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IGNORED

Worms: Bewährungsstrafe für Waffenhändler


EkelAlfred

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http://www.wormser-zeitung.de/lokales/worms/nachrichten-worms/worms-bewaehrungsstrafe-fuer-waffenhaendler-hunderte-maschinenpistolen-gefaelscht_14933545.htm

WORMS - Zu einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll-Gesetz, der Herstellung und Besitz von verbotenen Vollautomaten sowie wegen Urkundenfälschung und Betrug hat das Mainzer Landgericht am Freitag einen Waffenhändler aus Worms verurteilt. Der Mann hatte im Vorfeld ein Geständnis abgelegt.

..........

Der Waffenhändler erklärte am Freitag, er werde sein Geschäft nun abwickeln und schließen, denn das Verfahren habe zu deutlichen Umsatzeinbußen geführt. „Ich werde mich auf meine Rente vorbereiten“, sagte er und wirkte verbittert. .....

Doch diese Entwicklung resultiert allein aus seinem Fehlverhalten. ....

... ihm (hätte) klar sein müssen, dass der Nachbau von Maschinenpistolen ...... nicht erlaubt war. Denn anders als es die Bestimmungen vorschreiben, waren die Nachbauten nicht ausreichend gesichert. Als Halbautomaten deklariert waren es tatsächlich Vollautomaten.

Gleiches gilt für insgesamt 1.100 Maschinenpistolen ....

Um den Waffen den Anschein zu geben, es handele sich um Originalwaffen der Amerikaner aus dem Zweiten Weltkrieg, seien laut Gericht Herstellernamen und Seriennummern .... neu eingraviert worden und die Waffen als angebliche Rarität an Sammler verkauft worden.

......

Gegen einen Büchsenmacher und einen weiteren Angestellten waren die Verfahren schon vor Weihnachten eingestellt beziehungsweise durch Freispruch beendet worden.

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Man glaubt kaum, dass so etwas derart glimpflich ablaufen kann. Gut, die Geschäftsauflösung ist schon ein hartes Brett, was sicherlich Einfluss auf das Urteil hatte.

...nun könnte das unter anderem Namen weiter laufen ;)

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Ich bin in solchen Themen aus dem dienstlichen Umfeld etwas vorgespannt.

Nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Benachteiligung des Petenten aufgrund einer Beschwerde unzulässig und ein ernstes Vergehen.

Dazu würde ich beispielsweise auch überzogene Dienstaufsicht sehen.

Ob es im Beamtenrecht etwas vergleichbares gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist ein Nachtreten unter aller Kanone, insbesondere wenn die Beschwerde auch noch gerechtfertigt war.

Just my 2 cents

Stefan

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Man glaubt kaum, dass so etwas derart glimpflich ablaufen kann. Gut, die Geschäftsauflösung ist schon ein hartes Brett, was sicherlich Einfluss auf das Urteil hatte.

So wie ich das lese "Der umfangreichste Komplex – Großlieferungen von mehreren Tausend Kriegswaffen und Munition aus dem ehemaligen Jugoslawien – wurde am Freitag abgetrennt, weil hier nach Auffassung der Strafkammer und der Verteidiger noch nachermittelt werden müsse." kommt da noch was nach.

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Nun, Herr Seel ist nun einmal tatsächlich Herr Seel - und hat sich in seiner laaaaaaaaaaangen Dienstzeit nicht nur Freunde gemacht.

Berechtigte Beschwerden sollte schon berechtigt sein; als Mittel der Einschüchterung ist derartiges hingegen wenig angemessen.

Wie meinst du das?

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Ob es im Beamtenrecht etwas vergleichbares gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist ein Nachtreten unter aller Kanone, insbesondere wenn die Beschwerde auch noch gerechtfertigt war.

Stefan

Nun, in vielen Fällen ist bei Entscheidungen ein "Ermessen" auszuüben, dass einen "pflichtgemäßen" Rahmen hat.

Innerhalb dieses Rahmens ist der Entscheider sehr frei.

Gell.

Bearbeitet von EkelAlfred
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