Zum Inhalt springen
IGNORED

Mündungsfeuerdämpfer aus dem USA Urlaub mitbringen!?


Gast

Empfohlene Beiträge

OMG.

Wenn jemand WIRKLICH so eine Angst hat und nicht weiß ob es legal geht, der soll sich im VORFELD eine Einfuhrgenehmigung in Deutschland besorgen (so machte ich das zuletzt mit meinen 120kg Munition in .338LM). Mein Sachbearbeiter erstellt dann problemlos eine Genehmigung, die bei der Einreise von der Polizei einfach nur abgenickt wird. Damit ist man diesseits auf jeden Fall legal. Und ja, der Preisunterschied, reicht LOCKER für mehrere Ersatzflüge.

Auf der anderen Seite unterscheide ich dann dazwischen ob es Mumpitz ist wie ein Pistolengriff, für den ich SICHER keine Papiere ausstellen lasse, oder z.B. die besagten 120kg Munition.

Es gibt einen großen Unterschied, ob man HÄNDLER ist, oder Sachen für den Eigengebrauch braucht (Jäger) und da sind dann ganz andere LEGALE Wege möglich.

Bei Sachen wie einem MFD kann man das Teil VOR dem Einchecken vorzeigen, man darf es ja LEGAL in den USA mit sich tragen, und fragen, ob man es problemlos ausführen darf. Wenn sie nein sagen, bleibt es eben da.

Das hat alles mit Risiko nichts zu tun. Als Auskunft empfehle ich u.a.: Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms. Und als eine richtige Antwort in manchen Fällen, den für wenige Dollar in den USA gelösten Jagdschein.

Und wer bei einem Holz - Pistolengriff Bedenken hat, dem kann ich eh nicht helfen, der sollte das Klo am besten nicht verlassen. NIE!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seufz.

Greg, das Procedere auf deutscher Seite steht hier nicht in Zweifel. Daß man für erlaubnispflichtige Waffen und Munition eine Einfuhrerlaubnis braucht, dürfte hier hinreichend bekannt sein.

Was Du hingegen über die Ausfuhr aus den USA hier von Dir gibst, ist, mit Verlaub, hanebüchen. Zitiere doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer man aus den USA für den "Eigengebrauch" im Gegensatz zu "Handel" ohne die üblichen AECA/ITAR-Beschränkungen USML-relevante Artikel exportieren darf.

Es interessiert in den USA dabei keine Sau, ob Du eine deutsche WBK, einen Jagdschein oder sonstwas Dein Eigen nennst. AECA/ITAR gilt für alle - Gewerbliche, Private, Jäger, Nichtjäger, etc. Diese Monstrosität von einem Gesetzeswerk beschränkt sich dabei noch nicht einmal auf Waffen. Schon mal versucht, an ITAR-freie FPGA für die Raumfahrt zu kommen?

Den grabschenden TSA-Drohnen, denen Du Deinen MFD im Handgepäck beim Einchecken in den USA zeigst, ist das übrigens egal, weil AECA/ITAR-Compliance (und Exportkontrollen generell) schlichtweg nicht in deren Aufgabenbereich fallen. Wenn mich hingegen anschließend im Terminalbereich ein CBP-Officer auffordern sollte, mal mein Handgepäck vorzuzeigen, würde mir schon ganz anders.

Übrigens: ATF exekutiert die Waffengesetze des Bundes im Inland. Was eine US-Jagderlaubnis (die übrigens nur die Bundesstaaten jeweils für sich und nicht der Bund ausstellen können) mit all dem zu tun haben soll, würde mich stark interessieren. ATF widerspricht ferner Deinen hier geäußerten Thesen und verweist (mangels Zuständigkeit, abgesehen von NFA-Ware) auf die Departments of State sowie Commerce.

Warum packt man den MFD nicht mitsamt dem Holzklotz in ein Paket und verschickt das dann mit irgend einem Absender versehen dann nach Deutschland?

Kostet erst mal Porto aber immer noch besser als am Flughafen durch den Fleischwolf getrieben zu werden.

Das kann klappen, muß aber nicht. Wie gesagt, jeder spielt russisch Roulette so gut er kann. Wer gesteigerten Wert darauf legt, auch in Zukunft komplikationslos in die USA einreisen zu können, überlegt sich das zweimal. Hinweis: So ein Paket trägt dann zwar "irgendeinen" Absender, hat aber nach wie vor einen i.d.R. eindeutig identifizierbaren Empfänger...

Bearbeitet von Julius Corrino
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seufz.

Mal ne Frage:

bist Du eventuell Händler, der Wert darauf legt, daß keine "normal Sterblichen" selbst einführen?

Nein, ich werde es mit Dir nicht weiter diskutieren. Die Angaben, die man benötigt habe ich gemacht, den Nachweis, daß ich die Sachen LEGAL aus- UND eingeführt habe, habe ich schon mehrfach gebracht. Mit ein bißchen Nachdenken kommst Du selbst auf die Lösung, aber nur wenn Du es auch willst.

Diejenigen die interessiert sind, können sich gerne bei mir melden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Webster!

Unabhängig davon ob Du nun das Teil in USA wirklich kaufen und mitbringen kannst oder darfst, attest Du nicht geschrieben dass der Rückflug über Canada geht?

Wenn das so ist und Du der Ansicht bist, dass dort der Druck nicht so stark sein könnte, gebe ich folgendes zu bedenken:

Ich schaue recht häufig auf Pro7Maxx die Sendung Border Control Canada, wo es häufig um die Fälle geht, wo Einreisende aus USA stark kontrolliert werden, ob sie in Canada nicht erlaubte Sachen mitführen, die in den Staaten völlig legal sind. Das betrifft ganz besonders alles, was mit Feuerwaffen und deren militärisch anmutendes Zubehör betrifft.

AFAIK wird auch auf den canadischen Airports das Gepäck gescannt und nicht etwa einfach durchgecheckt bis zum Bestimmungsort.

Somit könnte die Gefahr des Auffindens dieses in Canada für Zivilisten nicht erlaubten Teils gerade dort zu Problemen führen und nicht erst hier in D.

In der Serie werden sicher nur spektakuläre Fälle dargestellt und Überprüfungen sind ohne besondere Gründe sicher nur stichpunktartig, aber Fluggepäck wird immer gerscannt.

Beispielhaft sind da immer diejenigen, die gar nicht nach Canada wollten und nur die letzte US-Ausfahrt verpasst haben. Schon sind sie dran, weil ja eingereist.

Oder die US-Transitreisenden auf dem Weg über Canada nach Alaska. Da machen die, jedenfalls in der Sendung, niemals Ausnahmen.

Ich hoffe, dass es tatsächlich nicht so ist wie ich verstanden habe, aber ich wollte das nur zu bedenken geben.

Viele Grüsse

Mathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, ich werde es mit Dir nicht weiter diskutieren. Die Angaben, die man benötigt habe ich gemacht, den Nachweis, daß ich die Sachen LEGAL aus- UND eingeführt habe, habe ich schon mehrfach gebracht. Mit ein bißchen Nachdenken kommst Du selbst auf die Lösung, aber nur wenn Du es auch willst.

Diejenigen die interessiert sind, können sich gerne bei mir melden.

Du hast bislang null relevante Beiträge zum Thema geliefert, insofern kann von einer "Diskussion" mit mir auch nicht die Rede sein. Ich hingegen habe wiederholt umfassende (und vor allem korrekte) Informationen auf Basis bestehender (und hier verlinkter) U.S.-Gesetze geliefert.

Wie seriös Dein bisheriges Auftreten hier im Thread v.a. in Verbindung mit dem anschließenden Verweis auf geheimnisvolle Hinweise via PN ist, darf die geneigte Leserschaft für sich selbst beurteilen.

EDIT: Und nein, ich bin kein Händler oder sonstwie kommerziell an der Angelegenheit interessiert. Mir wäre ein Ende der sinnlosen U.S.-Exportkontrollen eher vorgestern als heute lieber.

Bearbeitet von Julius Corrino
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Angaben, die man benötigt habe ich gemacht, den Nachweis, daß ich die Sachen LEGAL aus- UND eingeführt habe, habe ich schon mehrfach gebracht.

Nein, hast Du nicht.

Du hast nur mehrfach erwähnt, dass Du bei einigen Versuchen bisher nicht erwischt worden bist.

Im Gegenteil hast Du sogar zugegeben, dass Du von den relevanten rechtlichen Anforderungen keinerlei Ahnung hast, daher bei dem für die Frage des Themenstarters relevanten Teil "kein Papier bewegst" und statt dessen lieber mit Lug und Trug operierst.

Klar kann das - bei der Zahl der Reisenden ggf. sogar öfters - gutgehen. Bis halt einer weint, wie weissblau ganz richtig angemerkt hat.

Und ja, ich kenne Leute (direkt wie indirekt aber verifiziert), die wie Du meinten klüger zu sein als alle anderen. Die einen haben Geldstrafen bezahlt, die anderen haben Einreiseverbote erhalten, ein paar beides. Und mindestens einer sitzt im Knast - der hat den Kram aber auch gewerblich und in recht großem Maßstab betrieben. Und auch in Deutschland kann man netten Hausbesuch von US-Behörden erhalten. Denen kann man zwar in's Gesicht lachen und die Tür vor der Nase schliessen, aber auch nur, bis sie das Formular für das Amtshilfeersuchen ausgefüllt haben.

Je nachdem, ob der Hersteller des gewünschten Teils Registered Manufacturer ist oder nicht, kann man natürlich auch so ein Teil legal ausführen aus den USA. Auch ich habe sowas schon gemacht. Nur ist der Kosten-Nutzen-Faktor durch die notwendigen Genehmigungen, Bearbeitungsgebühren der Händler (so ein Einzel-Exportgesuch kostet gerne mal 250$, SME erfordert voraussichtlich eine Endverbleibserklärung im Original mit entsprechenden Versandkosten und alles zusammen frisst auf beiden Seiten des Tümpels ein paar Stunden Arbeitszeit) ziemlich schnell dahin. Das macht man eigentlich nur für Sachen, die man unbedingt haben will... oder eben unbedingt braucht.

Dann würde ich das lieber wirklich an einen der einschlägigen Händler geben, der sowas ggf. mit einer Sammelexportgenehmigung abgedeckt hat und bei dem sich der Aufwand kostenmässig so auf viele Teile verteilt.

Aber selbst der kann bei Produkten nicht registrierter Hersteller scheitern. Manch' ein US-Hersteller hat gar kein Interesse an Geschäft ausserhalb des eigenen Binnenmarktes. America, Fuck Yeah!

Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann klappen, muß aber nicht. Wie gesagt, jeder spielt russisch Roulette so gut er kann. Wer gesteigerten Wert darauf legt, auch in Zukunft komplikationslos in die USA einreisen zu können, überlegt sich das zweimal. Hinweis: So ein Paket trägt dann zwar "irgendeinen" Absender, hat aber nach wie vor einen i.d.R. eindeutig identifizierbaren Empfänger...

Ja, meine Oma ist dann der Empfänger, und die möchte nie mehr in die USA.

Glaube auch nicht, dass Pakete die die USA verlassen kontrolliert werden. Eher solche, die in die Staaten kommen.

By the way:

Ich hörte da was von TTIP (was hoffentlich nie kommen wird)- könnte das die ITAR Regularien übertrumpfen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Webster!

Unabhängig davon ob Du nun das Teil in USA wirklich kaufen und mitbringen kannst oder darfst, attest Du nicht geschrieben dass der Rückflug über Canada geht?

Wenn das so ist und Du der Ansicht bist, dass dort der Druck nicht so stark sein könnte, gebe ich folgendes zu bedenken:

Ich schaue recht häufig auf Pro7Maxx die Sendung Border Control Canada, wo es häufig um die Fälle geht, wo Einreisende aus USA stark kontrolliert werden, ob sie in Canada nicht erlaubte Sachen mitführen, die in den Staaten völlig legal sind. Das betrifft ganz besonders alles, was mit Feuerwaffen und deren militärisch anmutendes Zubehör betrifft.

AFAIK wird auch auf den canadischen Airports das Gepäck gescannt und nicht etwa einfach durchgecheckt bis zum Bestimmungsort.

Somit könnte die Gefahr des Auffindens dieses in Canada für Zivilisten nicht erlaubten Teils gerade dort zu Problemen führen und nicht erst hier in D.

In der Serie werden sicher nur spektakuläre Fälle dargestellt und Überprüfungen sind ohne besondere Gründe sicher nur stichpunktartig, aber Fluggepäck wird immer gerscannt.

Beispielhaft sind da immer diejenigen, die gar nicht nach Canada wollten und nur die letzte US-Ausfahrt verpasst haben. Schon sind sie dran, weil ja eingereist.

Oder die US-Transitreisenden auf dem Weg über Canada nach Alaska. Da machen die, jedenfalls in der Sendung, niemals Ausnahmen.

Ich hoffe, dass es tatsächlich nicht so ist wie ich verstanden habe, aber ich wollte das nur zu bedenken geben.

Viele Grüsse

Mathi

Guter Hinweis,

danke für den Tipp!

Aber noch die Frage an die ITAR-Belesenen: gehört ein Holzgriff zu den Ausfuhr-"verbotenen" Sachen nach ITAR?

Bearbeitet von dunibluni
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

könnte das die ITAR Regularien übertrumpfen?

Nein.

Die ITAR Regularien können (und werden) regelmäßig angepasst werden und Gegenstände können von der USML (US Munitions List) auf die CCL (Commercial List) und zurück verschoben werden.

In der aktuellen weltpolitischen Sicherheitslage bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass sie gelockert werden müssen. ITAR dient der (US) nationalen Sicherheit.

Wenn, dann fallen nur Gegenstände auf der CCL unter mögliche Exportvereinfachungen nach TTIP. Der Export dieser Dinge ist aber jetzt schon einfacher als "voll" unter ITAR fallende USML-Produkte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber noch die Frage an die ITAR-Belesenen: gehört ein Holzgriff zu den Ausfuhr-"verbotenen" Sachen nach ITAR?

ITAR sowieso, da definitiv Anbauteil für eine Feuerwaffe. Da Dein Griff aber (ob aus Holz oder Plaste ist irrelevant) für eine Maschinenwaffe bestimmt ist, kommt dafür noch nicht einmal mehr das vereinfachte Exportverfahren für Mindermengen via AES infrage.

In Zahlen bedeutet das: 250 US$ für die Exportlizenz (ohne Erfolgsgarantie), paar Hunderter für den lizenzierten FFL, dazu üblicherweise air freight (ab 3-400 US$, es sei denn, Du kannst es mit viel Glück via UPS drehen, dann so 150 US$) plus 19% Mwst plus 3.x% Drittlandzollgebühr, da kommt schnell was für ein blödes 25 US$-Teil zusammen.

Glaube auch nicht, dass Pakete die die USA verlassen kontrolliert werden. Eher solche, die in die Staaten kommen.

Selbst amazon-Pakete werden an den exit ports geöffnet. Kenne wenigstens einen Fall, wo der Kram dann vom Zoll einbehalten wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, hast Du nicht.

Quatsch.

1. Auskunft vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives einholen. Falls die zustimmen:

2. Einfuhrgenehmigung in Deutschland ausstellen lassen

3. Wasauchimmer in USA kaufen

4. Genehmigung unter Vorlage der Auskunft vorlegen Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives

5. Ausführen

6. in Deutschland Einfuhrgenehmigung vorzeigen

7. Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Bei manchen Gegenständen hat das o.g. Büro von mir verlangt einen Jagdschein in den USA zu lösen.

Und ich sage es nochmal: bei einem Mündungsfeuerdämpfer oder Pistolengriff würde ich nicht ein Mal fragen.

Und Du kannst jetzt noch 100 Gesetze vorlesen und Leuten Angst machen. Du zählst bestimmt auch zu denen, die vor Antritt jeder Autofahrt ihre Licht- und Signalanlage prüfen. Oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe noch vergessen zu sagen, daß man praktisch alles online machen kann. Da es aber Behörden sind, sollte man das mit ausreichender Vorlaufzeit (~3 Monate) machen. Die Amis sind so pragmatisch, daß man selbst einen Pilotenschein online beantragen kann, online zahlen kann und sich den Flugplatz aussuchen kann, wo der Pilotenschein dann hinterlegt wird. Wie üblich dauert die Rückfrage beim deutschem Amt (LBA) am längsten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seufz.

Greg, das Procedere auf deutscher Seite steht hier nicht in Zweifel. Daß man für erlaubnispflichtige Waffen und Munition eine Einfuhrerlaubnis braucht, dürfte hier hinreichend bekannt sein.

Was Du hingegen über die Ausfuhr aus den USA hier von Dir gibst, ist, mit Verlaub, hanebüchen. Zitiere doch mal bitte die gesetzliche Grundlage, aufgrund derer man aus den USA für den "Eigengebrauch" im Gegensatz zu "Handel" ohne die üblichen AECA/ITAR-Beschränkungen USML-relevante Artikel exportieren darf.

Es interessiert in den USA dabei keine Sau, ob Du eine deutsche WBK, einen Jagdschein oder sonstwas Dein Eigen nennst. AECA/ITAR gilt für alle - Gewerbliche, Private, Jäger, Nichtjäger, etc. Diese Monstrosität von einem Gesetzeswerk beschränkt sich dabei noch nicht einmal auf Waffen. Schon mal versucht, an ITAR-freie FPGA für die Raumfahrt zu kommen?

Den grabschenden TSA-Drohnen, denen Du Deinen MFD im Handgepäck beim Einchecken in den USA zeigst, ist das übrigens egal, weil AECA/ITAR-Compliance (und Exportkontrollen generell) schlichtweg nicht in deren Aufgabenbereich fallen. Wenn mich hingegen anschließend im Terminalbereich ein CBP-Officer auffordern sollte, mal mein Handgepäck vorzuzeigen, würde mir schon ganz anders.

Übrigens: ATF exekutiert die Waffengesetze des Bundes im Inland. Was eine US-Jagderlaubnis (die übrigens nur die Bundesstaaten jeweils für sich und nicht der Bund ausstellen können) mit all dem zu tun haben soll, würde mich stark interessieren. ATF widerspricht ferner Deinen hier geäußerten Thesen und verweist (mangels Zuständigkeit, abgesehen von NFA-Ware) auf die Departments of State sowie Commerce.

Das kann klappen, muß aber nicht. Wie gesagt, jeder spielt russisch Roulette so gut er kann. Wer gesteigerten Wert darauf legt, auch in Zukunft komplikationslos in die USA einreisen zu können, überlegt sich das zweimal. Hinweis: So ein Paket trägt dann zwar "irgendeinen" Absender, hat aber nach wie vor einen i.d.R. eindeutig identifizierbaren Empfänger...

Hier ist alles völlig richtig ausgesagt von jemanden der Ahnung hat, wenn jemand denkt er wäre schlauer, kann er gerne tun was er will, aber wenn jemand nach Rat fragt sollte man ihm die Rechtslage schildern und nicht was jemand schon hundertmal getan hat.

Ratschläge wie " noch nicht mal eine mail schreiben " sind überhaupt nicht hilfreicht, und zeigen nur das der Betreffende keine Ahnung hat was passieren kann wenn etwas schief geht

Bearbeitet von Edward
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quatsch.

1. Auskunft vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives einholen. Falls die zustimmen:

2. Einfuhrgenehmigung in Deutschland ausstellen lassen

3. Wasauchimmer in USA kaufen

4. Genehmigung unter Vorlage der Auskunft vorlegen Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives

5. Ausführen

6. in Deutschland Einfuhrgenehmigung vorzeigen

7. Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Bei manchen Gegenständen hat das o.g. Büro von mir verlangt einen Jagdschein in den USA zu lösen.

Und ich sage es nochmal: bei einem Mündungsfeuerdämpfer oder Pistolengriff würde ich nicht ein Mal fragen.

Und Du kannst jetzt noch 100 Gesetze vorlesen und Leuten Angst machen. Du zählst bestimmt auch zu denen, die vor Antritt jeder Autofahrt ihre Licht- und Signalanlage prüfen. Oder?

Das alles hat mit legaler Ausfuhr ungefähr so viel zu tun wie Ausdruckstanz mit anständiger Schulbildung. Der von Dir hier beschriebene Prozeß existiert schlichtweg nicht. Ich wiederhole mich, aber ATF kann überhaupt keine "Genehmigungen" ausstellen, weil die für Exportangelegenheiten nur bei NFA items als Mitzeichnende beteiligt sind. Deutsche Einfuhrgenehmigungen interessieren übrigens auch beim (zuständigen) State Department im Zweifelsfall niemanden, obwohl es (in Abhängigkeit vom Sachbearbeiter) zu einer zügigeren Bearbeitung des Exportantrags kommen kann, wenn man eine solche (übersetzt) beifügt. Und für den Threadstarter ist das ohnehin nicht relevant, weil in Deutschland niemand für einen frei verkäuflichen Gegenstand wie ein Griffstück eine solche ausstellen kann.

Daß du mit einer gültigen Jagdkarte in den USA Munition legal erwerben kannst, trifft zu, bloß hat auch hier ATF nirgends etwas zu genehmigen oder "zuzustimmen". Die Munition, sofern nicht verbraucht, darf nur über einen für den Export lizenzierten FFL die Staaten verlassen, andernfalls drohen bei Erwischtwerden zwischen fünf bis zehn Jahren Knast. Und die kriege ich hierzulande nicht, wenn ich die Lichtanlage vor dem Losfahren nicht überprüft habe. Dein Vabanquespiel ist (buchstäblich) von einem ganz anderen Kaliber.

Bearbeitet von Julius Corrino
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Ich häng mich hier nochmal mit dran.

Ich würde gerne eine Rail / Handschutz aus den USA bestellen. Auf der Homepage von Midwest Industries steht selbst nichts zum internationalen Versand.

Wie sieht es mit ITAR bei nem Handschutz aus? Kann ich das Ding bestellen / ausm Urlaub mitbringen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar geht der Export. Mit den erforderlichen Genehmigungen.

 

Die Anbieter, die hier solche Produkte anbieten, haben üblicherweise eine (Sammel-)Exportgenehmigung und ihre Partnerfirmen in den USA haben den jeweiligen Export beim State Department angemeldet und überprüft, dass die exportierten Produkte von einem Registered Manufacturer stammen (nur deren Produkte dürfen ohne Ausnahmegenehmigung exportiert werden) und stellen sicher, dass entsprechende Endverbleibserklärungen existieren und stellen sicher, dass der Papierkram entsprechend revisionssicher hinterlegt wird.

 

vor 1 Stunde schrieb Icerise:

Wie sieht es mit ITAR bei nem Handschutz aus? Kann ich das Ding bestellen / ausm Urlaub mitbringen?

 

So ein Handschutz für ein AR unterliegt ITAR.

 

Bestellen kannst Du es direkt vermutlich nicht, da MI soweit ich weiss nicht versendet. Irgendwo wirst Du sicherlich irgend einen Händler finden, der versendet. Legaler macht es das aber nicht.

Insofern kannst Du das Ding natürlich auch versuchen, aus dem Urlaub mitzubringen. Wirst Du nicht kontrolliert, hast Du Glück gehabt. Wirst Du kontrolliert, kannst Du Glück oder Pech haben und dann eine Menge Ärger bekommen.

Ohne entsprechende Exportgenehmigung ist es zumindest nicht erlaubt.

 

vor 9 Minuten schrieb Icerise:

 

Dann frage das doch einfach bei einem der einschlägigen deutschen Händler an und der packt es in seine nächste Sammelbestellung, die über seine Exportgenehmigung legal abgewickelt wird.

 

Das habe ich z.B. via Spartac/Kingshot schon so gemacht. Dauert sicher ein kleinwenig, weil für ein einzelnes Teil kein Händler einen Versand aus den USA anstösst, aber es kommt früher oder später an, ohne dass man sich damit u.U. größere Probleme einhandelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Icerise:

Kann ich das Ding bestellen ... ?

Wenn ein Gen II SS auch geht, dann kannst Du ihn hier bestellen.

http://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/Deutschland/Products/53954100009743/SubProducts/100009744

Man könnte dort auch nach dem Gen III anfragen.

Minimiert jedenfalls das Risiko unangenehmer Überraschungen.

 

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.4.2016 um 08:19 schrieb Greg:

Quatsch.

1. Auskunft vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives einholen. Falls die zustimmen:

2. Einfuhrgenehmigung in Deutschland ausstellen lassen

3. Wasauchimmer in USA kaufen

4. Genehmigung unter Vorlage der Auskunft vorlegen Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives

5. Ausführen

6. in Deutschland Einfuhrgenehmigung vorzeigen

7. Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Bei manchen Gegenständen hat das o.g. Büro von mir verlangt einen Jagdschein in den USA zu lösen.

Und ich sage es nochmal: bei einem Mündungsfeuerdämpfer oder Pistolengriff würde ich nicht ein Mal fragen.

Und Du kannst jetzt noch 100 Gesetze vorlesen und Leuten Angst machen. Du zählst bestimmt auch zu denen, die vor Antritt jeder Autofahrt ihre Licht- und Signalanlage prüfen. Oder?

 

Danke, dass Du nochmal nachgewiesen hast, dass Du nicht ansatzweise Ahnung von dem hast, was Du da von Dir gibst.

 

Dummerweise hat das BATF mit ITAR nichts zu tun, das wird vom Secretary of State and Commerce gehandhabt.

EAR-regulierte Dinge werden vom Bureau of Industry and Security des Department of Commerce gehandhabt.

"Nur" Waffenrechtliches, nicht Exportrechtliches unterliegt der Jurisdiktion des BATF. Wir reden hier aber schwerpunktmässig von Exportregularien.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb German:

 

Danke, dass Du nochmal nachgewiesen hast, dass Du nicht ansatzweise Ahnung von dem hast, was Du da von Dir gibst.

 

Jetzt hast Du es mir gegeben, ich gehe jetzt in den Keller, (der voll mit Waffen und Munition aus den USA ist) um dort zu weinen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.