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IGNORED

Munitionserwerb für KW-Patronen aus Langwaffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich hab mal als Jäger eine kurze Frage:

Wie ist das mit dem Munitionserwerb, wenn ich eine Langwaffe auf JJ erwerbe, die ein Kurzwaffenkaliber hat?

Gibt da ja genügend Beispiele, wie Unterhebelrepetierer in .357 oder .44 magnum.

Ich vermute ja, dass ich dann keine separate Berechtigung zum Munitionserwerb brauche, aber falls mir da jemand einen Gesetzestext nennen kann, wäre ich dankbar.

MfG

RKDB

Geschrieben

Oh, eine Frage die wir hier noch gar nicht hatten.

Lasset die Spiele beginnen!

Nenn Du doch mal den Gesetzestext, wo nach Du keine EWB brauchst.

Das sind genau DIE Antworten, die dem Threadstarter ungemein helfen !

Warum denke ich gerade an den Spruch vom Dieter Nuhr..."Manchmal ist es besser,.....

Geschrieben

Ich frage mich immer warum man solche Fragen bei WO stellt.. ein Anruf beim Sachbearbeiter und alles ist geklärt, hier erhält man zwar auch die richtige Antwort.. die muss man aber erst mal im Sinnlosen Müll der meisten Beiträge finden!

Geschrieben

Ich vermute ja, dass ich dann keine separate Berechtigung zum Munitionserwerb brauche, aber falls mir da jemand einen Gesetzestext nennen kann, wäre ich dankbar.

Ziffer 13.5 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in Verbindung mit § 13 Absatz 5 des Waffengesetzes. Nach diesen Vorschriften würde der Jagdschein als Erwerbsberechtigung genügen.

Ob das etwas hilft ist natürlich fraglich. Wer bei Frankonia in München seinen Jagdschein auf den Tresen legt, kann auch Patronen im Kaliber .357 Magnum erwerben, ganz ohne WBK mit entsprechender Waffe. Bei einem anderen Händler muss man vielleicht zusätzlich zum Jagdschein die WBK mit entsprechender Langwaffe vorlegen und bei einem dritten Händler bekommt man die .357 Magnum nicht ohne EWB-Stempel in der WBK oder MES. Auch die Sachbearbeiter sind gern unterschiedlicher Ansicht. Es gibt SB die verneinen die Erwerbsberechtigung wenn kein entsprechender Stempel in der WBK ist, andere verweigern gar den Stempel mit dem Hinweis man könne die Munition "auf Jagdschein" erwerben, wenn eine Kurzwaffe eingetragen wird und ein paar halten sich an Gesetz und Verwaltungsvorschrift.

Geschrieben

mind. einmal im Monat muss auch dieses Thema hier durchgekaut werden. dies ist ein Forum, und dafür ist das da! diesen Monat hatten wir das noch nicht.

Fazit: berechtigte Frage!

und erspare man sich einen Hinweis auf Gesetz, Verordnung oder Suchfunktion.... nervt doch nur, wie langweilig!...bei jedem Thema das sich regelmäßig wiederholt das Gleiche......echt ätzend....diese überflüssigen Hinweise muss man doch nicht immer und immer wieder lesen müssen.

stellt lieber die Fragen die wieder an der Reihe sind, und vergesst keine!

Geschrieben

Leider ist das in den meisten Fällen ohnehin keine Frage des Gesetzestextes, sondern der Kompetenz des Händlers. Ich kenne mittlerweile sogar einen, der bei eingetragener Flinte in 12/76 samt Munerwerb keine Munition in 12/70 rausrückt...

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