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IGNORED

Kommt nach dem Radikalenerlass-Der "Depri"-Erlass?!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Werde Dir bitte erstmal darüber klar, was Du schreibst bzw. geschrieben hast!

Und ich bitte dich zu lesen was ich schreibe. Dann verstehst du vielleicht auch mal meinen Standpunkt ;)

Geschrieben (bearbeitet)
  1. Die, die ihre Gefährlichkeit belegt haben, denen haben Richter Sicherheitsverwahrung spendiert. Nachdem diese Personen ihre Freiheitsstrafe abgesessen haben, werden die unter Beibehaltung der Freiheitsentziehung weiter betreut und idealerweise auch therapiert. Dieses geht entweder bis zu deren Tod oder bis ein Richter sie für nicht mehr gefährlich genug für die Fortsetzung der Freiheitsenziehung befindet.
  2. Dann gibt es noch die, die aufgrund des Betreuungsrechts oder nach PsychKG/UBG aufgrund eines richterlichen Beschlusses in einer geschützten Station einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Die die von den OA oder LRA bzw. auch mal von der Polizei für die Gemeinden nach PsychKG/UBG gebracht werden, werden in der Masse nach Ausnüchterung oder Entgiftung auf eigenen Wusch wieder entlassen, weil sie in der geschlossen Station einfach falsch sind und Betten blockieren. Manche bleiben freiwillig und nur bei wenigen wird von OA/LRA auch tatsächlich eine Unterbringung bei Gericht beantragt. Selbst wenn ein Richter einen Unterbringungsbescheid nach PsychKG/UBG erläßt, dauert diese Unterbringung selten länger als eine Woche. Auch wenn diese Patienen eine Behandlung völlig verweigern, genügen oft einige Tage regelmäßige Nahrungsaufnahme, Schlaf und relative Ruhe (auf keiner anderen Station gibt es in einer psychiartrischen Klinik mehr Unruhe als auf der geschlossenen Akutstation) dass sie wieder relativ klar werden und sie dann entweder entlassen oder auf eigenen Wunsch auf eine offene Station verlegt werden können, falls dort Kapazitäten frei sind. Ich habe es bisher nicht erlebt, dass ein Richter einen Beschluß nach PsychKG tatsächlich verlängert hätte. In Bayern sollen die Uhren jedoch anders gehen.
  3. Dann gibt es die Patienten, die freiwillig kommen, weil sie sich selbst nicht trauen, weil sie eine akute Manie aufziehen fühlen oder konkrete Suizidpläne schmieden. Z.T. werden diese Patienten auf der geschlossenen Akutstation sogar als Tageskliniker betreut, da es sie ausreichend stabilisiert, wenn sie sich tagsüber in einer geschützten Umgebung aufhalten.
  4. Die, die logisch denken können und auch keine Hilfe wollen, sowie nicht in Sicherungsverwahung sind, die bekommst Du auch nicht zu fassen. Selbst wenn die aus irgendwelchen Gründen gebracht werden sollten, sind die schneller wieder draußen, als sie rein kommen. Denn die geben sich einfach normal, fürhren normale Gespräche und geben in Tests auch völlig normale Antworten.

BTW, Persönlichkeitsstörungen findet man schon in nennenswerten Mengen in Therapien. Wirklich selten sind da aber die paranoide und die schizoide Persönlicheitsstörung. Denn diese Menschen möchten von anderen Menschen nur eines - in Ruhe gelassen zu werden. Und wenn sie nicht mit anderen Menschen zusammen kommen, können sie anderen Menschen auch nichts tun. Ganz einfach. :rolleyes:

Euer

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben (bearbeitet)

Ich war da schon - nicht mit Koffer, sondern mit Kittel und Schlüsselkarte.

Die Maniker kommen bevor es ab geht.

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

Wer an Wiederholungen seiner Störungsschübe leidet, wird oft erstaunlich gut im Abschätzen der zu erwartenden Intensität. Dass Neuerkrankte gleich freiwillig in der Akutstation aufschlagen, ist wirklich nicht zu erwarten. Aber viele haben jahrzehntelange Erfahrung. Na ja, und bei einigen ist es gerade ein Symptom ihres Störungsbildes, dass sie meinen, stationär aufgenommen werden zu müssen. ;)

Geschrieben

Mir geht es explizit um psychisch Erkrankte inkl. Potential zur Fremd und Eigengefährdung. Und bei denen haben weder Waffen was zu suchen noch haben die einen vollbesetztes Passagierflugzeug zu führen. Punkt.

Da machst Du mal einen Punkt. Wenn ich ein Anti wäre, würde ich auch einen Punkt machen , und sagen niemand sollte privat Waffen nur zum Vergnügen besitzen, weil man ja nicht völlig ausschliessen, dass er irgendwann eine Depri bekommt, und damit was weiss ich was anstellt.

Immer wenn so ein Einzelereignis auftritt kriechen die Kontrollfreaks aus ihren Löchern, und glauben, dass sie etwas verhindern müssten oder könnten. Nach Winnenden, hätte da einer daran gedacht, dass einer auf die Idee kommt ein vollbesetztes Flugzeug an die Wand zu fliegen?

Explizit um psychisch Erkrankte. An was willst Du das denn fest machen? Wenn die Fliegerärzte nichts bemerkt haben, wer denn dann?

Geschrieben

Explizit um psychisch Erkrankte. An was willst Du das denn fest machen? Wenn die Fliegerärzte nichts bemerkt haben, wer denn dann?

Das Problem, das ich sehe ist, dass eine "Zwangsmeldung" aller Ärzte bei bestimmten Berufen / Tätigkeiten / etc. (z.B. Waffenbesitzer) massiv gegen den Datenschutz verstößt und im Endeffekt keine Vorteile bzw. nicht mehr Sicherheit bringt. Eher sorgt eine solche Verpflichtung sogar für weniger Sicherheit bzw. eine höhere Gefährdung, da niemand mehr bei ersten Anzeigen zum Arzt geht. Niemand möchte Probleme im Job oder andere "Einschränkungen" riskieren und dann wird lieber mal ein "wird schon irgendwie gehen" gedacht und schon entstehen Probleme da ansonsten evtl. behandelt worden wären.

Geschrieben

Und weil es Autofahrer und Ärztepfusch gibt und der Mond rund ist und man eh nix beweisen kann, sollen deiner Meinung nach psychisch Erkrankte

mit Potential zur Fremd und Eigengefährdung Schusswaffen haben und Passagierflugzeuge fliegen dürfen?

Das kann doch unmöglich dein Ernst sein? :rolleyes:

Man sieht einfach du kannst oder willst nicht verstehen, du bist mit deiner Sichtweise auf die Dinge einfach festgefahren!

Zu deiner "Argumentation" gibt es weder stichhaltige Belege noch Beweise!

In Deutschland sind (nach Angaben der deutschen Depressionshilfe) 4 Millionen Menschen an einer Depression diagnostiziert.

http://www.deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/wissen.php

Das sind "diagnostizierte" die Zahl dürfte wahrscheinlich sogar das doppelte betragen-Fehl und Falschdiagnosen zu und abgerechnet.

Wie viele von denen stellen für die Allgemeinheit eine Gefahr dar hm?

Oder nehmen wir Menschen mit einer sogenannten "Inteligenzminderung" wie es beispielsweise Menschen mit Down-Syndron wohl

auch Trisomie 21 trifft, wieviele von denen zum Beispiel greifen andere Menschen an? Mir ist bisher kein einziger Fall bekannt.

Was denkst du dir eigentlich so?

Natürlich wird man in Deutschland Menschen die eine Gefahr darstellen (sogar für sich selbst) "einweisen".

Im Gegenteil in Deutschland werden sogar viel zu viele und völlig willkürlich eingewiesen.

Was man am Fall Molltath gesehen hat und hätten sich nicht andere Bürger für ihn angagiert und verstärkt auch Medien von dem

Fall berichtet, würde der heute noch sitzen!

Die Bayern Justiz ist schon seit Jahrzehnten für Korruption,Seilschaften,Vetternwirtschaft bekannt, aber was will man erwarten von

einer Justiz die nach 45ig von denjenigen aufgebaut wurde die schon im dritten Reich euthanasiert und (hin)gerichtet hat?!

Die Psych.Krankengesetze geben sehr viel Spielraum für Missbrauch.

So könnte ich jemanden mit Eigengefährdung auch zu seinem Nachteil vorhalten wenn er (Eigenheim) sein Dach repariert eine

Kreissäge benutzen will oder mit dem Küchenmesser Fleisch schneidet.

Wenn ich deine Argumentationen lieber Renato mir durchlese bist du wohl jemand der die Werbung der Polizei "Wir wollen das

Sie sicher leben..." sich zu sehr verinnerlicht hat, du möchtest koste es was wolle "sicher leben" .

Nur totale Sicherheit gibt es nicht, nicht mal in einer faschistischen Diktatur mit Millitär auf den Strassen.

Trotz aller möglichen Überwachungssysteme,Personenzugangskontrollen,Polizeiausrüstungen usw.haben wir heute wesentlich mehr

Gewalt, Diebstähle,Einbrüche usw. als noch 1960 wo es derartige Überwachungssysteme nicht gab.(Wobei geplante Morde sind sogar

zurückgegangen).

Warum das alles so ist wird,darf und soll in der Politik/Presse nicht weiter debattiert werden.

Was wir neben den Autos,Messer/Werkzeugen noch vergessen haben ist der Besitz von Hunden, hier kommt es zu weit größerer

Gefährdung der Allgemeinheit als durch Waffen oder "Psychisch Kranke" nicht jeder der einen hat, ist auch zum Umgang geeignet.

Aber hier schaut der Staat nicht so genau hin (Kampfhunde mal ausgenommen) weil er auch hier wie bei den Fahrzeugen an der

Steuer verdient und laufende Kosten etwa für Tierärzte (zahlen auch Steuern) oder Geschäften die Futter vertreiben.

Wer als Waffenbesitzer (bist du doch renato oder?) weitere Gesetzesverschärfungen und Einschnitte in Menschen und Persönlichkeitsrechte/Datenschutz usw. (alles Dinge für die lange gekämpft wurde) befürwortet, der schießt sich selbst ins

Bein oder tritt sich selbst in den Allerwertesten.

Beobachte mal bitte die Diskussionen nach einem Amoklauf oder Anschlag, da wird seit spätestens 2002 (Guttenbergschule)

auch so getan als sei der Besitz Waffen besitzen zu wollen etwas völlig "abnormales" und "Waffennarren" wären ja ohnehin

krank...!

Der neue (aus USA) ICD Katalog enthält wohl auch Auswüchse wie etwa "Personen mit oppositionellem aufsässigem Verhalten”.

Musste ich gleich zweimal lesen dachte dieser Sprachgebrauch existierte nur in der DDR.

Ein von Staat und Wirtschaft bezahltes (bestochenes) "Expertenteam" kreiert nach Belieben "Diagnosen" oder "Verhaltensauffälligkeiten" um autoritären Staaten/Wirtschaftssystemen eine Legitimation an die Hand zu geben gegen

Kritiker aller Art vorgehen zu können und diese mundtot zu machen.

Der Westen sollte wirklich den Ball flach halten wenn es um das kritisieren diverser Diktaturen geht er ist nicht besser nur subtiler,

versteckter und hinterhältlerischer als Staaten die offen zugeben das sie ein Demokratiebroblem haben.

Auch interessant:

http://blog.atari-frosch.de/2012/03/05/warum-antiautoritaere-menschen-als-psyschisch-krank-eingestuft-werden/

Geschrieben

...

Wer als Waffenbesitzer (bist du doch renato oder?)

...

Gönne ihm doch bitte das "d", sonst muß der Leser immer an den schwulen Nachtclubbesitzer denken!

Grüße

Iggy

p.s. Oder machst Du Schlingel das bewußt?!? ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Ich rede immer noch nur von Menschen, bei denen festgestellt und offensichtlich ist, dass sie psychisch krank und eine Gefahr für sich und andere darstellen.

Da könnt ihr leugnen und rumlavieren so viel ihr wollt. Es gibt einfach Menschen, denen drückt man lieber keine Waffe in die Hand.

Ich bin selber WBK Inhaber und halte das aktuelle Gesetz für viel zu streng. Aber soweit gehen im Irrenhaus Waffen zu verteilen, würde ich nicht ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Man sieht einfach du kannst oder willst nicht verstehen...

Falsch. Hier gibt es kein Verständnisproblem sondern zwei unterschiedliche Auffassungen.

Du gönnst gefährlichen Irren eine Waffe. Ich nicht. Das ist alles ;)

Geschrieben

Ich rede immer noch nur von Menschen, bei denen festgestellt und offensichtlich ist, dass sie psychisch krank und eine Gefahr für sich und andere darstellen.

...

Die sitzen in Sicherheitsverwahrung und selbst bei denen kann man öfters ernsthafte Zweifel am Sinn dieser freiheitsenziehender Maßnahme haben. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Das Problem, das ich sehe ist, dass eine "Zwangsmeldung" aller Ärzte bei bestimmten Berufen / Tätigkeiten / etc. (z.B. Waffenbesitzer) massiv gegen den Datenschutz verstößt und im Endeffekt keine Vorteile bzw. nicht mehr Sicherheit bringt. Eher sorgt eine solche Verpflichtung sogar für weniger Sicherheit bzw. eine höhere Gefährdung, da niemand mehr bei ersten Anzeigen zum Arzt geht. Niemand möchte Probleme im Job oder andere "Einschränkungen" riskieren und dann wird lieber mal ein "wird schon irgendwie gehen" gedacht und schon entstehen Probleme da ansonsten evtl. behandelt worden wären.

Es gibt wohl auch Studien, daß Leute, die aus eigenem Antrieb zum Psychoonkel gehen im Durchschnitt nicht gestörter sind als der Durchschnitt der Bevölkerung, sonder eher mehr dafür sensibilisiert auf ihren eigenen Zustand zu schauen.

Als Beispiel, wie das funktionieren kann, nimm drei hypothetische Leute, die alle eine mittlere, aber nicht schwere, Depression erleben, wie das bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung im Laufe des Lebens einmal vorkommt. Der erste geht zum Arzt oder Therapeuten und spricht mit ihm darüber. Der zweite fängt an zu trinken. Der dritte tut gar nichts, geht aber später ins Bett, schläft nicht richtig, steht später auf, und grübelt viel über sein miserables Leben. Bei welchem von den dreien würdest Du am ehesten sagen, daß der Umgang mit Waffen kein Problem ist weil er selber merken wird, daß heute kein guter Tag zum Schießen ist?

Geschrieben (bearbeitet)

Die sitzen in Sicherheitsverwahrung und selbst bei denen kann man öfters ernsthafte Zweifel am Sinn dieser freiheitsenziehender Maßnahme haben. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Erstens: Wenn die Sicherheitsverwahrung notwendig ist, okay. Worüber diskutieren wir dann eigentlich die ganze Zeit? Ich habe immer von eben jenen Menschen gesprochen, die wie du andeutest ja offensichtlich eh in Sicherheitsverwahrung kommen oder da hingehören ;)

Zweitens: Das mag durchaus zutreffen. Kommt ja immer auf den Fall an? Die müssen aber trotzdem nicht bewaffnet sein und Passagierflugzeuge steuern.

Es mag Erkrankungen geben, die keine Freiheitsentziehung rechtfertigen aber das muss auf der anderen Seite nicht auch gleich ins krasse Gegenteil gehen und Waffenbesitz ermöglichen.

Für diese Dinge muss der Mensch einen gewissen Grad an Verantwortung übernehmen können und das ist nunmal nicht bei jedem gegeben.

Totale Freiheit und Totale Sicherheit beißen sich nunmal. Es ist ein ständiges Abwägen und es muss sich irgendwo vernünftig die Waage halten.

Weder absolute Freiheit noch totale Sicherheit ist ein erstrebenswerter Zustand.

Was hier aber einige fordern ist in meinen Augen völlig realitätsfremd.

Selbstverständlich kann man nicht jedem in den Kopf schauen und das ist auch gut so aber bei jenen, wo es offensichtlich und bekannt ist, dass sie

massive psychische Probleme haben und eine Gefahr für sich und andere darstellen, muss man nicht auch noch unbedingt Waffenbesitz ermöglichen nur weil man eine übertriebene und realitätsferne Vorstellung von liberalem Waffenrecht hat

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

renado,

wenn belastbare Nachweise vorliegen, dann gab es auch schon Strafprozesse mit entsprechender Prüfung, ob die anschließende Sicherheitsverwarung notwendig ist.

In allen anderen Fällen handelt es sich um spekulative Annahmen über das künftige Verhalten. Dass Richter relativ selten von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach PSychKG/UBG Gebrauch machen, obwohl Gemeinden und auch Polizei, in m.M.n. klaren Bewustsein der Nichtanwendbarkeit der freiheitsenziehender Maßnahmen nach PsychKG/UBG deutlich mehr Menschen in desorientierten und hilflosen Zuständen zur angeblichen Einweisung bei den psychiartrischen Kliniken abliefern, zeigt doch auch schon die Schwierigkeiten für die halbwegs sichere Feststellung der Bedingung Eigen- oder Fremdgefährdung durch eine schwere psychische Störung oder Erkrankung.

Durch Massenuntersuchungen bekämst Du vielleicht eine Reihe mehr an Personen mit behandlungswürdigen psychischen Störungen beisammen. Aber wie willst Du daraus jetzt auch noch halbwegs zuverlässig eine Gefährdung ableiten - insbesondere auch noch für andere? Selbst § 6 Abs. 1 WaffG ist rechtlich bereits fragwürdig formuliert. Viele Patienten, die an Zwangsstörungen oder emotionaler Verflachung "leiden" wären bessere i.S. operativ risikoärmere Waffenbesitzer als die Masse derer, die als "normal" angesehen wird. Persönlich hätte ich auch gar nichts dagegen von einem Piloten geflogen zuwerden, dem es ein starkes psychisches Bedürfnis ist, die Sicherheitschecks ganz genau zu machen, statt sie nur mal eben profarma zu erledigen, weil man z.B. bereits etwas spät drann ist, und der auch unter größen Druck gar nicht anderes kann als einfach ruhig und überlegt zu bleiben, statt wie "normale" Menschen aggressiv zu werden oder in Panik zu verfallen. :rolleyes: Erinnerst Du Dich noch an das Brandunglück in der Gletscherbahn Kaprun? Die "normalen" Menschen liefen vom Feuer weg oder einfach den anderen Menschen hinterher ("compiance" - Zustimmung bzw. das eigene Verhalten am Verhalten anderer auszurichten). 12 Menschen verhielten sich nicht normal und liefen am Feuer vorbei nach unten. Wer überlebte?

Wenn Du für Gefährung belastbare Hinweise willst, dann kannst Du nur auf belegtes, wiederholtes vorheriges schädigendes Verhalten abstellen und selbst da bleibt das zukünftige Verhalten formell ungewiss. Dieses Verhalten hast Du nur bei Straftätern mit Wiederholungsstraftaten und da greifen schnell die §§ 66 ff. StGB.

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

renado,

wenn belastbare Nachweise vorliegen, dann gab es auch schon Strafprozesse mit entsprechender Prüfung, ob die anschließende Sicherheitsverwarung notwendig ist.

In allen anderen Fällen handelt es sich um spekulative Annahmen über das künftige Verhalten. Dass Richter relativ selten von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach PSychKG/UBG Gebrauch machen, obwohl Gemeinden und auch Polizei, in m.M.n. klaren Bewustsein der Nichtanwendbarkeit der freiheitsenziehender Maßnahmen nach PsychKG/UBG deutlich mehr Menschen in desorientierten und hilflosen Zuständen zur angeblichen Einweisung bei den psychiartrischen Kliniken abliefern, zeigt doch auch schon die Schwierigkeiten für die halbwegs sichere Feststellung der Bedingung Eigen- oder Fremdgefährdung durch eine schwere psychische Störung oder Erkrankung.

Nochmals: Es muss nicht gleich eingewiesen werden. Wenn aber Zweifel bestehen, muss dann die Freiheit des Rechts auf Waffenbesitz oder das Steuern von Passagierflugzeugen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden.

Persönlich hätte ich auch gar nichts dagegen von einem Piloten geflogen zuwerden, dem es ein starkes psychisches Bedürfnis ist, die Sicherheitschecks ganz genau zu machen

Ich auch nicht. Daher spreche ich ja auch die ganze Zeit von psychisch Erkrankten, die offensichtlich und nachgewiesermaßen eine Gefahr für sich und andere darstellen

Wenn Du für Gefährung belastbare Hinweise willst, dann kannst Du nur auf belegtes, wiederholtes vorheriges schädigendes Verhalten abstellen und selbst da bleibt das zukünftige Verhalten formell ungewiss. Dieses Verhalten hast Du nur bei Straftätern mit Wiederholungsstraftaten und da greifen schnell die §§ 66 ff. StGB.

Dein

Mausebaer

Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass es hier nicht um irgendwelche Grundrechte geht. Ich bin keineswegs dafür

Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Rechte und Freiheiten zu verwehren. In meinen Augen aber ist der Waffenbesitz nunmal kein Supergrundrecht und auch nicht das Führen eines Passagierflugzeuges. Hier findet in meinen Augen einfach eine Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit und der Freiheit des Betroffenen statt und ich schwappe halt dann im Zweifel eher auf Sicherheit ab.

Das magst du und einige anders sehen aber ich bleibe bei meiner Auffassung. Ich habe einfach krasse Menschen mit psychischen Problemen erlebt, die frei rumlaufen und denen ich auch diese Freiheit gönne aber sicherlich keine Waffe in die Hand drücken würde

Geschrieben (bearbeitet)
  1. Es geht um künftiges Verhalten. Der einzig halbwegs brauchbare Indikator für künftiges Verhalten ist in der Vergangenheit wiederholt gezeigtes und dokumentiertes Verhalten. Wer zuverlässig dokumentiert ein andere schädigendes Verhalten wiederholt gezeigt hat, ist strafrechtlich ein Wiederholungstäter. Daher sind die für Deine Kriterien in Frage kommenden Personen Kunden für die §§ 66 ff. StGB.
  2. Weiter kämen nach Deinen Zielen vielleicht noch derart intelliganzgeminderte und verhaltensauffällige Personen inbetracht, dass denen ohnehin eine Geschäftsfähigkeit oder zumindest die Fähigkeit zum Bestehen von Prüfungen zum Erwerb von Bedienungs- oder Ausübungserlaubnissen fehlt.

Was Du regeln willst, ist bereits seit Langem geregelt. Ja, teilweise sogar durch Nachlässigkeit oder Unwissen überreguliert.

§ 6 Abs. 1 WaffG stellt ohne Unterscheidung nach einer möglichen Gefährdung pauschal auf psychische Erkrankungen ab, selbst wenn diese risikomindernd wirkten. Daher ist diese Regelung als rechtlich fragwürdig zu betrachten.

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben (bearbeitet)

Was Du regeln willst

Wo steht, dass ich was regeln will? ;)

§ 6 Abs. 1 WaffG stellt ohne Unterscheidung nach einer möglichen Gefährdung pauschal auf psychische Erkrankungen ab, selbst wenn diese risikomindernd wirkten. Daher ist diese Regelung als rechtlich fragwürdig zu betrachten.

Dein

Mausebaer

Seh ich nicht anders. Prinzipiell hat dieser § meiner Meinung nach seine Daseinsberechtigung aber es fehlt Klarheit und diese Pauschalierung, die du ansprichst, ist durchaus problematisch.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wo steht, dass ich was regeln will? ;)

...

Wenn Du nichts neu geregelt haben wolltest, wärst Du mit dem aktuellen Zustand zu frieden und würdest auch keine Forderungen und Gefahrhinweise dazu posten. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Wenn Du nichts neu geregelt haben wolltest, wärst Du mit dem aktuellen Zustand zu frieden und würdest auch keine Forderungen und Gefahrhinweise dazu posten. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Ich habe keine Forderungen gestellt sondern nur meine Meinung kundgetan ;)

Geschrieben

Der neue (aus USA) ICD Katalog enthält wohl auch Auswüchse wie etwa "Personen mit oppositionellem aufsässigem Verhalten”.

Musste ich gleich zweimal lesen dachte dieser Sprachgebrauch existierte nur in der DDR.

Ein von Staat und Wirtschaft bezahltes (bestochenes) "Expertenteam" kreiert nach Belieben "Diagnosen" oder "Verhaltensauffälligkeiten" um autoritären Staaten/Wirtschaftssystemen eine Legitimation an die Hand zu geben gegen

Kritiker aller Art vorgehen zu können und diese mundtot zu machen.

Die einen machen neue Diagnosen und andere das passende Medikament dazu :allesgute:

Ich rede immer noch nur von Menschen, bei denen festgestellt und offensichtlich ist, dass sie psychisch krank und eine Gefahr für sich und andere darstellen.

Da könnt ihr leugnen und rumlavieren so viel ihr wollt. Es gibt einfach Menschen, denen drückt man lieber keine Waffe in die Hand.

Ich bin selber WBK Inhaber und halte das aktuelle Gesetz für viel zu streng. Aber soweit gehen im Irrenhaus Waffen zu verteilen, würde ich nicht ;)

Willst du das durch hellsehen feststellen ???

Geschrieben

Der neue (aus USA) ICD Katalog enthält wohl auch Auswüchse wie etwa "Personen mit oppositionellem aufsässigem Verhalten”.

Musste ich gleich zweimal lesen dachte dieser Sprachgebrauch existierte nur in der DDR.

Die nächste Stasi soll da, glaube ich, nicht eingerichtet werden. Zum Teil geht es dabei darum, daß es in der Vereinigten Staaten zum einen bisweilen völlig überzogene Null-Toleranz-Regeln an Schulen gibt, zum anderen aber einen sehr guten Schutz für Behinderte. Das lädt natürlich dazu ein, daß man bei einem etwas wilderen Kind, auch in Fällen wo von Bösartigkeit keine Rede sein kann und vielleicht einfach Bewegung an der frischen Luft die Lösung wäre, eine Diagnose sucht und in gewissem Sinne auch braucht. Das ist natürlich auch verkorkst. Zum anderen ist es für Eltern verführerisch, alle Probleme für ein medizinisches Problem zu halten, daß bitteschön die Ärzte lösen sollen, anstatt z.B. für ein Erziehungsproblem.

Geschrieben

Gerade die psychischen Störungen sagen nicht nur etwas über die gestörten Menschen aus, sondern auch immer was über die jeweils "Normalen". :closedeyes:

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