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Pulverentsorgung


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Geschrieben

Moin Moin aus dem Norden

die Pulverreste die beim ausfegen nach dem Training im Schießstand zusammenkommen müssen ja irgendwo bleiben. Ich weis das einige es in die Beete streuen oder auf dem Rasen verteilen. Wie ist die gesetzliche Regelung zur korrekten Entsorgung?

VG. Mathias

Geschrieben

Moin Moin aus dem Norden

die Pulverreste die beim ausfegen nach dem Training im Schießstand zusammenkommen müssen ja irgendwo bleiben. Ich weis das einige es in die Beete streuen oder auf dem Rasen verteilen. Wie ist die gesetzliche Regelung zur korrekten Entsorgung?

VG. Mathias

Gilt zumindest in Bayern als Kehricht. Wird von einer kundigen Person abgebrannt und fertig. In die Beete streut man in Wasser aufgelöstes Schwarzpulver.

Geschrieben

das Thema ist doch Bestandteil der Standaufsichtenschulung.....

.....zumindest bei uns war das so!

wie Godix schon schrieb, SP ins Beet. NC wird abgefackelt, das löst sich extrem schlecht in Wasser, bringt also aufm Rasen nix!

... ausser n Haufen Ärger, wenn sichs dort ansammelt und doch mal entzündet.....

Geschrieben

Moin Moin Kollegen

ist alles keine Antwort wie es im Gesetz vorgesehen ist.

VG. Mathias

Steht denn was im Gesetz? Falls nicht woher willst du denn wissen was im Gesetz vorgesehen ist?

Der Gesetzgeber muss mir nicht jeden Furz vorschreiben und erklären wie ich dabei drücken muss. Wer Zugang zu Pulver hat sollte wissen wie man Reste fachgerecht und ohne Gefährdung Dritter entsorgt.

Geschrieben

Klo finde ich eine schlechte Lösung. Was ist wenn ein Raucher nach seinem Geschäft noch seine Zigarre hinterher wirft? :focus:

Wer so blöde sein sollte, der sollte eh keine

Knarre in die Finger bekommen, und dem gehört es nicht anders.

Ansonsten macht er halt eine ähnliche Erfahrung wie die Damen im Auto mit ihrem Deospray...

Geschrieben

Also wir fegen das immer vorsichtig zusammen, so das sich da

kein Staub mit untermischt und verladen die Reste wieder.

Bei .308 und .357 mag macht das nix das man die Pulver vermischt.....

Mann habt Ihr probleme

Aufsammeln, anstecken und gut iss

Geschrieben

Hi Leute

es gibt eine Vorschrift zum Standreinigen.Der Berechtigte muß eine Erlaubnis haben.Bekommt man

beim Wiederlader Lehrgang ( Sames).

Pulverreste werden kontrolliert abgebrannt. Reste dürfen nicht wiederverwendet werden.

Herkunft und Mischung unbekannt!

Gru?

Tom :rtfm:

Geschrieben

Hi Leute

es gibt eine Vorschrift zum Standreinigen.Der Berechtigte muß eine Erlaubnis haben.Bekommt man

beim Wiederlader Lehrgang ( Sames).

...

beim ersten Satz stimme ich Dir ja noch zu... auch beim zweiten noch.......dann wirds aber etwas ...... seltsam....

....grade WEGEN der ersten beiden Aussagen!

Geschrieben

Also ehrlich, wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich halt welche...

(Ist fast genauso wie in `nem anderen Fred, wo es nach einer einfachen Frage zur Ausleihe von Schußwaffen, die eigentlich mit 1/2/3 Antworten bedient gewesen wäre, inzwischen darum geht, ob oder wann man auch Schalldämpfer ausleihen darf, oder inwieweit Vollautos von der Jagd ausgenommen sind :crazy: , oder ob man einen VL-Revolver zum Fangschuß nutzen darf usw.).

Wenn ich mir sowas manchmal ansehe, dann glaube ich fast, daß irgendwelche Innenpolitik-Fuzzis und Antis sich hier geradezu mit Anregungen noch bedienen - wo sonst bekommt man deratig absurde Regelungsansätze her, wenn hier schon jeder nach einem expliziten Paragraphen zum Waffentransport Dienstags bei Nebel fragt... :help:

Geschrieben (bearbeitet)

Gemäß aktueller Schießstandrichtlinie benötigt man dafür nen Pulverschein. Es sei denn, es handelt sich um Reste von .22 lfB Patronen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Es sei denn, es handelt sich um Reste von .22 lfB Patronen.

Lol, dann viel Spaß beim trennen der Pulverreste, bei uns wird wild durcheinander geschossen. Wenn das so stimmt zeigt es einmal mehr wie Hirnlos deutsche Vorschriften sind...................................

Geschrieben (bearbeitet)

ist das .22er Pulver jetzt was anderes?

wie begründet sich das?

...dazu brauchts doch keinen 27er..... das liegt im Aufgabenbereich der verantwortlichen Aufsicht.....und wer dazu qualifiziert ist (Standreinigung, Entsorgung), der soll/kann/muss/darf auch das anfallende "Pulver" entsorgen.....

... so hab zumindest ich das bei der Aufsichtenschulung beigebracht bekommen....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Toll oh wunder oh wunder...

Da ja die US Puver so lange lieferzeiten haben hatte ich vor 5 Wochen H4350 bestellt 1 kg da wurde schon gesagt oh man sieht schlecht aus dieses Jahr aber nicht mehr frühstens nächstes Jahr....

und heute ein anruf ihr Pulver ist da sie können es abholen wenn sie möchten...... da sag mir einer mal schwer zu bekommen.. :rofl:

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