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IGNORED

EU Waffenrechtsverschärfung - wann fällt eine Entscheidung ?


Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nur mal ruhig Blut, falls sich die Herren verkalkulieren und eine zu dicke Scheibe abschneiden, verschlucken sie sich daran...

"Manntje, Manntje, Timpe Te,

Buttje, Buttje in der See,

Meine Frau, die Ilsebill,

Will nicht so, wie ich gern will."

"Nun, was will sie denn?" fragte der Fisch. "Ach", sagte der Mann, "sie will werden wie der liebe Gott. "Geh' nur hin, sie sitzt schon wieder im alten Topfe." Dort sitzen sie noch beide bis auf den heutigen Tag.

Geschrieben

Ich hör immer nur B7 laut Feststellungsbescheid B5.

Grüße

Die Kommission will Definition für B7 erneuern. Sprich, möglichst viele Halbautomaten einschließen, am besten auch Kurzwaffen. Die bisherige Einordnung in B1, B4, B5 und B7 für halbautomatische Waffen wäre damit veraltet, ebenso wie BKA-Bescheide.

Ich glaube nicht, dass das durchgeht, da sie nicht mal die Verbotsmasse definieren können und nichts zur Kompensation sagen wollen.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

meines Wissens nach wird das heute zur Übersetzung gegeben und angeblich online gestellt (Ford Facebook). Im Kalender ist heute keine Übertragung eingetragen.

Bearbeitet von Turbo
Geschrieben (bearbeitet)

ist er das: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-578.822%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN

Es hört sich erstma nicht so dramatisch an:

Justification
The proposal to recategorise cat B.7 would cause many practical problems in implementation and has been tried and re
jected in certain Member States. The Rapporteur instead makes a
series of alternative proposals. Firearms converted to firing blanks should remain in their original categories due to the particular risks associated with them. Automatic firearms
converted to semiautomatic (as well as, for the avoidance of any doubt, semiautomatic firearms converted to automatic) should be in category A.

Bearbeitet von pluckyduck
Geschrieben (bearbeitet)

So wie es jetz alles drin steht würden ausschließlich Halbautomaten die auf Vollautomaten umgebaut werden in Kategorie A kommen. (Neuer Punkt A7: Halbautomat umgebaut auf Vollautomat)

Vollautomaten auch nach Umbau auf Salut oder andere aktive Substanzen generell weiterhin A !

Es gäbe eine neue Kategorie B8 für Halbautomaten mit wechselbarem Magazin...Aber welche Bedingungen dafür dann gelten fand ich auf die schnelle nicht...

B7 bleibt unangetastet...

Bearbeitet von keks
Geschrieben

So wie es jetz alles drin steht würden ausschließlich Halbautomaten die auf Vollautomaten umgebaut werden in Kategorie A kommen. (Neuer Punkt A7: Halbautomat umgebaut auf Vollautomat)

Vollautomaten auch nach Umbau auf Salut oder andere aktive Substanzen generell weiterhin A !

Es gäbe eine neue Kategorie B8 für Halbautomaten mit wechselbarem Magazin...Aber welche Bedingungen dafür dann gelten fand ich auf die schnelle nicht...

B7 bleibt unangetastet...

hallo,

ganz unten Seite 58 bestätigt das ..oder ? verstehe ich doch richtig ?

T11. Category A and B firearms

The Rapporteur understands that the Commission's proposal to recategorise "semiautomatic firearms for civilian use that resemble weapons with automatic mechanisms" into Category A would cause many practical problems in implementation and has been tried and rejected in certain Member States in the past.

damit wäre 'B7' draussen.

gruss

www.wf-sports.de

Geschrieben (bearbeitet)

Stop, das von hotpack gepostete PDF ist ALT ! Das ist was vom 2.3 und hat 19 Seiten...

Das aktuelle ist vom 22.3 und umfangreicher...Da konnte ich nix mit den Magazinen finden...

@hotpack: Ja, stimmt laut dem aktuellen Vorschlag von Fr. Ford wäre dann B7 weg...

Alle Halbautomaten mit wechselbarem Magazin wären dann direkt B8 !

Quasi Europaweit der "Anscheinsparagraph" gekippt, nurnoch Einordnung nach "Magazinkapazität"...

Über erschwerte Zugangsbedingungen zu B8, besondere Auflagen etc. habe ich nichts drin finden können..

Bearbeitet von keks

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