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IGNORED

6 Monate für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@BBF: das ist normal, glaube mir. Warte einfach ab. Wenn du jetzt anfängst den SB zu nerven, wird er dein Antrag nach unten einsortieren ;-)

Kann ja sein, dass du schon nach 4 Wochen ein Anruf bekommst. Die sagen immer "bis zur...", muss aber nicht heißen, dass er die Frist voll ausschöpft. Klar, man brennt darauf, Pulver zu verarbeiten. Aber das ist nun mal so.

Abwarten, Hülsen polieren ;-)

Bist du eigentlich in der Lage so einen Thread zu lesen oder quakst du immer so zwischen rein?

BBF

Geschrieben

@BBF: nee, das gebe ich mir nicht, zum Teil völlig unsinnige Posts zu lesen. Ich lese die Eröffnung und die letzte 2-3 ;-)

Wieso bist du den so angep...st?? Ich hab deine Frage aufgrund meiner Erfahrung beantwortet. Ob du die zur Kenntnis nimmst, oder nicht - bleibt dir überlassen

Geschrieben

@BBF: nee, das gebe ich mir nicht, zum Teil völlig unsinnige Posts zu lesen. Ich lese die Eröffnung und die letzte 2-3 ;-)

Wieso bist du den so angep...st?? Ich hab deine Frage aufgrund meiner Erfahrung beantwortet. Ob du die zur Kenntnis nimmst, oder nicht - bleibt dir überlassen

Tja, da liest man natürlich auch die wichtigen Fakten nicht. So, und jetzt geh ich wieder in den Keller und lade Patronen.

BBF

Geschrieben

Jetzt hast du dir hier aber keine Freunde gemacht.

Verständnis für einen Behördenmitarbeiter, vielleicht sogar einem Beamten.

Grundsätzlich beklatscht werden hier sofortige reflexartige Klageandrohungen mit der Aussicht auf Verdammung in der Hölle der Waffenbesitzer.

Wer denkt da schon an Vernunft, Kooperation und sogar ein bisschen Verständnis.

Da ich mich ja auch zur Klage geäußert hatte: Das hat nichts mit Reflex zu tun, sondern damit, dass die öffentliche Verwaltung bestimmte Leistungen zu erbringen hat, weil der Gesetzgeber es so vorgesehen hat.

Wenn dann schon bei Antragstellung mitgeteilt wird, dass man sechs Monate dauert, dann läuft da was gewaltig schief. Und es gibt erstmal keinen Grund, warum das zu Lasten des Antragstellers gehen soll.

Was mein_c_tut_w geschildert hat, glaube ich ihm sofort. Traurig, wie schlecht manche Organisation läuft. Da tun mir auch diejenigen Leid, die das auf Behördenseite ausbaden dürfen.

Ich bin ebenfalls für Vernunft, Kooperation und ein bisschen Verständnis, nur irgendwo hört das auch auf. Einem Unternehmen bei dem wir etwas bestellt haben, würden wir es doch ebenso wenig zugestehen, dass es nach Vertragschluss plötzlich meint "Ups, dauert sechs Monate, ich hab zu schlecht organisiert."

Und durch die verlängerte Verfahrensdauer bei der Behörde fallen ja trotzdem die gleichen Gebühren an. Die werden ja nicht gekürzt so als Entgegenkommen.

Umgekehrt muss man bei Behördenkontakt auch seine Fristen wahren, weil sonst Strafverfahren, Bußgelder, Zwangsmaßnahmen oder die Bestandskraft eintreten. Diese Fristen sind meistens knapper bemessen und ich muss sie einhalten. Ausnahmen gibts da ebenfalls nur, wenn ich gute Gründe hatte, die mich daran gehindert haben.

Geschrieben
Ich bin ebenfalls für Vernunft, Kooperation und ein bisschen Verständnis, nur irgendwo hört das auch auf. Einem Unternehmen bei dem wir etwas bestellt haben, würden wir es doch ebenso wenig zugestehen, dass es nach Vertragschluss plötzlich meint "Ups, dauert sechs Monate, ich hab zu schlecht organisiert."

Und durch die verlängerte Verfahrensdauer bei der Behörde fallen ja trotzdem die gleichen Gebühren an. Die werden ja nicht gekürzt so als Entgegenkommen.

Ein Unternehemn würde dir auch nicht etwas "verkaufen", was Du ohne die Drohungen eben dieses Unternehmens gar nicht bräuchtest. Es sei denn es handelt sich um die Mafia oder ähnliche Organisationen. Und da hören die Unterschiede zwischen zivilisierten Interaktionen auf Augenhöhe und dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger noch lange nicht auf.

Geschrieben

 

Amen coltdragon, Amen! )))

Ich würde nie auf die Idee kommen, gegen meinen SB eine Klage einzureichen, nur weil er nach 2 Wochen mein Anliegen noch nicht bearbeitet hat. Ich pflege mit meinem SB extrem cooles und freundliches Verhältnis. Die Folge daraus - letzter Eintrag. Ich war bei ihm um 10:00, alles abgegeben und gefragt, wann ich abholen kann. Er hat mir mit dem Auge zugezwinkert und geantwortet: "in einer Stunde" :-)

 

Was macht der denn so lange, Viertelstunde Kaffee trinken, halbe Stunde Nickerchen und den Rest auf das lahme NWR warten? ;)

Geschrieben

Es ist mir eigentlich egal was er macht, er darf von mir aus auch Mittagspausen machen. Hauptsache ich bekomme mein Voreintrag schon am selben Tag und nicht "sie bekommen Post von uns" ;-)

Geschrieben

"in einer Stunde"

Da würde ich eine Untätigkeitsklage einreichen! ;)

Nein, ernsthaft... wenn mein noch SB da ist, und den PC noch nicht runtergefahren hat (ich komme arbeitszeitbedingt immer pünktlich zu seinem Dienstschluß zur Behörde), dann dauert das ca. 10 Minuten. Inklusive zweimal das Büro verlassen und die Tür abschließen (dank Zugangsregelungen zum SB-PC mit NWR-Zugriff). Wenn ich Pech habe und er ist schon weg oder auf dem Sprung, dann habe ich die Post zwei bis drei Tage später im Briefkasten.

Länger dauert es nur, wenn mal wieder eine Überprüfung fällig wird... die letzte hat zwei Monate gedauert. Da kann aber mein SB nichts für, die Rückmeldungen der anderen Behörden kamen halt nicht bei.

Wenn ein Schütze öffentlich verlangt, dass jemand einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmechanismus wissentlich umgeht , nur weil es für den Schützen damit bequemer ist, geht das auf Kosten der Sicherheit für alle. Und in einem Sport in dem mit Gegenständen umgegangen wird, die einst zum töten konstruiert wurden und der aufgrund uns aller bekannten Vorfällen wahrlich schon arg öffentlich in der Kritik gestanden hat bzw. steht, kann es nicht sein, dass manche Leute die Sicherheitsvorschriften aufweichen, nur damit es zum Vorteil von einem und damit zum NAchteil aller ist. Derjenige eine der aufgrund dieser Aufweichungen an Waffen kommt und damit Unfug treibt hat die Macht eine ganze Sparte dieses Leistungssport in Verruf zu bringen.

Das ist wohl leider die betriebsblinde Sicht eines Verwalters, der seine Arbeit für unverzichtbar für alle hält. Mein SB sagte mir auch, daß er das alles für richtig hält, es muß ja wohl was bewirken, sonst würde man es ja nicht machen. Also Verwaltung als Bestätigung für die Notwendigkeit der Verwaltung.

Eine Gefahr geht von Waffen nicht aus, zumindest nicht mehr als von anderen Gegenständen auch. Man schießt sich nicht einfach so über den Haufen... weil man das einfach nicht macht! DAS ist der Grund warum es nicht tagtäglich passiert. Nicht, weil wir eine gute Verwaltung haben, die ohnehin nur 10% der verfügbaren Waffen erfaßt hat....

Geschrieben

. wenn mein noch SB da ist, und den PC noch nicht runtergefahren hat (ich komme arbeitszeitbedingt immer pünktlich zu seinem Dienstschluß zur Behörde), dann dauert das ca. 10 Minuten. Inklusive zweimal das Büro verlassen und die Tür abschließen (dank Zugangsregelungen zum SB-PC mit NWR-Zugriff).

Ich muss jetzt auch mal eine Lanze für die Verwaltungshandelnden, vulgo SB und Sbinen brechen.

Bin jüngst zu spät ins LRA gekommen und mein SB ist mir am Eingang begegnet. "Wollten Sie zu mir?" "Ja,aber ich bin ja zu spät". "Macht nix,"

Umgedreht, mit mir zum Büro (relativ langer Weg durchs Gebäude), aufgeschlossen, den PC hochgefahren und mein Anliegen bearbeitet.

Geschrieben

Meinen Schein kann ich jetzt nach zwei Monaten abholen.

Die Überprüfung hat elendig lange gedauert.

Die SB wurden noch als Wahlhelfer herangezogen.

Sie war krank.

Das ist halt so und nicht zu ändern und deswegen verdamme ich nicht gleich die ganze Behörde.

Geschrieben

Das ist halt so und nicht zu ändern und deswegen verdamme ich nicht gleich die ganze Behörde.

Du erkennst aber schon systematischen Unterschied zwischen deinem unvorhersehbaren Krankenstand und angekündigten 6 Monaten bei Antragsabgabe?

BBF

Geschrieben

Verständnis für einen Behördenmitarbeiter, vielleicht sogar einem Beamten.

Grundsätzlich beklatscht werden hier sofortige reflexartige Klageandrohungen mit der Aussicht auf Verdammung in der Hölle der Waffenbesitzer.

Wer denkt da schon an Vernunft, Kooperation und sogar ein bisschen Verständnis.

Das ist halt so und nicht zu ändern und deswegen verdamme ich nicht gleich die ganze Behörde.

Was passiert denn, wenn der Bürger als Wahlhelfer herangezogen wird und danach krank wird, aber innerhalb von 2 Wochen seine Waffe anzumelden hat?

Wieviel sicherer ist Deutschland denn geworden, indem man diese Anmeldefrist von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert hat? Und wenn der Gesetzgeber es schafft, dem Bürger hier eng an der Leine zu führen, warum darf der Bürger diesen gleichen Anspruch dann nicht auch an die Staatsleistungen haben? Wenn es darum geht, dass der Bürger springen soll, dann ist man mit den Vorschriften schnell dabei. Und wenn es dann darum geht, dass man den gleichen Maßstab retoure wieder zurückprojeziert, dann heißt es nur "das ist halt so". Und dann wundert man sich, wenn die Bürger Frust über unser Staatswesen schieben.

Ich mache den beteiligten Beamten bzw. Sachbearbeitern da keinen Generalvorwurf. Viele sind meiner ganz Bescheidenen Absicht in vielen Fällen auch nur "Opfer der Umstände" und versuchen trotz dieser Umstände für ihre "Kunden" das Beste rauszuholen (ja, es gibt auch diejenigen, die diese Umstände volley nehmen um damit ihre Vorstellung von "das ist halt so" in die Realität umzusetzen).

Sind wir doch mal konkret: Hier stehen eigentlich inakzeptable 6 Monate im Raum für etwas, was deutlich schneller gehen kann (Sinnfrage mal außen vor). Was passiert denn nun? Welche Konsequenzen zieht denn nun irgendjemand?

Vorhersage: da passiert *** N * I * X ***

Und das bedeutet: Es ist den Entscheidern *** E * G * A * L ***

Gleichzeitig ist es aber ganz und gar nicht egal, wenn Otto Gartenzwerg mal nicht springt.

Und DAS sagt einiges aus.

bye knight

Geschrieben

Ich mache den beteiligten Beamten bzw. Sachbearbeitern da keinen Generalvorwurf. Viele sind meiner ganz Bescheidenen Absicht in vielen Fällen auch nur "Opfer der Umstände" und versuchen trotz dieser Umstände für ihre "Kunden" das Beste rauszuholen (ja, es gibt auch diejenigen, die diese Umstände volley nehmen um damit ihre Vorstellung von "das ist halt so" in die Realität umzusetzen).

Sind wir doch mal konkret: Hier stehen eigentlich inakzeptable 6 Monate im Raum für etwas, was deutlich schneller gehen kann (Sinnfrage mal außen vor). Was passiert denn nun? Welche Konsequenzen zieht denn nun irgendjemand?...

Das ist unbestritten nicht akzeptabel, aber da hilft nur schreiben.

Drohen und ausrasten ist da bestimmt nicht zielführend.

Ich hatte letzte Woche dann den Leiter des Ordnungsamts am Telefon, weil ich beide SB über lange Zeit weder telefonisch noch per E-Mail erreichte.

Durch ihn wusste ich auch von Krankheit und Wahlhelfereinsatz der SB und des Sachgebietleiters.

Das war in der Woche so um 15:20 Uhr. Um 15:30 Uhr rief dann ein Mensch vom OA und fragte nach meinem Namen und Begehr. Da er sich nicht auskannte hat er zwar meine Akte und den Vorgang gefunden und konnte mir aber auch nur bestätigen das der Vorgang läuft.

Heute morgen um 09:00 Uhr war die zuständige SB wieder da und rief mich an das ich den Schein gegen eine Gebühr von 50,-€ abholen kann.

Die SB macht die Angelscheine, die Jagdscheine, die §27 SprengG Erlaubnisse und wahrscheinlich noch irgendetwas.

Sie ist immer bei den Prüfungen anwesend und eigentlich zugänglich. Ich habe auf jeden Fall keine besonderen Auflagen drin stehen.

Solange die Städte in NRW so pleite sind wird sich das nicht bessern, bei dieser Gelegenheit habe ich mich dann auch als Wahlhelfer angeboten.

Da werden keine zusätzlichen SB eingestellt. Der Bürger schreit ja auch nach der schlanken Verwaltung, aber die Arbeit d.h. die Überprüfung bleibt erhalten.

Da müsste sich etwas auf gesetzlicher Basis ändern und das glaube ich am wenigsten.

Selbst wenn du beim Verfassungsschutz arbeitest würdest du für den Pulverschein überprüft, das zeigt alles werden gleich behandelt. Da gibt es keine Ausnahme für Bedienstete von Stadt, Land, Bund.

Welchen Vorschlag hast du denn um das zu ändern ?

Geschrieben

...Was passiert denn, wenn der Bürger als Wahlhelfer herangezogen wird und danach krank wird, aber innerhalb von 2 Wochen seine Waffe anzumelden hat?...

Wenn du nachweisslich bewusstlos und handlungsunfähig im Krankenhaus gelegen hast gar nichts.

Sonst kannst du gar nicht so krank sein um die Waffe nicht anzumelden oder im Amt anzurufen das du krank bist.

Mühe kostet es allemal und angenehm ist auch nicht.

Man kann auch Verwandte, Freunde, Bekannte bitten den Antrag auszufüllen so das du ihn unterschreiben kannst und ihn beim Amt abzuliefern.

Solange man noch aufs Klo gehen kann und sich den Hintern abwischen kann dürfte bewegungstechnisch das Ausfüllen des Antrags auch klappen.

Also bleibe bitte realistisch und konstruiere nicht etwas um des Rechthabens willens.

Das ist nicht deine Art der Argumentation die ich von dir kenne !

Geschrieben

Der Bürger schreit ja auch nach der schlanken Verwaltung, aber die Arbeit d.h. die Überprüfung bleibt erhalten.

Man könnte ja mal ganz einfach damit anfangen, nur daß zu machen, was zwingend von der Verwaltung im Gesetz gefordert wird. Das hieße, man könnte einfach mal die sinnlosen Kontrollen der Aufbewahrung nicht durchführen. Die müssen nämlich nicht gemacht werden. Aber sowas wäre ja zu einfach.

Geschrieben
Also bleibe bitte realistisch und konstruiere nicht etwas um des Rechthabens willens.

Das ist nicht deine Art der Argumentation die ich von dir kenne !

Es geht nicht darum, ob und wie weit der Vergleich hinkt. Das tun Vergleiche immer.

Es geht ums Prinzip. Es geht um das Bild, dass der Staat (aka die Politiker) vom Bürger hat und warum er sich selbst an seinen eigenen Ansprüchen nicht messen lassen soll.

bye knight

Geschrieben
Solange man noch aufs Klo gehen kann und sich den Hintern abwischen kann dürfte bewegungstechnisch das Ausfüllen des Antrags auch klappen.

Endlich gibst Du mal zu, wo die Antraege hingehoeren! Ich befuerchte nur, der SB wird sich weigern, den so ausgefuellten Zettel anzunehmen.

Geschrieben

...Es geht ums Prinzip. Es geht um das Bild, dass der Staat (aka die Politiker) vom Bürger hat und warum er sich selbst an seinen eigenen Ansprüchen nicht messen lassen soll.

Die Politiker sind das eine. Die kommen und gehen. Mal von der einen und dann wieder von der anderen Partei.

Die Verwaltung ist das andere. Die bleibt ewig.

Ich weiss nicht nichts davon das "der Staat" sich an seinen eigenen Ansprüchen nicht messen lassen will.

Im Gegenteil es sind doch Post, Bahn etc in private Gesellschaften umgewandelt worden.

In NRW wurden die BLB eingerichtet, beim Bund die Bima, wenn das kein Anspruch an hohe private Ansprüche ist.

Steuererklärungen kann man mit "ESLSTER" machen, die Punkte beim KBA sind reformiert worden.

Es geht nicht ums Prinzip, es geht um konkrete Fälle.

Aber schon Tacitus sagte sinngemäß (bitte jetzt keine Goldwaage anlegen): Je mehr Gesetze ein Staat hat um so korrupter (verdorbener) ist er aka Je korrupter (verdorbener) der Staat ist um so mehr Gesetze braucht er.

Jetzt klage mal nicht nur an, sondern mach mal einen konkreten, realistischen Lösungsvorschlag.

Geschrieben

Die praktische Lösung war hier in Absprache die Aushändigung des Prüfungszeugnisses so lange zu verzögern, bis die Unbedenklichkeitsbescheinigung endlich vorlag, damit man den Kurstermin wahrnehmen konnte und nicht wieder x Monate warten musste auf den nächsten.

Geschrieben

Die praktische Lösung war hier in Absprache die Aushändigung des Prüfungszeugnisses so lange zu verzögern, bis die Unbedenklichkeitsbescheinigung endlich vorlag, damit man den Kurstermin wahrnehmen konnte und nicht wieder x Monate warten musste auf den nächsten.

Aber wenn sich dann herausstellt was für ein Killer du bist, dann hast du schon das geheime Special Forces Wissen aus der Schulung.

BBF

Geschrieben

Jetzt klage mal nicht nur an, sondern mach mal einen konkreten, realistischen Lösungsvorschlag.

Vorschlag: Allgemeines Verwaltungsrecht besagt künftig: Wenn der Antrag eines Bürgers drei Monate nach Eingang nicht beschieden wurde, dann gilt er automatisch als genehmigt (=> nix mit Untätigkeitsklage, wenn nix passiert, ist es dem Staat nicht wichtig und dann kann man es auch genehmigen).

Ausgleichender Weise könnte man auch alle durch den Bürger einzuhaltenden Fristen auf drei Monate verlängern (Widerspruchsfristen, Anmeldefristen, etc.)

bye knight

Geschrieben

So was gibt es in der Landesbauordnung des Saarlandes schon seit Jahren: wenn man innerhalb 4 Wochen nach Einreichung des Bauantrages nix von der Gemeinde bzw. der Bauaufsichtsbehörde gehört hat, darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Gilt vereinfacht gesagt für normale Einfamilienhäuser im Rahmen eines genehmigten Bebauungsplans.

Gruß

Markus.

http://www.saarland.de/76708.htm

Geschrieben

Das wäre eigentlich in fast allen Verwaltungsangelegenheiten die beste Lösung. Würde extrem viel Aufwand und Papier sparen.

Geschrieben

Als normale Bearbeitungszeit für einen UB-Antrag würde ich mal ein bis zwei Wochen ansetzen (online kanns auch in zwei Tagen über die Bühne) - abhängig davon wie die personelle Besetzung und Arbeitsfreudigkeit bei der Sprengstoffbehörde ist, wie schnell die Polizei antwortet und natürlich wie sauber die Register sind.

6 Monate Bearbeitungszeit ohne Rückmeldung sind auf jeden Fall absolut indiskutabel, zumal der Antragsteller für eine UB in der Regel den Termin bekanntgibt, an welchem er den Fachkundelehrgang besuchen möchte.

Die Möglichkeiten der Beschwerde wurden oben ja bereits gut aufgezeigt.

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