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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

Nein, M4 und MP5 sind klare Anscheinswaffen. aber eine Kurze 10/22, die Pistole ist und so eingetragen ist.......wo ist das Problem?

Keines, ausser das DU nicht weisst was du postest.........

Warum du jetzt wieder Flinte und BÜchse ins Spiel bringst....ist das jetzt Angstbeissen weil du zurück rudern musst?

Geschrieben

(...) aber eine Kurze 10/22, die Pistole ist und so eingetragen ist.......wo ist das Problem?

Hatte ich ja so nicht geschrieben. Oder steht da "kurze 10/22" oder "10/22 Charger"? Das Problem ist Deine Lesekompetenz.

Warum du jetzt wieder Flinte und BÜchse ins Spiel bringst....ist das jetzt Angstbeissen weil du zurück rudern musst?

Jeder halbwegs Vernünftige hätte aus meinem Posting lesen können, dass eine rechtswidrige weil irrtümliche Eintragung keinerlei Sicherheit für den Besitzer bedeutet. Wenn dieser Irrtum noch durch den Antragssteller hervorgerufen wird, kann das böse ins Auge gehen.

Ich rudere nicht. Wo Du jetzt ein Angstbeissen sehen könntest, will sich mir ebensowenig wie auch Deine Überreaktion erschließen.

Geschrieben

Hallo Joe07

bist du wirklich der Meinung, Kritik gegenüber staatlichen Organen wäre Diskreditierung und kriechen gegenüber Selbigen in der heutigen Zeit opportun? Haben wir nicht genau wegen solcher, deiner Einstellung schon zwei Katastrophen hinter uns? Lass es dir gesagt sein: wer tief kriecht wird noch geprügelt.

Steven

Ich meine keine berechtigte Kritik, sondern die Äußerungen - welche tlw. gelöscht worden sind - die in die Richtung gehen, Behörden würden sich nicht für dieses Thema in diesem Forum interessieren und die zugleich (meines Erachtens) vorsätzlich falsch dargestellten Zuständigkeiten!

Auch das vorsätzliche Ausblenden der waffenrechtlichen Sachkunde - bei dessen Vermittlung und Prüfung - zwischen verschiedenen Waffenarten differenziert wird, erzeugt bei den zuständigen Behörden ein Bild vom WBK-Inhaber mit dem ich mich nicht identifizieren kann und will!

Geschrieben

Warum das:

"Wenn meine 10/22 als Pistole eingetragen wird, darf ich trotzdem kein 30er Mag benutzen."

Bitte mit Hinweis zum §§

Die Eintragung in der WBK hat rein garnichts mit dem Waffenrecht zu tun.

Nirgends steht im WaffG was über die eingetragene Art der Waffe sondern immer die Waffe an sich.

Trägt der SB eine Langwaffe als Kurzwaffe ein gelten damit nicht die § für Kurzwaffen.

Das WaffG definiert sehr genau was für ein Typ eine Waffe ist und bezieht auch nur auf diese Typen in anderen §.

Geschrieben

Wenn die Waffe nicht in den Sportordnungen ausgeschlossen wurde, dann war sie erlaubt. Und was nach Sportordnung erlaubt ist, begründet ganz automatisch ein Bedürfnis. Red doch nicht so einen Schrott, wenn Du es besser weißt.

Geschrieben

Eben.

Waffe sportlich zugelassen, Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, in mindestens einer Sportordnung mindestens eines Verbandes zugelassen (=nicht ausgeschlossen), also automatisch Bedürfnis.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Verbände wollen den "Slug-Guns" offenbar die Bedürfnisgrundlage entziehen.

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/

Ich könnte mir gut vorstellen, daß man mit einem gezogenen Lauf in BDS Speed Flinte deutlich bessere Ergebnisse schießen kann als mit glattem Lauf (derzeit nicht zugelassen). Und bei einem IPSC Flintenwettkampf der etwas Flintenlaufgeschoß - lastig gestaltet ist könnte ich mir den Einsatz auch als sehr sinnvoll vorstellen (imo zugelassen).

Dumme Frage: hat die "Gegenseite" im Fachbeirat denn als Gegenleistung auch was spendiert?

Ich schlachte schon mal mein Sparschwein - für eine billige Slug Gun für den Maisacker.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Verbände wollen den "Slug-Guns" offenbar die Bedürfnisgrundlage entziehen.

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/

Eigentlich sagen die Verbände es gab nie eine, es gibt sie nicht und es wird sie nicht geben, weil sie keine Disziplinen für Slug-Guns anbieten.

[...]

Dumme Frage: hat die "Gegenseite" im Fachbeirat denn als Gegenleistung auch was spendiert?

[...]

Reicht es nicht vorerst keine weiteren "Klarstellungen" einzuführen?

Geschrieben

[...]

Waffe sportlich zugelassen, Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, in mindestens einer Sportordnung mindestens eines Verbandes zugelassen (=nicht ausgeschlossen), also automatisch Bedürfnis.

Es sind Leute wie Du, die mit ihren lautstarken, klaren Interpretationen um "Klarstellung" im Gesetz gebettelt haben. Und ihr werdet weiterbetteln.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Verbände wollen den "Slug-Guns" offenbar die Bedürfnisgrundlage entziehen.

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/

Hallo

ich kann da nur lesen, dass es keine WETTBEWERBE für diese Art Waffen gibt. Lt. Sportordnung kann sie verwendet werden. Sind 2 Paar Schuhe. Mann kann auch sagen: versuchte Trickserei.

Falls es keine Sportordnung geben würde, in der diese Art Waffen erlaubt sind, kann man sie selbstverständlich auch nicht auf Grün erwerben.

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Hallo

ich habe im sporthandbuch der DSU geblättert. Da gibt es u. A. die DSU-Flintenübung F 1.

Waffen Repetier-Flinte oder halbautomatische Flinte

Standardmäßige Gewehrschäftung

Magazinkapazität mindestens 5 Patronen, Speedloader sind nicht zugelassen

Halbautomatische Flinte, offene Visierung

Kaliber 12 (ausschließlich)

Munition Patronen mit Flintenlaufgeschoss

Schusszahl 20

Scheiben IPSC Scheiben (von links nach rechts beschießen)

Anzahl Scheiben 4

Entfernung 50, 35, 25, 15 Meter

Wenn das nicht nach einer Repetierflinte mit gezogenem Lauf schreit.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Nur damit es nicht in Vergessenheit gerät:

Schließlich wurde das Thema der sog. Slug Guns angesprochen. Bei den Slug-Guns handelt es sich waffentechnisch um Flinten mit gezogenen Läufen, da Flinten-laufgeschosse verwendet werden. Die Schießsportverbände erklärten, für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe anzubieten, so dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz von Slug-Guns aus schießsportlicher Sicht nicht bestehe.

Abschließend waren sich die Anwesenden darin einig, dass der Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung überarbeitungsbedürftig sei und zeitnah aktualisiert werden soll.

In diesem Diskussionsstrang wurde ja mehrfach die Sachkunde angesprochen. Für gewisse Personen empfehle ich DRINGEND eine Nachschulung. Immerhin hängt die Berechtigung zum Waffenbesitz an diesem Punkt.

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Wenn die Waffe nicht in den Sportordnungen ausgeschlossen wurde, dann war sie erlaubt. Und was nach Sportordnung erlaubt ist, begründet ganz automatisch ein Bedürfnis. Red doch nicht so einen Schrott, wenn Du es besser weißt.

Der "Schrott" ist meine Meinung und die darf ich wohl noch sagen.

Das Bedürfnis stützt sich nur darauf das die DSU den Begriff "Flinte" nicht näher definiert hat.

Der Verband scheint auf der Konferenz aber anscheinend zugestimmt zu haben, dass man keine Slug Guns unterstützt.

Also entweder wird es im WaffG generelle geregelt oder das BMI wird die DSU anweisen die SpO zu präzisieren oder es passiert beides.

Und dann sind wir alle glücklich mit den Slug Guns...

Geschrieben

[...]

In diesem Diskussionsstrang wurde ja mehrfach die Sachkunde angesprochen. Für gewisse Personen empfehle ich DRINGEND eine Nachschulung. Immerhin hängt die Berechtigung zum Waffenbesitz an diesem Punkt.

[...]

Das Volk darf den Maßstab seiner beschränkten Einsicht nicht an die Handlungen der Obrigkeit anlegen. Wenn der DSB von Flinten mit gezogenen Läufen spricht, dann sind das Flinten mit gezogenen Läufen und wenn das nur so gesagt wird, weil der normalsterbliche, an Waffenscheine statt WBK glaubende Leser Flinte mit Lauf mit speziellem Innenprofil nicht versteht.

Es ist aber völlig egal wie Du das siehst, die machen genau das was sie angekündtigt haben. Sie stellen klar und wir dürfen uns vielleicht an neue rechtliche Begriffe "Flinte mit gezogenem Lauf" gewöhnen.

Übrigens, wenn eine Flinte mit gezogenem Lauf kein Flinte sondern eine Büchse ist, wie passt diese Waffe dann in die DSU Disziplin? Und wenn die Büchse im Flintenkaliber keine Büchse, sondern ein Flinte mit Lauf mit speziellem innenprofil ist, wie bekommt man das Ding dann auf Gelb.

Eines ist klar, Klrastellung wird dringend gebraucht.

Geschrieben

[...]

Und dann sind wir alle glücklich mit den Slug Guns...

Am einfachsten ist es, man streicht die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Repetierlangwaffen aus den gelben WBK und dem § 14 WaffG.

Geschrieben

Das Bedürfnis stützt sich nur darauf das die DSU den Begriff "Flinte" nicht näher definiert hat.

Hallo Qnkel

das das BMI mit den Verbände Klüngelt, ist offensichtlich. Evtl. ist dies sogar auf meine Beschwerde beim Petitionsausschuss zurückzuführen.

Bin mal auf die Stellungnahme des LKA NRW gespannt, die seit einigen Wochen beim Petitionsausschuss liegen muss. Ich werde mal vorsichtshalber dem Ausschuss eine Abschrift der Schiesssportordnung der DSU übermitteln, mit einem kleinen erklärenden Text dazu.

Evtl. ist das LKA NRW ja in seiner Erklärung mir gegenüber auf eine andere Erklärung dem Petitionsausschuss gegenüber umgeschwenkt. Evtl. sagt es ja, dass es gar keine Schiesssportordnung in einem anerkannten Dachverband gibt und deswegen, obwohl der Gesetzestext dies zulässt, keine Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Klaiber 12 auf Gelbe und Grüne WBK geht. Wäre doch interessant.

Steven

Geschrieben

Am einfachsten ist es, man streicht die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Repetierlangwaffen aus den gelben WBK und dem § 14 WaffG.

Das ist richtig. Am einfachsten wäre es, gar nicht nach Waffenarten zu unterscheiden, sondern gleich alles freizugeben.

Darauf erhebe ich mein Glas! Gut Schuss, gut Schuss, gut Schuss!

Geschrieben

Die Verbände wollen den "Slug-Guns" offenbar die Bedürfnisgrundlage entziehen.

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5803-Fachbeirat-fuer-schiesssportliche-Fragen/

Hallo

mein Schreiben an den DSB:

Stefan Hrdy 29.03.2015

Hellenbergstraße 117

41569 Rommerskirchen

Deutscher Schützenbund e. V.

Herr Heinz-Helmut Fischer

Fachbeirat für schießsportliche Fragen

Sehr geehrter Herr Fischer,

auf der Website des DSB unter Infothek Waffenrecht veröffentlichte der Deutsche Schützenbund e. V. einen Artikel unter der Überschrift „Fachbeirat für schießsportliche Fragen“. In Absatz 3 informieren Sie:

„Schließlich wurde das Thema der sog. Slug Guns angesprochen …. Die Schießsportverbände erklärten, für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe anzubieten, so dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz von Slug-Guns aus schießsportlicher Sicht nicht bestehe.“

Diese Sätze können nicht unwidersprochen bleiben.

  1. Der Begriff Slug Gun besteht im waffenrechtlichen Sinne nicht und sollte deshalb auch nicht seriös verwendet werden. Im WaffG unter § 14 Abs. 4 werden Langwaffen in Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Repetierlangwaffen mit glattem Lauf unterschieden. Ich nehme an, mit der von Ihnen erwähnten „Slug Gun“ meinten Sie eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12. Dieser Terminus sollte bei offiziellen Stellungnahmen auch verwendet werden, damit Ihre Mitglieder waffenrechtlich korrekt informiert werden.
  2. In Satz 3 wird die Behauptung aufgestellt, dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz aus schießsportlicher Sicht nicht besteht. Dies ist falsch. In § 14 Abs. 4 WaffG wird die Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf erteilt. Die Voraussetzung hierfür sind u. a., dass die Schießsportordnung eines Dachverbandes diese Art Waffen erlaubt. Dies wird zumindestens von der DSU bei den Flintenübungen: F1, F2, F3, F4 und F5 erfüllt.
  3. Die Quintessenz hieraus besteht darin, dass Mitglieder der DSU Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 mit einer Bedürfnisbescheinigung des Dachverbandes auf WBK grün sowie ohne Bescheinigung auf WBK gelb erwerben und besitzen dürfen, Mitglieder des DSB jedoch gesetzeskonform diese Art Waffen nur auf WBK gelb erwerben dürfen.

Es wäre opportun, wenn Sie Ihre Mitglieder daraufhin informieren würden, dass der Erwerb und Besitz von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 bedürfniskonform auf WBK gelb lt. § 14 Abs 4 WaffG durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hrdy

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo schiiter

gib mir bitte einen Tip.

Steven

Ich beziehe mich jetzt konkret auf die Aussage des „Fachbeirat für schießsportliche Fragen“.

Es beginnt bereits beim DSB selbst. Repetierlangwaffe mit gezogenen Läufen sind ausdrücklich beim Trap zugelassen. Dort sind lediglich Vorderschaftrepetierer ausgeschlossen. Sonst sind alle Flinten bis Kal .12 erlaubt.

IPSC Shotgun Standard Manual ist ebenfalls für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen zulässig. Ohne jetzt groß in die Ordnungen zu schauen, möchte ich behaupten, dass noch weitere Flintendisziplinen lauern. DIe Disziplinen Skeet und Trap müssten auch beim BDS einschlägig sein. Da mal ab L- 2.0.3 nachlesen. Es gibt da zahlreiche Disziplinen für Repetierflinten. Ich hatte das mal komplett aufgeführt und möchte mir nicht erneut die Zeit ans Bein binden, weil einige im Forum ohne Grundlage diskutieren.

Grüße

Bearbeitet von Gast

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