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IGNORED

Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Wieder ein Posteingang hier:

Inhaltlichen Unterschied zu den Vorigen Versionen habe ich nicht geprüft, vermutlich ist es nur die Schönschrift.

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/84/EU_138474/index.shtml#I_138476

Zitat

EU-Vorlage: U32 CO-Entscheidung EP und Rat

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

Erstellt am 29.03.2017 von: Gesetzgebung

Eingelangt am 29.03.2017, U32 Übermittlung

Dokument der EU-Vorlage: RAT: PE-CONS 62/16 / PDF, 238 KB

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben

Ich stelle mal die Infos aus dem Gun-Forum (SLG-Leiter) bzw. Facebook zusammengefasst in den Ticker, damit das nicht in den jeweiligen ellenlangen Grundsatzduskussionen über die EU untergeht. Auch die Langzeitbeobachtung der Situation ist wichtig, s.u.

 

Den Abschnitt habt ihr vielleicht schon gelesen:

Zitat

Hallo zusammen,
ein kleiner Vorgeschmack, was uns in den kommenden Jahren erwarten könnte. Ein Kollege mit Kontakten nach Brüssel hat das aus einem internen Papier weitergeleitet, die Originalität ist noch nicht verifiziert.
Ein paar der Gerüchtepunkte (die erstaunlich nahe an kanadischen Gesetzen sind):

+++ZITAT+++
- Verbot aller Halbautomaten unter 500mm Lauflänge
- Spezifisches Verbot aller AR/AK
- Magazinkapazität auf 5 Schuss (LW) bzw. 10 Schuss (KW)
- Verbot von Kurzwaffen unter 100mm Lauflänge
- Verbot des Wiederladens

Arbeit für die zweite Runde hat gestartet, angepeilt werden 2018/19. Die zweite Runde soll so vorbereitet werden, dass Länder sich nicht widersetzen können.
+++ZITAT ENDE+++

 

Grade zum letzten Satz, dass die Länder sich nicht wehren können, wurde ja schon viel gemutmaßt. Dazu den zweiten Post, der m.W: bisher hier auf WO noch nicht aufgetaucht ist. Darin werden die Pläne und Hintergründe detaillierter wiedergegeben.

 

Zitat

Gründe, warum ich das dennoch für logisch halte:

1) Die Quelle hatte bereits ein paar wahre Infos zur laufenden EU-Richtllinie geleakt. Ich stufe sie als durchaus vertrauenswürdig ein.

2) 2018/19 ist exakt die Zeit, wo die Kommission den ersten Bericht über die Wirksamkeit der Feuerwaffenrichtlinie erstatten muss und Detailänderungen anordnen wird. Meinem Verständnis nach gehen diese Änderungen auf dem kurzen Dienstweg ohne Parlament. Magazingrößen oder Lauflängen sind da selbstverständlich die ersten Ansatzpunkte...das Parlament wird bei minimalen Anpassung von Zahlen keinen Einspruch erheben.

3) Die Vorschläge sind nahezu exakt auf dem kanadischen System aufgebaut (dort gelten Verbote für einzelne Waffen, z.B. Sig PE90, AK-Klone etc., Lauflänge für LW bei 450mm, KW bei 100mm, Magazingrößen exakt 5 und 10 LW/KW).

4) Nachdem IMCO im März 2016 das "Aussehen" von Waffen als justiziables Kriterium abgelehnt hatte, hat die Arbeitsgruppe COREPER im Ministerrat im Mai/Juni 2016 folgendes vorgeschlagen: Verboten werden Waffen über 6 Schuss (5+1), Lauflänge unter 450mm, mit Pistolengriff oder Mündungsfeuerdämpfer.

5) Nachdem auch dieses aufgeweicht wurde (10/20 Schuss und ohne Merkmale), wurde gezielt versucht, durch die Aufnahmemöglichkeit größerer Magazine ALLE Halbautomaten in kurz/lang zu verbieten. Das wurde erst durch massiven Druck auf Vicky Ford (bei dem ich einer der Hauptinitiatoren war) klar definiert, nämlich dass nur das eingesetzte Magazin zählt...und nicht die Verfügbarkeit größerer Magazine.

6) Julian King hatte einen Maßnahmenkatalog in den Trilog eingebracht...was ein Novum für EU-Politik war. Es war noch nie geschehen, dass die EU-Kommission eine bereits bestehenden Kompromissvorschlag zwischen Rat und Parlament nochmal kippen wollte bzw. torpedieren wollte. In diesem Plan inbegriffen waren spezifische Verbote von AK/AR-Gewehren sowie strengere Magazinkapazitäten.

Für die Kommission ist das aktuelle Ergebnis eine Niederlage. In der Analyse werden die sicherlich die eigenen schlechte Vorbereitung als Faktor ausgemacht haben. Also werden die so bald wie möglich mit noch schärferen Vorschlägen kommen und zwar über eine Hintertür. Für mich klingt das deshalb logisch genug, um mal die Pferde scheu zu machen. Ziel der Kommission ist schon immer ein Totalverbot von Halbautomaten und Kurzwaffen gewesen, die wollen ein rein britisches System.

 

Die aufgelisteten Verbote entsprechen ziemlich dem Malmströmschen Weißbuch zur zügigen totalen Waffenkontrolle in der EU. Grade beim Verbot des Widerladens, das keinerlei Deliktrelevanz besitzt, geht es ausschließlich um Kontrolle. Es kann ja nicht sein, dass ganz normale Leute "Sprengstoffe" kaufen können.

 

Warum das gefährlich werden kann: Im verabschiedeten Entwurf findet sich die Passage zur Berichterstattung über die Wirksamkeit der Direktive:

Zitat

By .... [39 months after the date of entry into force of this Amending Directive], and every five years thereafter, the Commission shall submit to the European Parliament and to the Council a report on the application of this Directive, including a fitness check of its provisions, accompanied, if appropriate, by legislative proposals concerning, in particular, the categories of firearms in Annex I and issues related to the implementation of the system for the European firearms pass, to marking and the impacts of new technologies such as 3D printing, the use of QR code and the use of Radio-Frequency Identification (RFID).";

 

Das bedeutet, die Kommission darf nach einer bestimmten Zeit selbstständig mit erneut gefälschten statistischen Grundlagen berichten, warum die bisherigen Regelungen nicht effektiv waren. Und wir wissen alle, dass die neuen Verbote keinen Effekt auf das angepeilte Ziel (organisiertes Verbrechen, Terrorismus) haben werden, da nur die legalen Besitzer betroffen sind.

Was wahrscheinlich passieren wird ist folgendes: Die Kommission "empfiehlt" genau wie es im Entwurf steht die neue Kategorisierung von Feuerwaffen im Annex I. D.h. die Einstufung nach A und B und damit das Verbot.

Mit diesem einfachen Vorgehen lassen sich sofort

- Verbot aller Halbautomaten unter 500mm Lauflänge
- Magazinkapazität auf 5 Schuss (LW) bzw. 10 Schuss (KW)
- Verbot von Kurzwaffen unter 100mm Lauflänge

realisieren.

Der Punkt - Spezifisches Verbot aller AR/AK wird nicht realisierbar sein und stattdessen durch technische Kriterien versucht mit einzuschließen. Z.b. die ursprünglich geplante reine Möglichkeit zur Aufnahme größerer Magazine.

Der Punkt - Verbot des Wiederladens lässt sich nicht durch eine einfache Kategorisierung ändern. Wahrscheinlich wurde dieses Verbot nur eingeplant, damit man beim nächsten Mal wieder etwas hat, was man großzügig erlaubt lassen kann. Dann sind die Kritiker und Verbände zufrieden, weil sie ja für ihre Mitglieder einen "Kompromiss" erreicht haben und es ja nicht so schlimm wie angenommen wurde.

 

Und das perfide: Das lässt sich alles durch kleinere technische Änderungen und Kategorisierungen am Parlament vorbeischleusen. Ihr glaubt doch nicht, dass sich die EU-Parlamentarier die Mühe machen, irgendwelche technischen Kriterien einer bereits beschlossenen Direktive groß zu hinterfragen.

 

Deswegen ist es wichtig, dass wir in dem entsprechenden Zeitraum (bis 39 Monate nach Beschluss, aber vermutlich früher) aufpassen, dass dieser Bericht der Kommission nicht untergeht und einfach irgendwann abgenickt wird!!!

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

Kann es wirklich sein, das der Abstimmungstext auf deutsch erst jetzt verfügbar ist? Hab das hier im GRA-Newsletter bekommen.

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&reference=A8-2016-0251&format=PDF&language=DE&secondRef=107-107

Nein der Text ist seit dem 15.03.2017 bekannt, Siehe oben.

Vorher gab es als letzten Stand mW. Das 4-Spalten Dokument aus dem Trilog auf englisch. Bin mir aber nicht sicher, ob das tatsächlich den Abstimmungstext wiedergespiegelt hat.

Die Abgeordneten scheinen da aber eine Informationsvorsprung gehabt zu haben. Der elfseitige Sermon von Othmar Karas'ens Brief an die Österreicher datiert schon mit 14.03.2017 (wer immer den wirklich verfasst hat, habe da so eine Ahnung). http://www.othmar-karas.at/de/schwerpunkte.php?cat=2&id=2171

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/91/EU_139152/index.shtml

Zitat

EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument

Council Directive 91/477/EEC of 18 June 1991 on control of the acquisition and possession of weapons

Erstellt am 04.04.2017 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung

Eingelangt am 04.04.2017, U32 Übermittlung

Dokument der EU-Vorlage: RAT: 7797/17 / PDF, 105 KB

 

Eine Textänderung, ausgerechnet in der tschechischen Version?

 

Zitat

LANGUAGE concerned: CS

PROCEDURE APPLICABLE (according to Council document R/2521/75):

— Procedure 2(b) (obvious errors in one language version)

TIME LIMIT for the observations by Member States: 8 days

 

 

Ansonsten scheint die RL91/477 in einigen Dokumenten auf, zB. in dieser Tagesordnung des AUSSCHUSSES DER STÄNDIGEN VERTRETER

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/91/EU_139140/index.shtml#I_139069

Zitat

 

29. Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (erste Lesung)

= Annahme des Gesetzgebungsakts

7778/17 CODEC 501 GENVAL 31 JAI 288 MI 284 COMPET 223

COMIX 233

+ ADD 1

PE-CONS 62/16 GENVAL 145 JAI 1108 MI 86 COMPET 667 COMIX 848

CODEC 1926

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben (bearbeitet)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV ... ndex.shtml

 
Zitat

 

Quote:
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (erste Lesung) - Annahme des Gesetzgebungsakts
Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 2. Teil
betrifft Sitzung am 05.04.2017
Erstellt am 31.03.2017 von: Gesetzgebung
Eingelangt am 04.04.2017, U32 Übermittlung
Dokument der EU-Vorlage: RAT: 7778/17 / PDF, 30 KB

 

 
Zitat

 

...
Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (erste Lesung)
- Annahme des Gesetzgebungsakts
1. Die Kommission hat dem Rat am 19. November 2015 ihren Vorschlag, der auf Artikel 114 AEUV gestützt ist, übermittelt.
2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seine Stellungnahme am 27. April 2016 abgegeben.
3. Das Europäische Parlament hat am 15. März 2017 seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Kommissionsvorschlag festgelegt. Das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament entspricht dem zwischen den Organen ausgehandelten Kompromiss und dürfte somit für den Rat annehmbar sein.
4. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird daher gebeten, seine Zustimmung zu bestätigen und dem Rat zu empfehlen, er möge
– den Standpunkt des Europäischen Parlaments in der Fassung des Dokuments PE-CONS 62/16 auf einer seiner nächsten Tagungen als A-Punkt gegen die Stimmen der tschechischen, der luxemburgischen und der polnischen Delegation billigen;
– beschließen, die im Addendum enthaltenen Erklärungen in das Protokoll über diese Tagung aufzunehmen.
Billigt der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments, so ist der Gesetzgebungsakt erlassen. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben

Der Gigant ist erwacht, leider mal wieder etwas zu spät.

 

Der BSSB (DSB Bayern) hat einen Informationsflyer zu den Verschärfungen rausgebracht und ist momentan auf Lobbytour.

 

Flyer:

https://www.bssb.de/bssb/Verband-Startseite/2017/Parlamentsvorlage_Berlin_2017.pdf

 

Presseartikel:

http://www.bssb.de/verband-blog/1838-partlamentarischer-abend-in-berlin-bssb-kaempft-gegen-verschaerfung-des-waffenrechts.html

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

“Warnschuss“ an CDU nötig

 

Hallo zusammen,

 

es scheint, als hätte die Union mal wieder einen Warnschuss nötig. Auslöser ist die Antwort des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU, WK Heilbronn) auf eine Anfrage bzgl. Waffenrecht der FDP/DVU-Fraktion im Landtag:

 

http://fdp-dvp-fraktion.de/wp-content/uploads/2017/04/Antrag_1431_Waffenrecht.pdf

 

Die Anfrage ist vom Januar und der zitierte Antrag der Bremer SPD ist bereits im Bundesrat abgelehnt worden, jedoch halte ich es für wichtig, dass wir auch lange unbemerkte Verschärfungsanliegen entsprechend quittieren.

 

Zitat

 

FDP/DVU:


„[…] wie sie [Anm.d.R.: die Landesregierung] die Bundesratsinitiative des Landes Bremen zum Verbot von halbautomatischen Schusswaffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität vollautomatischen Kriegswaffen ähneln, bewertet [?]:“

 

Thomas Strobl, Innenminister (CDU):
„[…] die darin geäußerte Forderung nach einem Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die „in ihrer äußeren Form einer vollautomatischen Kriegswaffe nachgebildet sind oder in ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Kriegswaffen hervorrufen, wird von Baden-Württemberg GRUNDSÄTZLICH UNTERSTÜTZT  […]“

 


 

Hier fordert also ein CDU-Innenminister und zeitgleich CDU-Vize in Deutschland offen das Verbot von halbautomatischen Waffen mit Anschein!

 

 

Zitat

 

+++BEISPIELBRIEF+++


Sehr geehrter Herr Minister Strobl,

 

mit Entsetzen habe ich Ihre Antwort auf die Landtagsanfrage der FDP/DVU-Fraktion zum Waffenrecht gelesen. In der Anfrage konstatieren Sie, dass das Land Baden-Württemberg den Antrag der Bremer auf ein Verbot „kriegswaffenähnlicher Halbautomaten“ unterstützt.

 

Ich frage Sie deshalb: Was ist mit der Union passiert, sind Sie nach nicht einmal einem Jahr in Regierungskoalition schon dermaßen auf grüne Forderungen umgeschwenkt? Wollen Sie auch noch die letzten konservativen Wähler (zu denen ich Jäger und Sportschützen zähle) auch noch an radikale Parteien verlieren?

 

Das Verbot „kriegswaffenähnlicher Halbautomaten“ ist aus mehreren Gründen völliger Unsinn:

 

1) Ein gleichlautendes Gesetz (alter §37 WaffG) wurde 2003 von der damaligen ROT-GRÜNEN Bundesregierung abgeschafft, da eine Umsetzung extrem kompliziert war. Sowohl für die Behörden als auch die Besitzer legaler Waffen bestand eine massive Rechtsunsicherheit.


2) Im Zuge der Diskussion um die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde in den Ausschüssen LIBE und IMCO eine Einordnung von Schusswaffen nach dem Aussehen als „nicht justiziables Kriterium“ abgelehnt.


3) Viele moderne Sportgewehre basieren auf Designs, die in Technik vom Militär übernommen wurden. Die halbautomatische Funktion weicht dabei in keinster Weise von anderen legalen Selbstladewaffen ab. Ein schwarzer Plastikschaft und ein Pistolengriff machen ein Gewehr nicht gefährlicher als ein eins mit Holzschaft. Oder analog bei Autos: Nur weil man Ralleystreifen draufklebt, wird ein Auto nicht schneller.


4) Nach der Aufhebung des Verbots haben sich in Deutschland mehrere Formen auf die ausschließliche Produktion von modernen Sportgewehren mit Anschein spezialisiert: Oberland Arms, Hera Arms (beide Bayern) und Dynamic Arms Research (Sachsen). Dazu kommen Angebot aus der Zivilsparte von Heckler&Koch (Baden Württemberg) sowie SIG Sauer (Schleswig-Holstein). Viele weitere Kleinstbetriebe und Büchsenmacher setzen ähnliche Waffen aus zugelieferten Teilen zusammen. Ein Verbot würde also mehrere regional produzierende Betriebe massiv treffen.

 

Gerade die Union sollte sich aufgrund des „Schulz-Effekts“ näher an ihre Stammwählerschaft in konservativen Kreisen zurückbesinnen. Im Saarland wurde dies druch Mobilisierung von Nichtwählern realisiert. Als gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer habe ich aktuell nur noch die Wahl zwischen FDP und AfD, was ich sehr schade finde. Ich finde es auch sehr schade, dass trotz Bemühungen der JU sowie Teilen der CSU nun auch in der Union eine Verschärfung des WaffG Anklang gefunden hat.

 

Ich persönlich werde keine Partei wählen, die Anstalten macht, das WaffG zu verschärfen oder EU-Vorgaben ohne weitere Überprüfung umsetzt. Ich bin mir sicher, dass viele meiner 2 Mio. Schützen- und Waid-Kameraden ähnlich denken.

 

Ich bitte Sie deshalb, denken Sie nochmals über Ihre Haltung nach. Legalwaffenbesitz ist, anders als Ihre grünen Koalitionspartner das mantraartig wiederholen, KEINE GEFAHR für die öffentliche Sicherheit. Sowohl nach Erfurt und Winnenden wurde das WaffG verschärft. Trotzdem finden nach wie vor Terroranschläge und Amokläufe (München) mit illegalen Waffen statt. Kriminelle und Terroristen halten sich nicht an Gesetze.

 

Mit freundlichen Grüßen

 


 

Kontaktieren sollte man hierbei nicht direkt das Innenministerium, sondern über Wahlkreisbüro und Parteikontakte arbeiten. Herr Strobl ist nämlich auch Vize-Vorsitzender der CDU, da schwappen sosnt dumme Ideen zur restlichen Parteiführung rüber.

 

Wahlkreisbüro:
thomas.strobl@cdu-bw.de

 

CDU BW Kontaktformular:
http://fraktion.cdu-bw.de/kontakt/kontaktformular.html

 

Facebook:
https://www.facebook.com/thomasstrobl.cdu

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/91/EU_139191/index.shtml#I_139671

Zitat

 

EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument

Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (erste Lesung) - Annahme des Gesetzgebungsakts = Erklärungen

Eingelangt am 08.04.2017 ...

 

Erklärungen Luxemburgs  :bad:  und der Tschechischen Republik  :appl:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/96/EU_139671/imfname_10711468.pdf

Geschrieben (bearbeitet)

PS Hier in der englischsprachigen Version gibts auch ein

Statement by the Commission on most dangerous semi-automatic firearms and on collectors  und ... on deactivation

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/13/92/EU_139292/imfname_10710579.pdf

 

PPS: Eine Erklährung der Polen vermisse ich noch. Kommt vielleicht später.

 

@nemrod

Das Bild, welches das Luxemburgische Bonzenmileu abgibt, ist eines der besten Argumente, um aus der EU auszutreten!

 

Bearbeitet von horidoman
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nur kurz als Info:

Der EU-Ministerrat hat heute, wie erwartet, die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie abgesegnet. Die zweite EU-Hürde für dieses Pamphlet nach dem Parlament ist damit genommen.

 

http://www.swissshooting.ch/desktopdefault.aspx/tabid-453/744_read-12199/744_page-2/

 

Zitat

25.04.2017 - Am 14. März hat das EU-Parlament die Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen verabschiedet. Nun ist diese Verschärfung definitiv: Der EU-Ministerrat hat am 25. April die Richtlinie bestätigt. Sollte die Schweiz die Verschärfung des EU-Waffenrechts übernehmen, wird der Schweizer Schiesssportverband das Referendum ergreifen und den Schengen-Austritt in Kauf nehmen.

 

Entscheid des EU-Ministerrats

 

Mit dem Entscheid des EU-Ministerrats, der in dieser Form erwartet worden war, ist nun definitiv klar, dass das EU-Waffenrecht verschärft wird. Die EU-Staaten haben nun 15 Monate Zeit, die neuen Richtlinien in nationales Gesetz zu überführen. Als Schengen-Staat ist auch die Schweiz verpflichtet, die EU-Richtlinien zu übernehmen. Für den Schweizer Schiesssportverband (SSV) hat sich nach dem Entscheid des EU-Ministerrats an der Ausgangslage nichts verändert: Der SSV wird sich weiterhin mit allen Mitteln gegen jegliche Verschärfung des Waffenrechts wehren – im Interesse der Schützinnen und Schützen sowie aller legalen Waffenbesitzer.

Es ist nun Aufgabe des Bundesrats die neuen EU-Richtlinien in einen Gesetzesvorschlag umzuarbeiten. Der SSV erwartet vom Bundesrat, dass das heutige Gesetz nicht verschärft wird. Um seiner Position Nachdruck zu verleihen, wird der SSV aktiv am politischen Prozess teilnehmen und seine Meinung einbringen – sei es mit Stellungnahmen in der Vernehmlassung oder über dem SSV nahestehende Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sollte eine Verschärfung Tatsache werden, wird der SSV zusammen mit dem Verein für eine sichere Schweiz, Pro Tell und der Interessengemeinschaft Schiessen wie bereits seit langem angekündigt das Referendum ergreifen und auch einen Schengen-Austritt in Kauf nehmen.

An den Gründen, die gegen eine Verschärfung des Waffenrechts sprechen, hat sich nichts geändert (siehe auch die Ausführungen unten). «Eine Verschärfung des Waffenrechts bestraft die Falschen», betont SSV-Präsidentin Dora Andres. Um den Terrorismus wirksam zu bekämpfen, reichten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aus. «Wir müssen deshalb den Sicherheitskräften die nötigen Mittel zur Durchsetzung der bestehenden Gesetze bereitstellen.» Die Reaktion der EU auf die Terroranschläge in Paris und anderswo greife ins Leere, so Dora Andres. «Ein Gesetzesverstoss darf nicht zu einer Gesetzesänderung führen.» Vielmehr gelte es, bestehende Gesetze auch wirklich anzuwenden und durchzusetzen.

Der Schweizer Schiesssportverband wird zusammen mit seinen Partnern die weitere politische Entwicklung in der Schweiz, die in den nächsten Wochen und Monaten folgen wird, genau verfolgen und die nötigen Schritte einleiten, sollten die Interessen der Schützinnen und Schützen negativ betroffen sein. (van)

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Abstimmung im "Rat"

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/14/09/EU_140941/index.shtml

Zitat

EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument

Voting result Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons (First reading) Adoption of the legislative act 3531st meeting of the COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION (General Affairs) 25 April 2017 Luxembourg

Gruppe: Rat "Allgemeine Angelegenheiten"

betrifft Sitzung am 25.04.2017

Erstellt am 26.04.2017 von: Transparenz u. Zugang zu Dokumenten

Eingelangt am 26.04.2017, U32 Übermittlung

Dokument der EU-Vorlage: RAT: 8444/17 / PDF, 157 KB

 

2 Seiten pdf

https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/14/09/EU_140941/imfname_10714416.pdf

 

Ja - 25

Nein -  3 (Polen, Tschechien, Luxemburg)

Enthaltungen - 0 

Bearbeitet von horidoman
  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Die Slowakei zieht nach und will wie Tscechien das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung verankern.

 

Zitat

Text zitiert von Firearm United Österreich

 

+++ BITTE TEILEN! SLOWENIEN WILL RECHT AUF WAFFENBESITZ EBENFALLS IN VERFASSUNG VERANKERN +++

Quelle: http://www.sns.sk/aktuality/slovenska-narodna-strana-chce-v-ustave-sr-zakotvit-pravo-drzat-zbran/?fref=gc&dti=398726193563064

Wie der Nationalratsvorsitzende der #Slowakei, #AndrejDanko (https://www.facebook.com/Andrej-Danko-predseda-NR-SR-163650957369344/), in der TV-Sendung "5 vor 12" sagte, wird dort überlegt, das Recht auf privaten Waffenbesitz, ebenso wie in Tschechien, in der Verfassung zu verankern.

Dies sei in weiten Teilen auch direkt auf die "Überregulierung seitens der European Union - EU im Waffen- und Munitionsbereich" zurückzuführen. "Neben dem Recht der Bürger auf Sicherheit und den Schutz ihrer Familie bzw. ihres Eigentums darf auch nicht auf die Interessen der Jäger und Sportschützen vergessen werden", so Danko weiter.

Somit wehrt sich nun ein zweites Land deutlich gegen die #EUgunban-Verbotspläne von Jean-Claude Juncker und seiner European Commission.

Wir begrüßen diesen Schritt seitens unserer Nachbarn ausdrücklich und werden hier und via Firearms United natürlich über die weitere Entwicklung informieren.

SPÖ Christian Kern ÖVP Sebastian Kurz HC Strache Die Grünen Peter Pilz NEOS Irmgard Griss Robert Lugar

#IAMTHEGUNLOBBY #FirearmsUnited

 

 

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben
(Sorry, der Tag ging so gut los...)
 
+++EU-Kommission plant Verbot aller bleihaltigen Munition+++
 
!!!ES GEHT WIEDER LOS!!!
 
 
Ein neuer Angriff auf den Schießsport und die Jagd. Betroffen sind diesmal wirklich alle, vom Luftgewehrschützen zum Vorderlader, vom Jäger zum IPSC-Schützen.
 
Und nein, bleifreie Alternativen sind keine generelle Alternative (wegen Rückprallern, bei historischen Waffen, bei Luftgewehren usw.)
 
++++++++++
 
Via Katja Triebel und Gunsweek (https://www.gunsweek.com/en/current/news/lead-ammo-ban-eu-it-again):
 
 
Zitat

 

Der Vorschlag der EU zielt darauf ab, Munition zu verbieten, die Blei enthält "in Konzentrationen von mehr als 1% des Gesamtgewichts beim Schießen mit einer Schrotflinte in einem Feuchtgebiet oder wo der verbrachte Schuss in einem Feuchtgebiet landen könnte, einschließlich Schießstände oder Schießplätze in Feuchtgebieten".
 
Darüber hinaus wird eine Parallelstudie über Beschränkungen für "andere Blei-Munition" durchgeführt: mit anderen Worten, so ziemlich jede Munition für Pistolen, Schrotflinten, Gewehre und Karabiner!
Am 21. Juni 2017 wurde eine öffentliche Konsultation gestartet, die es Interessenten ermöglicht, den vorgeschlagenen Beschränkungsbericht über die ECHA-Website zu kommentieren.
 
Die öffentliche Konsultation endet am 21. Dezember 2017. Es ist notwendig, dass alle Stakeholder - Munitionshersteller, Einzelhändler, Schieß- und Jagdgruppen und -organisationen und Einzelpersonen - mit der Option "Give Comments" auf dieser Seite ihre negative Meinung abgeben (https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/17005/term).
 
Es wird dringend empfohlen, dass alle Rückmeldungen, die der öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt werden, durch #wissenschaftliche Beweise unterstützt werden, die die Gefahr für die Tierwelt und die menschliche Gesundheit durch Blei-basierte Munition widerlegen. Mehrere maßgebliche wissenschaftliche Forschungen wurden in den letzten Jahren angefertigt, die die Toxizität von Blei-Munition widerlegen, und die meisten von ihnen sind frei im Internet verfügbar.
 
Daher solltet ihr zuerst eure Verbände fragen, bevor ihr teilnehmt.
 


 

 
 
  • 4 Wochen später...
  • 5 Wochen später...
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