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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

das mit dem Lesen solltest Du nochmal üben

Leider nicht. Wenn es so ein Urteil gibt, dann ist es leider bundesweit richtungsweisend. Falls es so ist wie einige hier fabulieren. Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Schöne Scheisse, aber CD hat wenigstens gekämpft, was man von euch allen wohl nicht behaupten kann. Egal ob er euch genehm war oder nicht.

Mich dünkt eher daß er es für alle vergeigt hat.

Aber warten wir mal den Urteilstext ab.

Geschrieben (bearbeitet)

übrigens ist cd an garnix schuld, er hat nicht geklagt, steht aber auch weiter oben.....

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

übrigens ist cd an garnix schuld, er hat nicht geklagt, steht aber auch weiter oben.....

Ich weis nicht wer geklagt hat, es scheint aber das derjenige

es ausgesprochen dämlich angestellt hat.

Geschrieben

Ich weis nicht wer geklagt hat, es scheint aber das derjenige

es ausgesprochen dämlich angestellt hat.

Was natürlich Blödsinn ist.

Das Gericht hat das Urteil gefällt.

Der Kläger hat nur sein Recht wahr genommen.

Der RA hat ihn vertreten.

Jetzt zu schimpfen ist leicht !

Geschrieben

übrigens ist cd an garnix schuld, er hat nicht geklagt, steht aber auch weiter oben.....

Es gibt ja auch keine Sammelklage in Deutschland.

Nach dem Urteil des AG war erstmal Schluss. Er hat dann am Urteil des OVG Münster partizipiert.

Eine eigenständige Klage in gleicher Sache ist damit obsolet.

Er partizipiert jetzt eben auch am Urteil des BVG nur eben negativ.

Warten wir es ab.

Geschrieben

Frage mich gerade inwieweit dieses Urteil Gültigkeit hat wenn der Betroffene in Revision geht. Sprich können unsere Behörden das umsetzen und sich darauf beziehen solange da Revision eingelegt wurde?

Revision bezieht sich auf rechtliche Fehler und nicht wie bei einer Berufung auf tatsächliche Fehler im Urteil. Das ist das Bundesverwaltungericht da ist nox mit Revision. Die sind unfehlbar [emoji33] und nicht das Amtsgericht Hintertupfingen.
Geschrieben (bearbeitet)

Nein. War er nicht, ist er nicht, wird er nie werden.

oder werden wollen.

Hier sind offenbar alles Hellseher und Alleswisser bei WO

Du bist Jäger SR ?

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Revision bezieht sich auf rechtliche Fehler und nicht wie bei einer Berufung auf tatsächliche Fehler im Urteil. Das ist das Bundesverwaltungericht da ist nox mit Revision. Die sind unfehlbar [emoji33] und nicht das Amtsgericht Hintertupfingen.

In dem Urteil vom OVG steht aber, dass nur Revision zugelassen wurde.

Geschrieben

Völlig richtig, Andreas81.

Und Revision bedeutet eben, daß keine erneute Tatsachenfeststellung in der Revisionsinstanz mehr stattfindet, sondern das Niederinstanzverfahren lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft wird. Daher finde ich die Behauptung des unidentifizierten Facebook-Nutzers, das BVerwG hätte nicht nur gegen das OVG entschieden sondern auch noch absonderliche Behauptungen über "verbotene Gegenstände" in seinem Urteil getätigt, zweifelhaft.

Hätte das BVerwG der klagenden Behörde recht gegeben, wäre es ja "nur" zu einer Rücküberweisung der Sache und erneuten Verhandlung vor dem OVG gekommen.

Nur in einem Berufungsverfahren (welches aber das OVG gar nicht zugelassen hat) wäre die komplette Beweisaufnahme in Leipzig erneut durchgespielt worden.

Von daher: Schön entspannt Ostern feiern und sich erst mal nicht irre schreien lassen.

schiiter hat übrigens recht - CD war/ist Betroffener, hat jedoch nicht selbst vor dem OVG in Arnsberg geklagt. Dieses Urteil hat WO-User MP% damals laut eigener Aussage herbeigeführt. Ich war bislang unter dem Eindruck, das sei alles komplett CDs Ding, weil ich die Geschichte bis dato nur von anderswoher kannte.

Geschrieben

Es gibt ja auch keine Sammelklage in Deutschland.

Nach dem Urteil des AG war erstmal Schluss. Er hat dann am Urteil des OVG Münster partizipiert.

Eine eigenständige Klage in gleicher Sache ist damit obsolet.

Er partizipiert jetzt eben auch am Urteil des BVG nur eben negativ.

Warten wir es ab.

VG nicht AG natürlich
Geschrieben (bearbeitet)

In dem Urteil vom OVG steht aber, dass nur Revision zugelassen wurde.

Nutzt auch nichts mehr.

HA für Jäger in Zukunft nur noch mit festem Magazin.

AR15 sind damit Geschichte für Jäger also auch MR308, OA, Schmeisser etc etc.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Bitte das Urteil an das Forum Waffenrecht zu Händen H.H. Keusgen senden, nur er kann Hartwig Fischer vom DJV in der Sache um Hilfestellung bewegen.

info@fwr.de

Geschrieben

Bitte das Urteil an das Forum Waffenrecht zu Händen H.H. Keusgen senden, nur er kann Hartwig Fischer vom DJV in der Sache um Hilfestellung bewegen.

info@fwr.de

immer mit der Ruhe.

Das Urteil wird/ist nicht rechtskräftig

Ich vermute der Kläger wird tätig werden/sein.

Geschrieben

Bitte das Urteil an das Forum Waffenrecht zu Händen H.H. Keusgen senden, nur er kann Hartwig Fischer vom DJV in der Sache um Hilfestellung bewegen.

info@fwr.de

Die Landesjagdverbände haben die Klage nicht unterstützt und werden es auch jetzt nicht machen.

Die Vollernter waren und sind nicht Sache der Jagdverbände.

Ich vermute die werden das Urteil sogar begrüssen.

Ade für MP40 usw auf Jagdschein

Geschrieben

immer mit der Ruhe.

Die Ruhe ist damit endgültig vorbei !

Das Urteil wird/ist nicht rechtskräftig

Wird es bald aber sein !

Ich vermute der Kläger wird tätig werden/sein.

Der Kläger hat damit die Büchse der Pandora geöffnet und jetzt müssen alle Hebel in Gang gesetzt werden !

Geschrieben (bearbeitet)

...dann gäbe es ja noch nicht einmal eine Sauer 303. Und würde auch etwas konträr zum BVG Urteil zu den Jagdlampensets laufen.

Gruß,

frogger

Alles mit losem Magazin ist damit erledigt ob Sauer oder alte Ordonanzgewehre.

Die Ruhe ist damit endgültig vorbei !

Wird es bald aber sein !

Der Kläger hat damit die Büchse der Pandora geöffnet und jetzt müssen alle Hebel in Gang gesetzt werden !

Die Sonne wird weiter auf und untergehen

Es gibt HA die feste Magazine haben und von oben ladbar sind.

Bearbeitet von rene-97

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