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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Danke für die ehrliche Antwort !

Aus meiner Sicht ist damit genau dass eingetreten wo ich vor Jahren schon gewarnt habe !

Die Trickser haben mit ihrer abenteuerlichen Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG der Reputation aller Sportschützen einen großen Schaden zugefügt !

Also bis jetzt ist noch gar nichts eingetreten!!! Wenn etwas am Wortlaut der WBK`s geändert wird, dann heißt das doch dass der Bürger keinen Fehler beim Erwerb, sondern der Gesetzgeber beim Aufsetzen des Textes Fehler gemacht hat.

Deine sogenannten "Trickser" haben nichts illegales gemacht- sie sind mit ihrer Auffassung des Gesetzes (was ja anscheinend nicht verkehrt war) in den Waffenladen und haben sich so eine Flinte geholt. Der Sachbearbeiter im Amt hat ihnen ihre Auslegung sogar noch bestätigt, denn sie haben alle den Stempel bekommen.

Gehören die Sachbearbeiter auch zu diesen Tricksern? Erklär mal!

In wie fern die genaue Auslegung der Gesetze einen Schaden in der Reputation ALLER Spo Schü anrichtet könntest du mir mal erklären.

Der Quatsch den du hier ablässt schadet eher deiner Reputation.

Bin mal gespannt wie das weitergeht !

Wenn sich in den nächsten Monaten nichts dahingehend tut, heißt das wohl dass du im Unrecht bist, und die deutschlandweit ca. 70 Leute, die sich eine VRF mgL eintragen ließen im Recht sind, oder?

Stell dir vor, du bist Schweizer und läßt dich hier einbürgern... (is doch egal warum...) dann ließt du dir die Gesetze durch und siehst die gelbe WBK mit ihrer Inschrift... klarer Fall- von der Intention des Staates weißt du nix- warum auch- es steht ja genau so da. Du gehst in den Laden, kaufst dir so ein Schießeisen und läßt es eintragen. Warum sollte dich interessieren was der Staat will? Für dich ist es wichtig was im Gesetz steht. In der nächsten Legislaturperiode kommen vielleicht die Grünen zur Mehrheit- die wollen dann gar keine Waffen mehr. Machst du nun auch was der Staat will und gibst alles ab? Nein, wohl kaum. Du berufst dich darauf was im Gesetzestext steht.

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Da ich nächste Woche wieder zu meinem Sachbearbeiter geh und ein neues Schießeisen eintragen lasse, werd ich ihn bezüglich dieser Thematik mal kräftig zur Sau machen und ihn fragen was die Trickserei, die er da veranstaltete indem er meinem Vereinskollegen so ein Teil eingetragen hat, überhaupt sollte :-)

Der wird so klein mit Hut wenn ich ihm klar mache, daß er den Willen des Gesetzgebers nicht über den Text des Gesetzes gestellt hat XD

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Jetzt hört aber mal auf, hier immer Schwarz-Weiß Kontraste zu genießen.

Diejenigen, die sich die Kal12 "Büchsen" auf Gelb ergattert haben, sind NICHT der Feind, insofern find' ich den Anwurf von @Joe07 etwas übertrieben, das klingt wie der Vorwurf des "vereinsschädigenden" Verhaltens, also dem Versuch jemand aus einer "Gemeinschaft" auszuschließen. Dafür müsste eine Gemeinschaft der Waffenbesitzer überhaupt mal existieren, die Bereitschaft jeden "unter den Bus zu werfen", der gegen die kleinste Bestimmung verstößt oder auch nur anderer Meinung ist, das ist das Hauptübel, das eine Interessensvertretung unmöglich macht.

Ich nenne diese Schützen ja auch Besserwisser/Spezialisten/Wortklauber usw. aber ich wünsche Ihnen nicht die Pest an den Hals. Ich hoffe sogar darauf, daß sie für Ihre Waffen einen Bestandsschutz erhalten. Ich kann prima damit leben, daß sie ihre Pump-Flinten erworben haben. Noch besser wär's zwar, wenn endlich mal ein bisschen Konkurrenz auf den Wettkämpfen auftauchen würde, aber...

Umgekehrt sind diejenigen Diskutanden, die eine Eintragung der Rep-Flinten mit Sonderprofilen auf Gelb kritisch sehen, nicht automatisch Waffengegner. Ich gehöre ja auch zu dieser Gruppe, meine Motivation ist halt, daß ich auf die Gefahr hinweise, die eventuell von solch einem Vorgehen ausgeht, hab' erst neulich diese Frage mit dem Händler diskutiert, dessen Kunde vom PP Köln wegen unerlaubtem Waffenbesitz verfolgt wurde. Verfahren eingestellt, da die Waffe nie bei ihm war, er hatte sie beim Händler stehengelassen (siehe weiter oben).

Das Thema ist in einer Grauzone, wer behauptet, nur das Eine oder Andere sei richtig, der hat hier quasi automatisch Unrecht. Es gibt gute Argumente sowohl für 0 und auch 1 bei der digitalen Entscheidung "Eintragung oder nicht". Und weil die Entscheider in der gesamten Republik verteilt sind, gibt es einen Flickenteppich.

Falls jetzt mit einer Änderung der VwV "Klarheit" käme, dann muss man sehen, wie mit dem Bestand umgegangen wird.

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Umgekehrt sind diejenigen Diskutanden, die eine Eintragung der Rep-Flinten mit Sonderprofilen auf Gelb kritisch sehen, nicht automatisch Waffengegner. Ich gehöre ja auch zu dieser Gruppe, meine Motivation ist halt, daß ich auf die Gefahr hinweise, die eventuell von solch einem Vorgehen ausgeht, (...)

Das Thema ist in einer Grauzone, wer behauptet, nur das Eine oder Andere sei richtig, der hat hier quasi automatisch Unrecht. Es gibt gute Argumente sowohl (da)für als auch dagegen. (..)

Falls jetzt mit einer Änderung der VwV "Klarheit" käme, dann muss man sehen, wie mit dem Bestand umgegangen wird.

Dem kann ich mich so anschließen.

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.... Deine sogenannten "Trickser" haben nichts illegales gemacht- sie sind mit ihrer Auffassung des Gesetzes (was ja anscheinend nicht verkehrt war) in den Waffenladen und haben sich so eine Flinte geholt. Der Sachbearbeiter im Amt hat ihnen ihre Auslegung sogar noch bestätigt, denn sie haben alle den Stempel bekommen.

Gehören die Sachbearbeiter auch zu diesen Tricksern? Erklär mal! ....

Da ich nächste Woche wieder zu meinem Sachbearbeiter geh und ein neues Schießeisen eintragen lasse, werd ich ihn bezüglich dieser Thematik mal kräftig zur Sau machen und ihn fragen was die Trickserei, die er da veranstaltete indem er meinem Vereinskollegen so ein Teil eingetragen hat, überhaupt sollte :-)

Der wird so klein mit Hut wenn ich ihm klar mache, daß er den Willen des Gesetzgebers nicht über den Text des Gesetzes gestellt hat XD

Damit hatte ich meine Auffassung zu diesem Thema bereits ausführlich begründet:

.... , denn jeden sachkundigen Sportschützen - mal hier von einzelnen Ausnahmen (vermutlich Händler und deren Gefolge) abgesehen - ist eindeutig klar, dass Vorderschaftrepetierflinten auf gelber WBK nicht legal zu erwerben sind und die auch dann nicht, wenn sie über einen gezogenen "Sonderlauf" verfügen!

Und wer dies mit der Begründung anzweifelt, die Argumentationskette

> WaffG > AWaffV > WaffVwV > Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG > BeschG > C.I.P. > genehmigte Sportordnungen

sei zur Beurteilung darüber, ob eine Waffe auf gelber WBK legal erwerbbar ist, außer Acht zu lassen, übersieht dummer weise dabei, dass dies dann auch für alle anderen Erwerbsfälle in Betracht kommt! Denn damit wären auch alle weiteren Regelungen die sich aus den v. g. Regelwerken ergeben hinfällig. Und dies insbesondere hinsichtlich des Bedürfnisnachweises für eine vierte Selbstladebüchse oder einer dritten Kurzwaffe. Auch der schießsportliche Einsatz eines OA15, DAR15 etc. wäre völlig in Frage zu stellen, wenn außer dem WaffG zu dessen Konkretisierung keine weiteren Regelwerke zu beachten wären! ....

@Steinpilz

Dein Sachbearbeiter wird sich sehr darüber freuen, wenn du ihm bei nächster Gelegenheit auf dieses Thema aufmerksam machst. Denn er müsste dann über eine Rücknahme der Erlaubnis nach § 45 WaffG entscheiden. Dies wäre für dich dann auch die Gelegenheit, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine endgültige Entscheidung zu diesem Thema herbeizuführen.

Rechtsquelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html

Wobei du bedenken solltest, dass es kein Recht im Unrecht gibt ! Evtl. ist dein Sachbearbeiter, wie es im öffentlichen Dienst häufig vorkommt, ins kalte Wasser geworfen worden und würde heute - nach einer gewissen Einarbeitungszeit - diesen Sachverhalt ganz anders bewerten. Mir sind solche Fälle im Zusammenhang mit Wechsel- bzw. Ersatzgriffstücke für Kurzwaffen bekannt. Auch dort hatte es sich nicht ausgezahlt, die "Gunst der Stunde" auszunutzen !

Bei dieser Gelegenheit könntest du den zuständigen Verwaltungsrichter dann auch einmal erklären worin denn unter praktischen Aspekten der Unterschied in der schießsportlichen Verwendung der beiden abgebildeten VRF's liegt !

Diese mit glatten Lauf:

lkwa-4-a87f.jpg

Und diese mit gezogenen Lauf:

lkwa-4-a87f.jpg

Ihr hättet hier nicht die Absolution für euere fragwürdige Rechtsauffassung suchen sollen. Mit ein bisschen Glück wäre es nie Thema der Waffenrechtsbehörden geworden!

Bearbeitet von Gast
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Mit ein bisschen Glück wäre es nie Thema der Waffenrechtsbehörden geworden!

Und dann?

Ich freue mich doch wenn die Ämter das endlich klären. Somit hätten wir endlich Sicherheit darüber ob der Erwerb so geht oder nicht.

Vor was hast du Angst? Hast du selber so ein Teil und befürchtest nun das du es abgeben mußt wenn sich mal jemand um Eindeutigkeit bemüht?

Vielleicht bestätigt ja auch dieses ominöse Gremium mit dem sich der User German zusammensetzt unsere Auslegung? Aus dem einfachen Grund weil dann nicht 1% mehr Sicherheit geschaffen wird wenn diese Eintragung nicht statthaft ist.

Aber was wäre dann? Dann müßte das Waffengesetz wieder mal verschärft werden, indem man Millionen WBK`s umschreibt?

Bevor in diesem Fall nicht Recht gesprochen (und geschrieben) wurde, braucht sich hier eigentlich keine der Parteien aufs Siegertreppchen zu stellen.

In manchen Landkreisen gehts- in anderen nicht. AUS

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.... Vor was hast du Angst? Hast du selber so ein Teil und befürchtest nun das du es abgeben mußt wenn sich mal jemand um Eindeutigkeit bemüht? ....

Du musst den nicht Spieß rumdrehen und du kennst meine Auffassung !

Ich habe keine Angst !

Ich besitze eine bereits seit 1992 auf grüner WBK eingetragene Mossberg mit glatten Lauf !

Mich treibt hier nur die Vorstellung an, das wider besseres Wissen hier eine Erwerbsmöglichkeit von VRF's als Willen des Gesetzgebers dargestellt wird, welche - was jedem sachkundigen Sportschützen aufgrund seiner Sachkunde bewusst ist - nicht nur rechtlich sondern auch aus sportlichen Aspekten keinen Sinn macht.

Diese Art und Weise der Waffenrechtsanwendung torpediert die Lobbyarbeit unserer Sportsfreunde.

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Diese Art und Weise der Waffenrechtsanwendung torpediert die Lobbyarbeit unserer Sportsfreunde.

Jetzt hör aber auf!!! Das ist in meinen Augen so ein Quatsch....

Ich, mein Bester, warte jetzt mal ab was sich das so tut.

Verratet mir mal wie lange sowas dauern kann... 1 Jahr? 2 Jahre? Länger?

Solange werden halt noch ein paar Leute diese Flinten kaufen. Auch wenns dir nicht passt oder du Angst davor hast.

Bearbeitet von prassekoenig
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Mich treibt hier nur die Vorstellung an, das wider besseres Wissen hier eine Erwerbsmöglichkeit von VRF's als Willen des Gesetzgebers dargestellt wird,

Das ist eigentlich auch falsch, bzw. erstmal nur eine Unterstellung.

Diejenigen, die propagieren, daß der Erwerb einer Slug-Gun auf Gelbe WBK "problemlos" möglich wäre, sind ja extrem von Ihrer Auffassung überzeugt, und haben das Argument der Formulierung im Text des WaffG auf ihrer Seite. Dieses Thema ähnelt einem Sumpf und der Schütze der ihn durchqueren will, trifft am Wegesrand auf zwei Hinweisschilder:

:pro: : "Hier können Sie trockenen Fußes passieren"

:contra: : "Auf diesem Weg lauert der sichere Tod"

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Entweder unser Schütze nimmt auf dem Weg zu seiner Pump-Flinte den Umweg um diesen Sumpf herum, mit den Starpazen von Verbandsbescheinigung und Voreintrag, oder er traut sich in den Sumpf hinein, denn es ist wahr, wenn er nicht ertrinkt, ist dieser Weg wirklich kürzer, einfacher und billiger. Ich kann halt jedem solchen Wandersmann nur raten, sich vorsichtig zu bewegen. Da kann man erstmal mit einem Stöckchen stochern (seinen persönlichen SB fragen) wie fest denn der Boden ist oder sich eine Rettungsleine umbinden (Die Waffe bis zur erfolgreichen Eintragung beim Waffenhändler lassen).

Und schließlich kann es sein, daß trotz erfolgreicher Durchquerung hinterher ein Sumpffieber entdeckt wird, falls die Behörde ihre Meinung ändert, die erteilte Erlaubnis also widerrufen wird.

26 Seiten und 500+ Beiträge wegen diesem Dauerbrenner-Thema. Haben wir eigentlich nichts wichtigeres zu tun ?

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Wichtiger als die Frage, ob man eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb erwerben kann?

Was soll das denn bitte sein? :-)

Du stellst die falsche Frage !

Die richtige Frage ist, ob - aus Sicht eines Waffensachkundigen - aus einer Vorderschaftrepetierflinte eine Vorderschaftrepetierbüchse wird oder es eine Vorderschaftrepetierflinte bleibt ?

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Die richtige Frage ist, ob - aus Sicht eines Waffensachkundigen - aus einer Vorderschaftrepetierflinte eine Vorderschaftrepetierbüchse wird oder es eine Vorderschaftrepetierflinte bleibt ?

Hallo,

wo bitte steht im WaffG etwas von Vorderschaftrepetierflinte und wo etwas über eine Vorderschaftrepetierbüchse? Ich finde im Gesetz lediglich die Bezeichnung Langwaffe mit gezogenem Lauf und Langwaffe mit glatten Lauf.

Außerdem: bezieht sich dein Ducken vor irgendwelchen ganz ganz wichtigen Beamten lediglich auf die Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 oder auch auf die Unterhebelrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12? Evtl. auch auf die ganz normalen Repetierlangwaffen im Kaliber 12?

Aber keine Bange. Ich werde in den nächsten Tagen mit ganz ganz wichtigen Beamten an einem Tisch sitzen und denen dann erklären, dass das ganze Thema um die Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gar nicht wichtig ist. Die hören nämlich auf meine Meinung. Aber Pssst.

Steven

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Hallo,

wo bitte steht im WaffG etwas von Vorderschaftrepetierflinte und wo etwas über eine Vorderschaftrepetierbüchse? Ich finde im Gesetz lediglich die Bezeichnung Langwaffe mit gezogenem Lauf und Langwaffe mit glatten Lauf. ....

Mit deinem Sachkundenachweis hast du deiner Behörde glaubhaft versichert dass du ein sachkundiger Waffenbesitzer bist und

.... jeden sachkundige Sportschützen ist eindeutig klar, dass Vorderschaftrepetierflinten auf gelber WBK nicht legal zu erwerben sind und die auch dann nicht, wenn sie über einen gezogenen "Sonderlauf" verfügen!

Wer dies mit der Begründung anzweifelt, die Argumentationskette

> WaffG > AWaffV > WaffVwV > Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG > BeschG > C.I.P. > genehmigte Sportordnungen

sei zur Beurteilung darüber, ob eine Waffe auf gelber WBK legal erwerbbar ist, außer Acht zu lassen, übersieht dummer weise dabei, dass dies dann auch für alle anderen Erwerbsfälle in Betracht kommt! Denn damit wären auch alle weiteren Regelungen die sich aus den v. g. Regelwerken ergeben hinfällig. Und dies insbesondere hinsichtlich des Bedürfnisnachweises für ein vier Selbstladebüchse oder einer dritten Kurzwaffe. Auch der schießsportliche Einsatz eines OA15, DAR15 etc. wäre völlig in Frage zu stellen, wenn außer dem WaffG zu dessen Konkretisierung keine weiteren Regelwerke zu beachten wären! ....

Die Behördenmitarbeiter von der Waffenrechts- über die Mittelbehörde bis auf ministerieller Ebene sind näher an der Realität als hier den meisten lieb ist !

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Es bleit ganz schön albern.

-Gesetz ist eindeutig

-Sachbearbeiter sind einheitlich angewiesen

-VRF sind keine Pumpgun

-ein gezogener Lauf ist weder Sonderlauf, noch Lauf mit Sonderprofil

Den unterstellten Willen des Gesetzgebers gibt es nicht. Erwäre auch nicht mehr relevant bei eindeutigem Gesetzestext. In diesem manifestiert sich der Wille. Ist ein Gesetz nicht eindeutig, wird zur Klärung der Wille einbezogen, bei eindeutig formulierten Gesetzen nicht.

Wenn man die letzten beiden Fehleinschätzungen mal für sich richtigstellen würde, hätte man es viel einfacher.

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Wat soll da jetzt passieren???

Ich habe mich VORHER erkundigt, ob mir so ein Teil auf die "Gelbe" eingetragen wird.

Ich habe das SCHRIFTLICH!

Danach gekauft und eintragen lassen.

Ich habe also vorab alles getan, um mir Rechtssicherheit zu verschaffen!!!

Schlimmstenfalls werde ich wohl das Teil auf "Grün" umtragen lassen müssen.

"What shalls" sagt der Engländer!

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Wie jetzt ? Nochmal alles von Vorne ?

@schiiter's Post ist wieder einer von denen, die trockene Füße versprechen.

@Joe07 verspricht den sofortigen "Tod"

Beide gehen mal wieder haarscharf an der Sache vorbei. Flinte/Büchse ist hier tatsächlich egal und das Gesetz ist nicht eindeutig. Wie dieser Konflikt ausgeht, kommt auch nicht auf uns als Experten an, sondern auf den lokalen, individuellen SB.

Niemand von uns kann aus der Ferne sagen, welche Argumente dieser SB dann sich zu eigen macht.

Aber wahrscheinlich taugt dieses Thema genau deshalb so gut, weil wirklich die Argumente ausgewogen sind und jeder seine eigene Meinung bis zum Hitzetod des Universums wiederholen kann. Wenn Ihr mal 'was Neues bringt, dann spiele ich wieder mit, oder wenn wir bis 30 Seiten kommen, zitier ich nochmal meinen Post #509.

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Es bleit ganz schön albern.

Allerdings, aber anders, als Du es meinst.

-Gesetz ist eindeutig

Ist es scheinbar nicht, sonst würdet "Ihr" es begreifen und wir wären nicht auf Seite 26 dieses Threads.

-Sachbearbeiter sind einheitlich angewiesen
Sind sie hochoffensichtlich nicht, sonst hätten wir diese Diskussion nicht.
-ein gezogener Lauf ist weder Sonderlauf, noch Lauf mit Sonderprofil

Doch. Ein gezogener Flintenlauf ist ein Lauf mit Sonderprofil.

Sagt hier im Thread nachgewiesen im Minimum ein LKA, wobei es in der Praxis mehr sind, wenn sie denn gefragt werden.

Den unterstellten Willen des Gesetzgebers gibt es nicht.

Tja, das werden wir dann irgendwann sehen.

Aber Du hast Recht, es bleibt lächerlich... :rolleyes:

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Wie dieser Konflikt ausgeht, kommt auch nicht auf uns als Experten an, sondern auf den lokalen, individuellen SB.

Niemand von uns kann aus der Ferne sagen, welche Argumente dieser SB dann sich zu eigen macht.

Geh' mal davon aus, dass sich der SB den Inhalt der Weisung seiner vorgesetzten Dienststelle zum Thema zu eigen machen wird, wenn diese denn mal die Hackordnung runtergefiltert ist. Dann gibt's auch kaum noch individuelle Lösungen des Problems.

Aber ja, bis dahin gibt es noch einen Interpretationsspielraum bedingt durch handwerkliche Fehler bei Entwurf und Beratung des Gesetzes, der bei leichtgläubigen und fachlich unsicheren SBs einfach ausgenutzt wird.

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Geh' mal davon aus, dass sich der SB den Inhalt der Weisung seiner vorgesetzten Dienststelle zum Thema zu eigen machen wird,

Hallo,

mal kurz das Thema gewechselt, um auf diesen Satz zu kommen:

Verlängerung des 27er beantragt. Verweigert, da ich die Nachschau verweigert habe. Ich sehe keine dringende Gefahr, die die Nachschau gerechtfertigt. Die vorgesetzte Behörde meines SB ist der Meinung: "Wir sehen bei Ihnen eine dringende Gefahr dahingehend, dass wir ohne Nachschau keine dringende Gefahr ausschließen können." :rofl:

Prozesstermin ist der 23. September.

Steven

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Hallo,

mal kurz das Thema gewechselt, um auf diesen Satz zu kommen:

Verlängerung des 27er beantragt. Verweigert, da ich die Nachschau verweigert habe. Ich sehe keine dringende Gefahr, die die Nachschau gerechtfertigt. Die vorgesetzte Behörde meines SB ist der Meinung: "Wir sehen bei Ihnen eine dringende Gefahr dahingehend, dass wir ohne Nachschau keine dringende Gefahr ausschließen können." :rofl:

Prozesstermin ist der 23. September.

Steven

Na dann viel Spaß beim Termin.

Ich habe heute meinen Antrag auf Verlängerung fertiggemacht und werde diesen am Montag abgeben. Konnte früher meinen Kollegen ein 1-seitiges Stück Papier geben und heute musst ich etliche Seiten ausfüllen und beim Landrat abgeben:

  1. Antrag,
  2. Anlage zum Antrag (Aufbewahrung),
  3. Fotos vom Aufbewahrungsraum bzw. Behältnis,
  4. Kopie vom Jagdschein,
  5. Vereinsbescheinigung,
  6. Verwendungsnachweis für die Böllergeräte,
  7. Beschussbescheingung und
  8. Nachweis über die Wiederholungsprüfung der Sachkundigenprüfung am Feuerlöscher.

Ich habe mir gerade einen neuen Schaumlöscher gekauft. Pulverlöscher kommt im Wohngebäude nicht so gut und Gasbrand kommt nicht in Betracht.

Werde bis auf 8. alles abgeben. Der Feuerlöscher ist mit auf dem Foto des Aufbewahrungsraumes drauf. Den Nachweis für die Feuerlöscherprüfung bekommt die Sachbearbeiterin erst nach Anforderung und dann mit der Aufforderung, mir die gesetzliche Quelle zu nennen, aus der sich ergibt, dass Privatpersonen ihre Feuerlöscher prüfen lassen müssen. Die gibt es nämlich nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen die mir zu Feuerlöscherprüfungen bekannt sind beziehen sich ausschließlich auf die gewerbliche Bereitstellung.

Dies hat zwar mit dem eigentlichen Thema nichts zu tuen, musste aber doch mal raus.

Besonders witzig ist, dass die Tante bei einem CDU-Landrat beschäftigt ist und dort ihren rot-grünen Ideologien freien Lauf lässt !

Bin mal gespannt wie das weiter geht !

Wie ihr seht, kann ich auch anders !

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Was macht denn den Lauf in irgendeiner Waffe zu einem "Lauf mit Sonderprofil"?

Ein Sonderprofil ist für mich z.B. ein glatter Lauf, der im vorderen Bereich irgendwelche drallähnlichen Dinge hat.

Also quasi eine Kombination, die das Gesetz nicht kennt bzw. nicht benennt. (Einen halbgezogenen Lauf gibts halt da nicht)

Ein komplett gezogener Lauf ist kein Sonderprofil, sondern eben ein gezogener Lauf.

Auf das Kaliber dürfts nicht ankommen, da die Slug-Gun, wie der Name schon sagt, nur für Flintenlaufgeschosse, also Einzelprojektile ausgelegt ist.

Daß man da auch Schrotpatronen reintun kann, ist irrelavant, denn das kann ich auch in einen .45er Revolver :-)

Vor ein paar Seiten hab ich schon geschrieben, daß ich eine solche Flinte mit Postenschrot testen konnte und somit die absolute Untauglichkeit für Schrotladungen bestätigen kann.

Ob sie deswegen eine Büchse ist, weiß ich nicht und ist auch egal.

Fakt ist, sie ist für Einzelgeschosse gemacht und solange es diese im Kaliber 12 gibt, sagt der gesunde Menschenverstand, daß sie mit dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, den Erwerb von Pumpschrotflinten zu erschweren, eigentlich nichts zu tun haben.

Bearbeitet von Steinpilz
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@Steinpilz

Es ist ein Sonderlauf, weil aus diesem Flintenmunition verschossen wird !

Und Flintenlaufgeschosse bleiben Flintenlaufgeschosse auch den du sie als Slug's bezeichnest !

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Den Nachweis für die Feuerlöscherprüfung bekommt die Sachbearbeiterin erst nach Anforderung und dann mit der Aufforderung, mir die gesetzliche Quelle zu nennen, aus der sich ergibt, dass Privatpersonen ihre Feuerlöscher prüfen lassen müssen. Die gibt es nämlich nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen die mir zu Feuerlöscherprüfungen bekannt sind beziehen sich ausschließlich auf die gewerbliche Bereitstellung.

Das sagt meist der Hersteller aus! Die Hersteller garantieren die Funktion als Feuerlöscher meist nur bis zum Prüftermin. Danach ist das nur noch ne rote Büchse mir irgendwas drin.

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