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IGNORED

Vorstrafe und WBK


Tesso

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Problem ist das der SB auf anraten von HIER, eben von den 90 TS erfahren hat, da nicht genau klar war wie die Tilgungszeiten sind. Das heisst durch den versuchsballon dem kl. Waffenschein, der abgelehnt wurde...

Auch zu meinem Verständnis: Der kleine Waffenschein wurde abgelehnt, weil du ihm von den 90 TS erzählt hast oder wie es max1501 schildert?

Geschrieben

Es wäre auch interessant welches Gewaltdelikt, Tankstelle überfallen, alte Oma ausgeraubt oder einfach nur eine Schlägerei und alle anderen Beteiligten haben gesagt, du hast angefangen.

Wenn es etwas ernsthaftes war glaube ich nicht das du eine WBK bekommst, noch dazu wenn der KWS bereits abgelehnt wurde. Kein SB wird das Risiko eingehen einem verurteiltem Straftäter, wenn auch Ex, eine WBK auszustellen.

Auch auf dem Rechtsweg ist die Frage ob du entsprechend versichert bist oder ob du es dir leisten kannst, der SB hat die Finanzen des Staates hinter sich, er ist persönlich nicht betroffen, es ist nur sein Job und das schlimmste was ihm passieren kann ist, dass er die WBK doch noch ausstellen muss.

Wenn es nicht anders geht musst du halt mit Vereinswaffen schießen.

Auch wenn du sämtliche Foren durchsuchst wirst du keinen Weg finden der am SB vorbei führt oder dir irgendwie eine WBK ermöglicht außer auf dem ganz normalen Weg.

Deine Anmerkung, dass der SB auf Anraten von HIER ( Antrag KWS) von deiner eigentlich gelöschten Vorstrafe erfahren hat ist ein Vorwurf der eigentlich ins Leere geht und es ärgert dich nur weil es schief gegangen ist aber das war eben das Risiko, beantragst du eine bedürfnissfreie Waffe kann das ebenso passieren.

Geschrieben

Der TS sollte als erstes zu seinem Amtsgericht pilgern und eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister für sich selbst beantragen und einsehen. Darin sieht er ob

1. die Tilgung früherer Einträge vorgenommen worden ist

2. ein Vermerk über die Verweigerung einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgenommen wurde.

Daraus lassen sich Schlüsse ziehen, was ein SB bei einem Neuantrag sieht.

P.S.

Wenn der Antragsteller (für den KWS) einen Bescheid erhalten hat und nicht nur nach der mündlichen Auskunft "den bekommen sie nicht" gegangen ist, müsste er eigentlich erkennen können ob der KWS wegen fehlender Zuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung oder beidem abgelehnt worden ist.

Wie der SB bei einem neuen Antrag entscheiden wird, erfährt man aber nur wenn man einen neuen Antrag stellt. Falls der abgelehnt wird, sollte man auf einem Bescheid mit Begründung bestehen, nur so lassen sich die Versagungsgründe erkennen und man zwingt den SB zur ordentlichen Bearbeitung.

Geschrieben

Wichtig ist auch die Auskünfte der anderen Stellen. Der Vorfall stand auch im polizeilichen Auskunftssystem POLAS, wenn da zwischenzeitlich noch irgendwas war (muss ja nicht zu einer Verurteilung gekommen sein), hemmt ein neuer Eintrag die Löschung vom alten. D. h. ab dem neuen Eintrag wieder 10J. Ist beim BZRG identisch, da kommen auch wieder 5, 10, 15 o. mehr dazu u. der alte Eintrag bleibt bestehen.

Aber wie andere schon geschrieben haben, wäre die genau zeitliche Abfolge und die Sache mit dem SB bzw. KWS wichtig.

Geschrieben
Timberwolf schrieb am 10 Mai 2014 - 12:36:

einen guten Beitrag

@TW

Allerdings hast Du eine Möglichkeit übersehen legal an eine Waffe zu kommen.

Die ehemaligen "Kühlschrank aus dem Fenster Werfer" und "RAF Unterstützer" haben heute sogar einen Waffenschein und können uns unsere Waffen abnehmen!

Also bei den Grünen eintreten, Karriere machen, Legalwaffendauerträger werden.

WBK, wer braucht denn sowas...

Geschrieben

Es wäre auch interessant welches Gewaltdelikt, Tankstelle überfallen, alte Oma ausgeraubt oder einfach nur eine Schlägerei und alle anderen Beteiligten haben gesagt, du hast angefangen.

Wenn es etwas ernsthaftes war glaube ich nicht das du eine WBK bekommst...

Der Gesetzgeber (auch wenn sich das jetzt komisch anhören mag) hat vorgesehen, dass jeder (bis auf ein paar wenige Ausnahmen) eine 2. Chance bekommt. Aus diesem Grund werden ja Delikte, Verurteilungen und so weiter aus dem BZRG gelöscht. Die Frist von einer Verurteilung z.B. bis zur Tilgung kann man dann als Bewährungszeit sehen.

Geschrieben

Der Gesetzgeber (auch wenn sich das jetzt komisch anhören mag) hat vorgesehen, dass jeder (bis auf ein paar wenige Ausnahmen) eine 2. Chance bekommt. Aus diesem Grund werden ja Delikte, Verurteilungen und so weiter aus dem BZRG gelöscht. Die Frist von einer Verurteilung z.B. bis zur Tilgung kann man dann als Bewährungszeit sehen.

Das ist die offizielle Version, an solche Gesetze und Regeln kann man glauben, wo die Fenster bunt sind.....inoffiziell heißt es "einmal kriminell, immer kriminell".

Geschrieben

Hoi Hoi...

Es geht doch nur darum kein Geld für Sachkunde und Waffenbefürwortung in den Sand zu setzen oder nicht?

Der zehnte Aufriss und die schon anfangende Metadiskussion sind doch eher überflüssig...

Einfach beantragen und gut ist, das sind 100 Euro, ja, das ist ne menge Geld für manche aber selbst Munition kostet mehr im Jahr...

Warum über soeinen scheiss so einen Zirkus veranstalten, entweder klappt es oder nicht.

Da kann man sich das doch alles sparen.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Ich kann das schon verstehen, ist blöd wenn es eigentlich klappen sollte und nur wegen der falschen Vorgehensweise oder wegen einer (fälschlich) ungetilgten "Jugendsünde" der Weg dauerhaft verbaut wird.

Glaube nicht das es ums Geld geht, sondern um die Möglichkeit eine WBK zu bekommen, obwohl vor langer Zeit mal Mist gebaut wurde.

Geschrieben

Ich kann das schon verstehen, ist blöd wenn es eigentlich klappen sollte und nur wegen der falschen Vorgehensweise oder wegen einer (fälschlich) ungetilgten "Jugendsünde" der Weg dauerhaft verbaut wird.[...]

Mach mal halblang, 90 TS bekommt man nicht für eine "Jugendsünde", denn 90 TS - also Geldstrafe - gibt es nach Erwachsenem-Straftrecht, im Jugend-Strafrecht gibt es anderes. "Gewaltdelikt" und 90 TS klingt auch nicht besonders glaubwürdig. Bei 90 TS außerhalb des WaffG, SprengG, KrWaffKontrG oder BJagdG wäre die Zeit für die Regelunzuverlässigkeit nach 5 Jahren um gewesen und bei Zweifeln an der persönlichen Eignung wegen Körperverletzung o.ä. bräuchte man nach zweimal 5 also 10 Jahren eine gute Begründung um ein Versagen des KWS zu rechtfertigen. Die Tilgungsfrist für eine Einzeltat mit nicht mehr als 90 TS beträgt 5, nicht 10 Jahre (§ 46 BZRG). Also habe ich insgesamt ein paar Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit dessen was uns der TS erzählt.

Geschrieben

Hoi Hoi...Es geht doch nur darum kein Geld für Sachkunde und Waffenbefürwortung in den Sand zu setzen oder nicht?Der zehnte Aufriss und die schon anfangende Metadiskussion sind doch eher überflüssig...Einfach beantragen und gut ist, das sind 100 Euro, ja, das ist ne menge Geld für manche aber selbst Munition kostet mehr im Jahr...Warum über soeinen scheiss so einen Zirkus veranstalten, entweder klappt es oder nicht.Da kann man sich das doch alles sparen.Grüße,Peter

Ob es wirklich ums Geld geht,eine Sachkunde kostet bei uns 80, die Befürwortung 20, die Kosten beim LRA sind auch nicht die Welt, wie schon erwähnt, kostet die Munition wesentlich mehr, wenns so knapp hergeht ....

Ich glaube eher man sucht verzweifelt ein Schlupfloch.

Geschrieben

Hoi Hoi...

Es geht doch nur darum kein Geld für Sachkunde und Waffenbefürwortung in den Sand zu setzen oder nicht?

[...]

Nach eigenen Angaben im Eingangsposting hat der TS die Sachkunde schon.

Geschrieben

Nach eigenen Angaben im Eingangsposting hat der TS die Sachkunde schon.

Dann frag ich mich echt wo das Problem liegt einfach den Antrag abzugeben... entweder wird er angekommen oder abgelehnt.

Wo gibt es dann weiteren Klärungsbedarf... Wenn er in einem Halsabschneider-Verband ist, sind das nochmal 50 Euro extra, wenn nciht, sogar nur 15...

Geschrieben

Dann frag ich mich echt wo das Problem liegt einfach den Antrag abzugeben... entweder wird er angekommen oder abgelehnt.

Wo gibt es dann weiteren Klärungsbedarf... Wenn er in einem Halsabschneider-Verband ist, sind das nochmal 50 Euro extra, wenn nciht, sogar nur 15...

Darum geht´s doch, ob er abgelehnt wird oder nicht. Vllt. ist das ja dem TS nicht so egal wie Dir. Ich kann die Bedenken des TS verstehen, schliesslich könnten die Schützenkollegen auch Fragen stellen warum es mit der WBK nicht geklappt hat. Ich kenne da selbst so einen Fall, der hat sich auch nicht getraut weil mal was war.

Geschrieben

Du willst mir irgendwas in den Mund legen das ich nicht gesagt hab, und hier wird aus etwas ein Problem gemacht das es nicht gibt... ich geh wieder in den Sandkasten...

Geschrieben

...

Es geht doch nur darum kein Geld für Sachkunde und Waffenbefürwortung in den Sand zu setzen oder nicht?

Der zehnte Aufriss und die schon anfangende Metadiskussion sind doch eher überflüssig...

Einfach beantragen und gut ist, das sind 100 Euro, ja, das ist ne menge Geld für manche aber selbst Munition kostet mehr im Jahr...

Warum über soeinen scheiss so einen Zirkus veranstalten, entweder klappt es oder nicht.

Da kann man sich das doch alles sparen.

...

Dann frag ich mich echt wo das Problem liegt einfach den Antrag abzugeben... entweder wird er angekommen oder abgelehnt.

Wo gibt es dann weiteren Klärungsbedarf... Wenn er in einem Halsabschneider-Verband ist, sind das nochmal 50 Euro extra, wenn nciht, sogar nur 15...

Darum geht´s doch, ob er abgelehnt wird oder nicht. Vllt. ist das ja dem TS nicht so egal wie Dir. Ich kann die Bedenken des TS verstehen, schliesslich könnten die Schützenkollegen auch Fragen stellen warum es mit der WBK nicht geklappt hat. Ich kenne da selbst so einen Fall, der hat sich auch nicht getraut weil mal was war.

Du willst mir irgendwas in den Mund legen das ich nicht gesagt hab, und hier wird aus etwas ein Problem gemacht das es nicht gibt... ich geh wieder in den Sandkasten...

Hervorhebung durch mich

Ich erspar mir weiteres Getippse und belasse es dann mal hierbei. ;)

Geschrieben

Das Problem ist das der SB auf anraten von HIER, eben von den 90 TS erfahren hat, da nicht genau klar war wie die Tilgungszeiten sind. Das heisst durch den versuchsballon dem kl. Waffenschein, der abgelehnt wurde. Jetzt frage ich euch wie es aussieht wenn ich jetzt (da alles verjährt ist) aber der SB sich noch persönlich an mich erinnern kann, ob er einen gewissen Spielraum noch hat und mir diesen verweigern kann auch wenn ich jetzt unbeschollten bin?

1. Möglichkeit:

http://forum.waffen-online.de/topic/418297-waffenschein-und-vorbestraft/

2. Möglichkeit

http://forum.waffen-online.de/topic/429363-wbk-ehem-vorstrafe/page-4

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In Deinem Auszug vielleicht...die Behörde sieht den Eintrag weiterhin....ob die ihn gegen Dich verwendet bzw. wie der Sachbearbeiter damit umgeht, wirst Du wissen wenn Du eine WBK beantragst.

Einfach mal die Suchfunktion hier benutzen, das Thema Vorstrafe und WBk kommt gefüllt alle 2 Monate... meine persönliche Meinung dazu erspare ich mir mal!

Ja dann dürfte hier was nicht mit rechten Dingen zu gehen auch für das BZRG gibt es LÖSCHUNGSFRISTEN nach diesen dürfte

da überhaupt nichts mehr stehen für was gibt es sonst diese Löschungsfristen??!

Nur wenn weitere Delikte hinzukommen bleibt auch die erste Vorstrafe länger stehen.

Ich hinterfrage überhaupt das ganze Vorstrafensystem/Reglung was wohl noch aus dem Mittelalter zu stammen scheint.

Zudem sich Reiche wie ein Herr von und zu Guttenberg, Ackermann,Kohl und Co wenn sie eine gewisse Summe bezahlen sich vom

Prozess und ihrer in einem ordentlichen Prozess sehr wahrscheinlichen Verurteilung einfach mal freikaufen können, sowas nent

dieser Staat dann einen "Deal" in der Sprache sprechen übrigens auch Kriminelle wie etwa Mafiosi und Drogenhändler was sehr

bedenklich ist.

Ist dann halt so in diesem "Rechts-Staat" das der Schwarzfahrer keine WBK erhält der korrupte Politiker hingegen schon,Bananenrepublik!

Was soll eigentlich immer die Empfehlung "kleiner Waffenschein" für Leute die wegen einer WBK anfragen?

Wieso sollten die mal 50 EUR den Staat in den Rachen werfen wenn die wohl nie eine Gaswaffe führen werden das ist

doch rausgeworfenes Geld!

Geschrieben

Hallo,

wenn ich es richtig rausgelesen habe, wurde der Antrag auf den KWS abgelehnt. Das hätte nach 11 Jahren nicht passieren sollen wegen den Tilgungsfristen. Die dürfte in dem Fall 10+1 Jahr sein ab Urteil.

Entweder war in der Zwischenzeit irgendein weiterer Vorfall gewesen oder der Threadstarter gehört zu denen, wo die Löschung aus dem BZRG nicht automatisch durchgelaufen ist. Das soll wohl hin und wieder passieren.

Problem ist jetzt, dass der abgelehnte Antrag auf KWS IMHO im BZGR steht, also der SB es sieht.

Ich würde die uneingeschränkte Selbstauskunft aus dem BZRG beantragen. Ebenso Auskunft aus dem Verfahrensregister, LKA u. BKA.

Welches Bundesland wäre noch interessant.

Im Osten fordern die Leute heute noch ihre Stasiakten an, beantragen Einsichtnahme.

Vieleicht sollten sie heute mal nachfragen was bei den Behörden über sie so alles gespeichert ist, ist ja schon rausgekommen

das der VS zu Unrecht Daten über Einzelpersonen gespeichert hat wo bleiben heute die Rufe wir sind das Volk und ich möchte meine

Akte sehen???!

Geschrieben

@Pierrebär:

Die Überprüfung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist wesentlich umfangreicher.

Da wird auch geprüft, ob nicht vielleicht das falsche Parteibuch vorhanden ist.

DDR lässt grüßen....

Geschrieben

Bist Du so naiv und vertraust Du dem Staat? Jetzt mal die Gesetze hin oder her... die Daten standen im Register, und die Daten löscht kein Staat freiwillig...was der hat, hat er!

Dann ist er kriminell wenn er sich nicht an die eigenen Gesetze hält, apropo wir letzlich auch es heist doch immer wir alle sind der

Staat und wenn wir das durchgehen lassen machen wir uns doch durch Unterlassung mitschuldig!

Geschrieben

Das ist die offizielle Version, an solche Gesetze und Regeln kann man glauben, wo die Fenster bunt sind.....inoffiziell heißt es "einmal kriminell, immer kriminell".

Wie sagte schon Martin Semmelrogge (im Dialekt wie Dieter Hallervorden) einmal Knast, immer Knast....!

"Der Staat" sollte eigentlich doch dankbar sein wenn jemand eine Waffe legal erwerben möchte, wir sehen jeden Tag es geht

auch anders die meisten scharfen Schusswaffen die für kriminelle Handlungen benutzt werden sind illegal und die, die sie

benutzen sind oft auch vorher juristisch in Erscheinung getreten und leben nach dem Motto ist der Ruf erst ruiniert,lebt sichs fortan ungeniert und legal,illegal,scheissegal.

Geschrieben
....

Was soll eigentlich immer die Empfehlung "kleiner Waffenschein" für Leute die wegen einer WBK anfragen?

Wieso sollten die mal 50 EUR den Staat in den Rachen werfen wenn die wohl nie eine Gaswaffe führen werden das ist

doch rausgeworfenes Geld!

wieder einmal zeigt sich, wer hier im Forum lesen und verstehen kann, und wer nicht.

... oder einfach nicht wollen, nur um im Endorphinrausch nochmals ihre Parolen abzulassen....

Geschrieben

Ich habe den ganzen Müll hier nicht gelesen, wer gewalttätig auffällig wurde, dem gehört keine Waffe in die Hand, das würde ich so durchsetzen, wenn ich am Hebel sitzen würde! Fakt, der Klage würde entspannt entgegensehen!

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