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IGNORED

Antrag auf Erteilung einer WBK - Hilfe beim richtigen Ausfüllen


von_Hochstein

Empfohlene Beiträge

Bei uns bestand der Sachkundelehrgang aus 75% Notwehr- und Notstandsregelungen, was aber für LWB mit ihren vorschriftsmäßig weggesperrten Waffen völlig unnütz ist, und dem Zerlegen einer CZ75. Ach ja, wir mußten mit eben jener CZ75 auch noch fünf Schuß auf irgen eine riesengroße Scheibe auf 10 Meter abgeben, und mindestens 3 Einschläge mußten auffindbar sein.

Das beste war das Mittagessen. Da waren wir bei McD...

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Die gute alte Zeit, unsere WSK ging über mehrere WEs, hoch und runter ackern des damaligen Fragenkatalogs, dann theoretische + praktische Prüfung mit zerlegen und zusammenbauen von mehreren Waffen usw. (Schießen war aber zweitrangig) in Anwesenheit der Ober-SBine des OA... man kann sagen, wir wurden gut vorbereitet. Und davon zehren die damaligen Teilnehmer zT heute noch, vor allem was Technik und Sicherheit usw. angeht.

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Ist ja fast als müsste ich mein Auto auseinander nehmen um einen Führerschein zu bekommen.

Könnte manchmal aber helfen und würde weniger Leute dermaßen los gelöst von der Technik fahren lassen. Wie gesagt, wir wurden da gut vorbereitet, da muss keiner blöd in ein Forum fragen, wie man den Verschluss aus einem K98 zieht.^^

Bearbeitet von BigMamma
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Ich habe letzthin ein Norinco JW 25 (.22 lfb) erstanden. Hätte anno Sachkunde nie gedacht, dass ich mal soweit komme :D . Wusste nicht wie ich den Verschluss raus bekomme. Im Internet recherchiert (keine Fragen in Foren gestellt. Dank Lernprozess durch WO). Aber mal im Ernst: woher soll ich wissen welche Waffen ich irgendwann mal auseinander nehmen werde? 2 linke Hände werden durch die Sachkunde auch nicht Rechtsdrehend. Aber egal (von mir auf andere schliessen kann durchaus ein Fehler sein). Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

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Schön, dass meine Frage zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.

In meinem Verein haben die Leute ihre WBKn zumeist seit 20 Jahren und die letzte Waffenbeantragung ist auch schon länger her. Umgekehrt musste ich selbst schon überholte/fehlerhafte Aussagen zur aktuellen Lage korrigieren.

Die zuständige Behörde wiederum hat nur rudimentäre Hinweise online bereitstellt, und weil die Sachbearbeiter außerdem derzeit völlig überlastet sind, würde ich einen Anruf als letztes Mittel wählen. Wenn die jeder wegen solchen Fragen sofort anrufen würde, kämen sie ja gar nicht mehr zu ihrer eigentlichen Arbeit.

Mich hätte nur interessiert, ob vielleicht der Arbeitsablauf so gestaltet ist, dass nur bei Erwähnung bereits erteilter Erlaubnisse zunächst geprüft wird, ob kürzlich schon mal eine Überprüfung stattgefunden hat und sich dadurch eine erneute Prüfung erübrigt. Dann wäre die Angabe wichtig, um die Bearbeitungszeit vielleicht kürzer halten zu können (falls es zufälligerweise erst kürzlich eine Regelüberprüfung gab).

Oder ob die Behörde ohnehin bei jedem Antrag zunächst schaut, ob sie schon eine Akte hat und ob bzw. wann es bereits Überprüfungen gab, bevor ggf. eine neue Prüfung bei den diversen Stellen in Auftrag gegeben wird.

Entscheidenden Einfluss können Angaben zum KWS schließlich nicht haben, wenn danach nicht explizit gefragt wird. Ohnehin gibt es im Waffenrecht wohl keine Pflicht, die Vordrucke überhaupt zu benutzen und die Behörde müsste, falls es wirklich daran hakt, zunächst den Antragssteller bei der Korrektur solch kleinerer Formfehler unterstützen. Schaden kann es aber wohl nicht, den KWS irgendwo zu vermerken.

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Schön, dass meine Frage zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.

In meinem Verein haben die Leute ihre WBKn zumeist seit 20 Jahren und die letzte Waffenbeantragung ist auch schon länger her. Umgekehrt musste ich selbst schon überholte/fehlerhafte Aussagen zur aktuellen Lage korrigieren.

Das ist ja eben das Problem mit dem "Altwissen", darum wollen wir auch nicht alles vertiefen, sondern hinweisen.

So ein Telefonanruf ist ja auch mal hilfreich um aus den verstaubten Akten aufzuschauen!

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In NRW wird auf dem Antragsformular konkret nach dem kleinen Waffenschein gefragt. Ich habe den auch mal erworben vor vielen Jahren (ist übrigens nützlich wie ein Kropf). Wenn man schon mal was bei der Behörde beantragt hat, ist man dort aktenkundig.

Gruß

Achim

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