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IGNORED

Theoretische Diskussion: Recht auf Selbstverteidigung


Gast

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Bitte?

Ein emotional bedingtes Überschreiten der Notwehr wird öfter als nicht zulässig abgeurteilt aber wenn ich mir kurz vorher (was ist das? Ein Tag, eine Woche?) eine Knarre kaufe weil ich mich bedroht fühle, dann ist das ok?

Dieses Urteil klingt arg seltsam.

Ich kann mich noch gut dran erinnern, wie der Fall gelafuen ist, in dem ein junger Mann ein winzigkleines Messer dabei hatte und es in Notwehr einem anderen jungen Mann in den Hals stach.

Da wurde auch angeführt, daß er das Messer höchstwahrscheinlich aus Verteidigungsgründen dabei hatte und genau das wurde ihm dann zum Verhängnis.

Das und eine, laut Richter, Notwehrüberschreitung.

Wie soll man sich denn aber bitte sonst gegen mehrere gewaltbereite Angreifer wehren?

Ich glaube in dem Fall damals wurde sogar vorher schon sein Kumpel verletzt und er musste fürchten nun selber dran zu sein.

Also soviel zur Notwehr mit irgendwelchen Gegenständen, geschweige denn Schusswaffen, die man dann auch noch illegal dabei hat.

Das war ein bischen anders....

In dem Fall (ich glaube in München) ging es darum, dass, nach Aussage mehrerer Zeugen, die Notwehrsituation beendet war, als zugestochen wurde.

Im Falle einer echten Notwehrsituation, darfst du dich auch mit einem Sturmgewehr wehren.

Die Tat selber (5 Mann mit Sturmgewehr erschossen) bleibt Straffrei....

Das unberechtigte Führen einer Kriegswaffe, ist dann eine andere Frage...

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Wir haben in D. eine der liberalsten Notwehrgesetzgebungen der Welt.

Selbst der Schuss in den Rücken eines flüchtenden Täters, kann hier von Notwehr gedeckt sein (Sittensen).

Die USA, Schweiz, Tschechien.....haben ein liberaleres Waffenrecht, die Notwehr an sich und die (auch zivilrechtlichen) Folgen einer "Nicht-Notwehr" werden dort aber wesentlich strenger gehandhabt.

Das Problem mit der Notwehr ist das Denken in gut/böse Schemata.

Wird der gute (unser Held) angegriffen, darf er den "bösen" erschiessen.... Das steckt ganz tief in uns drin.

Hat was mit dem (verständlichen) Wusch nach Rache zu tun, mit Abschreckung, mit irgendwelchen Western....etc...

Aber nix mit der Wirklichkeit.

Kann der Täter glaubhaft machen, dass er sich in einer NW-Situation befand, dann reicht das aus.

Das ist aber gar nicht so einfach.

Denn wenn fünf finster dreinblickende ganz pöse Purchen, gerade 5 deiner Kumpels übel verdroschen haben, sich nun aber auf dem Rückzug befinden....ist dies keine NW-Situation.

Möglicherweise könnte man eine daraus konstruieren, aber erst mal ist der unmittelbare Angriff beendet....

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Ein weiterer unnützer Notwehr Thread...

ich geh und hol Chips und Bier

Noch besser, um die Sache auszuweiten: Darf man sich im Notfall zur Wehr setzen mit einer Vorderschaft-

Repetierflinte mit gezogenem Lauf die man auf die Neue Gelbe erworben hat?

Ich geh jetzt mit Kurzwaffe und Sturmgewehr raus...

zum Jagen!

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@BBF

ich bin mir nicht sicher was ich von deinem Video halten soll... du findest, dass das so OK war?

Nö, als er angefangen hat zu laufen, hätten die Polizisten nicht mehr weiter schießen sollen. Das sie vorher nicht getroffen haben ist ... bemerkenswert.

BBF

Bearbeitet von BBF
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http://v.iplsc.com/szaleniec-atakuje-policjantow-policja-strzela/0003DRLZQTW3QG1R-V1.mp4

Nur damit man einen Eindruck hat, wie so was abgeht. Ein deutscher LWB wäre so natürlich gekniffen.

BBF

Der Mann mit Hammer und Rohr fühlte sich natürlich im Recht.

Warum glaubst du, dass nicht Legalwaffenbesitzer (wenn sie ihre Waffen zu SV führen dürften) in die selbe Situation geraten könnten und sich gegen die böse Polizei zur Wehr setzen?

Wenn man ein paar Threads hier auf WO so ließt, fallen immer wieder einige Stellen auf, in der der Staat und seine Organe als böse hin gestellt wird.

Leider sieht man den Anfang des Videos nicht, aber ich bin mir sicher, dass die Polizisten, die ja in der Überzahl sind, den armen Mann der ja nur sein Werkzeug dabei hatte, mit Waffengewalt überfallen wollten:

Sie sahen gleich zu beginn ihrer Schicht, dass er ein professioneller Rohrverbieger auf dem weg zur Arbeit war, was in diesem Land ein total ehrbarer Beruf ist, bei dem man viel Geld verdient.

Da entwickelten Sie einen diabolischen Plan, der alsbald völlig in die Hose ging: Sie wollten ihm seine letzten paar Groschen aus der Hosentasche ziehen, die er doch dringend braucht um sein krebskrankes Kind und seine behinderte Frau zu ernähren.

An diesem Tag war der arme Rohrverbieger nicht auf der glücklichen Sieger Seite. Die Gier der Polizisten war durch nichts zu bremsen, weder durch seinen alten Hammer noch durch sein Rohr welche er in seiner Verzweiflung nach den Räubern warf um sie zu verwirren und seine Flucht vorzubereiten.

Am Ende lag der arme Mann auf einem kalten Bürgersteig in einer fremden Stadt und verblutete dort, weil zwei Staatsdiener seines Geldes habhaft werden wollten.

Als er dort lag und die Kamera aus war, sind die beiden Räuber in Warnweste zum plündern gegangen- Jacke, Schuhe, Geldbeutel... alles weg.

Ja, hätte der arme, treusorgende Familienvater doch nur eine Schusswaffe dabei gehabt, dann wäre die Sache schon anders ausgegangen und die zwei bösen Polizisten müßten sich heut die Radieschen von unten anschauen und die Welt wäre wieder ein stück besser--- dank eines braven Legalwaffenbesitzers der für Recht und Ordnung auf den Strassen sorgt.

klick... Ironie aus.

im Übrigen siehe Beitrag #29

Ein weiterer unnützer Notwehr Thread...

ich geh und hol Chips und Bier

Noch besser, um die Sache auszuweiten: Darf man sich im Notfall zur Wehr setzen mit einer Vorderschaft-

Repetierflinte mit gezogenem Lauf die man auf die Neue Gelbe erworben hat?

Bearbeitet von prassekoenig
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Wenn selbst ein Baseballschläger in der Öffentlichkeit als Angriffswaffe gewertet wird....wieso nehmen wir dann keinen Feld-Hockeyschläger ? Diese haben am "bösen Ende" auch noch so eine praktische Krümmung, mit der sich Bösewichter schön vor dem Schlag in Position bringen lassen....

Außerdem gibt es für Hockeyschläger so wunderbar praktische Holster, sodass diese sich nahezu concealed auf dem Rücken -getarnt als Sportgerät - transportieren lassen.

Hockeyschläger sind echt super...

BFP

Bearbeitet von BFPierce
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Ich denke so ziemlich jeder Fall in dem das zutrifft. :-)

Hat jemand z.B. eine illegale Knarre dabei und wehrt sich in einer eindeutigen Notwehrsituation, bleibt das zwar straffrei aber der illegale waffenbesitz wird natürlich trotzdem bestraft.

Es gibt einen Fall, in dem jemand massiv bedroht wurde (mit Zeit- und Ortsangabe), sich dann auf schwarze WBK ein Verteidigungsmittel besorgte und sich erfolgreich verteidigte.

Ergebnis:

http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm

Freispruch.

Die Kriterien sind aber sehr eng gefasst. Wäre die Waffe ohne konkreten Anlass besorgt worden, dann wäre das Urteil eventuell anders ausgefallen.

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Na ja, da ist schon was dran.

Wer versucht sich ohne Verteidigungsgegenstand zu wehren, es natürlich nicht schafft und getötet oder schwer verletzt wird, der bekommt das Bundesverdienstkreuz.

Wer das Gleiche mit Selbstverteidigungsgegenstand macht, der bekommt erst mal eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und wird vielleicht sogar verurteilt weil er sich durch das Mitführen des Gegenstandes ja wissentlich auf so eine Situation vorbereitet hat.

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  • 2 Wochen später...

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