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IGNORED

Waffenkontrolleure erscheinen nicht!


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Geschrieben

Dafür bekommen die Herren doch eine Rechnung mit einem Schrank und meinem Namen drauf. Alles andere wäre danach nicht mehr "verdachtsunabhängig" und bedarf einer Richterlichen Anordnung.

Mir ist bekannt das das geltende Recht auf LWB nicht angewendet wird.

Aus der Rechnung geht aber nicht hervor, ob sich Deine Waffen regelmäßig im Schrank oder unterm Kopfkissen befinden. Das aber genau ist Sinn der verdachtsunabhängigen Kontrollen, nämlich die rauszufiltern, die zwar einen Schrank haben, aber die Waffen trotzdem nicht reintun.

Geschrieben

Mit Termin hört sich das eher so an" wir kommen zu Geld abholen vorbei" mehr nicht. Das ist nichts weiter wie eine Abgabe für Waffenbesitzer.

Bei uns fordert die Behörde die Rechnung oder ein Foto. Wenn ein Verdacht vorliegt, kommt eine UNangemeldete Kontrolle, der Mitarbeiter war bei einem der keine Rechnung vorgelegte hatte Abends um 22 Uhr vor der Haustüre, gekostet hat es auch nichts weil alles OK war. Das macht auch Sinn, aber das andere ist nur Abzocke, mehr nicht.

Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk

Geschrieben

Mit Termin hört sich das eher so an" wir kommen zu Geld abholen vorbei" mehr nicht. Das ist nichts weiter wie eine Abgabe für Waffenbesitzer.

Bei uns fordert die Behörde die Rechnung oder ein huFoto. Wenn ein Verdacht vorliegt, kommt eine UNangemeldete Kontrolle, der Mitarbeiter war bei einem der keine Rechnung vorgelegte hatte Abends um 22 Uhr vor der Haustüre, gekostet hat es auch nichts weil alles OK war. Das macht auch Sinn, aber das andere ist nur Abzocke, mehr nicht.

Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk

Um 22 Uhr abends würde ich gar nicht auf klingeln reagieren, da Spiel ich FIFA!!
Geschrieben

Aha?

Und warum?

:confused:

Weil kaum jemand so blöd sein dürfte, seine Waffen unterm Kopfkissen liegen zu lassen, wenn sich die Behörde vorher ankündigt. Also machen die Kontrollen, zumindest zu diesem Zweck, aus meiner Sicht überhaupt nur dann Sinn, wenn sie unangekündigt erfolgen.

Geschrieben

Erstens darf der Sinn der Kontrollen ganz allgemein bezweifelt werden. Zweitens kann man jederzeit ohne große Probleme eine unangekündigte in eine terminierte Kontrolle verwandeln. Und drittens ist man im Zweifelsfall halt gerade beim reinigen... die Kontrollen dienen in erster Linie zur Einschüchterung, und in zweiter Linie zum Geld absaugen. Es soll dem LWB möglichst weh tun. Es geht dabei nicht um Sicherheit, sondern um Vergrämungstaktik.

Geschrieben

Schwarze Schafe gibt es nun mal auf beiden Seiten!

Aber wenn ein 80 jähriger LWB auf Anschreiben mit Nazi-Geschwafel reagierte, braucht er sich nicht wundern wenn die Behörde mit dem Widerruf reagierte.

Nachdem der Widerruf dann nach weiterem derartigem Schriftverkehr rechtswirksam wurde und ich das "Gerödel" einsammeln musste(ohne SEK), aber 1 Pistole nach erheblicher Suche vorerst nicht auffindbar , sondern erst später ungesichert neben dem Waffenschrank, obwohl der Rest penibel aufbewahrt war?

Spätestens ab hier braucht doch keiner glauben, dass er seine WBK nach der Gerichtsverhandlung wiederbekam und wie ich fand mit Recht.

Geschrieben

Weil kaum jemand so blöd sein dürfte, seine Waffen unterm Kopfkissen liegen zu lassen, wenn sich die Behörde vorher ankündigt. Also machen die Kontrollen, zumindest zu diesem Zweck, aus meiner Sicht überhaupt nur dann Sinn, wenn sie unangekündigt erfolgen.

Die gibt aber leider doch noch, wenn auch eben selten und um die geht es!

Geschrieben

Naja, die Frage ist halt wem er was getan hat. Ich halte Possessiv- und Gedankendelikte ohne Gefährdung für nicht vereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Geschrieben

Naja, die Frage ist halt wem er was getan hat. Ich halte Possessiv- und Gedankendelikte ohne Gefährdung für nicht vereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Er hatte niemandem etwas getan, sondern durch schießen mit einer SRS aus seinem Fenster auf seinen Geisteszustand auf sich aufmerksam gemacht!

Geschrieben

Die gibt aber leider doch noch, wenn auch eben selten und um die geht es!

Natürlich gibt es die, aber ich lache mich immer schlapp, wenn irgendeine Waffenbehörde medienwirksam verkündet, dass sie alle ihre Waffenbesitzer nach vorheriger Ankündigung (!) aufgesucht hat und bei der Waffenlagerung keine Mängel festgestellt wurden. Was für eine Überraschung, mal abgesehen davon, dass die den Sinn der Waffengesetzänderung offenbar nicht verstanden haben.

Geschrieben

Natürlich gibt es die, aber ich lache mich immer schlapp, wenn irgendeine Waffenbehörde medienwirksam verkündet, dass sie alle ihre Waffenbesitzer nach vorheriger Ankündigung (!) aufgesucht hat und bei der Waffenlagerung keine Mängel festgestellt wurden.

Eine Behörde möchte ja auch zu verstehen geben dass bei ihr alles in Ordnung ist, denn auch sie wird kontrolliert!

Warum fällt mir in diesem Zusammenhang eigentlich Silvester in Köln ein? :sorry:

Geschrieben

Morgens verlasse ich früh das Haus und kehre erst spät zurück.

und ernährst dich von Luft und Liebe?

du scheinst mir ein glücklicher Mensch zu sein, wenn du keinerlei sonstigen Pflichten unterworfen bist. Du kannst immer frei über dein Tun entscheiden und brauchst dich an nichts zu halten. Schön für dich.

Also ich denke mal einfach das heletz in der pendelerrealität eines zeitaufwendigen Jobs lebt. Wo lebst du ? Rentner, öd, Lehrer?

Also 7.20 aus der Haustür halb 9 sitzt du am Platz. Mittagessen 1 Stunde sind bis 18.30 Uhr 9Stunden . entspricht der +1 stunde die oftmals in den all in verträgen stehen. rechne mal das er dann mit Gluck 18.30 raus kommt. Im Regelfall geht man dann am Arbeitsort noch einkaufen oder ins fitness weil die Autobahn voll. Ist. Aldo ich denke nicht das er es sich Aussucht immer erst um 8 at home.

Geschrieben

Weil kaum jemand so blöd sein dürfte, seine Waffen unterm Kopfkissen liegen zu lassen, wenn sich die Behörde vorher ankündigt. ...

Zum einen gab und gibt es diese Leute.

Einige Fälle wurden hier bereits besprochen.

Zum anderen haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes beim Art.13 GG durchaus etwas gedacht.

Blöd war nur, daß man sich damals bei der Klage vor dem BVerfG die falschen Leute ausgesucht hat.

Geschrieben

Zum einen gab und gibt es diese Leute.

Einige Fälle wurden hier bereits besprochen.

Zum anderen haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes beim Art.13 GG durchaus etwas gedacht.

Blöd war nur, daß man sich damals bei der Klage vor dem BVerfG die falschen Leute ausgesucht hat.

Ja, aber gemessen an dem Aufwand, den die Behörden mit den Kontrollen betreiben (müssen), kann es ja wohl nicht das Ziel sein, die paar Nasen rauszufiltern, die es trotz vorheriger Ankündigung der Behörde nicht hinbekommen, ihre Waffen rechtzeitig vorher in den Schrank zu packen.

Geschrieben

Was wollen die den überhaupt kontrollieren wenn ich zuhause bin brauchen meine Waffen überhaupt nicht im Tresor zu sein. Also reicht es das die den Tresor sehen. Solange sich in meinem Haus nur berechtigte Personen befinden kann jeder mit einer Waffe im Holster rum laufen wie es mir passt.

Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk

Geschrieben

Wieso, wurde schon irgendwo rechtswirksam festgestellt, dass die Lagerstättenkontrollen gegen das Grundgesetz verstoßen?


Was wollen die den überhaupt kontrollieren wenn ich zuhause bin brauchen meine Waffen überhaupt nicht im Tresor zu sein. Also reicht es das die den Tresor sehen. Solange sich in meinem Haus nur berechtigte Personen befinden kann jeder mit einer Waffe im Holster rum laufen wie es mir passt.

Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk

Oh, das haben nach meiner Erinnerung Verwaltungsgerichte aber schon ganz anders entschieden.

Geschrieben

Wenn man sich damals Kläger ausgesucht hätte für den Musterprozeß vor dem BVerfG, die auch tatsächlich beschwert waren, dann wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß es längst ein entsprechendes Urteil gäbe.

Geschrieben

Wenn man sich damals Kläger ausgesucht hätte für den Musterprozeß vor dem BVerfG, die auch tatsächlich beschwert waren, dann wäre die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß es längst ein entsprechendes Urteil gäbe.

Was genau macht deine Einschätzung jetzt belastbar?

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