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IGNORED

Waffenaufbewahrung


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Geschrieben

Bei der Beantragung einer WBK habe ich angegeben, daß die Waffen an meinem Zweitwohnsitz (anderer Landkreis) im Waffenschrank meines Vaters aufbewahrt werden.

Ich möchte mir nun aber selber einen entsprechenden Waffenschrank zulegen und die Waffen an meinem Wohnsitz lagern. Muß ich mein Ordnungsamt darüber informieren?

Geschrieben

In seinem Fall wird wohl die Waffen Behörde das Ordnungsamt sein.

Allerdings kannst du die Waffen lagern wo du möchtest. Es besteht keine gesetzliche Pflicht dem SB zu melden wo du deine Waffen verwahrst .

Wo soll das hinführen. Neue Freundin und du lagerst da auch 2 Waffen. Gehst du dann auch direkt zur Behörde?

Geschrieben

Hier geht es aber auch um die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen beim Vater. Angenommen er last so abend repetierer und Kurzwaffe beim Vater, um dann am mo abend von dort zu Arbeit zu fahren. Anschließend ist er die Woche nicht beim Vater und fährt dann für 2 Wochen mit seiner Freundin in Urlaub.

Wann soll er denn dann seinen SB anrufen? Direkt am Montag aus dem Büro? Waffe XY und xz sind beim Vater. Oder erst am Samstag vom Flughafen?

Als er wieder in d ankommt fährt er spontan zu seinem Bruder auch jäger und nimmt eine Flinte zur Jagd mit. Diese Flinte lässt er jetzt für die nächsten Wochen beim bruder. Unter Umständen will er mal spontan nach der Arbeit jagen kommen, am eigenen Wohnort ist momentan keine flintenjagd angedacht. Ruft er jetzt wieder den SB an?

Geschrieben (bearbeitet)

du musst es nicht melden. nur solange hat die behörde etwas Falsches in den Akten stehen.

Da ganzes kostet dich im Regelfall einen 2min Anruf und ein Fax: "Hallo, ich hab mir einen Schrank zu-

gelegt, lagere die Waffen jetzt bei mir und schick euch gleich den Kaufbeleg per Fax. Schönen Tag

noch." Dann steht die Aufbewahrung wieder ordnungsgemäß in deiner Akte und es kräht kein Hahn

mehr danach.

Alles andere ist unnötige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Behörde. Irgendwann will die Behörde

mal bei deinem Vater kontrollieren und dann "Hübsch, sehr schön .. und die Waffen von Ihrem Sohn?"

.."Ja die hat der doch längst wieder bei sich gelagert."

Seine Waffenbehörde schreibt deine Waffenbehörde an mit dem Inhalt "Hallo folgende Waffen wurden

nicht vorgefunden, bitte mal nachschauen ob die wirklich beim Sohn liegen" ... Deine Waffenbehörde

schreibt dich an, bitte Nachweise erbringen ... und dann schreibst du wieder ein Brief "Hallo liebe Behörde,

habe die Waffen tatsächlich bei mir, anbei Kaufbeleg, Fotos etc... und du musst den ganzen Käse eh nach-

liefern.

3 unnötige Schreiben und 4 Wochen später hat sich die Sache dann geklärt, Aktenführung wieder ok und

in einem anderen Threat beschwert sich ein anderer wieder, warum die Bearbeitung seines Antrages 3

Monate dauert.

DARUM... weil ich mir denke, was ich nicht machen muss, mach ich einfach nicht.

Leute seid doch bitte nicht so bequem ..

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben (bearbeitet)

3 unnötige Schreiben und 4 Wochen später hat sich die Sache dann geklärt, Aktenführung wieder ok und

in einem anderen Threat beschwert sich ein anderer wieder, warum die Bearbeitung seines Antrages 3

Monate dauert.

DARUM... weil ich mir denke, was ich nicht machen muss, mach ich einfach nicht.

Leute seid doch bitte nicht so bequem ..

Ach, in der Zeit drangsalieren die SBs schon keine anderen LWB. Außerdem gilt: Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Wie sehen eigentlich eure Antragsformulare aus ? Bei uns (NRW) wird nur nach der Sicherheitsstufe gefragt. Nicht nach dem Ort.

"Wie wollen Sie die Schußwaffe aufbewahren ?

Behältnis der Sicherheitsstufe A / B / N / Sonstige / Waffenraum"

Selbst wenn ich meine Waffen wöchentlich quer durch die Republik umlagere, steht bei meiner Behörde nichts Falsches in den Akten.

Bearbeitet von Delgado
Geschrieben (bearbeitet)

Die gehen davon aus, dass du sie an der angegebenen Adresse lagerst? Oder mal nachfragen wie zu verstehen. Dann herscht schon mal ein bisschen Klarheit zum Thema.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Bei uns steht im Antrag: Wo wollen Sie die Waffe aufbewahren?

Da (noch) kein eigener Waffenschrank vorhanden ist, war die Antwort: "Im Waffenschrank meines Vaters".

Da diese Angabe dann ja nicht mehr stimmt, dachte ich, es muß die aktuelle Aufbewahrung mitgeteilt werden.

Geschrieben

Die Angabe stimmt imho immer noch, da es sich um eine Absichtserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung handelt. Du hast es dir mittlerweile anders überlegt...na und ?

Eine verbindliche Zusicherung für die Zukunft wäre deine Angabe nur, wenn die Frage gelautet hätte:

"Wo WERDEN Sie die Waffe aufbewahren"

Just my 2 cents, Delgado

Geschrieben

Bei uns steht im Antrag: Wo wollen Sie die Waffe aufbewahren?

Da (noch) kein eigener Waffenschrank vorhanden ist, war die Antwort: "Im Waffenschrank meines Vaters".

Da diese Angabe dann ja nicht mehr stimmt, dachte ich, es muß die aktuelle Aufbewahrung mitgeteilt werden.

Melden befreit!

:beach:

Geschrieben

Bei der Nachweispflicht (§ 36 (3) Satz 1 WaffG) handelt es sich um eine Bringschuld des Waffenbesitzers. Im Ausgangsfall ändert sich die Aufbewahrung von "gemeinsamer Aufbewahrung" im Tresor des Vater hin zu einer eigenständigen Aufbewahrung in einem eigenen Sicherheitsbehältnis.

Ich würde hier eine Nachweispflicht bejahen. Im Klartext die Behörde ist über die hier wesentliche Änderung der Aufbewahrung zu informieren, die sichere Aufbewahrung ist durch geeignete Belege nachzuweisen.

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