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IGNORED

Munition "führen"


Kesaro

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Geschrieben

Ich wollte mal fragen ob es bei Kleinmengen von Munition irgendwelche rechtlichen Einschränkungen gibt wenn man diese transportiert. Natürlich die Erwerbsberechtigung vorausgesetzt.

Im Titel schreibe ich "führen" das ist natürlich nicht richtig da Munition nicht geführt werden kann.

Folgendes Beispiel: Man steckt ein paar zuviel geladene Patronen nach dem Entladen der Waffe in die Hosentasche und vergisst diese dort. Was kann passieren wenn diese dann am nächsten Tag der Exekutive in irgendeiner Form auffallen?

Nach meiner Auffassung kein Problem, aber solche Artikel lassen mich zweifeln: http://www.nordbayern.de/ressorts/polizeischlagzeilen/patrone-in-der-hosentasche-1.1792266

Geschrieben

Ich wollte mal fragen ob es bei Kleinmengen von Munition irgendwelche rechtlichen Einschränkungen gibt wenn man diese transportiert. Natürlich die Erwerbsberechtigung vorausgesetzt.

Im Titel schreibe ich "führen" das ist natürlich nicht richtig da Munition nicht geführt werden kann.

Folgendes Beispiel: Man steckt ein paar zuviel geladene Patronen nach dem Entladen der Waffe in die Hosentasche und vergisst diese dort. Was kann passieren wenn diese dann am nächsten Tag der Exekutive in irgendeiner Form auffallen?

Nach meiner Auffassung kein Problem, aber solche Artikel lassen mich zweifeln: http://www.nordbayern.de/ressorts/polizeischlagzeilen/patrone-in-der-hosentasche-1.1792266

Du hast dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht in falsche Hände geraten.

Geschrieben

Da es wie Du schon richtig festgestellt hast gar kein "Führen" von Munition gibt, gibt es dazu auch keine Regeln. Du brauchst kein Bedürfnis dazu, sie müssen nicht verschlossen oder unsichtbar sein, nichts.

Nur die EWB mußt Du haben, und es darf kein Unberechtigter Zugriff darauf bekommen. Das war's. Wie Du das genau regelst, ist wiederum Dein Problem.

Geschrieben

Ich wollte mal fragen ob es bei Kleinmengen von Munition irgendwelche rechtlichen Einschränkungen gibt wenn man diese transportiert. Natürlich die Erwerbsberechtigung vorausgesetzt.

Im Titel schreibe ich "führen" das ist natürlich nicht richtig da Munition nicht geführt werden kann.

Folgendes Beispiel: Man steckt ein paar zuviel geladene Patronen nach dem Entladen der Waffe in die Hosentasche und vergisst diese dort. Was kann passieren wenn diese dann am nächsten Tag der Exekutive in irgendeiner Form auffallen?

Nach meiner Auffassung kein Problem, aber solche Artikel lassen mich zweifeln: http://www.nordbayern.de/ressorts/polizeischlagzeilen/patrone-in-der-hosentasche-1.1792266

Nun....damit in ein Gericht wollen und noch Waffen und Munition im Auto haben ist ja was anderes als mal ne patrone in der Tasche vergessen und im Supermarkt......

Geschrieben

... und man sollte sie nicht mehr in der Hosentasche haben, wenn man Sicherheitsbereiche wie z.B. einen Flughafen betritt.

Es sei denn, man steht auf sehr eigenwilligen und derben Spaß.

Geschrieben

[...]Was kann passieren wenn diese dann am nächsten Tag der Exekutive in irgendeiner Form auffallen?[...]

Es kann passieren, dass die Exekutive die Waffenbehörde informiert und die Zweifel bekommt ob Du mit Waffen und Munition sachgemäß umgehst. nach dem Urteil zur Aufbewahrung geladener Waffen kann man leicht sehen wo die Reise hingeht. Ist es nicht die Hosentasche sondern Munition lose im Fahrzeug haben wir auch noch Probleme mit Gefahrgut.

Ist es zufällig die Exekutive im (innerhalb) Sicherheitsbereich eines Flughafens sind Straftaten verwirklich und Du musst Dir künftig keine Sorgen mehr um Waffen und Munition machen.

Geschrieben
Ist es nicht die Hosentasche sondern Munition lose im Fahrzeug haben wir auch noch Probleme mit Gefahrgut.

Wenn Du so etwas schreibst, dann benenne mal die Mengen, die notwendig sind, um aus Patronenmunition einen Gefahrgut-Transport zu erzeugen, und welche Sicherheitsmaßnahmen dann notwendig werden und welche Papiere mitgeführt werden müssen.

Eine Handvoll Patronen im Auto macht höchsten in Bezug auf §36 WaffG Ärger, denn das ist mMn keine Aufbewahrung, die eine Abgabe an Unberechtigte verhindert.

Geschrieben

Eine Handvoll Patronen im Auto macht höchsten in Bezug auf §36 WaffG Ärger, denn das ist mMn keine Aufbewahrung, die eine Abgabe an Unberechtigte verhindert.

"Aufbewahren" nach AWaffV musst du zu Hause. Unterwegs hast du die Munition "bei dir" und bist alleine dem § 36 verpflichtet, mit den "notwendigen Vorkehrungen".

Ich fahre eigentlich immer noch anschließend ins Revier.... :D

Geschrieben

Es kann passieren, dass die Exekutive die Waffenbehörde informiert und die Zweifel bekommt ob Du mit Waffen und Munition sachgemäß umgehst. nach dem Urteil zur Aufbewahrung geladener Waffen kann man leicht sehen wo die Reise hingeht. Ist es nicht die Hosentasche sondern Munition lose im Fahrzeug haben wir auch noch Probleme mit Gefahrgut.

Ist es zufällig die Exekutive im (innerhalb) Sicherheitsbereich eines Flughafens sind Straftaten verwirklich und Du musst Dir künftig keine Sorgen mehr um Waffen und Munition machen.

Die privaten Sicherheitsdienste übergeben derartige Gegenstände immer der Bundespolizei, die diese dann mit einer

Strafanzeige an die zuständige Polizeidienststelle schickt.

Die Waffenbehörde bekommt hier immer Kenntnis, da nur von dort Auskunft über legalen Waffenbesitz erlangt werden kann und somit ist auch der Grund der Nachfrage zu benennen.

Polizeidienststelle schickt

Nur die EWB mußt Du haben, und es darf kein Unberechtigter Zugriff darauf bekommen. Das war's. Wie Du das genau regelst, ist wiederum Dein Problem.

Und nicht den Personalausweis vergessen!

Geschrieben

[...]

Und nicht den Personalausweis vergessen!

Hier greifen keine Ausweisvorschriften, also müssen Dokumente auch nicht mitgeführt werden.

Geschrieben

Die privaten Sicherheitsdienste übergeben derartige Gegenstände immer der Bundespolizei

Was hat das jetzt mit privaten Sicherheitsdiensten zu tun, die haben nur sogennantes "Jedermannrecht" Beschlagnahmungen aus

welchen Gründen auch immer darf nur die Polizei,Bundespolizei gegebenf.noch Zoll vornehmen.

Geschrieben

Hier greifen keine Ausweisvorschriften, also müssen Dokumente auch nicht mitgeführt werden.

Hast Recht, gilt nur beim Führen von Waffen!

Was hat das jetzt mit privaten Sicherheitsdiensten zu tun, die haben nur sogennantes "Jedermannrecht" Beschlagnahmungen aus

welchen Gründen auch immer darf nur die Polizei,Bundespolizei gegebenf.noch Zoll vornehmen.

Die führen an Flughäfen in der Regel die Sicherheitskontrollen durch und rufen dann die Bundespolizei hinzu!
Geschrieben

Leichenschänder!!!!!

Der Artikel wurde schon vor zwei Jahren durchdiskutiert.

Der Artikel war nur genannt um meine Frage zu verdeutlichen. Um den Artikel geht's mir nicht sondern um die allgemeine Frage nach dem Munitionstransport.

Es ist eigentlich alles bestens beantwortet. Man braucht die entsprechende EWB und muss einem Abhandenkommen vorbeugen.

Geschrieben

Es ist eigentlich alles bestens beantwortet. Man braucht die entsprechende EWB und muss einem Abhandenkommen vorbeugen.

Äh, wenn Dir das vorher nicht klarwar, bin ich ja froh, daß wir drüber gesprochen haben.

Geschrieben

Äh, wenn Dir das vorher nicht klarwar, bin ich ja froh, daß wir drüber gesprochen haben.

Ich weis nicht wieso Du darüber froh bist... Aber es freut mich dir eine Freude gemacht zu haben.

Ich war vorher der Meinung, dass der Transport auch nur zum vom Bedürfnis erfassten Zweck erlaubt ist.

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