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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

ehrlich gesagt finde ich da auch nix! Und Dynamisches Kleinkaliberschießen kann damit ja wohl nicht gemeint sein. :rofl:

Ehrlich versteh ich diesen Hipe eh nicht. Gibt Vorderschaftrepetierer in den unterschiedlichsten Kalibern (12 mal ausgenommen) die so richtig abgehen. Da ist doch ne Standart 12/70 eher was für Langweiler ^^ http://www.youtube.com/watch?v=bL-n7Y0SUEw ansonsten den Prügel hier wer es doch in 12/xx braucht

http://www.youtube.com/watch?v=WOoUVeyaY_8

Geschrieben

Steven, evtl. hast Du die Frage ja übersehen:

Welche Disziplin des BDMP hast Du denn genau gemeint, die für Repetierbüchsen im Kaliber 12 geeignet ist?

Hallo German

Gegenfrage: Ist es vom Gesetz her erlaubt, eine Repetierlangwaffe mit glattem Lauf mit einem gezogenen Lauf auszustatten?

Steven

Geschrieben
Übrigens:

Die Kaliberbezeichnung lässt sich nicht von der Waffenbezeichnung trennen und damit bleibt eine Flinte auch eine Flinte wenn der Lauf eine besondere Form hat. Wobei die Bezeichnung "gezogener" Lauf bei den VRF nicht richtig ist, den diese Flintenläufe sind im eigentlichen Sinn keine gezogene Läufe!

Allerdings stellt der 14(4) nicht auf Flinte oder Büchse ab, sondern nur auf Einzellader- bzw. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Ist es eine Repetierlangwaffe? Hat sie einen gezogenen Lauf? Wenn beides ja => aus welchen Buchstaben will man dann noch was anderes lesen? (Notwendige Sportdisziplin mal außen vor).

Ich bin übrigens mal gespannt, wann die erste Behörde einschreitet und Erlaubnisse widerruft, weil der Lauf nicht gezogen sondern gehämmert ist.

Fakt ist nun mal, glatter Lauf=Flinte - gezogener Lauf = Büchse so steht es im WaffG 14.4.

Sicher?

bye knight

Geschrieben

Ich bin übrigens mal gespannt, wann die erste Behörde einschreitet und Erlaubnisse widerruft, weil der Lauf nicht gezogen sondern gehämmert ist.

Das betrifft dann aber auch Waffen mit Polygonläufen- streng genommen sind die auch nicht gezogen.

Der Gesetzgeber meinte (schrieb aber leider nicht) Waffen mit Drall im Lauf- darunter fallen aber diverse VRF mit Drall. Ganz einfach.

Wie das mit der Disziplin ist, steht wo anders, aber: Glatt = Flinte --> Drall = Büchse. Einwände?

Geschrieben (bearbeitet)

Allerdings stellt der 14(4) nicht auf Flinte oder Büchse ab, sondern nur auf Einzellader- bzw. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Ist es eine Repetierlangwaffe? Hat sie einen gezogenen Lauf? Wenn beides ja => aus welchen Buchstaben will man dann noch was anderes lesen? (Notwendige Sportdisziplin mal außen vor). ....

Ich weiß!

Allerdings sollten sich nicht nur Behördenmitarbeiter und Verwaltungsrichter sondern auch die Erlaubnisinhaber bei ihrem Handeln die Frage stellen, warum der Gesetzgeber Repetier-Langwaffen mit "glatten Läufen" von den Erleichterungen des § 14 Abs. 4 WaffG ausgenommen hat und hierbei bedenken, dass er damit bezweckt, "Pumguns" nur nach Einzelprüfung des Bedürfnisses in den Händen von Sportschützen sehen will!

Auch wenn § 14 Abs. 4 WaffG verwaltungsverfahrensrechtlich diesbezüglich nicht sauber formuliert ist, wird jeder Verwaltungsrichter, nachdem ihm zwei Pumguns - eine mit glatten und eine mit gezogenen Lauf - auf dem Tisch gelegt worden sind, feststellen dass der Gesetzgeber diese Waffenart von den Erleichterungen des § 14 Abs. 4 ausgenommen hat!

Verwaltungsverfahrensrechtlich gibt es in dieser Angelegenheit nur "zwei Möglichkeiten"

  1. alle VRF (mit glatten und gezogenen Läufen) dürfen mit gelber WBK erworben werden oder
  2. keine VRF darf mit gelber WBK erworben werden!

Leute, ein entsprechendes verwaltungsgerichtliches Urteil wird die Politik unmittelbar zum Anlass nehmen das WaffG zu novellieren!

Aufgrund eurer Trickserei opfert ihr die derzeitigen Regelungen des § 14 Abs. 4 WaffG!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das betrifft dann aber auch Waffen mit Polygonläufen- streng genommen sind die auch nicht gezogen.

Der Gesetzgeber meinte (schrieb aber leider nicht) Waffen mit Drall im Lauf- darunter fallen aber diverse VRF mit Drall. Ganz einfach.

Wie das mit der Disziplin ist, steht wo anders, aber: Glatt = Flinte --> Drall = Büchse. Einwände?

Die Langwaffen mit Polygonläufen die ich kenne wurden auf grüner WBK oder mit Jagdschein erworben, weil es Selbstladebüchsen sind! Selbst wenn einige Repetierlangwaffen mit Polygonläufen im Umlauf sind, dann sind sie - aufgrund ihrer Kaliberbezeichnung - unmissverständlich der Waffenart "Büchse" zuzuordnen!

Geschrieben

Hallo German

Gegenfrage:

OK, ich stelle fest, dass Du keine Disziplin nennen kannst.

Deine Gegenfrage ist insofern irrelevant, als dass ich mir mit dem Eintrag einer mit gezogenem Lauf versehenen Vorderschaftrepetierflinte wissentlich versuche, mir eine vereinfachte Erwerbsbedingung zu Nutze zu machen, für die es eigentlich keine Sportdisziplin und damit auch nicht die Voraussetzung für ebendiese vereinfachte Erwerbsbedingung gibt.

Bin ich einmal im Besitz einer Repetierlangwaffe mit glattem Lauf auf der Grünen WBK, habe ich offensichtlich die normalen Erwerbsvoraussetzungen für diese Waffe bereits erfüllt und vereinfache mir durch den Wechsel des Laufes nicht den Erwerb. Die Waffe bleibt dabei nach wie vor eine Flinte und wird dadurch keine Büchse.

Früher gab es zwischen dem Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte und einer Mehrladerepetierbüchse keinen Unterschied in den Erwerbsvoraussetzungen. Der hier diskutierte Missbrauch der Gelben WBK kam erst nach dieser Vereinfachung, die dann sofort auf Biegen und Brechen ausgenutzt werden muss.

Man kann sich natürlich gerne an den Einzelbuchstaben des Gesetzes hochziehen (auch wenn man eigentlich ganz genau weiss, was der Gesetzgeber in seiner rührenden Unfähigkeit hat sagen wollen) und versuchen, alles scheinbar Mögliche auszureizen. Das haben andere auch schon gemacht. Am Ende hat das zur Folge, dass es entsprechende Urteile und die nächsten Änderungen und Verschärfungen im Waffenrecht geben wird, mit denen diese Definitionslücken dann ausgeräumt werden. Ob uns das alles weiterbringt, wage ich zu bezweifeln. Aber Hauptsache, man hat seine Flinte... sorry, Büchse... auf der Gelben WBK und kann sich eine Weile für diesen Pyrrhussieg auf die Schulter klopfen.

Nochmal: Weil XY so etwas auf einer Gelben WBK eingetragen hat, muss das nicht bedeuten, dass das generell OK ist.

Wir haben 550 Waffenbehörden, 16 Bundesländer und dementsprechend viele Landesregierungen und LKAs, dazu das BKA und ein BMI. Jeder hat irgendeine Meinung, beliebige Sach- und Fachkunde und macht irgendwas.

Einer Sache muss man sich nur bewusst sein: Die Waffengegner sind heute besser und schneller informiert und machen entsprechende Politik. Verschärfungen steht man offener gegenüber als weiteren Vereinfachungen und Liberalisierungen und durch das NWR lassen sich - im Gegensatz zu früher - eventuelle "Fehltritte" bei der Eintragungspraxis einfacher und vor allem flächendeckend aufarbeiten und nachkorrigieren. Das war zu Zeiten von 550 zuständigen Stellen mit jeweils eigenen Datensätzen noch anders.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Langwaffen mit Polygonläufen die ich kenne wurden auf grüner WBK oder mit Jagdschein erworben, weil es Selbstladebüchsen sind! Selbst wenn einige Repetierlangwaffen mit Polygonläufen im Umlauf sind, dann sind sie - aufgrund ihrer Kaliberbezeichnung - unmissverständlich der Waffenart "Büchse" zuzuordnen!

Aber die Kaliberbezeichnung ist für die Unterscheidung Büchse/ Flinte nicht relevant. Der Text der gelben WBK unterscheidet Repetierlangwaffen mit glatten und mit gezogenen Läufen. Selbst wenn es sich hierbei 100 mal um eine Waffe für Flintenmunition (gibt es wirklich eine Definition à la Flintenmunition oder eher richtig: Schrotmunition?) handelt hat sie nach definition einen Lauf mit Drall- genau wie einige Repetierer mit Polygon.

Noch ein paar Ideen:

Ich verschiesse .357er Schrotmunition aus meinem Unterhebelrepetierer. Habe ich nun einen Revolver (.357) oder eine Flinte (Schrot?).

Oooder: ein .45 ACP Revolver wird nicht gleich zur Pistole wenn er Munition in 45 Automatic Colt Pistol verschießt.

Niemand unterscheidet die Art der Waffe nach Ihrer Munition!!! Vergesst das gleich wieder!

Und welche Hintertür uns der Gesetzgeber offen läßt ist völlig egal. Man muß mal die andere Seite sehen: Wenn er sowas nicht wollte, hätte er den Gesetzestext genauer formulieren können, das wäre mit 5 Wörtern mehr locker gegangen. Ergo: Er will es so. Er kann nicht "X" schreiben und dann sagen er hat "Y" gemeint.

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben
Wie das mit der Disziplin ist, steht wo anders, aber: Glatt = Flinte --> Drall = Büchse. Einwände?

Ja.

Es geht nicht um die technische Definition von Flinte / Büchse. Das ist ein reiner Nebenkriegsschauplatz, den keiner zur Diskussion gestellt hat.

Es geht um die vereinfachten Erwerbsbedingungen für Sportschützen, und da hat der Gesetzgeber "eigentlich" ganz klar gemacht, dass er eben Vorderschaftrepetierflinten gerne auf der Grünen WBK hätte.

Wenn man jetzt aus der vom Hersteller als Flinte geborenen Waffe eine gekorene Büchse macht, umgeht man diesen Wunsch unter Ausnutzung eines Zugeständnisses an die Sportschützen. Wenn man diesen Bogen überspannt, dann fällt dieses Zugeständnis vielleicht in einer der nächsten Änderungen des Waffenrechtes wieder und wir kassieren wieder eine Verschärfung, anstatt uns weiter über die Liberalisierung zu freuen.

Und das nur, weil eine handvoll Leute zu faul sind, einen Bedürfnisantrag auszufüllen und ihre Flinten ordnungsgemäß und wie vom Gesetzgeber vorgesehen zu erwerben. :sleep:

Vor Gericht wird man seine Meinung kaum durchsetzen können, weil neben der nicht falschen aber vom Gesetzgeber einfach schlampig ausgeführten Definition alle anderen Aspekte gegen die Büchseneigenschaft bei einer mit gezogenem Lauf ausgestatteten Flinte sprechen.

Geschrieben

.... Ich habe das mit so einer Waffe mit dem LKA NRW bereits geklärt.

.... Und das LKA NRW sagt ganz klar: Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf GELBE WBK. Ist das offiziell genug?

Bitte beweise deine Behauptung durch

  1. schriftliches Dokument oder
  2. Benennung des zuständigen SB beim LKA NRW!

Würde ich gerne machen, wenn du mir deinen Gesprächspartner nennen würdest! Auch gerne per PN!

Bitte teile mir - auch gerne per PN - deinen Gesprächspartner beim LKA NRW mit!

Ich möchte persönlich klären

  1. ob dieser für diese fragwürdige Aussage zuständig ist und
  2. mit welcher Begründung er seine diesbezügliche Aussage untermauert.
Geschrieben

Hallo German

du stellst fest. OK.

Ich persönlich habe keine VRF auf Gelb. Ich habe zwar Neu-Gelb, aber auch 4 rote. eine davon berechtigt mich alle Waffen zu sammeln und zwecks Erprobung auf Präzision und Funktion zu schießen, die auf John Moses Browning rückführbar sind. Trotzdem habe ich bei meinem SB die Frage auf Konformität einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gestellt und er nach Rückfrage beim LKA NRW die Antwort bekam, dass eine VRF mit gezogenem Lauf auf Neu Gelb gehört. Da wäre der Gesetzestext nicht zu interpretieren.

Selbstverständlich weiß ich, wie der 14 4 zustande kam. Die Politiker haben im Film gesehen, wie verheerend eine Pumpe in der Wirkung ist und hatten die moralische Pflicht gesehen (mit Unterstützung von Sluggy [Gott möge ihn bestrafen]) den Erwerb dieser gefährlichen Waffe zu erschweren.

Ich sehe es für mich persönlich nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht an, das Gesetz bis zur Grenze zum Unrecht auszureizen. Dann bin ich immer noch auf der Seite der Legalität. und wenn wir Deutschen das seit 100 Jahren getan hätten, wäre uns evtl. ein Weltkrieg erspart geblieben.

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

du stellst fest. OK.

Und Du lieferst die Disziplin immer noch nicht, aber Gegenfragen und andere, nicht themenrelevante Informationen.

Also liege ich mit meiner Feststellung wohl nicht falsch.

Hat Dein SB auch was zu den möglichen Disziplinen gesagt, auf die man sich berufen kann in so einem Fall? Oder hast Du das bei dieser scheinbar eher technisch gelagerten Diskussion lieber nicht gefragt?

Ich sehe es für mich persönlich nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht an, das Gesetz bis zur Grenze zum Unrecht auszureizen. Dann bin ich immer noch auf der Seite der Legalität.

Soso. Na dann weiterhin viel Spass beim Ausreizen. Bis der Krug halt mal bricht. Dann haben wir wenigstens wieder ein weiteres Thema zum gemeinschaftlichen Rumweinen. :rolleyes:

Bearbeitet von German
Geschrieben

Aber die Kaliberbezeichnung ist für die Unterscheidung Büchse/ Flinte nicht relevant. Der Text der gelben WBK unterscheidet Repetierlangwaffen mit glatten und mit gezogenen Läufen. Selbst wenn es sich hierbei 100 mal um eine Waffe für Flintenmunition (gibt es wirklich eine Definition à la Flintenmunition oder eher richtig: Schrotmunition?) handelt hat sie nach definition einen Lauf mit Drall- genau wie einige Repetierer mit Polygon. ....

Niemand unterscheidet die Art der Waffe nach Ihrer Munition!!! Vergesst das gleich wieder! ....

Selbstverständlich ist die Kaliberbezeichnung "Nebensache"! Jedoch gehört die Kaliberbezeichnung ebenso zur Schusswaffe wie die Angaben über den Hersteller, die Fabrikationsnummer und die Beschussprüfung!

Allerdings ist bei der waffenrechtlichen Beurteilung zur Zuordnung einer Schusswaffe das Kaliber nicht außer Acht zu lassen! Spätestens bei der Bewertung des Kalibers 12 wird zwangsläufig deren Entwicklung zu thematisieren sein. Hier wird offenkundig werden, dass es sich beim Kaliber 12 ursprünglich um Schrot und damit um Flintenmunition handelt. Beachtlich ist hierbei, dass die sogenannten Flintenlaufgeschosse erst später entwickelt worden sind und im Nachhinein durch gezogene Läufe der Versuch unternommen worden ist, sich mit aus Flinten verschossenen Einzelgeschosse an die Präzision von Büchsenmunition zu nähern!

Meines Erachtens macht hier die pro-Fraktion "Pumgun im Kaliber 12 auf gelber WBK" einen Kardinalfehler! Denn sie unterlässt es stets den Sachverhalt "ganzheitlich" zu betrachten!

Bei der Frage, ob eine Pumpgun im Kaliber 12 auf gelber WBK geht oder nicht sind "alle" Aspekte zu betrachten!

Im Grunde wissen A L L E, dass diese Waffenart der Gesetzgeber nicht im Rahmen einer gelben WBK genehmigen wollte und der Weg der grünen WBK für einen "aktiven Sportschützen" problemlos zu beschreiten ist!

Geschrieben

Wenn man jetzt aus der vom Hersteller als Flinte geborenen Waffe eine gekorene Büchse macht, umgeht man diesen Wunsch unter Ausnutzung eines Zugeständnisses an die Sportschützen. Wenn man diesen Bogen überspannt, dann fällt dieses Zugeständnis vielleicht in einer der nächsten Änderungen des Waffenrechtes wieder und wir kassieren wieder eine Verschärfung, anstatt uns weiter über die Liberalisierung zu freuen.

Interessanter Denkansatz. Dieser Grundsatz wurde bei den Beschränkungen von auf LEP und 4mmM20 konvertierten Waffen erfolgreich eingeführt. Eine Remington 870 kam nun mal als Flinte "auf die Welt".

Manfred

Geschrieben

Und Du lieferst die Disziplin immer noch nicht, aber Gegenfragen und andere,

Hallo German

meine Gegenfrage zielte auf die Flintendisziplinen des BDMP. Da wird zunächst ein glatter Lauf gefordert, im Nachsatz steht dann: Gesetzlich zugelassene Umbauten sind erlaubt.

Bin mir nicht ganz sicher ob das passt. Aber gesetzlich zugelassen ist der Umbau von einer VRF mit glatten Lauf zu einer VRF mit gezogenem Lauf.

Zumindest sind wir uns schon einige, dass Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK gehört, wenn es in irgend einem Dachverband eine Schießsportdisziplin dafür gibt. Das sollten wir jetzt in Stein meißeln und die Disziplin suchen, oder explizit ausschließen. Es sollten sich alle Kundigen an der Suche beteiligen.

Steven

Geschrieben

ist doch zwischenzeitlich unstreitig.

Sagt wer ? Der "gezogene Lauf" ist bei Flinten (denn Büchsen im Flinten"kaliber" 12/76 gibt es ja nicht) per Definition/Oder de Mufti eine Sonderform des glatten Laufes, Ende aus.

Kannst du den Zettel vom LKA mal scannen und einstellen ?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo German

meine Gegenfrage zielte auf die Flintendisziplinen des BDMP. Da wird zunächst ein glatter Lauf gefordert, im Nachsatz steht dann: Gesetzlich zugelassene Umbauten sind erlaubt.

Bin mir nicht ganz sicher ob das passt. Aber gesetzlich zugelassen ist der Umbau von einer VRF mit glatten Lauf zu einer VRF mit gezogenem Lauf.

Zumindest sind wir uns schon einige, dass Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK gehört, wenn es in irgend einem Dachverband eine Schießsportdisziplin dafür gibt. Das sollten wir jetzt in Stein meißeln und die Disziplin suchen, oder explizit ausschließen. Es sollten sich alle Kundigen an der Suche beteiligen.

Steven

Bei der DSU werden, zu mindestens nach einer oberflächlichen in Augenscheinnahme der Sportordnung, bei den Flintendisziplinen gezogene Läufe nicht ausgeschlossen.

Bearbeitet von stefan0303
Geschrieben

Bei der DSU werden, zu mindestens nach einer oberflächlichen in Augenscheinnahme der Sportordnung, bei den Flintendisziplinen Glatte Läufe nicht ausgeschlossen.

Meinst Du jetzt "gezogene Läufe nicht ausgeschlossen"?

Geschrieben (bearbeitet)

meine Gegenfrage zielte auf die Flintendisziplinen des BDMP. Da wird zunächst ein glatter Lauf gefordert, im Nachsatz steht dann: Gesetzlich zugelassene Umbauten sind erlaubt.

Ja. Flintendisziplinen. Die werden mit Flinten geschossen. Nicht mit Büchsen. Bei einer Repetierlangwaffe im Kaliber 12 auf Gelber WBK hat man sich aber festgelegt, dass man ja eine Büchse erworben hat, keine Flinte. Denn die Vorderschaftrepetierflinte im Kaliber 12 dürfte man gar nicht auf Basis einer Gelben WBK besitzen.

In dem von Dir konstruierten Fall baust Du keine Flinte "gesetzlich zugelassen" um, sondern eine Büchse.

Eine Büchse, die Du mit vereinfachten Erwerbsbedingungen erworben hast, weil Du sie vorher aus einer Flinte gekoren hast, um die eigentlichen Erwerbsvoraussetzungen für diese Flinte zu umgehen.

Lies: Der Umbau einer Büchse von der Gelben WBK in eine Flinte kann nicht "gesetzlich zugelassen" sein, der Umbau einer Flinte auf der Grünen WBK in eine "Büchse" durch Austausch des Laufes mit einem gezogenen Lauf wie in Deiner ursprünglichen Gegenfrage wäre das aber schon, da gleiche oder sogar höherwertige Erwerbsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Siehe analog Ausführungen zur Erlaubnispflicht in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Satz 2:

"Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe."

Und auch wenn es von dem einen oder anderen Hersteller durchaus "ab Werk" bereits Schrotflinten mit gezogenen Läufen gibt, bleiben das selbst im Auge dieser Hersteller Flinten. Sie verschießen weiterhin jede Flintenmunition (wenn auch mit reduzierter Sinnhaftigkeit), die Ersatzteile finde ich in der Rubrik "Flinte", etc. Die rechtliche Bewertung seitens eines Gerichtes ist da absehbar.

Jenseits der Grenze für dieses Beispiel sind dann so Sachen wie die Remington 7600 oder 7615, denn die verschiessen tatsächlich ein Büchsenkaliber durch einen "echten" gezogenen Lauf, obwohl ihre Gehäuse und andere Bauteile aus der Flinten-Produktionslinie stammen. Da ist das IMHO dann schon wieder eindeutig.

Zumindest sind wir uns schon einige, dass Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK gehört, wenn es in irgend einem Dachverband eine Schießsportdisziplin dafür gibt.

Nein. Wir sind uns einig, dass eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf eine Gelbe WBK gehören würde[/b], wenn es denn ganz wissentlich seitens des Verbandes eine Schießsportdisziplin für Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gäbe.

Diese Wortklauberei ist mindestens genauso legitim wie die von der "das ist aber erlaubt"-Fraktion, dass das ja gar nicht so richtig im Gesetz verboten wäre. ;)

Denn entgegen Deiner so vollmundig überzeugend klingenden Aussage aus Beitrag #10 dieses Threads fangen wir dann doch jetzt erst an, nach einer eventuellen Disziplin zu suchen. Es ist ja nicht so, dass das nicht auch schon andere erfolglos probiert hätten (mich eingeschlossen).

Und am Ende werden wir dann höchstens bei irgendwas landen, das "Kaliber größer als" für Repetierbüchsen beschreibt und damit eigentlich gar keine umgewidmeten Flinten im Kaliber 12 meint, was durch die zu schiessenden Leistungen auch meist nachzuvollziehen ist.

Ein Verband ist bei dieser Suche zumindest für seine Flintendisziplinen schonmal komplett raus, denn der hat die Verwendung von Flinten(!) mit gezogenen Läufen im Zuge der sich abzeichnenden Entwicklung schonmal ausgeschlossen.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Sagt wer ? Der "gezogene Lauf" ist bei Flinten (denn Büchsen im Flinten"kaliber" 12/76 gibt es ja nicht) per Definition/Oder de Mufti eine Sonderform des glatten Laufes, Ende aus.

Kannst du den Zettel vom LKA mal scannen und einstellen ?

Hallo BigMamma,

den Zettel einscannen und einstellen kann ich nicht, da es keinen Zettel gibt.

Aber ob du den Gezogenen Lauf bei Repetierlangwaffen im Kaliber 12 jetzt als "Sonderform des glatten Laufes" oder als "Kaffeemaschine" bezeichnest, ist deine private und ureigenste Definition. Das Gesetz kennt lediglich Gezogenen Läufe (das sind Läufe mit irgendeinem Profil) oder glatte Läufe (das sind halt Läufe ohne irgendein Profil). Alle anderen Definitionen entsprechen irgendwelchen Phantasien angepasster Untertanen, die Ihrem SB gerne gefallen wollen.

Steven

Geschrieben

Meinst Du jetzt "gezogene Läufe nicht ausgeschlossen"?

Meint er wohl.

Vergisst dann aber, dass man in unserem Fall dann eine Flintendisziplin mit einer Büchse schiessen würde.

Das wird der Veranstalter natürlich nur merken, wenn er die WBK des Teilnehmers kontrolliert.

Aber spätestens ein gelangweilter Sachbearbeiter könnte bei der Kontrolle von Ergebnislisten und den Bildern vom Match auf der einen oder anderen Vereins- oder Verbands-Webseite irgendwann mal stutzig werden. Und spätestens bei der vielleicht irgendwann mal kommenden Frage des Nachweises des Bedürfnisses für die vorhandenen Waffen (siehe Thread hier irgendwo) antwortet man dann was genau?

Geschrieben

Hallo

die Argumentation: wenn wir uns wehren, wird es nur noch schlimmer, werde ich nie akzeptieren. Und wenn das genug machen, wird es nicht schlimmer!!!!!!

Alle anderen Definitionen entsprechen irgendwelchen Phantasien angepasster Untertanen, die Ihrem SB gerne gefallen wollen.

Ich vergess' immer noch und immer wieder, in was für 'nem Revoluzzer und Rebellenforum wir hier doch sind. :aggressive::rolleyes:

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