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IGNORED

Transport von Waffen zum Schießstand und wieder nach Hause


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

wozu braucht der Mensch noch eine eigene Lesekompetenz.......

... man hat doch inzwischen ein SMARTphone....

....echt unterirdisch was hier immer wieder abgeliefert wird!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Quatsch. Auch von der Munition ist die Rede.

Bin ich denn der einzige der findet dass die folgenden zusammenkopierten Texte teilweise einen Widerspruch bilden und ich deshalb doch noch ein mal nach dem nun genauen Aufbewahren in einem Hotelzimmer gefragt habe.

Ok, mein Fehler, es ist von Munition die Rede aber für mich als nicht Jurist nicht so eindeutig was die denn nun genau in dem Fall haben möchten.

Hier die für mich relevanten Abschnitte bevor noch mal gesagt wird ich hätte es nicht gelesen:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.

36.2.7 Für die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem B-Schrank genügt als Innenfach für die Aufbewahrung von Munition ein festes verschlossenes Behältnis.

36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z.B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.

Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung. Sinnvoll sind jedenfalls auch die von der PTB zugelassenen elektronischen Sicherungssysteme. Ebenso kann die Entfernung wesentlicher Waffenteile (z.B. Schloss, Kammerstängel, Vorderschaft) sinnvoll sein.

Geschrieben

Bei sooooooooooooviel Einigkeit in den Meinungen , zitate aus AWaffV , WaffVwV , Waff§ und Richter die an nix gebunden sind oder nur an manches ...

ist es da nicht besser der TE streicht seine idee mit Schwimmbad und Kanone aus dem Kopf,

fährt heim , Zeug in Tresor und fertig ?

Geschrieben

[...]

Edit: Stimmt Katja Triebels Dokument ist spitze![...]

Wenn ich diesen Thread so lese eigentlich nur gefährlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Da krieg ich echt Puls bei sowat!

Dann geh ins Freibad. Was bitte ist an einem Freibadbesuch anders als zB an einem WE-Einkauf oder ein Tankstopp auf dem Rückweg vom Stand und DER ist ja nach allg. Lesart zulässig. Letztlich ist das Ding vollumfänglich gesichert, Koffer, Kofferraum, Deckel zu, ZV verriegelt und gut. Es redet ja keiner davon das Köfferlein im offenen Cabrio liegen zu lassen. Und wenn das Auto geklaut wird, dann ist da immer noch der Dieb schuld, nicht der Bestohlene. Bitte immer schön die Kausalkette beachten. Und gerade als Betroffene sollte man nicht unnötig selbst weitere Gängeleien aufdrängen. In anderen Ländern ist es absolut usus, dass die Kal. 12 und die .30-06 und die .30-30 offen im Rückfenster des (uU sogar unverschlossenen) Pickups hängen, während der Fahrer im Diner nebenan beim Frühstück hockt. Also, immer schön locker durch die Hose abatmen.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

ist es da nicht besser der TE streicht seine idee mit Schwimmbad und Kanone aus dem Kopf, fährt heim , Zeug in Tresor und fertig ?

Ja, das ist nach meinem Eindruck auch schon länger und überwiegend "Konsens" in diesem Thread.

Geschrieben

Meine Fresse...

Ganz einfache Kiste!!!

DU bist verantwortlich für deine Waffe!!!

DU musst dafür sorgen das kein Unberechtigter Zugang zu deinen Waffen hat!!!

DU bist zuständig für die SICHERE VERWAHRUNG!!!

Wenn du meinst du kannst im Freibad rumeiern und die Wumme im Auto lassen...

Gib alles!

Aber wenn die Karre geklaut is und die Wumme mit weg dann wünsche ich viel Spaß beim erkären!

Wenn ich so ne K***e schon höre "Und wenn das Auto geklaut wird, ist der Dieb schuld"

Klar ist der Dieb schuld! Aber du brauchst ja nicht noch als kleines Geschenk deine Wumme gleich mit anbieten!

Geschrieben

Aber wenn die Karre geklaut is und die Wumme mit weg dann wünsche ich viel Spaß beim erkären!

Wenn ich so ne K***e schon höre "Und wenn das Auto geklaut wird, ist der Dieb schuld"

Die übrigen Waffen und die WBK ist er dann garantiert auch los!

Uwe, siehe #29, genau da dachte ich auch dran :)

Jo,

konnte es mir nur nicht verkneifen!

Geschrieben

Hoffentlich!

Ich kapiers einfach nich!

Für sowas beklopptes wie n Freibadbesuch riskiere ich doch nich das mir jemand die Wummen klauen kann!

Wenn die Dinger zuhause im Tresor liegen und dann in die Bude eingebrochen wird und vielleicht der ganze Tresor weg ist, isset Pech!

Aber du hast verdammt nochmal alles dafür getan, die Wummen sicher aufzubewahren!

Geschrieben

Dann geh ins Freibad. Was bitte ist an einem Freibadbesuch anders als zB an einem WE-Einkauf oder ein Tankstopp auf dem Rückweg vom Stand und DER ist ja nach allg. Lesart zulässig. Letztlich ist das Ding vollumfänglich gesichert, Koffer, Kofferraum, Deckel zu, ZV verriegelt und gut.

..

Kompetente Empfehlungen wie immer :rotfl2:

Grün um zumindest halbwegs sicher zu gehen das keiner auf die Idee kommt das so zu machen!

Geschrieben

Ich hätte nicht übel Lust, manchen Leuten den Gefallen zu tun und das als Antwort zu schreiben, was sie lesen/hören möchten. Das dumme daran ist, es lesen auch andere und die haben das nicht verdient.

Geschrieben

Wenn die Dinger zuhause im Tresor liegen und dann in die Bude eingebrochen wird und vielleicht der ganze Tresor weg ist, isset Pech!

Pech, nein, dann bist du da schuld dran, weil du hast sie nicht sicher untergebracht (zB nicht einbetoniert) und nicht dauerbeausichtigt usw. Na so ein Pech, dann bist du ab dann unzuverlässig. Es ist Sommer, ich merke das schon.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Ned lappen Gung, sondern beantworte lieber die Frage, was ist daran anders als an den genannten Bspn. vom Schüsseltreiben (dauert das nur 5 min bei euch Superjägern) oder dem Mittagessen (geht ihr alle zum Drive-In bei McDoof, oder wie) usw. Ich höre gern mal ein sinnvolles Argument von dir.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Ned lappen Gung, sondern beantworte lieber die Frage, was ist daran anders als an den genannten Bspn. vom Schüsseltreiben (dauert das nur 5 min bei euch Superjägern) oder dem Mittagessen (geht ihr alle zum Drive-In bei McDoof, oder wie) usw. Ich höre gern mal ein sinnvolles Argument von dir.

Lies den Beitrag #4 von Godix.. da steht mit wenigen Worten alles drin was es zu dem Thema zu sagen gibt, alles anders ist Geschwätz!

Geschrieben

Haben wir und wenn ich meinen Verstand benutze sagt mir das, dass dies ein Unding ist und ich meine WBK nicht aufs Spiel setze.

Baden oder schießen!

Könnte jetzt auch sagen "solange nichts passiert", wäre aber ein schlechter Rat!

Gast
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