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IGNORED

Einsatz von Chestriggs/Magazinhaltern im Training


HolgerG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

kann mir jemand dabei helfen, wie der Chestriggs oder Munitionshalter am Gürtel im Training einzuordnen ist?

Grundsätzlich weiß ich das kampfmäßiges Schiessen (Mannscheiben, Schießen aus der Bewegung) verboten ist.

Aber wie sieht der Einsatz solches Equipments auch aus Produktion mit Zielgruppe Militär, dass es ja in frei verfügbar auf dem Markt gibt als "Nachladehilfe" aus. IPSC schützen setzen ja auch Magazinhalter ein, wenn diese auch mehr sportlich optimiert sind.

Ist es WaffG konform, beim statischen Training "schnelle Magazinwechsel" zu trainieren?

Beste Grüße

Holger

Geschrieben

Das ist absolut verboten und deine Zuverlässigkeit ist gefährdet.

Beim sratischen training erstens niemals mehr als einen Schuss pro 30 Sekunden abgeben. Die waffe nicht schneller als in 10 sekunden in anschlag bringen, und nach der schussabgabe noch mindestens 5 Sekunden die waffe auf die Scheibe halten.

Und niemals mehr als 5 Schuß ins Magazin laden.

Was willst du dann noch mit nem schnellen magazinwechsel?

Edit: aber vielleicht steht im waffengesetz ja gar nichts darüber, und alles, was nicht verboten ist, ist noch erlaubt?

Geschrieben

Ich warte schon auf die ersten: "Wer braucht den sowas Kommentare" xD

Kleiner Tipp schon mal: http://www.beezcombatsystems.com/AR-Recon-LE-Chest-Rig-BCS-CR-R-LE.htm

Ansonstens ist es verboten Spaß zu haben. Ich kann da nur ganz eindringlich vor warnen. Über diese "militaristischen Tendenzen" bin ich entsetzt - genauso entsetzt wie der DSB, der beim Schießsportverbot nicht gefragt wurden...


Wer viel fragt, geht viel fehl.

Kann es sein, dass es immer mehr "gute Deutsche" hier in diesem Forum hat in letzter Zeit ?

Nee... der Mittelteil ist weg. Gibt hier fast nur noch die beiden Extreme.


Hi,

ich empfehle Dir, mal ein Training bei der Akademie 0-500 zu besuchen. Da kannst dich aufrödeln was das Zeug hält. Abgesehen davon bringt's auch was!

Hast du da einen persönlichen Erfahrungsbericht? Wollte das mal machen.

Geschrieben

Der Gebrauch solcher Dinge ist nur beim DSB in Ordnung. Dort schießt man schließlich Duell und steht Uniformen äußerst offen gegenüber. Wichtig ist die grüne Farbe des chest rigs und ein roter Kopf.

Manche Leute haben Probleme...

Geschrieben

Tactical Schützenkönigkette-Carrier mit Cut-away Jägermeisterpouch. :rofl:

Und Jägermeister-wieder durch den Kopf gehen lassen-Dump Pouch?

Geschrieben

Ich gebe zu bei ihr habt mich schonmal zum Schmunzeln gebracht. Und ich bin beleibe keine Safetysally. Vielleicht sollte ich die Frage anders formulieren - KANN mir jemand gesetzlich einen Strick draus drehen? Hab nur §27(7) Satz 1 gefunden und dort wird es nunmal nicht näher definiert. Habe die komplette Magpul DVD Sammlung und mich würde es halt einfach reizen, mal einige der Techniken im scharfen Schuss auszuprobieren. Wenn mich der Standnachbar deswegen blöd anguckt ist mir das dann auch Wurscht, aber wenn er mich der Behörde anzeigt und ich meine Zuverlässigkeit verliere darauf hab ich keine Lust. Vielleicht habt ihr auch mehr Eier in der Hose und schreit vor jedem Schuss .44Mag die Scheibe an "Make my Day" aber dann könntet ihr ja mich wenigstens an euren Erfahungen teilhaben lassen :victory:

@Balrog danke für den Tipp, darauf bin ich bereits am sparen! Wollte das halt trotzdem wissen, wäre ja schön wenn ich halt auch mal auf dem Schießstand üben könnte.

Beste Grüße

Holger

Geschrieben

Achso. Mit dem Hinterrgund würde ich ein bisschen anders anfangen:

1) Gesetzliche Bedenken gegen die Ausrüstung und die Drills gibt es keine.

2) Magpul ist Gunporn. Geil anzusehen, hilft aber nicht, sich dem Thema sinnvoll zu nähern.

Ich würde empfehlen:

Kauf die das Buch "Feuerkampf und Taktik" von Henning Hoffmann (der Mann, der auch die Akademie 500 Kurse macht).

Besuch einen seiner Kurse.

Da hast du mehr von als bei dir im Verein auf der Bahn komisch angeguckt zu werden. Außerdem ist es ganz gut, wenn man die Drills und Abläufe einmal erklärt bekommt, dann mal mitm Lehrer macht, um sie danach fehlerfrei trainieren zu können.

Geschrieben

Naja, Über HH gibt es auch unterschiedliche Meinungen......

Aber jeder wie er mag

Hinsichtlich der Person selbst oder im Hinblick auf die Qualität der Kurse oder des Buches?

Geschrieben

Aufgrund deiner Nachfrage vermute ich einen dienstlichen Hintergrund. Bundeswehr?

Wenn nicht, dann ist das hier für die Allgemeinheit zur Weiterbildung:

Schaut euch mal den §9(3) AWaffGV an. Wer aufmerksam querliest, wird feststellen, dass Polizisten, Soldaten und alle, deren Dienstherr nach §55(1) ff WaffG ausgenommen sind, auf Schießstätten mit allem und egal wie schießen dürfen. Die ganzen Einschränkungen des §9(1) gelten für sie nämlich nicht.

Beste Grüße

Stefan

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1.
die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
2.
geschossen wird a)
auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
b)
im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
c)
zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
d)
in der jagdlichen Ausbildung, oder
3.
es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 unberührt. Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.
(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Behörden oder Dienststellen und deren Bedienstete, die nach § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes oder auf Grund einer nach § 55 Abs. 5 oder 6 des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnung von der Anwendung des Waffengesetzes ausgenommen sind.
Geschrieben

Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass die Antwort soviel mit der Frage zu tun hat wie Kuchen backen mit Arschbacken, ist das ein perfektes Beispiel dafür wie man jeden Gesetzestext so falsch Interpreten kann, dass "nicht sein kann, was nicht sein darf".

Das tragen eines Chestrigs oder ähnlicher Ausrüstung ist nicht verboten.

Das von Holger beabsichtigte üben von Grundfertigkeiten ist nicht verboten.

Dies alles ist nicht von §9 erfasst.

Geschrieben

Na dann lieber Chiron erklär ich dir mal den Unterschied zwischen Kuchen backen und dem anderen.

Wenn man nicht dienstlich schon mal was mit Chestriggs zu tun hatte, dann wird man wohl eher nicht auf die Idee kommen, danach zu fragen. Ergo gehe ich davon aus, dass Der Threadstarter einen dienstlichen Hintergrund hat.

Art. 9(3) AWaffV ist der Freifahrtschein für alles. Fällt man darunter, so braucht man sich gar keine Gedanken zu machen, ob die Dinger verboten sind oder nicht.

Gerne lasse ich mich aber von deiner Weisheit erhellen.

Geschrieben

Ich sehe nicht, wo das Problem liegen soll ein "Chestrig" zu tragen.

Ist wohl so eine Art "Männer-BH"?

Bei den ausufernden Körpermassen mancher Sportkollegen mit Körbchengröße >DD sicherlich auch "medizinisch sinnvoll".

Wenn Du da ein paar leere billige alte G3 Magazine aus dem Survival Trödel Shop reinsteckst, kann sicher auch keiner was sagen - sind ja keine wesentlichen Waffenteile.

Wenn Dir das Aufsehen, das das erregen wird, nicht zu groß ist, kannst Du so vermutlich auch auf die Strasse laufen.

Ich würds nicht tun - aber wie sagt man bei uns in Bayern so schön: "Jeder Jeck ist anders."

Am Stand hätte ich als Aufsicht allerdings ein Problem, wenn die Magazine im Rig zur Waffe passen und nach DSB Regeln geschossen wird.

Da sehe ich gerne, ob das Magazin voll oder leer ist.

Im Rig ist das nicht möglich.

Wenn Du Dich selbst beaufsichtigst und Dir der "Männer-BH" nicht zu doof ist: Wo kein Kläger, da ist doch auch kein Richter.

Geschrieben

kann mir jemand dabei helfen, wie der Chestriggs oder Munitionshalter am Gürtel im Training einzuordnen ist?

Ich finde Chest Rigs eher unpraktikabel.

Magazinhalter am Gürtel sind für einen Mag Wechsel günstiger.

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten bisher!

@Stefan Bin leider kein Soldat oder Polizist bei mir besteht eher eine grundsätzliche Faszination daran wie effektiv manche Instruktoren aus diesen Bereichen mit ihren Waffen umgehen können

Beste Grüße

Holger

Geschrieben

Edit: aber vielleicht steht im waffengesetz ja gar nichts darüber, und alles, was nicht verboten ist, ist noch erlaubt?

Nee nee, in Buntland ist alles verboten, selbst wenn es erlaubt ist.

Ist wohl so eine Art "Männer-BH"?

Bei den ausufernden Körpermassen mancher Sportkollegen mit Körbchengröße >DD sicherlich auch "medizinisch sinnvoll".

Kommt halt vom Bier saufen.

Geschrieben

Wenn Dir das Aufsehen, das das erregen wird, nicht zu groß ist, kannst Du so vermutlich auch auf die Strasse laufen.

Also ich benutze ein chest rig zum Wandern, auf der Jagd und wohl bald auch mal bei Kanu fahren. Klar sind es viele Leute nicht gewohnt. Allerdings wird sich das Konzept in den nächsten Jahren sicherlich auch zivil seinen Anteil im Bereich der Outdoorausrüstung erobern - siehe Ribz Frontpack. Man hat viele Dinge wie Landkarte, GPS, Trinkflasche immer parat, der Rücken ist oftmals frei und man sich problemlos hinsetzen und auch z.B. ein Kfz bedienen.

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