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IGNORED

Bedürfnis 2x 9mm (BDS)?


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Geschrieben

Du kannst die beiden Disziplinen 1201 Pistole bis 9mm (offene Visierung) und 1211 Freie Klasse Pistole/Revolver mindestens .30/7,62mm (z.B. Leuchtpunktvisierung) schießen.

Oder Du kaufst Dir als zweite KW eine z.B. USP Expert in .45 ACP mit einem WS in 9mm und dann evtl. ein WS in .22lfB. Ich weiß jetzt allerdings nicht ob das .22er WS auf das .45er Griffstück passt. Mir wäre das auch zu teuer. Dafür bekommt man schon eine komplette .22er Pistole.

Guten Abend Kollegen,

weiterhin danke für euren Input!

Bisher habe ich keine KW auf Grün, insofern sollte zumindest das kein Problem werden.

Was den Preis angeht: Ja, sehe ich auch als Problem. Eine "richtige" 22er wäre klasse, es kam nur bei Schützenkollegen hier das Argument: Warum willst du dir den mit KK blockieren, nimm was richtiges..."

GSP etc. ist eh nicht so meins, denke bei KK eher an CZ75 Sport 3 oder evtl. auch ne Ruger Mark 3. Allein, die Idee einer größeren KW mit WS hat natürlich was. Wenn es 40S&W wird z.B. ne Glock 22 mit UHL WS. Oder, wenn 2x9mm ginge, dann CZ Sport 2 mit Sport 3 WS.

Mir geht es bei KK vor allem darum, meine Fähigkeiten preiswert zu trainieren. Ich treffe gut, aber nicht so gut (und verreisse auch noch ab und an durch Mucken beim Abziehen). Da war die Idee, dass ich das mit KK günstig üben kann...

Freue mich weiterhin über jeden Rat.

Geschrieben

WaffVwV 14.2.1:

"...

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller

bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige

Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur

solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter

Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen.

..."

Auch hier: Nur weil es in einer Verwaltungsvorschrift so steht, heisst es noch lange nicht das alles dem Verband vorliegt. Er kann das auch überhaupt nicht prüfen. Er ist darauf angewiesen, was ihm vorgelegt wird.

Eine Verwaltungsvorschrift kann auch keinen Verband in irgendwas einbinden.

Zusammenführen kann das tatsächlich erst die Behörde.

Geschrieben

Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz.

2 Seiten geistige Sprühwurst wie andere Kaliber, IPSC und Optik/Löcher im Lauf. Hat der Fredstarter doch nicht gefragt. Und nur einer - HBM - kapiert das Sporthandbuch. Vielleicht nicht an einem Tag (sinnvoll) zu beantragen, aber was soll´s.

Geschrieben

2 Seiten geistige Sprühwurst wie andere Kaliber, IPSC und Optik/Löcher im Lauf. Hat der Fredstarter doch nicht gefragt.

Kann man so nicht sagen. Er hat andere Kaliber bzw. Visierungen angesprochen.

Was den Preis angeht: Ja, sehe ich auch als Problem. Eine "richtige" 22er wäre klasse, es kam nur bei Schützenkollegen hier das Argument: Warum willst du dir den mit KK blockieren, nimm was richtiges..."

Ja, derartige Ratschläge sind toll und zeugen von einem profunden Wissen.

Erst mal solltest Du Dir etwas kaufen was Dir passt, mit dem Du triffst und somit Spaß hast. Kann ja auch mal eine "günstige" KK sein. Wenn es Spaß macht wirst Du auch dabeibleiben.

Dann wirst Du weitere "Bedürfnisse" entwickeln/entdecken und diese entsprechend fundiert, dem geforderten Prozedere entsprechend, gegenüber Deinem Verband begründen mit dem Hinweis auf eine Disziplin, die Du mit den vorhandenen Waffen nicht schießen kannst. Dann bekommst Du im Normalfall eine Bedürfnisbescheinigung nach §§ 8 und 14 WaffG. Somit bekommst Du durchaus auch zwei Waffen im gleichen Kaliber und bist nicht an diese Kontingent von zwei KW gebunden, was immer wieder angeführt wird und welches man sich nicht mit irgendwas blockieren sollte.

Das war jetzt alles ziemlich salopp formuliert und es ist schon etwas komplexer, aber es sind keine unüberwindlichen Hürden.

Geschrieben

Hallo Cercando!

Vergiss erstma den Sch... mit den Wechselsystemen. Wenn Du mit der .22er sportlichen Lorbeer ernten willst, kommst Du um eine gute Sortpistole nicht herum! Mein Favorit ist da immer noch die gute, alte GSP. Die verzeiht auch kleine Anfängerfehler wie verkanten etc.

Viele Anfänger machen den Fehler und kaufen sich eine KK-Pistole, welche aussieht wie eine "richtige" Waffe. (ich damals auch)

Nach meinem Umstieg auf die GSP habe ich im Schnitt 10 Ringe mehr geschossen!

Was den "verschwendeten" Eintrag angeht: Alles Quatsch! Wenn Du fleißig schießt und auch an Vereins- und Jahresmeisterschaften teilnimmst, bekommst Du problemlos Deine Bedürfnisse. Wenn Du dann noch einmal im Jahr zur Bezirksmeisterschaft fährst gibts überhaupt keine Probleme mehr!

Geschrieben

Das geht ihn schon etwas an. Der Verband muss keine Kenntnis vom gesamten Bestand des Antragstellers haben. Das führt erst die Waffenbehörde zusammen und kann auf der Grundlage entscheiden.

Allgemein besteht aber natürlich ein Eintragungsanspruch.

Doch. Neuerdings schon. Man muss bei allen Verbänden die Information über alle Waffen und für welche Disziplin / Bedürfnis man sie gekauft hat bzw nutzt einreichen.

Geschrieben

Toll! Und wie weißder Verein nun, dass man auch tatsächlich gemacht hat, was man machen soll?

Geschrieben

@ Cerando

Ruf mich doch einfach vorab an. Dann berate ich dich vor Antragstellung.

Denn ich bearbeite die Anträge im LV4

Geschrieben

Der Verein kann unmöglich wissen, wieviele WBKs du hast. Stell dir vor man zwei WBK und legt nur eine vor. Er ist einfach auf die Mitarbeit angewiesen. Er hat auch keine Prüfmittel.

Jetzt sollte es langsam dämmern.

Geschrieben

Der Verein kann unmöglich wissen, wieviele WBKs du hast. Stell dir vor man zwei WBK und legt nur eine vor. Er ist einfach auf die Mitarbeit angewiesen. Er hat auch keine Prüfmittel.

Jetzt sollte es langsam dämmern.

Das meinst du. Da hast du natürlich Recht. Ist natürlich die Frage, welche (vereinsrechtlichen) Konsequenzen es geben kann.

Geschrieben (bearbeitet)

wie ist das denn bei euch wenn man die Kopien verschickt und auch kw mit der bemerkung "auf jjs" erworben drin stehn? mein Amt unterscheidet hier stickt nach erwerbsgrund! würden also nie mit dem Argument kommen:"was du da beantragst kannst aber auch mit der "jagd-kw" schiessen, daher antrag abgelehnt " kommen!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

wie ist das denn bei euch wenn man die Kopien verschickt und auch kw mit der bemerkung "auf jjs" erworben drin stehn? mein Amt unterscheidet hier stickt nach erwerbsgrund! würden also nie mit dem Argument kommen:"was du da beantragst kannst aber auch mit der "jagd-kw" schiessen, daher antrag abgelehnt " kommen!!!

Dann hast Du Glück, dass dein Amt das so handhabt, denn grundsätzlich können (eigentlich müssen) die auch jagdliche erworbene Kurzwaffen grundsätzlich berücksichtigen.

Geschrieben

steht wo ?

Na hier:

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt.

Geschrieben (bearbeitet)

und das steht inwiefern im Zusammenhang mit...

Dann hast Du Glück, dass dein Amt das so handhabt, denn grundsätzlich können (eigentlich müssen) die auch jagdliche erworbene Kurzwaffen grundsätzlich berücksichtigen.

???

dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden.

worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS?

das Eine hat mit dem Anderen erstmal garnix zu tun!

ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta....

...was haben da die Jagdwaffen jetzt zu sagen? nix!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

und das steht inwiefern im Zusammenhang mit...

???

dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden.

worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS?

Weil da "Schusswaffen" steht und nicht "Sportwaffen" und weil bereits vorhandene jagdliche Kurzwaffen aus meiner Sicht nicht per se vom einer sportlichen Verwendung ausgeschlossen werden können, genauso wie Amnestie- oder Erbwaffen.

ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta....

Und wer entscheidet, ob ein Bedürfnis vorliegt?

Geschrieben

der Verband!...... noch nicht mitbekommen?

...sorry, aber manchmal.......

... zweifelt man an der Sachkunde.

Denn der Verband entscheidet nicht, ob ein Bedürfnis vorliegt.

§ 14 (2): Ein Bedürfnis wird bei Sportschützen anerkannt. Der Sportschütze muß durch den Verband bestätigen lassen, daß er Sportschütze und die Waffe zugelassen und erforderlich ist (verkürzt gesagt).

§ 14 (3): Das Bedürfnis für mehr als 2 KW/3 HA wird durch eine Verbandsbescheinigung glaubhaft gemacht, daß der Sportkampf Wettkampfschütze ist usw. (verkürzt formuliert).

Fazit: Der Verband bescheinigt die einen oder andere Tatsache. Die Behörde bejaht daraufhin, wenn sie der Meinung des Sportschützen folgt, das Bedürfnis und trägt ein. Die Behörde kann auch anderer Meinung sein, etwa, weil sie den Verbandsbescheinigungen nicht "glaubt" oder sie nicht als ausreichend ansieht oder, weil besser über den Waffenbestand des Sportschützen informiert als der Verband, weiß, daß der Sportschütze schon genügend hat.

Wie auch immer: Der Verband entscheidet nicht über das Bedürfnis, auch wenn das Papier als Bedürfnisbescheinigung bezeichnet wird und die Verbände es gerne zur Selbsterhöhung als "Bewilligung" bezeichnen. Dabei habendie Verbände nichts (mehr) zu bewilligen. Sie haben noch nicht einmal Ermessen. Wenn der Verband zu Unrecht die Zulassung und Erforderlichkeit verneint, kann dies gerichtlich in vollem Umfang überprüft werden. Dito für die Voraussetzungen des Absatz 3.

Sicherlich wird nur selten vorkommen, daß die Ämter die Bescheinigungen nicht ausreichen lassen. Insofern entscheiden die Verbände _faktisch_ über die Anträge, nämlich indem sie die begehrte Bescheinigung ausstellen oder auch nicht. Aber ob das Bedürfnis rechtlich wirklich (nicht) besteht liegt nicht in der Entscheidunskompetenz des Verbands.

Geschrieben

@ Cerando

Ruf mich doch einfach vorab an. Dann berate ich dich vor Antragstellung.

Denn ich bearbeite die Anträge im LV4

Sehe den Post jetzt erst: Tolles Angebot, da komme ich ggf. sehr gerne drauf zurück! Vielen Dank!

Geschrieben

Dann hast Du Glück, dass dein Amt das so handhabt, denn grundsätzlich können (eigentlich müssen) die auch jagdliche erworbene Kurzwaffen grundsätzlich berücksichtigen.

Ähm... im Affengesetz steht doch irgendwas drinne, das man seine Waffen nur im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses nutzen dürfe, oder?

Geschrieben

Ähm... im Affengesetz steht doch irgendwas drinne, das man seine Waffen nur im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses nutzen dürfe, oder?

das steht wo genau?....bitte Textstelle angeben!

Geschrieben

Ähm... im Affengesetz steht doch irgendwas drinne, das man seine Waffen nur im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses nutzen dürfe, oder?

Stimmt. Das Bedürfnis liegt aber nicht in der Waffe, sondern in der Person. Ein jagender Sportschütze müsste sich ja ansonsten einige Waffen doppelt kaufen, da die 1911 mit Seriennummer X nur zum Fangschuß, die baugleiche 1911 mit Seriennummer Y nur zum Sport verwendet werden dürfte.

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