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IGNORED

LandesSportBund Niedersachsen: IPSC Schießen kein Sport


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Geschrieben (bearbeitet)

Sehr lustig. Verstoßt die pösen Purschen aus euren Vereinen! If you can´t ban it, tax it!

Zurück zum Thema:

IPSC ist mit Sicherheit eines - kein Kriegsspiel. Eigentlich ist es viel schlimmer. Nach den deutschen Regelungen ist IPSC das perfekte Training für den Part des active shooter in einem active shooter scenario. Man kennt den Ort und den Ablauf der Handlung. Es gibt reihenweise wehrlose Ziele. Und wenn man quasi mit allem fertig ist, nimmt einem der "RO" aus der Stage.

Noch eine Frage zum Schluß:

Was ist eigentlich mit dem Laden und der Gemeinnützigkeit?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Stimmt, es gibt kein Urteil, nur übereifrige Beamte im Finanzministerium.

Frage mich ob Herr Schäuble weiss, welch geistige Tiefflieger in seiner Behörde unterwegs sind.

So heißt es: „Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist die körperliche Ertüchtigung. Motorsport fällt unter den Begriff des Sports (…), ebenso Ballonfahren. Dagegen (…) (ist) IPSC-Schießen (…) kein Sport i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts. (...)“

nach dieser Definiton wäre NUR IPSC als Sport einzustufen, in gar keinem Fall aber Motorsport. Da kann ich keine körperliche Ertüchtigung sehen, es sei denn der Sprit ist alle und man muss die Karre schieben ....

Geschrieben

in gar keinem Fall aber Motorsport. Da kann ich keine körperliche Ertüchtigung sehen, es sei denn der Sprit ist alle und man muss die Karre schieben ....

Was beweist, dass du noch nie Motorsport betrieben hast.

Geschrieben

Motorsport ist ganz klar Sport, und die körperlichen Anforderungen sind nicht gering, ob Tourenwagenrennen oder Motocross...

Wir müssen anderen nicht ihren Sport als solchen negieren.

Übel ist allerdings, dass man uns unseren ständg negiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Was beweist, dass du noch nie Motorsport betrieben hast.

Keine Sorge, ich weiss schon, dass das Sport ist und enorme körperliche Fitness erfordert. Meine Aussage beweist nur, dass die Sesselpupser in Berlin keine Ahnung haben.Lesen wir mal was die Experten sagen:

Denkspiele, die Dressur von Tieren sowie Motorsport ohne Einbeziehung solcher motorischer Aktivitäten entsprechen daher nicht dem Sport-Verständnis des DOSB.[4] Dennoch hat der DOSB Schach als Sportart anerkannt; das Internationale Olympische Komitee (IOC) sogar Schach und Bridge.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sport

und weiter:

„Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich Sport zu einem umgangssprachlichen, weltweit gebrauchten Begriff entwickelt. Eine präzise oder gar eindeutige begriffliche Abgrenzung lässt sich deshalb nicht vornehmen. Was im allgemeinen unter Sport verstanden wird, ist weniger eine Frage wissenschaftlicher Dimensionsanalysen, sondern wird weit mehr vom alltagstheoretischen Gebrauch sowie von den historisch gewachsenen und tradierten Einbindungen in soziale, ökonomische, politische und rechtliche Gegebenheiten bestimmt. Darüber hinaus verändert, erweitert und differenziert das faktische Geschehen des Sporttreibens selbst das Begriffverständnis von Sport.“

P. Röthig (Hrsg.): Sportwissenschaftliches Lexikon. Hofmann, Schorndorf 1992.

Wie jetzt so eine Beamtenriege auf die Idee kommt IPSC sei kein Sport ist mir völlig unverständlich, oder es zeigt

dass sie in ihren Elfenbeintürmen an einem graviernden Realitätsverlust leiden.

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben

Denen ist völlig klar, dass das mit körperlicher Anstrengung und Leistung, ausgeübt nach einem sportlichen Regelwerk, einhergeht. Und somit im eigentlichen Sinne klar Sport ist.

Der "Witz" an der Sache ist schlicht - sie mögen und wollen diesen Sport nicht. Und qualifizieren ihn daher ab.

Geschrieben
Wie jetzt so eine Beamtenriege auf die Idee kommt IPSC sei kein Sport ist mir völlig unverständlich, oder es zeigt

dass sie in ihren Elfenbeintürmen an einem graviernden Realitätsverlust leiden.

Es ist überhaupt nicht unverständlich, denn Beamte auf diesen Posten haben ihren Posten nur bekommen weil sie das "richtige" Parteibuch haben. Der der dies verzapft hat, war da genau der richtige Mann/Frau für diesen Job aus Sicht seines politischen Vorgesetzten.

BBF

Geschrieben

Es ist zugegebenermaßen weit hergeholt, aber der Al Capone wurde auch wegen Steuervergehen (Steuerhinterziehung) verknackt weil man ihn anders erst mal nicht belangen konnte.

Wenn man jemanden direkt nicht kriegt, dann eben von hinten durch die Brust ins Auge über z.B. die Steuer... Es gibt immer Leute, die sich überlegen, wie sie jemanden drankriegen können und die entwickeln da eine ungeahnte Kreativität.

Geschrieben

Denen ist völlig klar, dass das mit körperlicher Anstrengung und Leistung, ausgeübt nach einem sportlichen Regelwerk, einhergeht. Und somit im eigentlichen Sinne klar Sport ist.

Es geht dabei nicht um Sport oder Nichtsport im eigentlich Kern der Sache. Es geht um gemeinnützigen Sport im Sinne des §52 AO.

Und wess´ Brot ich ess´, dess´ Lied ich sing´.

Geschrieben

Was wären denn z.B. im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannte Sportarten?

Namentlich direkt in der AO aufgeführt ist Schach. Und ansonsten wird ja im Thema des Threads klar gestellt, daß eben IPSC, Paintball etc. dies nicht sind.

Geschrieben

Namentlich direkt in der AO aufgeführt ist Schach. Und ansonsten wird ja im Thema des Threads klar gestellt, daß eben IPSC, Paintball etc. dies nicht sind.

Bei Schach und Paintball ist die Sachlage durch Gerichtsurteile geklärt.

IPSC wird eben nicht von der Abgabenordnung negiert, sondern nur durch den rechtswidrigen Erlaß der "Beamteska".

Das dürfte spätestens vor Gericht recht einfach zu klären sein.

Geschrieben

Bei Schach und Paintball ist die Sachlage durch Gerichtsurteile geklärt.

Da ist die Sachlage für jeden doch offensichtlicher Bullshit. Ein Gerichtsurteil ändert doch nichts an der Realität.

...der "Beamteska".

Unterschied zu Richtern, wenn man mal die Pseudounterschiede der Gesetzgebung außer Acht läßt?

Geschrieben

Ein Gerichtsurteil ändert in sofern etwas an der Realität, als daß Schach als gemeinnütziger Sport eingestuft wurde. Der Schachbund und die Schachvereine könnten jetzt dagegen Widerspruch einlegen, wären aber schön doof, wenn sie es täten.

Paintball wurde als nicht gemeinnützig verurteilt, ob dagegen Widerspruch eingelegt wurde ist mir leider nicht bekannt. Allerdings läßt die dazugehörige Urteilsbegründung vermuten, daß der Kläger den Arsch eingezogen hat.

In der Realität sind Schachvereine jetzt steuerlich begünstigt, Paintballvereine nicht.

Im Fall von IPSC -wir erinnern uns, es gibt kein Urteil- könnte man ja erstmal den "kleinen Dienstweg" gehen und versuchen, so die Kuh vom Eis zu kriegen. Geheimpolitik und so. Klappt das nicht, muß halt ein betroffener Verein klagen und Recht bekommen.

Einen Unterschied zur Beamteska, die hier unrechtmäßig handelt und einem Richter sehe ich insofern, als daß die S******e, die der Beamte baut, vom Richter korrigiert werden muß. Ob da "Recht" bei rumkommt, keine Ahnung, bin kein Hellseher.

Die ganze Steuerscheiße ist mir aber sowieso egal, ich schreibe hier nur aus Prinzip.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Da auch der Große Dienstweg keinen Erfolg hatte, wird der BDS nun klagen müssen. Sinnvoll ist hier, wie auch schon sehr erfolgreich im Fall der nicht genehmigten Sportordnungen, eine Abstimmung der Verbände untereinander. Ohne Solidarität sind wir nämlich alle die Verlierer.

Der BDS hat an die Vereine ein diesbezügliches Informationsschreiben herausgegeben. Wer als (nicht IM, sondern ALS) Verein förmlich und regelgerecht IPSC betreibt, sollte das beachten und seine Organisationsstruktur entsprechend ändern. Das individuelle Training einzelner Schützen ist davon nicht betroffen.

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

@Carcano: Läßt sich da was machen???

Kann man, und wird ja auch gemacht, der BDS ist dran. Das Urteil des Finanzgerichts Neustadt (RhPf) vom 19.02.2014, Az. 1 K 2423 / 11 (negativ bzgl. Paintball) zeigt in reverso gerade die Gründe, warum man dem IPSC die Gemeinnützigkeit nicht absprechen kann.

Wichtig ist hier m.E. ein sorgfältiger Tatsachenvortrag mit entsprechenden Beweisanträgen.

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Hi!

mich interessiert, wie der BDS hier Klage führen kann. Ist im Steuerrecht so eine Art Popularklage/ Verbandsklage zur abstrakten Kontrolle der Richtlinie quasi als "vorbeugende Feststellungsklage" möglich?

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