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IGNORED

Verhalten Polizeikontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Na, ich vermute einmal er hat sich sein Bild anhand der Äußerungen der (angeblichen) Mützenträger gebildet.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Woher kommen diese merkwürdigen Ansichten ? Ist mir ein Rätsel und anscheinend ein Problem der Waffenbesitzer in diesem Forum ?

Das hat nichts mit Waffenbesitz zu tun , sondern ist ist von der Polizei und den Behörden in Mühseliger Jahrzehnte langer Arbeit aufgebaut worden . Ein Grund spielt auch ständige Bereitstellung der Nachrichten in denen darüber berichtet wird .

Geschrieben (bearbeitet)

@ Robberot

Dein Beitrag ist echt geil...

"Ich selber habe zwar noch keine schlechten Erfahrungen mit der Polizei gemacht, aber weil eine Horde anonymer, mir völlig unbekannter Leute im Internet unter Verwendung von Pseudonymen schreibt, die Polizei sei böse glaube ich das!"

:rotfl2: [emoji38]

Das schlimme dabei ist das diese Horde das wirklich glaubt und andererseits ständig fordert eine Waffe mit sich führen zu dürfen und einzusetzen. Die sind dermassen geil darauf Hilfspolizist zu spielen das ist erschreckend. Ich habe regelrecht schlimmste Befürchtungen das diese Horde tatsächlich im Besitz von erwerbscheinpflichtigen Waffen ist.

Wenn die Genehmigungsbehörden von diesen Auswüchsen und Gesinnung Kenntnis hätte wären die Waffen schneller als gedacht weg bzw würden gar keine WBK ausgestellt. Dieses ständige Quatschen von den besonderen Mützen und Unterstellung von kriminellen Polizisten und Förderung einer Diktatur usw ist pathologisch bei diesen Menschen (Horde)

Mittlerweile kann ich das unbedarfte Publikum verstehen die ihre Angst vor den "Waffennarren" haben und ganz besonders, wenn sie dies hier lesen würden.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Klar alle Beamten wollen dir an den Kragen. Sind Beamte überhaupt Menschen und haben die überhaupt ein Recht leben zu dürfen...

Hier sind ne Menge Psychos unterwegs und du gehörst dazu Robberot.

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Danke

Geschrieben

"Die Beamten konzentrieren sich bei ihren Einsätzen auf die eigene Sicherheit - in einige Gegenden wagen sie sich kaum noch hinein."

http://www.welt.de/politik/article2256695/Die-Angst-der-Polizisten-in-deutschen-Staedten.html

Es ist eben doch so, wie kulli schrieb, dass sich Polizisten immer öfter an bestimmte Personen nicht mehr ran trauen. In vielen Vierteln wissen die Beamten genau, dass wenn sie dort einen tatsächlichen Gesetzesverstoß ahnden oder auch nur im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle gewisse Personen prüfen wollen, sie ganz schnell große Probleme bekommen. Es wird sofort eine Menschenmenge herbeitelefoniert, die Maßnahme verhindert und zum Angriff übergegangen. Eine Durchführung wäre nur durch massiven Kräfteeinsatz möglich, wofür regelmäßig nicht genug Beamte zur Verfügung stehen oder es keine Rückendeckung durch Vorgesetzte gibt, wegen z.B. eines Verkehrsverstoßes so eine Eskalation in Kauf zu nehmen und sämtliche Mittel zu binden. Folglich schaut man lieber weg und sucht sich einen einfacher zu handhabenden Normalbürger als Opfer.

In Berlin sind zwei Polizisten ausgebremst und verprügelt worden, weil sich zwei Südländer geärgert haben, dass der Streifenwagen zu langsam vor ihnen her fuhr. Das passiert nicht einfach so, sondern so etwas zeigt, dass eine bestimmte Klientel der Polizei seit längerem örtlich das Gewaltmonopol entrissen und zumeist nichts mehr zu befürchten hat.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/uebergriffe-in-berlin-immer-auf-die-polizei/8722748.html

Stell dir vor, jemand fährt eine Leiche (vielleicht die eines Angehörigen von Dir) spazieren. Er kommt in eine AVK und öffnet den Kofferraum nicht.

Sollten die Beamten den Mörder wieder fahren lassen, nur weil er bis jetzt noch nichts auf dem Kerbholz hat?

Aber sicher, dieses Prinzip ist wesentliche Grundlage eines freiheitlichen Rechtsstaates. Kein Eingriff in Grundrechte ohne gute Begründung und gesetzliche Grundlage. Die staatlichen Rechtsverletzungen müssen zumindest in überragendem Verhältnis eine Verminderung von anderweitigen Rechtsverletzungen zur Folge haben.

Wenn man, um ein mal eine Leiche in einem Kofferraum zu finden, die Freiheitsrechte von x Mio. Autofahrern verletzen muss, dann stimmt das Verhältnis definitiv nicht mehr.

Staatliche Maßnahmen müssen auch regelmäßig rational auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Wenn in anderen Ländern wie Holland mit reguliertem Cannabisverkauf die Quote an Konsumenten, insb. an minderjährigen Konsumenten geringer ist, und es wissenschaftlich unbestritten ist, dass div. illegalisierte Substanzen weit weniger gefährlich als Alkohol & Tabak sind, oder wenn sich zeigt, dass wie z.B. in Tschechien und Teilen der USA keine Probleme daraus erwachsen, allen rechtstreuen und sachkundigen Bürgern Waffenscheine zum Führen auszustellen, dann müssen unsere Gesetze überprüft und revidiert werden. Alles andere ist als staatliche Willkür einzuordnen, denn es gilt das Primat der Freiheit!

wir fahren den jetzt nach Hause und unterwegs im Auto fängt der an mit den Messern rum zu fuchteln.

Jemanden auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen, der de facto zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen wird, weil er nicht bei Sinnen ist, ist ja wohl eine völlig andere Ausgangslage.

Geschrieben

Das schlimme dabei ist das diese Horde das wirklich glaubt und andererseits ständig fordert eine Waffe mit sich führen zu dürfen und einzusetzen. Die sind dermassen geil darauf Hilfspolizist zu spielen das ist erschreckend. Ich habe regelrecht schlimmste Befürchtungen das diese Horde tatsächlich im Besitz von erwerbscheinpflichtigen Waffen ist.

Wenn die Genehmigungsbehörden von diesen Auswüchsen und Gesinnung Kenntnis hätte wären die Waffen schneller als gedacht weg bzw würden gar keine WBK ausgestellt. Dieses ständige Quatschen von den besonderen Mützen und Unterstellung von kriminellen Polizisten und Förderung einer Diktatur usw ist pathologisch bei diesen Menschen (Horde)

Mittlerweile kann ich das unbedarfte Publikum verstehen die ihre Angst vor den "Waffennarren" haben und ganz besonders, wenn dies hier lesen würden.

Also von dieser HORDE wollte noch keiner einen wegen einer falschen Antwort Fessel und auf den Kopf schlagen .Wir sind in Euren Augen sowieso nur Pack , Abschaum und wenn wir eine eigene Meinung haben Nazis .

Geschrieben

Der Polizist hat das Recht die genehmigten Waffen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen und das durch in Augenscheinnahme und Vergleich der Daten in der WBK.

Alternativ wird der Gegenstand bzw Waffe sicher gestellt und mit auf die Wache genommen und dort überprüft. Eine vorläufige Festnahme des zeternden Waffenbesitzers ist dabei auch möglich.

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Geschrieben

Der Polizist hat das Recht die genehmigten Waffen auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen und das durch in Augenscheinnahme und Vergleich der Daten in der WBK.

Alternativ wird der Gegenstand bzw Waffe sicher gestellt und mit auf die Wache genommen und dort überprüft. Eine vorläufige Festnahme des zeternden Waffenbesitzers ist dabei auch möglich.

Das mag ja sein, aber dann muß es dafür auch eine Rechtsbasis geben. Kannst Du uns allen einen Gefallen tun, und die benennen? Ein allgemeines Recht der Polizei, ohne konkreten Anlaß genehmigungspflichtige oder regulierte Gegenstände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen gibt es meines Wissens noch nicht. Sonst dürfte als nächstes die Polizei ja noch z.B. Speichermedien überprüfen und Quittungen für alles darauf gespeicherte geistige Eigentum verlangen oder auch dem Rentner die Herztabletten wegnehmen wenn er nicht eine Kopie des Rezepts vorweisen kann. Soweit sind wir aber zum Glück noch nicht. Die Hausbesuche zur Verwahrungskontrolle sind ja extra mit einer separaten Rechtsbasis geregelt. Mag sein, daß es für transportierte Waffen da eine besondere Regelung gibt, aber wenn dem so ist, kannst Du uns die einfach nennen? Das würde, glaube ich, die Diskussion weiter bringen.

Geschrieben

Das schlimme dabei ist das diese Horde das wirklich glaubt und andererseits ständig fordert eine Waffe mit sich führen zu dürfen und einzusetzen. Die sind dermassen geil darauf Hilfspolizist zu spielen das ist erschreckend.

Für meinen Teil bin ich sogar Besitzer einer (amerikanischen) Erlaubnis, mein Schätzchen auszuführen. Eine besondere Neigung, von der Waffe Gebrauch machen zu wollen (außer auf dem Stand natürlich), habe ich bei den mir bekannten Waffenscheinbesitzern bisher nicht beobachtet. Tatsache ist übrigens auch, daß zivile Waffenscheininhaber in Amerika weniger oft strafrechtlich in Erscheinung treten, erst recht mit ihren Feuerwaffen, als Polizisten. Das mag auch daran liegen, daß Polizisten öfter als andere in Situationen kommen, in denen die richtige Entscheidung schnell getroffen werden muß und schwierig ist, ist aber trotzdem so.

Wenn die Genehmigungsbehörden von diesen Auswüchsen und Gesinnung Kenntnis hätte wären die Waffen schneller als gedacht weg bzw würden gar keine WBK ausgestellt. Dieses ständige Quatschen von den besonderen Mützen und Unterstellung von kriminellen Polizisten und Förderung einer Diktatur usw ist pathologisch bei diesen Menschen (Horde)

Die Sorge um die freiheitlich-demokratische Grundordnung, egal ob im konkreten Fall begründet oder nicht, ob logisch oder hanebüchen, ist meines Wissens noch kein Grund für die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Der Wunsch, daß es so sein möge, spricht dagegen Bände.

Geschrieben

Das du dich auf meine letztendlich flapsige Formulierung vom Migränestäbchen und dem Schlag auf den Kopf hochziehst um dich hier aufzublasen ist dann wenig verwunderlich. Daraus mir eine kriminelle Handlung zu unterstellen oder das unterschieben von Drogen zu konstruieren ist bei Menschen deines Schlages üblich.

Als Beamter mit besonderen Rechten, die vom Bürger aus guten Gründen ambivalent betrachtet werden (das Schaft will vom Hirten vor dem Wolf geschützt, aber nicht zum Schlachthof geführt werden, um bildlich zu sprechen) sollte man gewisse flapsige Formulierungen besser unterlassen. Im Übrigen war das mehr als eine, und man könnte aus Deinen Ausführungen schon annehmen, daß Du in Deinem Dienst schneller und stärker zu Gewalt greifen willst als Recht und erst recht Weisheit das hergeben. Selbst wo das Recht Gewalt erlaubt, ist sie nicht immer die beste Methode.

Du willst doch bei Deinen Einsätzen auch keine Reime von wegen Helm, Nasenbein und Pflasterstein hören. Dem Bürger geht es in bezug auf "Migränestäbchen" genauso.

Fehlt nur noch die Drohung gegenüber meiner Mutter und einen Besuch meiner Wohnung.

Die einzige Drohung gegenüber Polizisten in dieser Diskussion war, soweit ich mich entsinne, die von erlaubten Rechtsmitteln und die Hoffnung einiger Schreiber, daß diese Rechtsmittel ernsthafte Konsequenzen haben mögen. Von Hausbesuchen bei Polizisten war von niemandem die Rede. (Die Hausbesuche muß sich nur der brave Waffenbesitzer gefallen lassen, auch wenn das natürlich nicht die Schuld der Ausführenden ist.) Von Gewalt redest in diesem Thread eigentlich vornehmlich Du.
Geschrieben

Das mag ja sein, aber dann muß es dafür auch eine Rechtsbasis geben. Kannst Du uns allen einen Gefallen tun, und die benennen? Ein allgemeines Recht der Polizei, ohne konkreten Anlaß genehmigungspflichtige oder regulierte Gegenstände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen gibt es meines Wissens noch nicht. Sonst dürfte als nächstes die Polizei ja noch z.B. Speichermedien überprüfen und Quittungen für alles darauf gespeicherte geistige Eigentum verlangen oder auch dem Rentner die Herztabletten wegnehmen wenn er nicht eine Kopie des Rezepts vorweisen kann. Soweit sind wir aber zum Glück noch nicht. Die Hausbesuche zur Verwahrungskontrolle sind ja extra mit einer separaten Rechtsbasis geregelt. Mag sein, daß es für transportierte Waffen da eine besondere Regelung gibt, aber wenn dem so ist, kannst Du uns die einfach nennen? Das würde, glaube ich, die Diskussion weiter bringen.

In jedem Gesetz das den Einsatz der Polizei als Ordnungsbehöre unterstellt kannst du es nachlesen. Die Ermächtigung steht in den Polizeigesetzen der Länder.

Ich werde doch nicht deine Hausaufgaben machen, damit du versuchst mir ein Bein zu stellen.

Natürlich darf die Polizei eine Genehmigung und den genehmigten Gegenstand überprüfen. Bestes Beispiel ist die Rahmennummer eines Kfz und der Fahrzeugschein. Der Abgleich der Fahrerlaubnis und der Erlaubnisklassen und ob diese dem tatsächlich geführten Fahrzeug entspricht. Wird dein Auto geklaut wirst du der erste sein der sofort nach der ach so doofen Polizei schreit und schnellste Massnahmen zur Ergreifung des Diebes fordern.

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Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mal Beitrag 256 beantworten dürfte, die Antwort bezieht sich auf das rheinland-pfälzische Polizeigesetzt (POG):

§ 10 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

...

(3)Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können verlangen, daß ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.

Erläuterung zu § 10 POG

...

4Prüfung von Berechtigungsscheinen

Berechtigungsscheine sind mitzuführende behördliche Urkunden, die bestätigen, dass bestimmte Tätigkeiten ausgeführt oder bestimmte Gegenstände mitgeführt oder benutzt werden dürfen. Die Pflicht zum Mitführen eines Scheins muss sich aus anderen Regelungen ergeben. Solche Regelungen gibt es z.B. in § 4 Abs. 2 S. 1 FahrerlaubnisVO für den Führerschein; § 11 Abs. 5 FahrzeugzulassungsVO für den Fahrzeugschein, § 38 WaffG für die Waffenbesitzkarte bzw. den Waffenschein, § 15 Abs. 1 BJagdG für den Jagdschein, § 33 Abs. 1 LFischereiG für den Fischereischein, § 55 Abs. 2 i.V.m. § 60c Abs. 1 S. 1 GewO für die Reisegewerbekarte usw.

Dieser Berechtigungsschein muss auf Verlangen dem Polizeibeamten zur Prüfung ausgehändigt werden, ohne dass es dazu irgendeiner sonstigen Voraussetzung bedarf. Insbesondere bedarf es weder einer im einzelnen Falle bestehenden Gefahr noch auch nur eines Gefahrenverdachts. Im Straßenverkehrsrecht hat diese Vorschrift wegen der spezielleren Vorschriften, z.B. § 36 Abs. 5 StVO, § 60c GewO, §4 Abs. 2 oder § 48 Abs. 3 FahrerlaubnisVO, kaum Bedeutung.

Wenn du also Waffen mitführst, musst du die WBK dabeihaben. Die WBK musst du ohne Wenn und Aber an die Polizei zur Überprüfung aushändigen. Um zu Überprüfen, ob die mitgeführten Waffen auch die sind, die du laut WBK mitführen darfst, müssen die Nummern abgeglichen werden.

PS: warum werden hier so abwertende Bezeichnungen für die Polizei wie "Kontroletti", "Schnapper" oder "Mützenträger" verwendet.

Ihr alle legt doch so großen Wert darauf, dass ihr höflich behandelt werdet.

Bei anderen habt ihr das aber nicht nötig??

Gebt doch mal euren Beruf preis, vielleicht finden wir dafür auch ein paar beleidigende und abwertende Bezeichnungen...

Bearbeitet von Selkie
Geschrieben

... beim Lesen der Beiträge im gesamten Forum , haben nicht nur Polizisten sondern alle Bedienstete im Staatsdienst ein andere Auffassung vom Grundgesetz und Menschenrechten . Nach deren Meinung haben die Normalos keine Rechte und Wünschen sich die Zeit zurück , wo man vor dem Polizisten und Stadtschreiber einen Diener machen musste , ...

Dann hast du vermutlich nicht alle Beiträge dieses Personenkrises hier gelesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich können Medikamente sicher gestellt werden und von Fachleuten überprüft werden ob es sich um verbotene Substanzen handelt. Alter schützt nicht vor Dummheit und verbotenen Handlungen.

Wenn du bei der Einreise in die BRD für rezeptpflichtige Medikamente eben kein auf dich ausgestelltes Rezept vorweisen kannst oder keine andere ärztliche Bescheinigung vorweist sind die Pillen etc erstmal weg. Viele Urlauber am Flughafen schauen erstmal verblüfft aus dem Gesicht, wenn das passiert.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Wenn ich mal Beitrag 256 beantworten dürfte, die Antwort bezieht sich auf das rheinland-pfälzische Polizeigesetzt (POG):

[...]

Wenn du also Waffen mitführst, musst du die WBK dabeihaben. Die WBK musst du ohne Wenn und Aber an die Polizei zur Überprüfung aushändigen. Um zu Überprüfen, ob die mitgeführten Waffen auch die sind, die du laut WBK mitführen darfst, müssen die Nummern abgeglichen werden.

Damit kommen wir doch schonmal weiter. Danke! Die Frage jetzt wäre ob sich im allgemeinen Fall (also außerhalb der separat geregelten Tatbestände im Straßenverkehr) daraus wirklich eine Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Gegenstände ergibt, ohne daß ein Verdacht vorliegt, daß mit den Dokumenten etwas nicht in Ordnung sei. Um ein Beispiel aus der Liste herauszugreifen, darf sich der Cop Warenmuster oder Kundenlisten in einem verschlossenen Behältnis anschauen, um zu überprüfen, ob eine ausgeübtes Reisegewerbe mit der Reisegewerbekarte übereinstimmt? Wenn es bei Waffen anders ist als bei Reisegewerbekarten stellt sich die Frage warum?

PS: warum werden hier so abwertende Bezeichnungen für die Polizei wie "Kontroletti", "Schnapper" oder "Mützenträger" verwendet.

Ihr alle legt doch so großen Wert darauf, dass ihr höflich behandelt werdet.

Bei anderen habt ihr das aber nicht nötig??

Gebt doch mal euren Beruf preis, vielleicht finden wir dafür auch ein paar beleidigende und abwertende Bezeichnungen...

Das sind doch alles eher humorige und jedenfalls nicht beleidigende Bezeichnungen. Ich rede gelegentlich auch von "Weißkitteln", "Zahnbohrern" usw. ohne eine Abneigung gegen diese Berufe zu haben, und Berufe mit besonderer Autorität sind halt besonders der humoristischen Auseinandersetzung ausgesetzt--das ist, glaube ich, auch ganz gut so. Die Bezeichnungen für die Klasse von Menschen im Allgemeinen in einem Internetforum sind auch andere als man bei einer Begegnung mit den entsprechenden Menschen verwendet. Wenn ich in Amerika von einem Polizisten etwas will sage ich "Officer" oder "Sir"/"Ma'am" und er redet mich in der Regel auch mit "Sir" an--etwas förmlich, aber gut.

Für mich persönlich: "Bankster" oder "Bonusjäger" von mir aus für meine aktuelle Tätigkeit, dazu noch "Patenttroll". "Klassenfeind" und schlimmeres ist hoffentlich außer Gebrauch.

Geschrieben

Ach sieh an du hast auch deine Empfindlichkeiten. Natürlich sind die abwertenden Bezeichnung für Polizisten nicht humorvoll und durchaus beleidigend.

Ich hätte dich dumm gelassen schon alleine damit du an den richtigen Polizist kommst der dich dann umfangreich und kompetent belehrt damit du bewiesen bekommst was Sache ist und richtig Geld bei einem Rechtsanwalt für deine Unverschämtheiten bezahlst.

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Geschrieben

Ich denke der pvb könnte sehr für sein Berufsbild tun, wenn er auch Hassan l. Mitglied der stadtbekannten libanesengroßfamilie,

Das wird sogar regelmäßig getan und ich bekam dann fast immer die sichergestellten Waffen und manchmal auch das Diebesgut auf den Tisch!

Geschrieben

Ich hab mal auf einer Landstraße einen Mann liegend gefunden. Angehalten und angesprochen, er war nicht verletzt und nicht betrunken, aber verwirrt. O.k. Polizei gerufen die kamen und habe ihn erstmal durchsucht, auch seinen Rucksack.

Das fand ich erst nicht so toll, bis die Beamten einige Messerchen herauszottelten. Mensch sagt ich, damit hab ich nicht gerechnet, gut dass Sie ihn untersucht haben. Darauf der Polizist: das kennen wir schon, wir fahren den jetzt nach Hause und unterwegs im Auto fängt der an mit den Messern rum zu fuchteln. Klar fühlt man sich bei Durchsuchungen in der unterlegenen Position und unfair behandelt, aber so einen Messerfuchtler will keiner im Auto haben.

Nennt sich eben Gefahrenabwehr oder Eigensicherung.

Transportiere ich dienstlich Personen, bzw. nehme ich sie in Gewahrsam, werden sie durchsucht, Fakt!

Geschrieben

Habe noch keine großen Probleme mit der Polizei gehabt , aber beim Lesen der Beiträge im gesamten Forum , haben nicht nur Polizisten sondern alle Bedienstete im Staatsdienst ein andere Auffassung vom Grundgesetz und Menschenrechten . Nach deren Meinung haben die Normalos keine Rechte und Wünschen sich die Zeit zurück , wo man vor dem Polizisten und Stadtschreiber einen Diener machen musste , hast Du Dich nicht Demütig verhalten , haste einen mit dem Säbel bekommen , ein Anlass wurde hinterher immer (er ) gefunden .

Einen Säbel hat Dragon zum Glück nicht , kann aber noch kommen

Manchmal hilft auch eine Brille und etwas Nachdenken!

Die Brille muss ja auch nicht unbedingt rosarot sein.

Es wurden Fragen gestellt und die werden beantwortet.

Der PVB hat eben mit sehr häufig und fast ausschließlich mit den negativen Auswirkung der Gesellschaft zu tun und wird selten Kontakt zur "Normalos" haben, außer ev. mit "Tauri" nach Feierabend bei einem großen Bier!

Geschrieben

Natürlich können Medikamente sicher gestellt werden und von Fachleuten überprüft werden ob es sich um verbotene Substanzen handelt. Alter schützt nicht vor Dummheit und verbotenen Handlungen.

Wenn du bei der Einreise in die BRD für rezeptpflichtige Medikamente eben kein auf dich ausgestelltes Rezept vorweisen kannst oder keine andere ärztliche Bescheinigung vorweist sind die Pillen etc erstmal weg. Viele Urlauber am Flughafen schauen erstmal verblüfft aus dem Gesicht, wenn das passiert.

Wenn ich mich nicht irre, dann sind das aber Aufgaben des Zolls und nicht der Polizei.

Der Zoll hat andere Rechte als die Polizei.

Und wenn du Behauptungen aufstellst, dass es Gesetz X oder Y gibt, dann wäre das sehr nett, wenn du den entsprechenden Paragraphen zitieren oder verlinken würdest.

Sonst behaupte ich auch einfach mal Dinge und wenn mir jemand nicht glaubt, dann sage ich "Ich mach doch nicht deine Hausaufgaben". Wie oft das wohl funktioniert?

Geschrieben

Natürlich können Medikamente sicher gestellt werden und von Fachleuten überprüft werden ob es sich um verbotene Substanzen handelt. Alter schützt nicht vor Dummheit und verbotenen Handlungen.

Wenn du bei der Einreise in die BRD für rezeptpflichtige Medikamente eben kein auf dich ausgestelltes Rezept vorweisen kannst oder keine andere ärztliche Bescheinigung vorweist sind die Pillen etc erstmal weg. Viele Urlauber am Flughafen schauen erstmal verblüfft aus dem Gesicht, wenn das passiert.

Auf den Zoll und BGS an den Flughäfen bin ich als Deutscher besonders stolz! Der Oma die ein Päckchen Kaffee oder Schokolade zu viel dabei hat hilft man mit dem Gepäck und Drogenschmuggler, Produktpiraten und Menschenhändler inkl. ihrer Ware werden weggesperrt. Jungs, ich bin stolz auf Euch!

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich mal Beitrag 256 beantworten dürfte, die Antwort bezieht sich auf das rheinland-pfälzische Polizeigesetzt (POG):

§ 10 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

...

...

Wenn du also Waffen mitführst, musst du die WBK dabeihaben. Die WBK musst du ohne Wenn und Aber an die Polizei zur Überprüfung aushändigen. Um zu Überprüfen, ob die mitgeführten Waffen auch die sind, die du laut WBK mitführen darfst, müssen die Nummern abgeglichen werden.

...

Das ist zunächst mal eine interessante Quelle (schade, daß sie nicht aus dem eigentlich "berufenen Munde" kam), und danke dafür.

Sie ist aber thematisch eben genau NEBENDRAN - soll heißen, sie trifft GENAU NICHT DAS, was (zumindest ich) meinte:

Ohne Frage muß (und habe das auch praktiziert und auch weiterhin) ich bei konkreten Verdacht oder Bekanntsein, daß da Knarren in meinem Auto sind, auch die erforderlich "Bescheinigungen" parat haben und vorlegen - kein Thema, und auch mitnichten Gegenstand meines Interesses.

Mein Punkt liegt jedoch VORHER:

Ich muß keinem Uniformierten vorauseilend annoncieren "Wachtmeister, ich komme vom Schießstand/Jagd und habe meine Schußwaffen dabei" (auch wenn Mancher das hier vielleicht gerne so hätte).

Nochmal:

Das geht die Jungs und Mädels von der Rennleitung erstmal nix an, was ich im Kofferraum habe, das ist mein Privatvergnügen, wenn sich da meine transportierten Knarren (ordentlich verwahrt), schmutzigen Tennissocken und Domina-Sklaven-Knebel stapeln, und hat nichts mit gefährlichen Gegenständen zu tun, ist den Kontrollierenden gegenüber nicht meldepflichtig und auch sonst niemandem !!! Es geht sie zunächst mal einen feuchten Kehricht an und Schluß. Und daß das nicht so wäre und ich von mir aus sie gleich in alles reinschauen lassen müsse (wie gesagt, auch wenn es bei den Mitgliedern dieser Berufsgruppe vielleicht gerne so gesehen wäre), hat auch nichts mit "verbergen" :gaga: zu tun, sondern nennt ssich Privatsphäre. Genau DAFÜR kann mir bisher auch niemand eine belastbare Quelle nennen. :rtfm:

Erst, wenn ein konkreter Verdacht vorliegen mag, kann sich das ändern - und den beziehungsweise den relevanten Sachverhalt, will ich erstmal wissen oder mitgeteilt bekommen, bevor ich sie in die Taschen mit meinen Accessoires schauen lasse, oder gegebenenfalls auch gerne mit aufs Revier komme, um dort den Knarrenkoffer zu öffnen.

Ansonsten läuft da nix - und wenn ein verklemmter Capo dann mit seinem "Migränestäbchen" :peinlich: droht, klären wir das halt anderswo nachhaltig.

...

PS: warum werden hier so abwertende Bezeichnungen für die Polizei wie "Kontroletti", "Schnapper" oder "Mützenträger" verwendet.

Ihr alle legt doch so großen Wert darauf, dass ihr höflich behandelt werdet.

Bei anderen habt ihr das aber nicht nötig??

Gebt doch mal euren Beruf preis, vielleicht finden wir dafür auch ein paar beleidigende und abwertende Bezeichnungen...

Wie schon an anderer Stelle ausgeführt:

Wie es reinschallt, schallt es raus.

Da ich derjenige bin, der von "Kontrollettis" spricht, ziehe ich mir auch diesen Schuh an: Das ist mitnichten abwertend - ein "Kontrolletti" ist eine/r der/die "kontrolliert" - ob auf der Straße den Führerschein und das Reifenprofil, oder im Zug den Fahrschein.

Die anderen Bezeichnungen entstammen nicht meiner Feder.

Ich selbt bin in der Softwareanalyse und -support tätig - mich nennt man auch "Datenfetischist, Programmabstürzler" und Ähnliches, aber ich finde das eher lustig und pinkel mir nicht ins Hemd darum.

Bearbeitet von BlackBull
Geschrieben

Und wenn du Behauptungen aufstellst, dass es Gesetz X oder Y gibt, dann wäre das sehr nett, wenn du den entsprechenden Paragraphen zitieren oder verlinken würdest.

Sonst behaupte ich auch einfach mal Dinge und wenn mir jemand nicht glaubt, dann sage ich "Ich mach doch nicht deine Hausaufgaben". Wie oft das wohl funktioniert?

Um für C. zu antworten,

gibt es zig Variationen, aber in der Regel wird eine AVK normal ablaufen, wobei durchaus in eine andere Variante ablaufen könnte, dazu dient ja auch die AVK um Straftaten aufklären zu können, bzw. zu erkennen.

Daher wird sich die Eingangsfrage nicht abschließend erklären lassen, es bleibt immer ein "aber".

Das zeigen ja schon die 13 Seiten dieser Debatte.

Fakt ist,

wenn ich in einen Kofferraum schauen will, werde ich das in Form einer Nachschau, oder wenn notwendig auch in Form einer Durchsuchung tun, das werde ich in dem jeweiligen Fall dann auch begründen, aber nicht in spekulativen Fällen und schon gar nicht bei einem unverdächtigen Bürger.

Habe ich einen Anfangsverdacht, werde ich nach den jeweiligen gesetzlichen Möglichkeiten handeln und begründen, hat sich der Verdacht allerdings nicht bestätigt, werde ich mich auch entsprechend entschuldigen und das auch so schriftlich fixieren, da breche ich mir keinen aus der "Krone"!

Eine Rechtsberatung wird es hierzu an dieser Stelle im Forum nicht geben, dafür gibt es andere Institutionen.

Ich möchte mal den Bürger "X" sehen, bei welchem gerade eingebrochen wurde, sein Schmuck, sein Laptop gestohlen wurde und daher wegen der gehäuften Einbruchstaten in diesem Gebiet eine legendierte AVK durchgeführt und ein Fahrzeug mit litauischen oder rumänischen Kennzeichen, welches nicht in diese Gegend gehört, zwar angehalten und der Kofferraum nicht überprüft wurde.

Nun frage hier keiner was eine legendierte AVK ist!

Sie dient bestimmt nicht dazu um LWB oder den "Normalbürger" zu drangsalieren, nein im Gegenteil!

Geschrieben

Ich möchte mal den Bürger "X" sehen, bei welchem gerade eingebrochen wurde, sein Schmuck, sein Laptop gestohlen wurde und daher wegen der gehäuften Einbruchstaten in diesem Gebiet eine legendierte AVK durchgeführt und ein Fahrzeug mit litauischen oder rumänischen Kennzeichen, welches nicht in diese Gegend gehört, zwar angehalten und der Kofferraum nicht überprüft wurde.

Jetzt sind wir am Punkt! Diese Vorselektion klappt heutzutage leider nicht mehr so richtig. Oder ist von oben nicht gewünscht?

Geschrieben

Um für C. zu antworten,

gibt es zig Variationen, aber in der Regel wird eine AVK normal ablaufen, wobei durchaus in eine andere Variante ablaufen könnte, dazu dient ja auch die AVK um Straftaten aufklären zu können, bzw. zu erkennen.

Daher wird sich die Eingangsfrage nicht abschließend erklären lassen, es bleibt immer ein "aber".

Das zeigen ja schon die 13 Seiten dieser Debatte.

Fakt ist,

wenn ich in einen Kofferraum schauen will, werde ich das in Form einer Nachschau, oder wenn notwendig auch in Form einer Durchsuchung tun, das werde ich in dem jeweiligen Fall dann auch begründen, aber nicht in spekulativen Fällen und schon gar nicht bei einem unverdächtigen Bürger.

Habe ich einen Anfangsverdacht, werde ich nach den jeweiligen gesetzlichen Möglichkeiten handeln und begründen, hat sich der Verdacht allerdings nicht bestätigt, werde ich mich auch entsprechend entschuldigen und das auch so schriftlich fixieren, da breche ich mir keinen aus der "Krone"!

Eine Rechtsberatung wird es hierzu an dieser Stelle im Forum nicht geben, dafür gibt es andere Institutionen.

Ich möchte mal den Bürger "X" sehen, bei welchem gerade eingebrochen wurde, sein Schmuck, sein Laptop gestohlen wurde und daher wegen der gehäuften Einbruchstaten in diesem Gebiet eine legendierte AVK durchgeführt und ein Fahrzeug mit litauischen oder rumänischen Kennzeichen, welches nicht in diese Gegend gehört, zwar angehalten und der Kofferraum nicht überprüft wurde.

Nun frage hier keiner was eine legendierte AVK ist!

Sie dient bestimmt nicht dazu um LWB oder den "Normalbürger" zu drangsalieren, nein im Gegenteil!

Dummerweise kommt die Polizei nach einem heißen Einbruch erst in 30 Minuten. Komischer weiße sind sie inneehalb 5 Minuten da wenn ich Berichte ich musste gerade leider einen Einbrecher erschießen
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