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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Tja, wenns der Wille des Gesetzgebers war, daß gar keine Vorderschaftrepetierflinten auf gelb gehen sollen, dann hätte er sich mal im Vorfeld über die Existenz von Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf Gedanken machen und einen anderen Text formulieren müssen. ;-)

Solange da steht "Langwaffe mit gezogenem Lauf" ist es entweder eben nicht der Wille des Gesetzgebers, daß diese nicht auf gelb gehen oder es wurde einfach schlampig recherchiert.

In beiden Fällen kann der Bürger, der sich nur an den genauen Wortlaut des Gesetzes hält, nix dafür.

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Tja, wenns der Wille des Gesetzgebers war, daß gar keine Vorderschaftrepetierflinten auf gelb gehen sollen, dann hätte er sich mal im Vorfeld über die Existenz von Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf Gedanken machen und einen anderen Text formulieren müssen. ;-)

Solange da steht "Langwaffe mit gezogenem Lauf" ist es entweder eben nicht der Wille des Gesetzgebers, daß diese nicht auf gelb gehen oder es wurde einfach schlampig recherchiert.

In beiden Fällen kann der Bürger, der sich nur an den genauen Wortlaut des Gesetzes hält, nix dafür.

Kann er doch, wenn er wider besseren Wissens - welches aufgrund des Sachkundevorbehalts zu unterstellen ist - sich solch ein Teil sich in eine gelbe WBK eintragen lässt muss er damit rechnen, dass er nach der nächsten Evaluierung des WffG über eine verbotene Waffe verfügt, welche dann entschädigungslos abzugeben wäre!

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Also in der WBK die ich gesehen hab, stand "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf" :-)

Und sowas ist laut Text auf der Rückseite der WBK darauf erwerbbar. Da steht nämlich Langwaffe und das ist das Teil eindeutig.

In meinem Sachkundekurs hab ich damals gelernt, daß alles was auf der WBK steht, Gültigkeit hat.

Das gilt auch für überzogene Einschränkungen, die das Gesetz eigentlich nicht hergibt.

Wenns drinsteht, muss sich der Jenige dran halten.

Man kann zwar dann klagen, muss sich aber erst damit abfinden und die Beschränkungen einhalten.

Warum soll das also im gegenteiligen Fall nicht auch gelten?

Der Text ist eindeutig, egal was der Gesetzgeber vielleicht für eine Absicht hatte.

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Warum soll das also im gegenteiligen Fall nicht auch gelten?

Der Text ist eindeutig, egal was der Gesetzgeber vielleicht für eine Absicht hatte.

Gilt ja auch - bis es korrigiert wird, sprich der Eintrag wird zurückgenommen.

Der Text ist für Dich eindeutig. Der Wille des Gesetzgebers ist -gerade wenn er sich hier aufdrängt- alles andere als unerheblich.

Du kannst es noch tausend Male behaupten. Es wird dadurch nicht richtig.

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Warum soll das also im gegenteiligen Fall nicht auch gelten?

Das ist vielleicht ein Körnchen Wissen, das man sich aus diesem Sandkasten-Thread mitnehmen könnte.

Solange das Amt/die Obrigkeit/der Staat Dir eine Erlaubnis gibt, darfst Du das Dir Erlaubte tun, z.B. Auto fahren, Haus bauen, Waffen besitzen. Diese Erlaubnis gilt auf Widerruf. Niemand würde erwarten, daß nach einem schweren Autounfall unter Alk der FS nicht eingezogen wird oder nach einem Erdbeben die Baugenehmigung weitergilt.

Genauso gilt das für eine WBK oder eine einzelne Eintragung darin. Sie gilt für den Bürger, daraus ergibt sich kein Anspruch auf das Fortbestehen.

Das Adenauer-Zitat gibt das ganze wunderbar prägnant wieder, der SB kann sich eigentlich ein solches Schild umhängen:

"Was geht mich mein Geschwätz von gestern an, sie können mir doch nicht verbieten schlauer zu werden ?"

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Das stimmt natürlich. Aber dieses Demoklesschwert schwebt über allen Waffenbesitzern und gilt für alle Arten von Waffen.

Der legale Waffenbesitz ist in seiner Gesamtheit abhängig vom Wohlwollen der Obrigkeit.

Allein deshalb schon versteh ich diese Zankerei hier nicht.

Ich würd mal sagen, leben und leben lassen.

Das was in diesem Thread hier passiert, ist mittlerweile echt vergleichbar mit der Hexenjagd, die nach einem Amoklauf stattfindet.

Nur ist der Amoklauf hier das einfache Besitzen eines Vorderschaftrepetierers mit gezogenem Lauf :-)

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Nur ist der Amoklauf hier das einfache Besitzen eines Vorderschaftrepetierers mit gezogenem Lauf :-)

Quatsch, sorry !

Es geht NICHT darum, daß einige WB Ihre Pump-Gun über dieses Loch in der Hecke erworben haben. Es ist doch unstrittig, daß hier eine Grauzone ist, und daß es meinetwegen legitim ist, solche Grauzonen auch zu seinen Gunsten zu nutzen. Ist schließlich auch nicht verboten, in der Nase zu popeln.

Das Problem ist, daß hier aus diesem unglücklich formulierten Gesetzestext ein "Recht" abgeleitet wird. Mit demselben Brustton der Überzeugung wird hier vorgetragen:

- "Kauf ruhig eine Slug Gun, der SB muss die dann eintragen, steht ja so im Gesetz!"

wie

- "Ein Wechselsystem mit gleichem oder kleinerem Kaliber kann man ohne Verbandsbescheinigung kriegen, wenn die Grundwaffe schon da ist."

Wobei das Letztere wohl ziemlich unstrittig ist, und bei Ersterem eben durchaus Zweifel angebracht sind. Und solange diese Zweifel bestehen, ich sehe ehrlich gesagt auch keine Chance sie letztgültig auszuräumen, sollte man mMn Vorsicht walten lassen und die Sache sportlich sehen.

Das stete Wiederholen von der eigenen Rechtsposition macht es nicht einen Deut richtiger, und das laute Schreien will ich ja gerne als Indiz für innere Überzeugung wahrnehmen, es ist halt für alle anderen etwas irreführend. Und zugegebenermaßen wird es irgendwann nervig.

MMn muss man zwei Aspekte würdigen:

Erstens:

In Bezug auf den Verwaltungsakt "waffenrechtliche Erlaubnis" herrscht Kirchturm-Zustand, also jede Behörde fährt ihre eigene Linie. Ob man also den Eintrag bekommt ist fraglich. Die Nachfolge-Frage, ob man denn den Eintrag erzwingen kann, vor Gericht, will und kann ich nicht beantworten, Eine Münze zu werfen ist vermutlich ähnlich wertvoll wie meine Meinung. Ich sehe ja selbst, daß die Argumente dafür und dagegen existieren und je nach Interesse ausgelegt werden.

Dann bleibt die Frage, ob denn die Erlaubnis bestehen bleibt. Bei genau dieser Eintragung sind nämlich die Chancen relativ gut, daß irgendwann einmal widerrufen wird. Auch das natürlich nur die Einschätzung eines Laien.

Zweitens:

Mit solch einer Slug-Gun lässt sich nur ein schmales Band von den angebotenen GK-Wettkämpfen bestreiten. Lohnt es sich vor diesem Hintergrund dann immer noch, den vermeintlich einfacheren Weg über die Sportschützen-WBK zu gehen ?

Ich will aber außerdem nochmals wiederholen, daß wir hier um die Anwendung einer erleichterten Regel kämpfen, diese Ausnahme besteht aber zu einer ohnehin überflüssigen Beschränkung. Die Waffen in den Händen von Bürgern sind für die ÖSiO nicht gefährlich und sie treten auch bei der Gewaltkriminalität nicht in Erscheinung. Es ist grundsätzlich also Unsinnig, den Erwerb von Schusswaffen für Bürger zu beschränken. Ob man jetzt eine Verbandsbescheinigung braucht oder nicht, ist da nur noch ein Detail.

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Neeein... es zählt doch nicht der Wille, sondern der genaue Wortlaut!

Tja, wenns der Wille des Gesetzgebers war, daß gar keine Vorderschaftrepetierflinten auf gelb gehen sollen, dann hätte er sich mal im Vorfeld über die Existenz von Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf Gedanken machen und einen anderen Text formulieren müssen. ....

@ Qnkel und Steinpilz

Ihr müsst bei euren Bewertungen zwischen Straf- und Verwaltungsrecht sowie den politischen Auswirkungen differenzieren!

Strafrechtlich wird eine VRF auf gelber WBK höchstwahrscheinlich für den Erwerber keine Folgen nach sich ziehen. Verwaltungsverfahrensrechtlich sieht die Sache anders aus. Denn wie Tyr13 schon geschrieben hat kann die Behörde eine gelbe WBK sehr schnell widerufen. Und dabei kann es den SB völlig egal sein, ob ein Verwaltungsgericht die Verfügung führ rechtmäßig erklärt oder nicht. Die Unannehmlichkeiten hat zunächst der Erlaubnisinhaber!

Im strafrechtlichen Verfahren kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht jederzeit das Verfahren einstellen. Denn dort besteht keine generelle Aufklärungspflicht und deshalb spielt es auch keine Rolle, was der Gesetzgeber gewollt hat!

Verwaltungsverfahrensrechtlich sieht das anders aus. Hier besteht für das Gericht die Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären. Die Frage, was der Gesetzgeber mit § 14 Abs. 4 WaffG regeln wollte, wird sich in diesem Zusammenhang der Verwaltungsrichter immer stellen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Verwaltungsrichter - nachdem die Behörde ihm zwei VRF, die sich nur durchs Laufprofil unterscheiden mit entsprechenden Munitionsdummys vorgelegt worden ist - der Auffassung der Behörde anschließt ist dabei sehr groß!

Politische Auswirkungen dürfen hier auch nicht außer Acht gelassen werden. Wenn die Politik den Vorwurf zu Gehör bekommt, § 14 Abs. 4 WaffG sein nicht hinreichend bestimmt formuliert worden, ist die Wahrscheinlichkeit auch hier sehr groß, dass diese Regelung wieder auf Einzellader zurück formuliert wird.

Und dies nur deshalb weil ein paar selbsternannte Experten hier dazu aufrufen die Möglichkeiten der gelben WBK auszureizen!

.... Das was in diesem Thread hier passiert, ist mittlerweile echt vergleichbar mit der Hexenjagd, die nach einem Amoklauf stattfindet. ....

Dass, wenn hier User die hier in Rede stehende Auffassung vertreten, die Zukunft der gelben WBK wegen nichts gepfert wird, hat mit Hexenjagd nichts zu tuen!

.... Das Problem ist, daß hier aus diesem unglücklich formulierten Gesetzestext ein "Recht" abgeleitet wird. Mit demselben Brustton der Überzeugung wird hier vorgetragen:

- "Kauf ruhig eine Slug Gun, der SB muss die dann eintragen, steht ja so im Gesetz!" ....

MMn muss man zwei Aspekte würdigen:

Erstens:

In Bezug auf den Verwaltungsakt "waffenrechtliche Erlaubnis" herrscht Kirchturm-Zustand, also jede Behörde fährt ihre eigene Linie. Ob man also den Eintrag bekommt ist fraglich. Die Nachfolge-Frage, ob man denn den Eintrag erzwingen kann, vor Gericht, will und kann ich nicht beantworten, Eine Münze zu werfen ist vermutlich ähnlich wertvoll wie meine Meinung. Ich sehe ja selbst, daß die Argumente dafür und dagegen existieren und je nach Interesse ausgelegt werden.

Dann bleibt die Frage, ob denn die Erlaubnis bestehen bleibt. Bei genau dieser Eintragung sind nämlich die Chancen relativ gut, daß irgendwann einmal widerrufen wird. Auch das natürlich nur die Einschätzung eines Laien.

Zweitens:

Mit solch einer Slug-Gun lässt sich nur ein schmales Band von den angebotenen GK-Wettkämpfen bestreiten. Lohnt es sich vor diesem Hintergrund dann immer noch, den vermeintlich einfacheren Weg über die Sportschützen-WBK zu gehen ? ....

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!

Bearbeitet von Gast
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Quatsch, sorry !

Es geht NICHT darum, daß einige WB Ihre Pump-Gun über dieses Loch in der Hecke erworben haben. Es ist doch unstrittig, daß hier eine Grauzone ist, und daß es meinetwegen legitim ist, solche Grauzonen auch zu seinen Gunsten zu nutzen. Ist schließlich auch nicht verboten, in der Nase zu popeln.

erstens:

- "Ein Wechselsystem mit gleichem oder kleinerem Kaliber kann man ohne Verbandsbescheinigung kriegen, wenn die Grundwaffe schon da ist."

Zweitens: Lohnt es sich vor diesem Hintergrund dann immer noch, den vermeintlich einfacheren Weg über die Sportschützen-WBK zu gehen ?

Zu erstens: Lies bitte nochmal den Schrieb vom meinem LRA!

zu zweitens: Das Schöne an der Gelben ist ja, das Du wenn Dir was "einehupft" gleich kaufen kannst! Es gibt halt Sachen, die sind unwiederstehlich! :grin:

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Zu erstens: Lies bitte nochmal den Schrieb vom meinem LRA!

zu zweitens: Das Schöne an der Gelben ist ja, das Du wenn Dir was "einehupft" gleich kaufen kannst! Es gibt halt Sachen, die sind unwiederstehlich! :grin:

Zu 1.:

Es ist Aussage einer von fünfhundertfünfzig Behörden - von der Wertigkeit 1/550!

Zu 2.:

Dies nützt jedoch niemanden! Es ist durchaus denkbar, das die übrigen 549 Behörden die Waffe in die gelbe WBK nicht eintragen. Dem der sie nicht eingetragen bekommt wünsche ich viel Spaß beim Wandeln des Kaufvertrages bzw. bei der Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht!

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Natürlich sollte man das vorher klären :-)

Ich bin übrigens grad extrem in Versuchung geführt worden.

Da ich die letzten Male beim Training öfter ein paar Worte mit dem Besitzer der 870 mit gezogenem Lauf gewechselt hab, hat mich dieser darauf hingewiesen, daß er demnächst eventuell ein paar seiner Langwaffen verkaufen möchte.

Unter Anderem auch seine 870.

Da ich ja schon weiß, daß mein Amt das ohne Probleme einträgt, ist die Versuchung natürlich groß.

Vor Allem weil ich ja eh vor einiger Zeit mit so einem Teil geliebäugelt hab.

Nächstes Mal frag ich mal nach dem Preis.

Wenn sie günstig zu haben ist, wärs zu überlegen :-)

Und nein, er verkauft sie nicht weil er Schiss vor irgendwelchen Konsequenzen hat, er verkleinert grad allgemein seinen Bestand und verkauft auch andere Gewehre.

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Da ich das Ding nicht unbedingt brauche und es mehr oder weniger ein Spaßkauf wäre, kann ich die netten Menschen aufm Amt ja mal gezielt auf sowas ansprechen.

Die werden mir dann schon sagen ob sich da was geändert hat.

Die Flinte ist bei dem Kollegen ja schon einige Jahre eingetragen.

Aber es kommt eh erst mal drauf an was er dafür haben möchte.

Was gibt man denn so für eine 870 in gutem gebrauchten Zustand aus?

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Da ich das Ding nicht unbedingt brauche und es mehr oder weniger ein Spaßkauf wäre, kann ich die netten Menschen aufm Amt ja mal gezielt auf sowas ansprechen.

Die werden mir dann schon sagen ob sich da was geändert hat. ....

In welchen Bundesland befindet sich deine Behörde ?

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Im schönen Bayernland :)

Hab grad angerufen.

Es wird nach wie vor genau so eingetragen wie es im Gesetzestext steht.

Hat die Langwaffen einen gezogenen Lauf und man kann sie in irgendeiner Disziplin schießen, wird sie auf gelb eingetragen. Punkt.

Ich hab etwa 10 Minuten mit dem netten Herrn geredet und ihm auch von der derzeitigen Diskussion hier erzählt.

Er meinte daß er sich überhaupt nicht vorstellen kann was das Problem ist.

Erstens versteht er auch nicht, daß hier Schützen gegen Schützen argumentieren und zweitens ist der Text nun mal eindeutig.

Von einem eventuellen Willen des Gesetzgebers kann eine amtliche Entscheidung nicht abhängig sein wennd er Text anders lautet.

Es könnte ja auch sein, daß der Gesetzgeber die Slug Guns bewusst in der Regelung zur gelben Karte dringelassen hat, eben weil sie nur für Einzelprojektile geeignet sind, wer weiß das schon :-)

Er führte übrigens auch ein Argument an, das hier glaub ich schon erwähnt wurde.

Die Slug Gun ist durch ihr Laufprofil definitiv nur geeignet Einzelgeschosse zielgenau zu verfeuern.

Man kann Schrot daraus verschießen, aber das kann man auch aus jeder anderen Waffe für dessen Kaliber es Schrotpatronen gibt.

Also .22lfb, 9mmLuger, .357Mag, .45ACP, usw.

Zusammengefasst kann man also sagen, zumindest mein Amt sieht die Sache so wie die befürworter hier.

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Zusammengefasst kann man also sagen, zumindest mein Amt sieht die Sache so wie die befürworter hier.

Genieße es. Berichte uns mal von Deinen sportlichen Erfolgen. Aus technischer Sicht interessiert mich die Streuung von Schrot und Nicht-Sabot-Slug aus diesen Läufen. Wäre ganz prima.

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Das hab ich doch alles schon geschrieben :-)

Getestet hab ich die Flinte ja schon. Sowohl mit Postenschrot als auch mit diversen "normalen" Slugpatronen.

Mit Slugs nimmt sich der gezogene Lauf und der glatte Lauf nicht viel.

Ist aber nur meine Einschätzung und auch nur auf 50m getestet.

Schrot ist eine Katastrophe.

Ich schätze mal auf 30 Meter auf ein manngroßes Ziel geschossen, ist die Wahrscheinlichkeit daß nicht ein Kügelchen das Ziel trifft recht groß :-)

Ich glaub aber der Preis wird mich eh an der Anschaffung hindern. Ich kann mir nicht vorstellen daß ich die allzu günstig krieg.

Heut abend is Training und ich denke die Flinte nebst Besitzer sind auch wieder anwesend.

Mal gucken wie die Verhandlungen laufen.

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@ steinpilz : Dein Weg ist der einzig vernünftige - wenn man dann noch, wie Du, auf einen kompetenten Sachbearbeiter trifft : Spitze !

Die Präzision "normaler" Slugs würde micht interessieren - Drallstabilisierung trifft auf Pfeilflugprinzip - bin gespannt !

Gemacht/gedacht sind die Läufe für Treibspiegelgeschosse - mit den Federals hatte ich aus einer Winchester 1200 Deer Gun auf 30m ein Kleeblatt produziert - und das aus glattem Lauf. Leider ein recht teures Vergnügen.

Für eine gute 870er würde ich so um die 3-400€ veranschlagen.

Viele Grüße - sundance

P.S. Obwohl auf "gelb" möglich, wäre mein Weg doch eher der auf "grün" - alleine um unproblematisch mit Wechselläufen hantieren zu können.

Wäre ich "allein in der Wildnis" wäre eine VRF mit glattem Lauf meine erste Wahl.

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Ich hab ja damals, als ich mit einer VRF geliebäugelt hab, auch eher auf eine mit glattem Lauf und dann dazu einen gezogenen Wechsellauf spekuliert.

Falls das mit der 870 jetzt nix wird, werd ich wohl auch diesen Weg gehen.

Es ginge halt so schneller und unkomplizierter, allerdings krieg ich dafür dann keinen glatten Lauf.

Mal schaun was sich ergibt.

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Mach Dir die Freude! Ich nehme meine nur zum Spaßschießen auf Kegel etc. mit in die CZ. Die Präzision ist überigens nicht größer als mit glatten Läufen!

Es ist aber ein schönes Gefühl, eine solche Waffe "einfach" kaufen zu können wie eine Rolle Drops! Das sollte eigendlich bei allen Waffenarten so sein!

Ups! Jetzt werde ich wohl wieder mit Wattebäuschchen beworfen, weil Schießen und der Umgang mit Waffen darf ja keinen Spass machen sondern ist eine todernste Angelegenheit die bis ins Letzte reglementiert ist! :blum:

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