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IGNORED

Munitionserwerb für WS


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

"Hallo,

mein Sachbearbeiter verweigert mir die Munitionserwerbsberechtigung für mein Wechselsystem geringeren Kalibers. (Glock22/.40S&W mit Glock17/9mm Wechselsystem)

Begründung: Munitionserwerb nur mit Bedürfnis!

So in etwa würde wohl auch in meinem Fall der schriftliche Ablehungsbescheid formuliert werden:

Laut Kommentierung zum Waffengesetz, Lehmann/v. Grotthuss, § 10 WaffG Rn 53, bedarf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition der Beantragung (siehe Auszug Nr. 2.5).

Da wir bereits im Jahre 2010 einen vergleichbaren Fall hatten, bei dem der Vorgang an die übergeordnete Behörde abgegeben wurde, liegt uns ein Schreiben der Regierung von Oberbayern v. 16.09.2010 vor, indem der Sachverhalt wie folgt beschrieben wird:

Bei Eintragung eines Wechsellaufs bzw. Wechselsystems ist der Antragsteller darauf hinzuweisen, dass


a) der Wechsellauf gleichen oder geringeren Kalibers erlaubnisfrei erworben werden kann (nach Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 2 Nr. 2.1 WaffG), jedoch die Verpflichtung zur Eintragung in die WBK besteht (§ 10 Abs. 1a WaffG)
b) für die Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in die WBK die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 WaffG vorliegen müssen; u. a. also ein Bedürfnis nachzuweisen ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG). Das Bedürfnis kann der Antragsteller durch eine Bescheinigung seines Schießsportverbandes nachweisen, die beinhaltet, dass nach der Sportordnung des Verbandes mit dem Kaliber des Wechsellaufs/-systems sportlich geschossen werden darf

Bei Vorlage einer entsprechenden Bedürfnisbescheinigung des Verbandes kann die Berechtigung zum Erwerb von Munition für ein Wechselsystem gerne in der WBK eingetragen bzw. nachgetragen werden.

Wären Sie so freundlich mir eine Bescheinigung zukommen zu lassen, die beinhaltet, dass nach der Sportordnung des BBS-Bayern mit dem Kaliber 9mm Luger sportlich geschossen werden darf?

Oder brauche ich ein Verwaltungsgericht für diese destruktive Bürokratenwillkür?

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak"

"Hallo Herr Ddrwinflak,

eine Bedürfnisbescheinigung für den Munitionserwerb müssen Sie beantragen.

Es handelt sich um den gleichen Vorgang wie die Beantragung einer weiteren Kurzwaffe.

Es handelt sich im Übrigen hier nicht um eine „destruktive Bürokratenwillkür“.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beantragen gleich mit den dazugehörigen Nachweisen und Unterlagen beim Verband eine Bedürfnisbescheinigung. Sie könnten natürlich auch gleich eine 9mm-Pistole beantragen. Der Aufwand ist identisch.
  2. Sie fragen nach, ob dem Ordnungsamt eine formlose Bescheinigung des Verbandes ausreicht, aus der hervor geht, dass Sie – wenn Sie den Munitionserwerb eingetragen hätten – an Meisterschaften des Verbandes mit dem Wechselsystem teilnehmen könnten. Wenn ja – dann bitte ich um dementsprechende Information – wenn nein – dann sind wir bei Möglichkeit 1. Die Behörde kann auf die Bedürfnisbescheinigung bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Präsident

Bund Bayerischer Schützen e.V."

Ich kenne identische Fälle, in denen der Munitionserwerbsstempel ohne weiteres zum WS eingetragen wurde...

Davon ausgehend, dass eine formlose Bescheinigung des Verbandes nicht ausreichend ist, kann doch diese Auslegung von rechtlicher Seite her unmöglich so angedacht sein.

Das würde bedeuten, dass ich mir zwar noch ein WS in .357SIG und .22lfb kaufen und eintragen lassen kann,

aber keine Munition dafür erhalte, bzw. der Dumme bin, wenn ich die andere 9er verkaufe!

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Bearbeitet von Ddrwinflak
Geschrieben (bearbeitet)

das Bedürfnis WURDE doch schon für die Grundwaffe nachgewiesen.

OHNE vorliegendes Bedürfnis, dürftest Du die Grundwaffe nicht haben und OHNE vorliegendes Bedürfnis dürftest Du auch kein WS erwerben.

das WS ist keine separate Waffe, sondern nur eine Ergänzung/Erweiterung zur Grundwaffe. es ist die SELBE Waffe! und für diese gibts doch schon eine Munitionsberechtigung.

das ganze Bedürfnisgedöns, wie für eine separate/zustätzliche Waffe in 9mm, ist doch Humbuk!

das würde Dich ja zwingen zusätzliche Waffen zu erwerben, statt WS. frag doch mal wie sich das mit dem Grundsatz verträgt " so wenige Waffen wie möglich ins Volk"?

Edit: bemüh mal die Suchfunktion, das wurde hier schon gelegentlich diskutiert

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Es geht nicht um den Erwerb des WS an sich sondern den normalerweise dafür erforderlichen Munitionseintrag!

Da sacht das Amt eben "Muni nur, wenn diese in deinem Verband auch genutzt werden kann".

Und die Antwort des Bundes Bayerischer Schützen ist ja geradezu superkundenfreundlich (ernst gemeint). Die würden auch eine formlose Bestätigung erstellen aus der hervorgeht, dass das 9mm System dort sportlich genutzt werden kann.

Unverständlich finde ich, dass diese Frage beim Standardkaliber 9mm gestellt wird! M. E. hat doch so ziemlich jeder anerkannte Verband Disziplinen dafür.

Geschrieben

Laut meiner Behörde in NRW brauche ich beim Erwerb eines WS, was ich gerade bestellt habe, KEIN Extra Munerwerb. Weil wie geschrieben, Grundwaffe reicht. Mein Händler sagt das selbe als ich ihn fragte, da ich ja keinen Voreintrag und Munerwerb habe, ob ich denn auch sofort Muni mitnehmen kann.

Geschrieben (bearbeitet)

Sofern in der WBK durch den Händler eingetragen ist WS XYZ. Zu laufender Nr. (1-8)// Nr der grundwaffe wurde. Kannst du bei jedem buchser Munition kaufen.

Was den Stempel zur Farce machen würde...

Und wenn man nun in eine Kontrolle gerät, bei der festgestellt wird, dass man Munition bei sich hat, die man nicht besitzen darf,

weil der Munitionserwerbsstempel fehlt; beruft man sich auf den Büchser, der einem die Munition verkauft hat?

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Bearbeitet von Ddrwinflak
Geschrieben

Ich musste einen extra Antrag für den Mun-Erwerb stellen, ein Bedürfnis aber nicht extra nachweisen. Den Antrag konnte ich direkt auf der Dienststelle ausfüllen und unterschreiben. Da geht es wohl nur um die Gebühr :)

Geschrieben

Es ist reine Willkür.

Der Beweis. Die eine Sachbearbeiterin sagt nur mit Bedürfnis bekomme ich dem Munerwerb.

Die andere, sagte wenn Sie das Wechselsystem haben, brauchen Sie ja auch Munition.

Das trage ich Ihnen auch gleich ein.

Mir passiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Die andere, sagte wenn Sie das Wechselsystem haben, brauchen Sie ja auch Munition.

eben!... hab ich keine Munition, kann ichs nicht nutzen, folglich kein Bedürfnis!... also dürft ich es ja garnicht haben!....... ich darfs ja aber haben... sogar mit erleichtertem Erwerb, WEIL ich für die Grundwaffe das Bedürfnis schon nachgewiesen habe!

laut WaffG erstreckt sich die Munitionsberechtigung auf Munition die für die Waffe geeignet und zugelassen ist. da das WS nur eine Erweiterung der Waffe ist, erstreckt sich, mMn zurecht und so handhaben das wie schon erwähnt viele Behörden, auch auf weitere teile dieser Waffe, hier das WS.

es bedürfte danach für das WS nicht einmal einer separaten Munitionsberechtigung, die für die Grundwaffe im gleichen oder größeren Kaliber reicht dann aus!

ABER... solange der Vollzug des WaffG Ländersache ist, kochte hier auch jeder sein eigenes Süppchen....mittels Erlassen.... oder simplen Rundschreiben...

... das gehört beendet!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Was den Stempel zur Farce machen würde...

Und wenn man nun in eine Kontrolle gerät, bei der festgestellt wird, dass man Munition bei sich hat, die man nicht besitzen darf,

weil der Munitionserwerbsstempel fehlt; beruft man sich auf den Büchser, der einem die Munition verkauft hat?

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Ich darf die 9mm muni auch auf Jagdschein kaufen.

Abgesehen sieht das meine Behörde so wie der büchser. Und ist in den 10 anderen kreisen wo ich ab und an muni kaufe auch nicht anders.

Geschrieben

9mm auf JJ ist auch umstritten....

Nö, ist nicht umstritten.

Kurzwaffenmunition auf Jagdschein = NO GO!

Wenn der Jagdscheininhaber für eine von ihm aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses besessene Kurzwaffe Munition erwerben will, dann ist die Erwerbsberechtigung für diese Munition der entsprechende Eintrag in der WBK und nicht der Jagdschein.

Das haben aber auch manche Lodenjockel mit 25 JJ (+) immer noch nicht begriffen.

CM

Geschrieben

9mm auf JJ ist auch umstritten....

In meinem Bundesland nicht. Allerdings würde ich sonst morgen einfach eine 9mm Langwaffe kaufen gehen.....

Nö, ist nicht umstritten.

Kurzwaffenmunition auf Jagdschein = NO GO!

Wenn der Jagdscheininhaber für eine von ihm aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses besessene Kurzwaffe Munition erwerben will, dann ist die Erwerbsberechtigung für diese Munition der entsprechende Eintrag in der WBK und nicht der Jagdschein.

Das haben aber auch manche Lodenjockel mit 25 JJ (+) immer noch nicht begriffen.

CM

Du wohnst einfach im falschen Bundesland!

Geschrieben

9mm para auf jagdschein ist doch garkein Problem.

Ich habe ne 9mm Langwaffe - und jetzt ???

Kaufe ich natürlich 9mm Mun auf Jagdschein...

Frank

Geschrieben

@ kulli @MP%

ich habe einfach keine Lust auf den hier wiederholt abgesonderten Dummsinn zum Erwerb von KW-Mun auf JJ einzugehen, nur soviel:

der Umstand, dass es Langwaffen gibt, die zum Verschießen von KW-Mun geeignet sind, macht aus KW-Mun keine LW-Mun.

Der JJ berechtigt zum Erwerb von LW-Mun und was KW- und was LW-Mun ist steht in den Maßtafeln gem. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar 1991 (BAnz. Nr. 52 a vom 15. März 1991) und dortselbst wirst Du im Abschnitt "Tabelle 1a, Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" die Patrone 9mm Luger vergeblich suchen.

CM

Geschrieben

Ich musste auch ein Bedürfnis nachweisen weil ich mir ein 9mm WS gekauft habe, der SB sagte jedoch da ich Wiederlader bin kann ich mir meine Mun auch selber herstellen..........................

Ich habe bereits einen Munerwerb für 9mm und will einen Munerwerb für 9mm hinter das WS, einfach weil es da hin gehört!

Daran würde auch ein Wiederladeschein, besonders im Bezug auf 9mm, nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Geschrieben

das ist ja noch blöder von den Ämtlern!

dann hast Du schon längst ein Bedürfnis für Munition in 9Para nachgewiesen, inkl. Bestätigung vom Verband!...... wie doof ist das denn!!!!

Geschrieben

@ kulli @MP%

ich habe einfach keine Lust auf den hier wiederholt abgesonderten Dummsinn zum Erwerb von KW-Mun auf JJ einzugehen, nur soviel:

der Umstand, dass es Langwaffen gibt, die zum Verschießen von KW-Mun geeignet sind, macht aus KW-Mun keine LW-Mun.

Der JJ berechtigt zum Erwerb von LW-Mun und was KW- und was LW-Mun ist steht in den Maßtafeln gem. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar 1991 (BAnz. Nr. 52 a vom 15. März 1991) und dortselbst wirst Du im Abschnitt "Tabelle 1a, Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" die Patrone 9mm Luger vergeblich suchen.

CM

Ja komisch, dass im eines der einwohnerreichsten Bundesländer diesen Sachverhalt anders sieht.

Geschrieben

Ich habe bereits einen Munerwerb für 9mm und will einen Munerwerb für 9mm hinter das WS, einfach weil es da hin gehört!

Daran würde auch ein Wiederladeschein, besonders im Bezug auf 9mm, nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Du machst aber Probleme wo keine sind! Du darfst 9mm erwerben besitzen transportieren..... Du kannst ja dann auf dem Schießstand die 9mm Munition von kW 1 an dein Wechselsystem gedanklich verkaufen wenn dir das im Kopf weiter hilft!

Geschrieben (bearbeitet)

ne, das Problem liegt beim Amt! die verlangen etwas, das ihnen längst vorliegt!!......

... die sind nur zu blöd das zu kapieren.....

ausserdem verlangen die indirekt ( "wie für einen Pistole in 9 mm") einen Bedürfnisnachweis für das WS, OBWOHL der Erwerb dessen erlaubnisfrei ist, lediglich eintragungspflichtig! geht ja mal garnicht! .... Rechtsbeugung?

Bearbeitet von alzi

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