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IGNORED

WBK Voreintragung


Detroit

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Trägt die Behörde die Voreintragung für die nächsten beiden Waffen erst nach Ablauf der 2/6 Regelung für Sportschützen ein, oder schon früher?

Ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber mit meinen Suchanfragen nichts dazu gefunden, was mir hilft.

Klar ist, dass ich die Waffen nicht vor Ablauf der 2/6 erwerben darf.

Der Grund ist, dass ich mir dann einmal den Postweg sparen könnte, weil ich denen aktuell ohnehin meine WBK schicken muss..

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Da es viele Wege nach Rom gibt und die Behörden scheinbar alle unterschiedliche nutzen, frag am besten bei Deiner Behörde nach...

Aber im Grunde sollte nix dagegen sprechen, die 2/6er-Regelung bezieht sich ja auf Erwerb, nicht auf Voreintrag. Z.B. kannst so schon mal kaufen (weil gerade ein gutes Angebot vorliegt und der Verkäufer die Berechtigung sehen will), aber dann mit der Übergabe warten. Oder willst Amtsgänge sparen.

Gruß

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Habe eine weitere Gelbe WBK abgeholt und in die Grüne WBK zwei neue Voreinträge bekommen. Es wurde mündlich der Hinweis aus die 2/6-er-Regel gegeben.

Warum sollte auch der Voreintrag von der 2/6-er-Regel abhänig sein? Würde die Anträge abgeben ... dauert ja bei vielen Behörden meistens 3 Monate, bis man den Voreintrag / WBK in den Händen hält.

(Keine Rechtsberatung)

Edited by Hitman
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Oder keine 5 min. und die Rechnung kommt per Post.... Bietet jemand mehr/weniger?

Ich denke die Antworten hierzu gehen an der Frage vorbei.

Anspruch auf Voreintag besteht; wenn man will kann man die möglichen Rechtsmittel wählen.

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Oder keine 5 min. und die Rechnung kommt per Post.... Bietet jemand mehr/weniger?

Bist Du ungemütlich ... ich nutze den Besuch beim Amt gerne für einen mehr oder weniger netten Plausch. Jedenfalls solange wir uns noch einigermaßen verstehen und kein ernsthafter Streit entstanden ist.

Anspruch auf Voreintag besteht; wenn man will kann man die möglichen Rechtsmittel wählen.

Das ist richtig. Nur ist das Problem: Selbst wenn der Widerspruch noch möglich wäre (ich weiß ad hoc nicht, ob hier auch der Widerspruch abgeschafft ist und gleich geklagt werden muß): Bis darüber entschieden oder mündliche Verhandlung vor dem VG ansteht ist die Sechsmonatsfrist eh um. Faktisch kann das Amt mit der Schlitten fahren wie es will. Und eine EA wird es nicht geben - es dürfte kaum gelingen, einen Verwaltungsrichter davon zu überzeugen, daß man einen schwerwiegenden Nachteil erleidet, wenn man nicht jetzt, sofort, den Voreintrag bekommt. Zumal man ja jetzt, sofort nicht erwerben dürfte. Und der zivilrechtliche Kauf selber ist ja ohnehin immer möglich.

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Das ist nun aber starker Tobak. Aber sicher, ihr habt recht, unter dem Gesichtspunkt, für die Zukunft für klare Verhältnisse zu sorgen, sollte man zur Tat schreiten. Aber wer macht so was schon ...

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