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Geschrieben

Die Begehung wird nicht einfacher umgesetzt.

Wenn Du dich weigerst geht es auch nur mit einem Durchsuchungsbeschluss, wie bei den illegalen.

Hallo Qnkel,

das ist richtig. Realität ist aber auch, dass deine Weigerung der Durchführung der anlasslosen Kontrolle, die selbstverständlich nicht gegen deinen Willen gemacht werden kann, dir alle legalen Waffen weggenommen werden. Weigern darfst du dich. es wird aber sanktioniert. So biegt man sich die Grundrechte zurecht.

Steven

Glaubst Die diesen Schwachsinn den Du da ablässt eigentlich selbst?

In meinem Umfeld sind bisher alle Kontrollversuche an der Haustüre gescheitert (mind.7), meinst Du wirklich mit begründetem Verdacht oder einem richterlichen Beschluss wären die auch gegangen?

Sepp

Hallo Joseg

du titulierst meine Aussage also als "Schwachsinn". Gehst du immer so mit deinen Diskussionspartnern um?

Steven

Geschrieben

Erst registrieren, dann einziehen. Mich fragte man gestern beim JS verlängern im Amt auch, ob meine Daten in ihrem NWR korrekt sind....

Und? Haben Sie Dir kostenlos einen Ausdruck erstellt? Oder bist Du Zigeunerin Fachkraft für Wahrsagerei?

Geschrieben (bearbeitet)

Und? Haben Sie Dir kostenlos einen Ausdruck erstellt? (...)

,..nee, direkt unter die Nase gehalten...War aber nicht mein Ausdruck...in unserer Familie sind alle LWB... war der Ausdruck von meinem Bruder. Scheint die Sbine, aber nicht kapiert zu haben..

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

du titulierst meine Aussage also als "Schwachsinn". Gehst du immer so mit deinen Diskussionspartnern um?

Steven,

gute Rhetorik, wenn die Sache nichts hergibt, gehen wir auf Nebenschauplätze, vielleicht war ja der Kontrolletti unrasiert und damit die Maßnahme rechtswidrig. (Ein Beispiel aus einem Beschwerdeschreiben!!!)

Es kommt schon auf das Umfeld an, wenn sehe wie hier mit andersdenkenden umgegangen wird halte ich die Form für vertretbar, sollte ich Dir hier zu nahe getreten sein bitte ich das zu entschuldigen.

Wie soll man die falsche Aussage eines anscheinend beratungsresistenten Diskutanten bezeichnen?

Deine hier über widerholt gemachte Aussage ist falsch, offensichtlich hast oder willst Du nicht erkennen dass der Waffenbesitz ohne Erlaubnis grundsätzlich verboten ist, daher die Aufbewahrung auch nicht erlaubt ist und folglich die Zuständigkeit nicht bei der Verwaltung sondern bei den Strafverfolgungsbehörden liegt.

Diese halten und da liegst Du richtig, keine Nachschau sondern kommen ggfs. schon beim ersten mal mit Gewalt aber das unterschlägst Du natürlich, es würde ja auch die ganze Sache in ein anderes Licht stellen.

Sepp

Geschrieben

.... vielleicht war ja der Kontrolletti unrasiert .... (Ein Beispiel aus einem Beschwerdeschreiben!!!)

Interessanter Punkt! Unrasiert legt den Verdacht auf ungepflegt sehr nahe. Muß ich einen Kontrolletti mit mangelhafter Körperhygiene akzeptieren? Mir ist jedenfalls ein Fall bekannt, in dem eine freie Kreisstadt im grün-roten BW so eine Type zu den Bürgern geschickt hat. Und der hat ihn wieder weggeschickt, allerdings weil er keine Zeit hatte, nicht alle LWB sind Altersrentner.

Geschrieben

Interessanter Punkt! Unrasiert legt den Verdacht auf ungepflegt sehr nahe. Muß ich einen Kontrolletti mit mangelhafter Körperhygiene akzeptieren? Mir ist jedenfalls ein Fall bekannt, in dem eine freie Kreisstadt im grün-roten BW so eine Type zu den Bürgern geschickt hat. Und der hat ihn wieder weggeschickt, allerdings weil er keine Zeit hatte, nicht alle LWB sind Altersrentner.

.....eine Type.....

Überprüfe Er seine Ausdrucksweise bevor sich andere wieder erregen müssen.

in dem konkreten Fall war es ein heute akzeptierter Dreitagebart.

Sepp

Geschrieben

Interessanter Punkt! Unrasiert legt den Verdacht auf ungepflegt sehr nahe. Muß ich einen Kontrolletti mit mangelhafter Körperhygiene akzeptieren? Mir ist jedenfalls ein Fall bekannt, in dem eine freie Kreisstadt im grün-roten BW so eine Type zu den Bürgern geschickt hat.

Die Grünen schicken solche Typen nicht zum Bürger, die machen solche Typen zum Fraktionsvorsitzenden.

Geschrieben

.... Aber wieso technischer Verwaltungsdienst? Weil es im NWR Waffen nach einer Liste zu klassifizieren gilt? Da lachen ja die Hühner. Andererseits werden ja gerade viele Büchsenmacher arbeitslos, vielleicht ist das der Ausweg...

Warum technischer Verwaltungsdienst?

Ganz einfach, weil ich von den Bearbeitern der Anträge ein technisches Verständnis erwarte. Waffensachkunde usw. !

Das dies nötig ist, ergibt sich bereits aus diesem Thread: http://forum.waffen-online.de/topic/438369-rep-lw-mit-gezogenem-lauf-auf-gelb-20/?p=2116719

Aber vermutlich hast du meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Denn eine Evaluierung des WaffG könnte die eine oder andere Stelle einsparen!

Geschrieben

Warum technischer Verwaltungsdienst?

Ganz einfach, weil ich von den Bearbeitern der Anträge ein technisches Verständnis erwarte. Waffensachkunde usw. !

Hier scheinst Da allerdings andere Ansprüche als die Behörde an die Beschäftigten zu stellen.

Hier in Bayern gibt es in Abständen die Weisung des Innenministeriums an die Behören zur Verwendung einer verständlichen Sprache oder auch gegen das Amtsdeutsch.

Hätte man hier dem Anfragenden vermittelt dass es um um eine "Pumpflinte" geht wäre die Erwartungshaltung vielleicht nicht so hoch, die Einsicht dass das nicht geht erwarte ich von einem Waffenbesitzer natürlich nicht unbedingt.

Sepp

Geschrieben

Warum technischer Verwaltungsdienst?

Ganz einfach, weil ich von den Bearbeitern der Anträge ein technisches Verständnis erwarte. Waffensachkunde usw. !

Das dies nötig ist, ergibt sich bereits aus diesem Thread: http://forum.waffen-online.de/topic/438369-rep-lw-mit-gezogenem-lauf-auf-gelb-20/?p=2116719

Aber vermutlich hast du meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Denn eine Evaluierung des WaffG könnte die eine oder andere Stelle einsparen!

Doch doch, deinen Beitrag habe ich gelesen. Aber deine Schlussfolgerung kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Zunächst kommt es darauf an das Waffengesetz/Jagdrecht und alles was mit Verwaltungsrecht zu tun hat zu kennen und richtig anwenden zu können. Eine Sachkundeunterweisung ist dazu nicht unbedingt notwendig, etwas Verständnis für die technischen Feinheiten wäre wünschenswert. Die Sachbearbeiter mit denen ich Umgang habe, besitzen diese Kenntnisse mal mehr, mal weniger, alles selbst erarbeitet. Da kann man nachbessern.

Aber ernsthaft, dazu sollte man Maschinenbauer sein? Ich halte das nach wie vor für einen verspäteten Aprilscherz.

Ich frage mich gerade wo wir die ganzen Kfz-Ingenieure herholen wollen um die Führerscheinbehörden mit kompetenten Personal auszustatten.

Den Thread auf den du als Begründung verweist habe ich mal überflogen. Völlig irrsinnig das mit Maschinenbauern als Sachbearbeitern aus der Welt schaffen zu wollen. Richtiger wäre wohl die nötige Sachkunde bei der Formulierung des Waffengesetzes.

Arbeitsort ist NRW aber der Bund bezahlt? Und der Bund bestimmt die Hausregeln? Da wird sich der ein oder andere Landesdiener aber ärgern, sie nicht auf Linie bringen zu dürfen ;)

Der Bezahlung nach will man sich eher eines lästigen Problems entledigen, oder lieg ich da falsch?

Das haben die Behörden des Bundes so an sich, sie befinden sich über alle Bundesländer verteilt, hier geht es um das BVA.

Geschrieben

Hallo!

Der vorletzte Punkt der Aufzählung

• Datenbereinigung im Nationalen Waffenregister

beinhaltet nach meiner Meinung den Schwerpunkt der Tätigkeit.

Ein Teil der restlichen Aufzählung beinhaltet Dinge,

für die das BVA gar nicht zuständig ist.

Im Nationalen Waffenregister steckt mglw. noch viel Arbeit für die zuständigen Leute im BVA.

Arbeit für die zusätzliches Personal nötig ist.

Sicher wird, wie schon mehrfach geschrieben, das kompetente Personal für die angebotene

Bezahlung nicht verfügbar sein. Vielleicht ist das sogar gewollt.

Gruß

Geschrieben

Richtiger wäre wohl die nötige Sachkunde bei der Formulierung des Waffengesetzes....

... und eine liberale Auslegung des Gesetzes und der Verwaltungsvorschrift.

Geschrieben

Steven,

gute Rhetorik, wenn die Sache nichts hergibt, gehen wir auf Nebenschauplätze,

Sepp

Hallo Joseg

soweit liegen wir wirklich nicht auseinander. Selbstverständlich ist ein Durchsuchungsbeschluss etwas anderes als eine unangekündigte Kontrolle. Aaaaber, diese unnagekündigte Kontrolle gibt es beim Illegalen Waffenbesitzer nicht. Und uns wurde damit hintenherum ein Grundrecht beschnitten. Diese Trickserei ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir haben hier einige, die freuen sich immer, wenn sie von der Ministerialbürokratie über den Leisten gezogen werden. Sie verteidigen freudig erregt das verbiegen von Gesetzestexten. Immer mit dem Auge auf die Obrigkeit (dieser Begriff ist mir zuwider, passt hier aber) und dass sie schön vor derselben buckeln. LWBs, die gegen Willkür aufbegehren, werden angegriffen. Immer mit dem Hinblick darauf, dass die Obrigkeit diejenigen etwas mehr Privilegien erteilt. Das widert mich an, ist aber leider der Lauf der Dinge.

Und du stehst da meiner Meinung nach auf der gleichen Seite wie ich.

Steven

Geschrieben

Hallo Joseg

soweit liegen wir wirklich nicht auseinander. Selbstverständlich ist ein Durchsuchungsbeschluss etwas anderes als eine unangekündigte Kontrolle. Aaaaber, diese unnagekündigte Kontrolle gibt es beim Illegalen Waffenbesitzer nicht.

Natürlich gib es die nicht, da kommt der große Hammer raus, Haussuchung ob mit Beschluss oder Gefahr im Verzug.

Und uns wurde damit hintenherum ein Grundrecht beschnitten.

Wie vielen anderen auch, nur nehmen wir das nicht zur Kenntnis um unser Alleinstellungsmerkmal als gequälter Waffenbesitzer aufrecht zu erhalten.

Diese Trickserei ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir haben hier einige, die freuen sich immer, wenn sie von der Ministerialbürokratie über den Leisten gezogen werden. Sie verteidigen freudig erregt das verbiegen von Gesetzestexten. Immer mit dem Auge auf die Obrigkeit (dieser Begriff ist mir zuwider, passt hier aber) und dass sie schön vor derselben buckeln. LWBs, die gegen Willkür aufbegehren, werden angegriffen.

Ich würde es nicht als Trickserei bezeichnen, auch wenn ich die Kontrollen nicht gut finde, kann ich verstehen wenn einige die hohe Trefferzahl als Rechtfertigung sehen.

Immer mit dem Hinblick darauf, dass die Obrigkeit diejenigen etwas mehr Privilegien erteilt. Das widert mich an, ist aber leider der Lauf der Dinge.

Und du stehst da meiner Meinung nach auf der gleichen Seite wie ich.

Wer meint dass er sich mit Anbiederung etwas erkaufen kann soll es tun, auch in anderen Dingen fordert Waffenbesitzer von mir Toleranz. Mir wurde noch nichts zustehendes verweigert weil ich, wenn erforderlich den Behördenmitarbeiter auf seine Möglichkeiten hingewiesen habe. Allerdings ist mir die Zeit zu kostbar um wegen des Streits wegen Verwaltung oder Gerichte zu beschäftigen.

PS:

Wenn ich in Kürze als Ruheständler ins waffenrechtliche Paradies (Österreich) umsiedle, mache ich erstmal einen Psychotest Waffenführerschein und lasse mich auch regelmäßig von der Exekutive allerdings angemeldet besuchen und keiner regt sich auf. Dass sich Junior über meine Pumpflinten und Halbautomaten freut mach ihm das Das Dasein als gequälter deutscher Waffenbesitzer etwas erträglicher

Sepp

Geschrieben

Natürlich gib es die nicht, da kommt der große Hammer raus, Haussuchung ob mit Beschluss oder Gefahr im Verzug.

Ich würde es nicht als Trickserei bezeichnen, auch wenn ich die Kontrollen nicht gut finde, kann ich verstehen wenn einige die hohe Trefferzahl als Rechtfertigung sehen.

Sepp

Hallo Sepp

bei einem identifizierten Besitzer einer illegalen Waffe stimmt das. Vergleichbar wäre dann, wenn ein legaler Waffenbesitzer seine Waffen gesetzeswidrig lagert und die Polizei das erfahren hat. Unsere Begehungen sind aber anlasslos. Wie hoch da die Verstöße sind, die angetroffen werden, kann ich nicht sagen. Die verschiedenen veröffentlichten Zahlen sind da nicht hilfreich. Meistens Altbesitzer, die vor 40 Jahren einen Flobert gekauft haben und noch nie ins Waffenrecht gesehen haben. Da findet man sicherlich überproportional Verstöße. Aber bei den normalen Sportschützen, Jägern und Sammlern wird man sie kaum ausmachen.

Vergleiche unsere anlasslose unangekündigte Kontrolle mit einer anlasslosen unangekündigten Kontrolle bei nicht gemeldeten Waffenbesitzern. Ich kenne in Düsseldorf einige Häuser, da würde zu über 50% etwas gefunden. Gib das Hanf frei.

Steven

Geschrieben

Doch doch, deinen Beitrag habe ich gelesen. Aber deine Schlussfolgerung kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Zunächst kommt es darauf an das Waffengesetz/Jagdrecht und alles was mit Verwaltungsrecht zu tun hat zu kennen und richtig anwenden zu können. .....

Aber ernsthaft, dazu sollte man Maschinenbauer sein? Ich halte das nach wie vor für einen verspäteten Aprilscherz. ....

Ich gehe ernsthaft davon aus, dass dir die Unterschiede zwischen nichttechnischen und technischen Verwaltungsdienst tatsächlich nicht bekannt sind. Andernfalls müsste dir bewusst sein, dass es sich bei der Laufbahn des technischen Dienstes um eine Laufbahn handelt, dessen Zugang eine abgeschlossene technische Berufsausbildung erfordert an anschließend ein 15 bis 18-monatiger Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung zu absolvieren ist. Wobei im Vorbereitungsdienst Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vermittelt und geprüft wird.

Aber ich schon verstanden, du willst es sowieso nicht wissen. Andernfalls hättest du dich mit den Links sachkundig gemacht!

Geschrieben

Ich gehe ernsthaft davon aus, dass dir die Unterschiede zwischen nichttechnischen und technischen Verwaltungsdienst tatsächlich nicht bekannt sind. Andernfalls müsste dir bewusst sein, dass es sich bei der Laufbahn des technischen Dienstes um eine Laufbahn handelt, dessen Zugang eine abgeschlossene technische Berufsausbildung erfordert an anschließend ein 15 bis 18-monatiger Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung zu absolvieren ist. Wobei im Vorbereitungsdienst Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vermittelt und geprüft wird.

Aber ich schon verstanden, du willst es sowieso nicht wissen. Andernfalls hättest du dich mit den Links sachkundig gemacht!

Wir sollten aber bei der interessanten Diskussion über den technischen Dienst wieder mal auf das eigentliche Thema bei dem es um Stellen im mittleren Nichttechnischen Dienst geht besinnen.

Titel des Stellenangebots

Mehrere Bürosachbearbeiter/-innemittlerer Dienst BVA-26-2015 (Fachangestellte/r für Bürokommunikation)

.

Alternativberufe

Steuerfachangestellte/r

Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Sepp

Geschrieben

Wir sollten aber bei der interessanten Diskussion über den technischen Dienst wieder mal auf das eigentliche Thema bei dem es um Stellen im mittleren Nichttechnischen Dienst geht besinnen. ....

Wenn man in dem Bereich nicht ganz blöde ist, bleibt man in der Wirtschaft. Wäre ja neu, dass man bei einem Amt gutes Geld verdient...

Stimmt!

Geschrieben
...

Ein Teil der restlichen Aufzählung beinhaltet Dinge,

für die das BVA gar nicht zuständig ist.

...

Doch, etwa für diesen Personenkreis:

Zu den Ar­beits­ge­bie­ten ge­hö­ren auch die An­er­ken­nung von Schieß­sport­ver­bän­den so­wie die Er­tei­lung waf­fen­recht­li­cher Er­laub­nis­se an Aus­lands­deut­sche, aus­län­di­sche Di­plo­ma­ten und An­ge­hö­ri­ge der in Deutsch­land sta­tio­nier­ten aus­län­di­schen Streit­kräf­te

.

http://www.bva.bund.de/DE/DasBVA/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/abteilung-node.html

Ich gehe ernsthaft davon aus, dass dir die Unterschiede zwischen nichttechnischen und technischen Verwaltungsdienst tatsächlich nicht bekannt sind. ...

Aber ich schon verstanden, du willst es sowieso nicht wissen. Andernfalls hättest du dich mit den Links sachkundig gemacht!

Du kannst denken was du willst, verstanden hast du nichts. Aber nett das du mir erklären möchtest wie der öffentliche Dienst funktioniert. Muahaha.

Geschrieben

Bravo, ich auch. Ganz genau seit dem 03.03.1980. Aber vielleicht ist dein Schwanz länger.

Doch das ändert nichts daran, das die Personen die sich auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben

- unter Wert bezahlt werden sollen

- im nichttechnischen Verwaltungsdienst nicht unterqualifiziert sind

Man, da müsste meine Frau als HSB in der Reha-Abteilung eines Versicherungsträgers ja mit Medizinstudium im höheren Dienst sein um dort Akten zu bearbeiten. Aber für die Spezialfälle wo das nötig ist, haben die sogar eine handvoll Ärzte.

Geschrieben

sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Dem möchte ich gerne folgende Interpretation entgegen setzen:

Das Waffengesetz unterscheidet bei der Aufbewahrungskontrolle nicht zwischen legal und illegal besessener Waffe. Dass nur die legalen kontrolliert werden ergibt sich nicht aus dem Gesetz sondern aus dem Umstand, dass die Behörde die illegalen ja einfach nicht kennt. Sozusagen der Unterschied von Theorie (= Gesetz) und Praxis (= Realität, tatsächlich vorhandenes Behördenwissen).

Das bedeutet aber, dass rein faktisch nur die ehrlichen Bürger von dieser Regelung betroffen sind und die unehrlichen davon unbehelligt bleiben. In Analogie zum Steuerrecht, wo ein Gesetz verfassungswidrig ist, dass nur bei den steuerehrlichen umgesetzt werden kann, in signifikant großem Umfang bei den steuerunehrlichen aber nicht, wäre also konsequenter Weise die Verfassungskonformität der Aufbewahrungskontrollen zu hinterfragen, da die Behörde das nur bei den ehrlichen umsetzen kann, bei den - ohne jeden Zweifel in signifikant hohem Umfang vorhandenen - unehrlichen aber nicht.

Allerdings würde ich hier erst mal erwarten, dass man gegen Politiker andiskutieren muss, warum ein Grundrechtseingriff denn überhaupt ein Nachteil ist, den man verfassungskonform auszugestallten habe <_< Zumindest da wo die Kontrollen Gebühren kosten, ließe sich der Nachteil jedoch monetär centgenau bestimmen.

bye knight

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