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IGNORED

Waffenaufbewahrung...WÄHREND DER ARBEITSZEIT!


TSmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

ich habe eine Frage, die ich gerne zur Diskussion in die Runde "werfen" würde!

Mein Verein ist von meinem Heim knapp 80km entfernt, von meiner Arbeisstelle hingegen nur 35km...meine KW + Munition in der Tiefgarage im Kofferraum stehen lassen ist ja nicht so prickelnd und vor allem illegal!

Jetzt zu meiner Frage: Ich arbeite in einer Bank. Wenn ich jetzt früh morgens (noch kein Kundenverkehr!) mein Köfferchen in den Tresor, in meinem Schließfach deponiere (nur ein Schlüssel, IMMER AM MANN, Zugang nur durch persönliche Identifizierung des Kassierers). Wäre das Gesetzeskonform? Kein Waffenschrank ist so sicher wie dieser Tresor!!!:-) Habe ne ganze Weile rumgegoogelt, aber nix passendes gefunden, das mir weiterhelfen könnte...was würdet Ihr sagen?

Beste Grüße!!!

Geschrieben

Wenn ich jetzt früh morgens (noch kein Kundenverkehr!) mein Köfferchen in den Tresor, in meinem Schließfach deponiere (nur ein Schlüssel, IMMER AM MANN, Zugang nur durch persönliche Identifizierung des Kassierers). Wäre das Gesetzeskonform?

Lies mal AWaffV §13.11:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Kurzes Nachdenken bringt mich zu der Auffassung, daß Du Dir irgendwie um die falschen Dinge Gedanken machst. Es gibt eigentlich nur zwei Sachen, die Du abklären müsstest:

- Gibt es bei Deinem Arbeitgeber irgendwelche Vorschriften über Waffen am Arbeitsplatz/auf dem Gelände, insbesondere zur Aufbewahrung in diesem Tresor ?

- Musst Du die Erlaubnis Deines AG für Dein vorübergehendes AUfbewahren einholen?

Weitergedacht kannst Du ja generell den Tresor für Deine Aufbewahrung ständig, also auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen... Wenn's Sinn macht.

Geschrieben

Hehe, Waffen in einer Bank ;-) Es ist doch erstmal die Frage ob es sich dem Fall überhaupt um deinen Arbeitsplatz handelt. Oder um ein normales Schließfach in einer Bank, in der du zufällig auch arbeitest. Wenn zweites, was steht in den AGBs der Bank. Sind Waffen dort ausgeschlossen?

Geschrieben

@Tyr13+Callahan44er: Ihr habt recht, ich habe die Sache von der falschen Seite betrachtet...ich war so fixiert auf den sicheren Platz, das ich gar nicht weiter gedacht habe...

Ich bezweifele ernsthaft, das in den AGB's Waffen überhaupt erwähnt werden (werde ich aber morgen früh direkt mal nachlesen!) und fragen brauche ich erst recht nicht...ich kann mir die Reaktion bildlich vorstellen!!!:-)

Klar, es ist mein gemietetes Schließfach, aber nicht direkt mein Arbeitsplatz...

Tja, @EBR Du hast recht, wer fragt kann ne dumme Antwort erhalten...aber gar nix sagen geht auch nicht, nachher hält mich der Hauptkassierer noch für einen Drogendealer wenn ich jeden Donnerstag morgens einen Alukoffer bringe und Abends wieder abhole!!!:-)

@alzi: Das es immer einen Foren-Komiker geben muß...ts,ts,ts... Dann gib mal die Stichworte in die Suche ein...es gibt explizit über das Thema Bank und Schließfach (und deren rechtliche Stellung) KEINEN einzigen Beitrag!;-)

An die restlichen von Euch vielen Dank für Eure Zeit und Antworten!

--- Kann gerne geschlossen werden ---

Geschrieben

Nix schließen, du hälst uns mal schön auf dem laufenden. Das ist der Sinn des Forums, ERGEBNISSE!

Im Waffengesetzt steht das du deine Waffen auch in deinen Geschäftsräumen haben kannst. Wie jetzt DEINEN gemeint ist, weiß ich nicht. Wie gesagt es ist dein Schließfach und ich denke es geht keinen was an was du da rein tust und rausholst. Das es zufällig auch dein Arbeitsplatz ist.... was wäre wenn gegenüber noch ne Bank wäre und du immer dahin gehst? Dann machst du dich verdächtig weil du deinem Unternehmen nicht vertraust?

Geschrieben

Ja, das sieht RICHTIG gut aus...latsche mit einem Aluköfferchen in der Hand aus meiner Bank über die Straße, direkt zur Konkurrenz und komme ohne Köfferchen wieder raus!!!:-) Ich kann es mir BILDLICH vorstellen!!!KÖSTLICH...wäre ein Versuch wert!!!;-)

Geschrieben

Ich denke es ist kein Problem die Waffen in einem Bankschließfach zu lagern.

Bei mir stand das sogar ne zeit lang als Auflage in der roten WBK.

Das man nicht im Schließfach lagern darf, nur weil man in der Bank arbeitet kann ich mir nicht vorstellen.

Geschrieben

Mal davon abgesehen, dass ich meinen ersten Beitrag tatsächlich ernst meinte, liegt die Entscheidung bei deinem Arbeitgeber. Wenn dieser sei ok gibt, das ein Mitarbeiter sei e verschlossenen Waffen in der Filiale einschließen darf, bist du auf einer sehr sicheren Seite.

Eine dauerhafte Lagerung in einem Schließfach hat nicht mit deinem Anliegen zu tun. Ein völlig endgültige Antwort wirst du hier nicht bekommen, versprochen. Diese kann dir letztendlich der Richter in der letzten Instanz geben, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Lt Gesetzt finde ich dei Vorhaben in Ordnung und mache es ähnlich. ..

Geschrieben

Kalinke hat wohl Recht. AG würde ich in dem Fall nicht fragen. Die Antwort ist vorprogrammiert. Wegen der Lücke gab ich ja den Hinweis mit der Mun im Verein lagern und da hin und wieder auffüllen. Im Fall der Fälle kann man dann immer noch argumentieren das man keine schussbereite Waffe dabei hat. Wie gesagt Mut zur Lücke.

Geschrieben

AG würde ich in dem Fall nicht fragen.

Schon mal über § 12 Abs. 3 WaffG nachgedacht?

Auszug:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

Geschrieben

Im Waffengesetzt steht das du deine Waffen auch in deinen Geschäftsräumen haben kannst. Wie jetzt DEINEN gemeint ist, weiß ich nicht.

Deine EIGENEN Geschäftsräume. Sprich: Dir gehört der Laden.

Was in dem Fall gilt, wenn der Laden nicht Dein eigener ist, hat uwewittenburg ja schon richtig festgestellt.

Mein ehemaliger Chef hatte übrigens seinen Langwaffenschrank auch in der Teeküche der Werkstatt stehen, wo täglich die Mitarbeiter und regelmäßig Kunden davor standen. War rechtlich einwandfrei.

Kauf doch die Bank, dann ist das Problem gegessen :D

Geschrieben

TSMann hat doch klar beschrieben:

Wenn ich jetzt früh morgens (noch kein Kundenverkehr!) mein Köfferchen in den Tresor, in meinem Schließfach deponiere (nur ein Schlüssel, IMMER AM MANN, Zugang nur durch persönliche Identifizierung des Kassierers).

Nachher wurde noch präzisiert, dass es sein von ihm gemietetes Schließfach ist. Hat somit nichts mit seinem Arbeitsverhältnis zu tun.

Ich verstehe also nicht, warum hier immer der Arbeitsplatz bzw. die Geschäftsräume des Arbeitgebers in der Diskussion betont werden.

Geschrieben

Weil er dort unter Umständen das Ding gar nicht groß einschließen muß...

Rechtlich gesehen ja, aber ich arbeite auch in einer Bank. Allein der Besitz von "Tötungsmaschinen" rückt Dein Ansehen in die Nähe eines Psychopathen.

"Warum brauchst Du so viele?" Das werde ich dann gefragt ...

Niemals würde einer meiner Vorgesetzten das Aufbewahren oder gar Tragen einer Waffe alleine genehmigen. Das gäbe Krisensitzungen und Dutzende von Protokollen.

Geschrieben

Allein der Besitz von "Tötungsmaschinen" rückt Dein Ansehen in die Nähe eines Psychopathen.

"Warum brauchst Du so viele?" Das werde ich dann gefragt ...

Wie viele würdest du denn in der Bank lagern wollen?

Geschrieben

Keine mehr. Ich habe das jahrelang getan bevor 2003 die Tresorpflicht kam. Hauptsächlich Vorderladerrevolver, die ich seltener schiesse. atürlich ohne zu fragen, warum auch? Ist ja Privatsache. Heutzutage gibt es das Problem der unangemeldeten Kontrollen. Was, wenn nicht alle eingetragenen Waffen da sind?

Die AGB für Schliessfächer schaue ich heute mal interessehalber an.

Geschrieben

Heutzutage gibt es das Problem der unangemeldeten Kontrollen. Was, wenn nicht alle eingetragenen Waffen da sind?

Du sollst sicher aufbewahren, wer sagt denn das all Deine Waffen bei einer unangemeldten Kontrolle da sein müssen ? Da gibt es z. B. bei mir die Möglichkeit die Waffe im Verein zu lassen wenn ich nach dem Training oder Wettkampf nicht nach Hause fahre oder meine Frau oder mein Sohn haben sich eine Waffe ausgelihen. Wofür es natürlich dann den entsprechenden Verleihschein gibt.

Gruß D.S.

Geschrieben

Was, wenn nicht alle eingetragenen Waffen da sind?

Das "da" im Sinne eines bestimmten Ortes ist nicht vorgeschrieben.

Du kannst deine Waffen an X verschiedenen Orten, soweit jeweils den waffenrechtlichen Anforderungen entsprechend, lagern.

Das muss dann eben angegeben - und damit die Abwesenheit bestimmter Waffen an einem Aufbewahrungsort - erklärt werden.

Wie die Behörde bei diesen Gegebenheiten ihre Aufbewahrungskontrolle organisiert, ist ihre Sache.

Es können bei Lagerung in verschiedenen Zuständigkeitsbezirken auch mehrere Waffenbehörden involviert sein.

Geschrieben

wenn's aber eine Sparkasse oder Raiffeisenbank ist...gibt nur wenige Sparkassen in Form einer AG

o.k. ich hatte meine .44er auch mal hier an meinem Arbeitsplatz (Sparkasse) sicher im Schrank verwahrt (kein Kundenverkehr), weil meine SBine die mal unbedingt sehen wollte - ist ein S&W Club 30 Poly 1550. Von ihrer Seite aus war das kein Problem. und auch meine Zimmerkollegin fühlte sich nicht "bedroht".

klar hätte ich auch vorher einen Antrag bei unserem Vorstand stellen können...

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