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Defekte 9mm Pistole gegen andere tauschen - Bedürfnis?


MarlboroMan

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Geschrieben

Hallo,

Ich habe eine Kurzwaffe auf meiner WBK eingetragen, eine normale P226 in 9mm Para. Allerdings ist die inzwischen wirtschaftlicher Totalschaden.

Meine Frage: ich interessiere mich für eine Glock 17. kann ich mir, sofern die Verschrottung der p226 bescheinigt wird, einen "neuen" Voreintrag für auch wieder eine 9mm Pistole holen (direkt bei der KPB)? Oder muss ich dafür wieder ein neues Bedürfnis beantragen/ bescheinigen beim Verband?

Meiner Meinung nach besteht das "alte" bereits vorhandene Bedürfnis ja weiter fort.

Habt ihr da Erfahrungen gemacht? Danke.

Geschrieben

Vllt sollte man noch das Detail erwähnen, dass die in Rede stehende Waffe mit wirtschaftlichem Totalschaden vor acht Jahren erworben wurde??

Wusste nicht, dass das relevant ist. Ja, wurde vor 8 Jahren (gebraucht) erworben.

Die Waffe selber ist knapp 20 Jahre alt.

Geschrieben

das kann dir hier niemand anschließend beantworten!!!

ausschlaggebend ist die antwort von deiner behörde, und nur von der!!!

am besten du wirst dort vorstellig, erklärst den sachverhalt und dann bekommst du eine relevante aussage deiner behörde wie die das sehen/handhaben!!!

denn es gibt keine rechtliche grundlage um auf die "verschrottng" hin einfach nen voreintrag für eine "neue" waffe im gleichen kaliber von der behörde zu bekommen/zu fordern!

alles andere kannst du knicken!

Geschrieben

Mein SB spielt da nicht mit. Ich soll komplett neu beantragen. Meine CZ 75 ist jetzt 20 Jahre alt (neu gekauft damals!).

Eine bereits 12 Jahre alte Waffe hätte ich nie gekauft.

Geschrieben

denn es gibt keine rechtliche grundlage um auf die "verschrottng" hin einfach nen voreintrag für eine "neue" waffe im gleichen kaliber von der behörde zu bekommen/zu fordern!

alles andere kannst du knicken!

Dass ich darauf kein "Anrecht" habe, ist mir schon klar. Mich hätte es eher andersrum "interessiert", ob das explizit vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist. Aber scheinbar kommt es wohl wirklich auf den SB hat. Meiner ist da eigentlich super, kann nicht klagen. Werde da morgen früh mal aufkreuzen und nachfragen. Berichte dann mal.

Eine bereits 12 Jahre alte Waffe hätte ich nie gekauft.

Würde ich inzwischen auch nicht mehr machen, aber als Student mit wenig Geld war man froh, wenn man von einem Vereinskameraden günstig eine Waffe überlassen bekommt.

Geschrieben

Werde da morgen früh mal aufkreuzen und nachfragen. Berichte dann mal.

Viel Erfolg - dürfen tut das der SB schon, aber müssen halt nicht. ;-)

Geschrieben

Warum willst du denn nicht eine neue Waffe mit einem neuen Bedürfnisnachweis beantragen. Ist doch alles kein Problem.

Lass die alte Kanone austragen, beantrage bei deinem Verband eine Bedürfnisbescheinigung, geh damit aufs Amt und alles wird gut.

In 8 Wochen kannst du mit deiner neuen Glock schießen.

Geschrieben

Dass das kein Problem ist, ist mir klar. Wenn es aber einfacher und schneller geht, ist mir das noch lieber. Zumal ich dann 8 Wochen keine Pistole habe.

Du bist hier in Deutschland, es geht um Waffen und da ist nichts einfach oder schnell.

Logik, wie zB. "Das hab ich doch alles schon genehmingt bekommen", oder sowas spielt dabei auch keine Rolle.

Normal mußt du ein neues Bedürfnis nachweisen einen Neuantrag stellen, als ob du noch nie eine Waffe gehabt hättest und deine bisherige entsorgen inkl. Austragung.

Ein Infogespräch mit deinem SB ist das worauf du dich einzig verlassen kannst da dieses Spiel überwiegen auf der Decke ausgetragen wird die er (und das Gesetz) dir bietet. Mach mit ihm die Regeln klar und handel entsprechend.

Bring dazu ein wenig Zeit mit. ;-)

Geschrieben

Zumal ich dann 8 Wochen keine Pistole habe.

Gibt es da in Deutschland da nicht die Möglichkeit für diesen Zeitraum mittels Vertrag/Papiere, mag mich noch dunkel an entsprechende Threads auf WO erinnern, leihweise eine Waffe für diesen Zeitraum zu leihen? Entsprechende Leihwaffe vom Büma, Schützenverein oder Vereinskamerad deines Vertrauens zu leihen wäre doch allenfalls eine Alternative?

Geschrieben

In Hamburg war es bisher kein Problem, habe es letztes Jahr auch so machen können, wie es woanders ist musst du halt beim Sb erfragen.

DAS ist doch mal eine Aussage ohne das voran gegangene Rumgesoße über deutsches Waffenrecht!

Ansonsten einfach mit deinem SB Kontakt aufnehmen und die Sache durchsprechen. Halt uns auf dem Laufenden!

Gruß, Patrick

Geschrieben

Wenn ich es aber einfacher haben kann - warum soll ich dann den Umweg über den Verband gehen?

:pissed: Ganz langsam, Wort für Wort:

WIR können dazu nur sagen: Es ist nicht verboten. Da einmal bereits das Bedürfnis glaubhaft gemacht worden ist, könnte (dazu gram. Anm.: Konjunktiv, hier für Irrealis) also ein neuer Voreintrag erteilt werden.

Entscheidend ist aber die Auffassung/Einstellung von Deinem SB.

Deshalb frage dort. Nicht hier, hier auf WO kannst Du nur eine "es kommt darauf an..."TM - Antwort kriegen. Gemischt mit Anekdoten, wo es klappt, nicht klappt und nicht schlimm ist, die Verbandsbescheinigung zu erlangen.

Hätteste vielleicht vorher wissen können, im Griffstücktausch-Thread war's ja genauso.

Geschrieben

:pissed: Ganz langsam, Wort für Wort:

:bad_15: Denkst du, ich bin irgendwie beschränkt? Das habe ich schon kapiert. Die Intention des Threads war ausschließlich nach Erfahrungsberichten zu fragen. Es hätte ja sein können, dass durch irgendeine Regelung bis vor 2-3 Jahren ging, aber dann "abgeschafft" bzw. verboten wurde. Das war jetzt rein Interessehalber.

Was mich dann aber stört, sind dann so Antworten wie "Warum lässt du keinen neuen Bedürfnisnachweis machen. Ist doch kein Problem", als ob ich irgendwas vor dem Verein o.ä. zu verbergen hätte.

Geschrieben

Ich stand vor einem ähnlichen Problem, habe meinen SB kontaktiert und alles mit ihm besprochen, mein immer noch bestehendes Bedürfnis wurde als solches anerkannt und ich habe einen entsprechenden Voreintrag erhalten, die alte Waffe wurde ausgetragen. Kommunikation mit der richtigen Stelle ist alles.

Geschrieben

Du könntest dir auch eine neue p 226 mit der gleichen Seriennummer bei SIG sauer bestellen. Und dann einfach tauschen.

Hast jetzt grün vergessen oder machen die das wirklich?

Geschrieben

Hast jetzt grün vergessen oder machen die das wirklich?

Wenn die "Alte" bei Sigsauer bleibt ist es ja eigentlich nur eine Reperatur durch Austausch aller Teile. Zumindest ein Wechselsystem bekommt bei Sigsauer die gleiche Nummer, allerdings mit einem Zusatz-Buchstaben zur Unterscheidung, daher waffenrechtlich zwei "Nummern".

Geschrieben

Die Reparatur mit Austausch ist waffenrechtlich der geringste Aufwand, man muss das eben erst mit dem BüMa abklären, dann der Behörde evtl. zur Kenntnis geben.

Aber schlagt das besser nicht vor, sonst ist unser TE wieder böse, erstmal will er ja jetzt eine Glock, dann ist zweitens die Reparatur ja ein Totalschaden wirtschaftlich und drittens hat er NUR nach Erfahrungsberichten gefragt.

Geschrieben

Du könntest dir auch eine neue p 226 mit der gleichen Seriennummer bei SIG sauer bestellen. Und dann einfach tauschen.

Habe ich auch überlegt, muss ich hier aber ganz ehrlich sagen: Ist mir zu teuer.

Die Reparatur mit Austausch ist waffenrechtlich der geringste Aufwand, man muss das eben erst mit dem BüMa abklären, dann der Behörde evtl. zur Kenntnis geben.

Aber schlagt das besser nicht vor, sonst ist unser TE wieder böse, erstmal will er ja jetzt eine Glock, dann ist zweitens die Reparatur ja ein Totalschaden wirtschaftlich und drittens hat er NUR nach Erfahrungsberichten gefragt.

Da der Lauf ausgetauscht werden muss sowieso Teile am Griffstück wird sich das auf knapp 400-500 Euro belaufen. Das für eine 20-25 Jahre alte Waffe, bei der man nicht weiß, wo andere Baustellen sind. Ich denke, ich lehne mich hier nicht zu weit aus dem Fenster, und behaupte, dass sich das nicht lohnt.

Geschrieben

fragt sich was sinnvoller ist. den ganzen behördenkram durchlaufen oder einfach bei sauer tauschen lassen. frag halt nach einem komplettaustausch soweit gesetzeskonform.

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