeit, andere nicht nur in ihren Rechten zu verletzen, sondern an Leib und Leben.

 

Und da ist es - mit Verlaub! - nicht allzuweit hergeholt, das stetige ceterum censeo der postings "bewaffnet Euch!" als konkret gegen Menschen  gerichtet anzusehen.

 

Ob das letztlich erkennende Gericht das auch so sieht, stelle ich mal dahin.

 

Aber es wird nicht so naiv sein, das als bloße "Meinungsäußerung" abzutun.

 

Es ist nämlich keine Meinungsäußerung, da kann man sich drehen und wenden wie man will.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sehe in den Äusserungen keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt den Missbrauch von Waffen befürwortet. Einen solchen Zusammenhang könnte man nur dann erkennen, wenn es darüber hinaus noch zu anderen Handlungen gekommen ist.

 

Das er seine Äusserungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise getätigt hat ist auch kein besonderer Grund von Missbrauch auszugehen.

 

Im Gegenteil:

GG Artikel 20

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Die Flüchtlingskrise war ein eklatantes versagen der Politik, die geeignet war, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschlands real zu gefährden. So gesehen, sind seine Äusserungen - selbst wenn sie im Zusammenhang mit Waffen standen - sogar von der Verfassung gedeckt.

 

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Ich sehe in den Äusserungen keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt..

 

 

Das sagt ja nichts.

 

Aber "Bewaffnet Euch!" ist definitiv keine Meinungsäußerung!

 

Es ist eine Aufforderung.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb heletz:

 

 

Das sagt ja nichts.

 

Aber "Bewaffnet Euch!" ist definitiv keine Meinungsäußerung!

 

Es ist eine Aufforderung.

 

Ja, aber auch in diesem Zusammenhang weder strafbar noch irgendwie verwerflich.

 

Sich zu seinem eigenen Schutz Waffen zuzulegen ist ein natürliches Bedürfnis jedes Menschen, insbesondere dann, wenn sie das Gefühl haben, dass der Staat ihnen diesen Schutz nicht mehr gewähren kann.

 

Sonst könnten wir den §32Stgb gleich abschaffen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb JDHarris:

 

...in diesem Zusammenhang ..

 

 

Eben!

 

Es geht um den Zusammenhang!

 

Und da kann man schon der Meinung sein, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen ..."

 

Ganz ohne StGB.

Geschrieben
Gerade eben schrieb heletz:

 

 

Eben!

 

Es geht um den Zusammenhang!

 

Und da kann man schon der Meinung sein, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen ..."

 

Ganz ohne StGB.

Der Zusammenhang ist hier die Flüchtlingskrise und das zitieren von Medienberichten über Gewaltakte durch Flüchtlinge.

 

Nunja, die Bundesregierung räumt selbst ein, dass sie letztes Jahr die Kontrolle darüber verloren hatte und nicht mehr Herr der Lage war.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb heletz:

 

 

Siehst Du!

 

Und "Flüchtlingskrise" ist kein Bedürfnisgrund!

Es kann sein, dass er damit rein verwaltungsrechtlich scheitert, denn hier geht es ja nur um einen Verwaltungsakt (widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis)

 

Allerdings könnte das einen sehr viel schwerwigenderen Vorwurf nach sich ziehen. Schon die NAZIS hatten die Verwaltung massiv dazu missbraucht, Recht und Gesetz zu umgehen und bürgerliche Rechte quasi von verwaltungsrechtlichen Prozessen abhängig zu machen. Dem Kläger wird hier praktisch ein Strick daraus gedreht, dass er auf ein bürgerliches Grundrecht hinweist (Recht auf Selbstverteidigung) und Menschen dazu auffordert, sich die dafür erforderlichen Mittel zuzulegen. Als Waffenhändler mit einer gültigen Handelserlaubnis ist es sogar sein Beruf, Waffen zu verkaufen.

 

Das er seine Äusserungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise getätigt hat, kann man auch als politisches Statement werten. Insofern kann man nun ebenfalls unterstellen, dass ihm hier ein verwaltungsrechtliches Verfahren allein wegen einer politischen Einstellung (die man teilen kann oder auch nicht) angehängt wurde.

 

Es steht nun ebenfalls der Vorwurf eines Missbrauchs der Verwaltung im Raum.

 

Ich würde das auf jeden Fall vor das Verfassungsgericht bringen auch wenn das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verloren wird.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben

Er selbst hat diesen Zusammenhang hergestellt!

 

Guck in den Beschluß, Schlagworte:

 

 

Zitat

... aggressiver Charakter, Missbrauch...

 

 

Und dann guck in §6 WaffG!

Geschrieben

 

Ja, aber auch in diesem Zusammenhang weder strafbar ....

Genau weil es strafbar ist ist er verurteilt worden.

Das was du dazu sagst ist freie Meinungsäusserung.

Recht hat das Gericht gesprochen.

Das ist gültig.

Deine Meinung darfst du sagen.

Das ist in einer Diktatur anders, für deine Meinung würdest du dafür schon abgemurkst werden.

In Argentinien hätten sie dich vor 30 Jahren in 20.000m Höhe aus dem Flugzeug geworfen für die falsche Meinung. Da gab es keine Verhandlung.

Heute gibt es ein Strafgesetzbuch, da kannst du vorher lesen was und ob es strafbar ist und welche Strafe es dafür gibt.

Er musste nicht pöbeln und hetzen.

Du hast deine Meinung.

Heletz und ich eine andere.

Ja und ? Auch das ist freie Meinung.

Der Forenbetreiber hat hier übrigens Hausrecht und es gibt hier faktisch keine freie Meinungsäusserung.

Auf der Arbeit gibt es die auch nicht.

Was jetzt ?

Komisch ist das ausgerechnet immer Leute in Foren mit dem GG kommen.

Mach das doch mal bei deinem Chef in deiner Arbeitsstelle.

Geschrieben

Es tut mir ja leid, wenn ich wieder mal den advocatus diaboli machen muß  :diablo:

 

aber im GG Art.5, Abs. 2 steht nunmal über die Freie Meinungsäußerung

 

 

Zitat

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre

 

Geschrieben
Zitat

Genau weil es strafbar ist ist er verurteilt worden.

 

Nö, dann wäre er von einem Strafgericht strafrechtlich verurteilt worden. Das hier war eine rein verwaltungsrechtliche Sache.

 

Das Waffenrecht sagt zwar eindeutig aus, das einen Vertrauensvorschuss nur derjenige verdient, der sich als besonders gesetzestreu und charakterlich geeignet erweist...so gesehen können seine Äusserungen in der Summe in der Tat auf eine charackterschwäche hindeuten.

 

Allerdings stellt das Verwaltungsgericht hier in seiner Begründung eindeutig auch politische Zusammenhänge her (Flüchtlingskrise).

 

Damit ist der eigentliche Zweck dieses waffenrechtlichen Bezugs nicht mehr vorhanden, sondern die Beurteilung, ob er als Waffenbesitzer geeignet ist, wurde mit herstellung einer Verbindung zur Flüchtlingskrise auch auf eine politische Ebene gehieft.

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb rene-97:

 

Genau weil es strafbar ist ist er verurteilt worden.

 

 

Falsch.

Da geht es nicht um Strafbarkeit (weil: nicht um Straftrecht).

 

Es geht hier rein um Verwaltungsrecht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

...

 

Es geht hier rein um Verwaltungsrecht.

 

 

So isses!

 

Und deshalb geht es auch nicht um Freie Meinungsäußerung, sondern  - ganz profan - um den Umgang mit Waffen und Munition bei einem Menschen, der an die Öffentlichkeit ein äußerst aggressives Bild von sich trägt.

Geschrieben

Nur besteht eine gewisse Gefahr eben darin, dass über den verwaltungsrechtlichen Hebel "Annahme der Unzuverlässigkeit durch geäußerte Meinung" faktisch  die Freiheit der Meinungsäußerung (bereits unterhalb des Strafbaren) beschnitten wird.

 

Ist ein delikates Thema.

Geschrieben

Ich denke er ist auch für seine Hasspostings zu einer Geldstrafe verurteilt worden ?

Vielleicht habe ich den falschen im Blick.

Auf jeden Fall ist es gut das der keine Waffen mehr hat.

So einer bringt Schützen und Jäger in Verruf beim Bürger und schadet. Kein Verband will so einen Hetzer haben.

Ihr stellt euch doch nicht auf eine Stufe mit dem ?

Dann solltet ihr vielleicht auch alles abgeben, bevor man es euch abnimmt....

Ihr braucht nur zu schreiben was er schrieb. Ist doch nur freie Meinungsäusserung und das darf man doch nach eurer Meinung.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Nur besteht eine gewisse Gefahr eben darin, dass über den verwaltungsrechtlichen Hebel "Annahme der Unzuverlässigkeit durch geäußerte Meinung" ..

 

 

Er hat aber keine Meinung geäußert!

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