Zum Inhalt springen
IGNORED

Rechtliche Frage Waffenschrank


DaSt90

Empfohlene Beiträge

Hallo,

auf dem Waffensachkundelehrgang wurde uns gesagt, wenn wir einen Waffenschrank A mit Innenfach B haben (Beide mit Schlüssel), dann braucht man noch einen extra Tresor der Stufe B um den Schlüssel darin aufzubewahren.

Wenn ich jetzt einen Schrank der Stufe A (mit Innenfach B) habe und der A-Schrank ist mit einem elektronischen Zahlenschloss gesichert, brauche ich dann immer noch einen extra Tresor um den Schlüsses für das Innenfach aufzubewahren?

Vielen Dank

EDIT - Habe gerade gemerkt, dass ich im falschen Forum bin, sollte nicht in "Aktuelles zum Waffenrecht" sondern in "Waffenrecht"

Sorry

Bearbeitet von DaSt90
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt defakto keinerlei Gesetzestext noch irgendeine Verwaltungsvorschrift die besagt wie ein Schlüssel aufzubewahren ist. Du musst dafür sorgen das unberechtigte nicht daran kommen. Wie du das bewerkstelligst ist dein Problem.

Ich habe viel gelesen und gehört auch auf dem Sacjhkundelehrgang was sich als kompletter Schwachsinn dargestellt hat.

Denk einfach mal das von dir geschilderte Beispiel durch. Du könntest den Schlüssel dann ja niemals am Schlüsselbund haben, das tun aber die allermeisten Menschen. Oder stell dir vor du kaufst dir einen Schrank mit Zahlenschloss und Revisionsschlüssel was dann?

Kurzum verstecken reicht aber sollte jemand den Schlüssel finden und an deine Waffen kommen wird ein Richter darüber entscheiden ob dein Versteck unter den gegebenen Umständen sicher war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... auf dem Waffensachkundelehrgang wurde uns gesagt, wenn wir einen Waffenschrank A mit Innenfach B haben (beide mit Schlüssel), dann braucht man noch einen extra Tresor der Stufe B um den Schlüssel darin aufzubewahren.

Dann war die Information unvollständig.

Du brauchst noch einen dritten B-Tresor um den Schlüssel vom Schlüssel-Tresor aufzubewahren.

1311763499070.jpg

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist Quatsch. Du muß lediglich sicherstellen, daß kein Unbefugter an die Schlüssel kommt. Wie Du das anstellst, ist Deiner Phantasie überlassen.

Deshalb habe ich mich direkt für ein elektr. Zahlenschloss entschieden, viele hier befürchten aber einen Defekt der Elektronik. Das muß jeder für sich selbst entscheiden. Wichtig ist halt nur, daß im großen A-Schrank keine Kurzwaffen oder Munition für die Langwaffen aufbewahrt wird.

Die B-Fächer sind oftmals auch sehr klein, vor dem Kauf unbedingt die Innenmaße überprüfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du einen A-Schrank hast mit B-Innenfach und durch ein elekronisches oder mechanisches Zahlenschloss sicherstellen kannst, dass kein Schlüssel rumliegt (für den A-Schrank!) dann musst Du nicht so einen Bullshit mit dem B-Schrank machen. Ich mach das auch so und das Amt hat das abgenickt.

Hab allerdings jetzt auch noch einen B-Würfel, weil die Kurzwaffen überhand genommen haben. Meine Frau hat jetzt auch welche....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

auf dem Waffensachkundelehrgang wurde uns gesagt, wenn wir einen Waffenschrank A mit Innenfach B haben (Beide mit Schlüssel), dann braucht man noch einen extra Tresor der Stufe B um den Schlüssel darin aufzubewahren.

...

....dann sollen die Dir dafür auch mal eine belastbare Quelle nennen!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... das leidige Problem mit den Schlüsseln ist einfach nicht lösbar. Was nutzt Widerstandsgrad 1, wenn der Schlüssel in einem unklassifizierten Schlüsseltresor liegt ? Ideal wäre ein Schlüsselschrank mit hohem Sicherheitsstandard, der z.B. mit Zahlenkombination oder Fingerabdruck geöffnet werden kann (ja, ich weiß, auch das ist für Profis kein Hindernis - die spielenden Kinder hält es aber eine gewisse Zeit ab).

Insgesamt ist die Kette immer so schwach wie ihr schwächstes Glied. B-Schlüssel im A-Schrank bringt nicht wirklich Sinn.

Viele Grüße

sundance

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe jetzt auch mal gelesen, dass, wenn man einen Tresor mit Zahlenschloss hat, man auf keine Fall die Kombination auf einen Zettel schreiben sollte. So einen Zettel könnte man verlieren oder er könnte auch gestohlen werden.

Statt dessen sollte man sich die Kombination unter die linke Fußsohle tätowieren lassen, unverlierbar und unstehlbar.

Und dann wurde noch empfohlen am besten die Kombination auch alle 4 Wochen zu ändern, das sei dann ganz sicher.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auf dem Waffensachkundelehrgang wurde uns gesagt, wenn wir einen Waffenschrank A mit Innenfach B haben (Beide mit Schlüssel), dann braucht man noch einen extra Tresor der Stufe B um den Schlüssel darin aufzubewahren. [...]

Nimm einen Tresor Widerstandsgrad 0...sperr den Sachkundeleiter darin ein und wirf den Schlüssel weg, so daß da nie wieder jemand drankommt.

Josh

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe jetzt auch mal gelesen, dass, wenn man einen Tresor mit Zahlenschloss hat, man auf keine Fall die Kombination auf einen Zettel schreiben sollte. So einen Zettel könnte man verlieren oder er könnte auch gestohlen werden.

Statt dessen sollte man sich die Kombination unter die linke Fußsohle tätowieren lassen, unverlierbar und unstehlbar.

Und dann wurde noch empfohlen am besten die Kombination auch alle 4 Wochen zu ändern, das sei dann ganz sicher.

CM

Und was macht ein arthritischer Greis wie ich, wenn er die Kombination vergessen hat? Kann ja schlecht meine Gattin nachschauen lassen, weil die nicht berechtigt ist!

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Thema wurde hier schon gefühlte tausendmal umfassend diskutiert. Wer das nochmal vertiefen will kann gerne die Suchfunktion verwenden.

WOF hat in Beitrag #7 kurz und knackig die Rechtslage auf den Punkt gebracht.

Damit das auch so bleibt, und hier nicht durch sinnlose Diskussionen gesetzgeberischer Handlungsbedarf suggeriert wird, schließe ich den Thread.

PS: Der Vorschlag von JoshBis wäre evenutell auch bedenkenswert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.