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IGNORED

Non-BDS SuRT


Grossmaulkaliber

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Geschrieben

Liiiieber VP70Z,

schön, dass du vor hundert Jahren schon IPSC-ähnliche Wettkämpfe beim BLDS geschossen hast........IPSC, kannst du HEUTE nur beim BDS schießen........ach, hatte ich ja schon geschrieben :rolleyes: ........

Lieber Iggy, keine Eifersüchteleien, Fakten: Das BVA hat diverse Schießsportverbände anerkannt.....den BLDS habe ich dort nicht gefunden!

Also was solls? Warum haben manche Bayern eigentlich solche Minderwertigkeitskomplexe? Ich kenne so einige Bayern aus dem IPSC-Sport, die sind irgendwie........anders :rolleyes: .........

Ich weiß, dass es in der Vergangenheit immer mal wieder Nickeleien gab aber inzwischen sollte das doch mal begraben werden.........das wollte ich damit sagen, nichts anderes!

Gruß & DVC

Hajo


.............Wie auch immer, danke an Hajo für eine klare Antwort.

Hi, gern geschehen! :)

Gruß & DVC

Hajo

Geschrieben

Ach.....nein, warum auch? Wir reden doch hier nur über IPSC! Ich glaube nicht, dass der BLDS heutzutage einen IPSC-Wettkampf anbietet.....außer die Anbietenden sind auch Mitglied im BDS (in welcher Form auch immer).

Gruß & DVC

Hajo

Geschrieben

Muss man eigetlich als BDS IPSC Schütze mit Sanktonen vom BDS/GROI rechnen wenn er an BLDS Wettbewerben teilnimmt?

Nein. Beim Schießsport darf man ruhig (aktives) Mitglied bei mehreren Konfessionen sein. Gleichzeitig.

Geschrieben

....

Ich weiß, dass es in der Vergangenheit immer mal wieder Nickeleien gab aber inzwischen sollte das doch mal begraben werden.........das wollte ich damit sagen, nichts anderes!

...

Sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt genauso.

Schließlich sind wir (meistens) erwachsene Leut'. ;-)))

... was ganz viele Schützen nicht abhält, mit Begeisterung in beiden Verbänden zu schießen.

Für die allermeisten, mich eingeschlossen, waren die alten Geschichten lange "vor unserer Zeit".

So als altersmäßig Außenstehender, mich erinnert die Geschichte "BLDS vs. BDS" irgendwie an die Situation in den USA "USPSA vs. IPSC".

Da scheint es allerdings, nach allem, was ich darüber lesen konnte, so zu sein, daß die ebenfalls einmal IPSC und einmal So-ähnlich-wie-IPSC nach leicht unterschiedlichen Regeln, aber innerhalb EINES Dachverbandes schießen.

So ganz kapiert habe ich die Situation in Amiland aber nicht.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Wir sind die einzige Nation die sowas wie SURT hat.

Blöd, daß in Deutschland das derzeitig gültige WaffG inkl. AWaffV & WaffVwV derartig humorlos ist das die Anderen es "belustigend" finden.

Geschrieben

Blöd, daß in Deutschland das derzeitig gültige WaffG inkl. AWaffV & WaffVwV derartig humorlos ist das die Anderen es "belustigend" finden.

Wo in dem genannten Gesetz / der genannten Verordnungen ist bitte der SuRT geregelt?!?

Grüße

Iggy

p.s. "Grün" ist aus.

Geschrieben

Wo in dem genannten Gesetz / der genannten Verordnungen ist bitte der SuRT geregelt?!?

Im §15 WaffG werden die Verfahren für Regelwerke-Sport festgeschrieben...

In §27 WaffG und §7AWaffV geht's zum zulässige Schießübungen

Das hat dazu geführt, daß es eine eingeschränkte deutsche (teitsche) Variante des IPSC gibt, die den Segen des Staates hat und das IPSC-Schießen fest auf den BDS verankert. Ein SuRT ist außerdem die Variante des Qualifying in unserer Region, die im IPSC üblich ist.

Geschrieben

[...]

Zweite ganz klare Antwort: Ja, ein Deutscher Schütze muss zumindest BDS-Mitglied (entweder Einzelmitglied oder über einen Verein, der Mitglied im BDS ist) sein, da nur der BDS die Erlaubnis/Lizenz hat, in Deutschland IPSC schießen zu dürfen!

[...]

Bezieht sich dieses "da nur der BDS die Erlaubnis/Lizenz hat, in Deutschland IPSC schießen zu dürfen" auf eine irgendwie geschützte Bezeichnung, "IPSC" quasi als Marke oder gibt es im Regelwerk des BDS irgendwelche Schießübungen die über die gem §§ 7 und 9 AWaffV zulässigen Schießübungen hinausgehen?

Geschrieben

IPSC ist eine Vereinigung (das "C" steht für Confederation).

Wenn man dort Mitglied ist, kann man mitmachen (BDS),, wenn man nicht oder nicht mehr Mitglied ist, dann nicht. (BLDS).

Natürlich kann jeder ein eigenes Match nach den Regeln oder ähnlichen Regeln organisieren.

Aber das sind dann eben nicht lizensierte IPSC-Matches.

Ein Cognac ist auch nur ein echter Cognac, wenn er in der Nähe der Stadt Cognac hergestellt wurde. Ein ähnlich oder sogar genauso schmeckendes Getränk darf sich darum auch nicht so nennen. Der Leber dürfte das aber schnurz sein. Nur mal so als Vergleich.

Geschrieben

auf eine irgendwie geschützte Bezeichnung, "IPSC" quasi als Marke

Genau das ! Die Conference vergibt für jede Region der Welt sogenannte Franchises. Innerhalb dieser Regionen gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen im Regelwerk, angefangen vom Militärkaliber-Verbot wie in F und I, über unser Kampf-Schieß-Verbot, Waffenverbote wie die Pumpe in AT, Sonderformen wie KK- und AirSoft-IPSC für die Länder ganz ohne Waffen. Die anderen "Praktischen" Verbände wie IDPA, USPSA machen es (wenn sie denn aus US rausgehen) ähnlich.

Geschrieben

Ist der Begriff "IPSC" in Deutschland irgendwie rechtlich geschützt?

Eine geschützte Herkunftsbezeichnung wie "Cognac" ist es schon mal nicht, soviel ist klar.

Geschrieben

Sorry, was soll das Gejammer?

Wenn du es ausprobieren willst, gründe einfach einen eigenen Verein, den du IPSC nennst....

Schade dass Du von Gejammer sprichst. Nein einen Verein gründen ist etwas was ich überhaupt nicht möchte.

Ich möchte nur wissen, ob es irgendeinen rechtlichen Grund gibt, der jederman davon abhalten könnte die Schießübungen die bei "IPSC" in Deutschland geschossen werden zu schießen oder ein Schießen zu veranstalten, bei dem die vier Buchstaben "IPSC" z.B. in der Ausschreibung verwendet werden.

Natürlich kann ich kein Schießen veranstalten, dass eine IPS-Confederation anerkennen wird, aber das ist nicht die Frage.

Geschrieben

aber das ist nicht die Frage.

Welchen Nährwert hat dann die Antwort ?

IPSC ist ja eine Abkürzung, die mehrere Bedeutungen haben könnte, insofern ist das rechtlich kaum zu verteidigen. Die Schießübungen durchzuführen ist schwierig wegen dem Versicherungsschutz, aber wie wir gelernt haben, macht's der BDLS ja schon.

Das Markenrecht ist hier weniger interessant, für Punkte-Sammeln Richtung Quali-Turniere wie EM oder WM ist die Orga-Zugehörigkeit absolut entscheidend, das reicht als "Schutz" aus, mMn.

Geschrieben

tja Deutschland mal wieder :rtfm: Meine Kameraden im Schweizer Verein find die Deutsche Regelwut doch sehr belustigend. Wir sind die einzige Nation die sowas wie SURT hat.

Den SuRT finde ich gut. Der verhindert nämlich schon seit Jahren erfolgreich, das ich noch mehr Geld im Kugelfang versenke als so schon.

:rotfl2:

Gunny H.: Ich möchte IPSC Büchse und ggf. Flinte schiessen.

XY, aktiver IPSCler und RO: Dann mach einen SuRT.

Gerne, wo?

300km weit weg, hast du den SuRT KW?

Nein.

Musst du aber haben.

Ich will doch gar keine KW schiessen.

Egal.

Ich habe aber gehört das geht auch Rifle only?

Ja, da war mal was, aber mach besser den KW vorher.

Ich habe keine KW dafür und will keine KW schiessen.

Ist aber besser.

Aber der verfällt doch, wenn man nicht an den Matches teilnimmt.

Ja, dann musst du eben daran teilnehmen.

Ich habe keine ... ok, kann man Waffen leihen?

Ja, für den SuRT schon, bei den Matches eher nein.

Also muss ich für IPSC Rifle erstmal 1500 Euro einplanen (Pistole, Ausrüstung, Fahrkosten, Munition, SuRT,etc.) bevor ich überhaupt loslegen kann?

Eher mehr.

Wann trainiert ihr?

Dann und dann.

Würde ich gerne vorbeikommen.

Ja, aber nur zum zusehen. Trainieren darfst du erst mit SuRT.

Beim SuRT bekommt man dann alles was man wissen muss begebracht?

Nein, das ist ein Sicherheits- und RegelTEST. Man sollte vorher schon trainieren.

Ok, ich geh dann mal, ich habe gleich einen Start.

Die Frage ob er mich verarschen will, habe ich mir dann gespart.

Geschrieben

Welchen Nährwert hat dann die Antwort ?[...]

Kann ein (BSSB) Schützenverein mit eigenem Stand ein "IPSC-Schießen" ggf. gegen Entgelt, für Jedermann z.B. im Rahmen eines Schützentages anbieten, sofern der Stand technisch geeignet ist?

Geschrieben

Im §15 WaffG werden die Verfahren für Regelwerke-Sport festgeschrieben...

In §27 WaffG und §7AWaffV geht's zum zulässige Schießübungen

Das hat dazu geführt, daß es eine eingeschränkte deutsche (teitsche) Variante des IPSC gibt, die den Segen des Staates hat und das IPSC-Schießen fest auf den BDS verankert. Ein SuRT ist außerdem die Variante des Qualifying in unserer Region, die im IPSC üblich ist.

Und in welchem der genannten Paragraphen steht EXPLIZIT, daß man sich in D noch zusätzlich mit im Rest der Welt eher unüblichen Dingen wie SuRT geißeln muß?!?

Wobei es sich, man muß ja objektiv bleiben, gaaaaanz langsam dahingehend zu entwickeln scheint, daß auch Anderswo in Richtung "Einführung eines SuRT" gedacht wird.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Wir sind die einzige Nation die sowas wie SURT hat.

Die Canucks haben auch so was, nennt sich black badge wenn ich mich nicht irre. Und früher hat man sich die Interessenten halt sehr, sehr gründlich angeschaut (das gäbe heute ein böses Gejammer), ob die eine Gefahr für die Menschheit sind oder "sicher".

Geschrieben

Hier ein paar mehr oder minder offizielle Infos als Reaktion zu den zahllosen Spekulationen in den bisherigen Posts:

Die Buchstabenfolge "IPSC" allein ist nicht schutzfähig, IPSC als International Practical Shooting Confedearation schon.Das ist tatsächlich ein internationales "Registered Trademark". Ebenso sind das Logo und das "DVC" (Diligentia, Vis, Celeritas) für alle entsprechenden Nutzungsarten (inkl. Herstellung von Merchandising-Artikeln) so geschützt. Der BDS nimmt, als einziger authorisierter "Franchisenehmer", auch die genannten Rechte in D vollumfänglich wahr (Kostet uns eine ganze Menge Geld pro fünfjähriger Erneuerungsfrist).

Den SuRT (Sicherheits- und Regeltest) gibt es weiß Gott nicht nur in D, sondern - in der einen und anderen Form - in etwa 60% der Mitgliedsregionen. Inbesonders sind das die "großen" Regionen, also solche, die die Maxmalzahl der "per capita" Mitgliederzahlen melden (danach müssen keine weiteren mitgliederabhängigen Beiträge an den Weltverband gezahlt werden).

In vielen Ländern ist das, was wir als SuRT kennen, auch integraler Teil eines gesetzlich geforderten Waffenausbildungsprogramms (z.B. "Black Badge" Ausbildung und Prüfung in vielen anglo-amerikanischen Ländern.

Also, nix mit speziell deutscher Regulierungswut. Das Vorhandensein des BDS-SuRT und einer funktionierenden Organisation von IPSC-Kampfrichtern war übrigens ein wichtiges Kriterium im Zulassungsverfahren der BDS-IPSC-Sportordnung nach §15 WaffG ducrh das BVA.

Dass kleinere Verbände von 100 - 300 Mitgliedern keinen SuRT organisieren, hängt sicher auch von der dünneren Personaldecke ab, und davon, dass man sich z.T. wie bei uns in einem kleinen Schießsportverein genauer kennt und wöchentlich oder monatlich begegnet.

Ein NROI, in Deutschland GROI genannt, muss übrigens jede IPSC-Region verbindlich nachweisen, wenn sie Kampfrichter (Range Officer) ausbilden und international sanktionierte IPSC-Matches durchführen will. Das ist Teil der Statuten des Weltverbandes.

Der BLDS ist kein Mitgliedsverband der IPSC. Daher kann man dort möglicherweise auch nach den Regeln der IPSC schießen, aber eben keine IPSC-Wettbewerbe im eigentlichen Sinne schießen. Jedem BDS-Mitglied steht es selbstverständlich frei, an BLDS (das "D" steht für "dynamisch")-Wettbewerben teilzunehmen. Die BLDS-Sportordnung ist nicht mit der IPSC-Sportordnung identisch. Sie ist nach meiner Kenntnis zwar auch vom BVA genehmigt, der Verband als solcher aber nach §15 nicht anerkannt.

Prinzipiell kann natürlich jeder Schießsportler nach den IPSC-Regeln trainieren und "Wettkämpfe" durchführen, solange er die dann nicht rechtswidrig mit "IPSC" und Trademark bewirbt. Ob das versicherungstechnisch ohne konkrete nachweisbare Mitgliedschaft in der IPSC (also durch Mitgliedschaft im BDS) unbedingt sinnvoll und ungefährlich ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich hoffe, ich konnte etwas - über Hajos Ausführungen hinaus - zur Aufklärung beitragen.

Geschrieben

[...] Ob das versicherungstechnisch ohne konkrete nachweisbare Mitgliedschaft in der IPSC (also durch Mitgliedschaft im BDS) unbedingt sinnvoll und ungefährlich ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich hoffe, ich konnte etwas - über Hajos Ausführungen hinaus - zur Aufklärung beitragen.

Danke Du hast zumindest meine Fragen beantwortet. Was eine Versicherung betrifft, da ist jeder und alles versicherbar, was nach WaffG und AWaffV legal ist.

Geschrieben

Vielen Dank Jürgen!

@Godix; Weißt du was, dann mach doch einfach und geh uns doch hier nicht auf den Beutel! Schießt du überhaupt IPSC? (Sorry, kann ich mir orgendwie gar nicht vorstellen....)

Gruß & DVC

HAjo

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