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IGNORED

Darf ein Vermieter die Waffen-/Muni-/Pulverlagerung inzwischen verbieten?


Schwarzwälder

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Es gibt im deutschen Mietrecht keine Vertragsfreiheit. Da ist alles gesetzlich geregelt, auch die Hausordnungen müssen entsprechen gestaltet sein.

Sollten allerdings Grüne im Haus wohnen und deren Gefühle durch einen Mieter der LWB ist beeinträchtigt werden... wer weiß!

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Kurz zur Ergänzung und noch was wegen Versicherung dazusenfen:

Christian Kempf hat unumwunden recht.

Als ich noch zur Miete (in einem Öko-verseuchten Haus) wohnte, hatte ich mir auch allerlei dämliches Geschwafel von den Mitbewohnern anhören dürfen, wenn ich meine Munitionskartons mit dem Gefahrgutaufkleber oder meine Gewehrkoffer durchs Treppenhaus schleifte und dabei natürlich "beobachtet" wurde.

Man "meldete" mich natürlich der Verwaltung und machte seinen hoplophoben Phrasen Luft, was aber von selbiger den Ökos zu meinen Gunsten genauso beschieden wurde, wie Christian Kempf schrieb.

Somit wurden die Ökoveggies noch ein bißchen verkniffener als sonst schon, und überhaupt, der pöööse Vermieter ist natürlich "vor der allgegenwärtigen Waffenlobby" eingeknickt.

Ein einfacher Blick ins BGB und in den allgemeingültigen Mietvertrag hätte auch ausgereicht.

Das Einzige, was ich wirklich empfehlen würde, die Hausratversicherung darauf anzusprechen, von wegen Versicherungswert und das sich Schußwaffen im Haus befinden, da paar hochwertige Sportwaffen schnell den Versicherungswert sprengen und man so auf der Differenz selber sitzenbleibt.

Das Einzige, was wirklich sein kann, das sich die Versicherung von der sicheren Aufbewahrung und der Örtlichkeit zur Risikobewertung überzeugen will, was mir aber nichts bekannt wäre, das sowas wirklich in so einem simplen Fall gemacht würde.

Die Versicherung kann dann eine evtl. nötige Wertanpassung vornehmen, aber i.d.R. ist auch das Juck. Ich zumindest teilte meiner Hausrat das mit und alles war fein.

Der eigentliche Hintergrund ist, das bei manchen (wenigen) Hausrat-Versicherungen wohl hochwertige Sportgeräte aller Art von der Haftung ausgschlossen sind und extra versichert werden müssen.

Bearbeitet von Andi08/15
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Grundsätzlich kann es in Mietwohnungen wegen aller möglichen und unmöglichen Dinge zu Ärger mit anderen Mitbewohnern kommen. Sobald soetwas zum Dauerstreit wird, kann der Vermieter immer die Notbremse ziehen.

Im Zusammenhang mit der Jagd habe ich schon von Problemen mit Dreck und mitgebrachtem Wildbrett aus dem Jagdrevier gehört.

1. Rechtsschutzversicherung ggfs. updaten.

2. Ggfs. Wartezeit aussitzen.

3. Motivierten Anwalt mit etwas Terrier - Genen suchen. Schon mal auf Verdacht ohne Hektik.

4. In der Zwischenzeit gute Gedanken sammeln.

5. Ein gutes Buch lesen: https://www.paladin-press.com/category/Revenge_and_Humor

6. Spaß haben.

Und: Selbst ausgelassenes Dachsfett ist ein gutes Hausmittel.

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Na ja, die 2 Urteile sagen schon, dass es nicht möglich ist, den Waffenbesitz zu verbieten. Und Klauseln haben keinen Bestand, wenn das Gesetz etwas anderes sagt.

http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY5ec7/hausordung_Mietrecht.pdf (2.1 Verbot überraschenden Klauseln)

Da es mit Sicherheit keinen Formularmietvertrag in Deutschland gibt, der eine Klausel zum Waffenbesitz "im Kleingedruckten" enthält, sprechen wir hier immer über Individualklauseln, also in Deinem Aufsatz nicht über Punkt 2.1 sondern Punkt 2.2. Der Vermieter schreibt dann zum Beispiel unter Sonstige Vereinbarungen in das Mietvertragsformular: "In der Wohnung dürfen keine Schusswaffen gelagert werden." Das werden wir bei uns in der Firma ab sofort in jeden Mietvertrag schreiben und auf die Reaktion der Mieter gespannt sein. Wahrscheinlich wird der Mieter fragen, ob das Parken von Panzern in der Tiefgarage gestattet ist.

Um noch was zu den Urteilen klugzuscheißern: Die beiden Urteile wurden nur weiterzitiert und dabei entstehen leider immer Missverständnisse. Tatsächlich enthalten die Urteile überhaupt keine Aussage zu der hier aufgeworfenen Frage, da die den Urteilen zu Grunde liegenden Mietverträge keine Bestimmungen über Wiederladen oder Waffenaufbewahrung enthielten. Folge: Wenn nichts im Mietvertrag steht, kann ich Waffen lagern - Wenn es im Mietvertrag verboten ist, ist die Rechtslage unsicher (wird in der Praxis nicht vorkommen).

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Einfach mal so ein bißchen an dem hier entstandenen gordischen Knoten rumschnippeln:

Wer sollte mich denn zwingen, einem potentiellen Vermieter auf die Nase zu binden, daß ich Waffenbesitzer bin? Noch dazu legal? Illegale Waffen muß man doch beim unterschreiben des Mietvertrags auch nicht zwingend angeben, oder?

Andere, persönliche Neigungen, etwa vegane Lebensweise, die Neigung, Damenunterwäsche zu tragen oder der Hang zur Polygamie gehen den potentiellen Vermieter auch nicht das geringste an, solange sie die restliche Hausgemeinschaft nicht beeinträchtigen.

BTW, einen Tresor, vulgo "Panzerschrank", könnte ich aus hunderten anderen Gründen in meine Wohnung einbauen, der muß nicht zwingend der Waffenaufbewahrung dienen.

mfg

Harry

P.S. Ich beziehe mich hiermit ausdrücklich auf die Nutzung der gemieteten Wohnung, nicht auf die evtl. unter Auflagen gestattete Nutzung von sämtlichen Mietern des Objekts zugänglichen Teilen wie Keller oder Dachboden.

Bearbeitet von Dynamite Harry
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Vermieter sehen teilweise gerne ihre Mieter mit runter gelassenen Hosen. So werden auch gerne die unmöglichsten Bedingungen wie "keine Kinder, kein Musikinstrument" in den Vertrag aufgenommen: einfach unterschreiben und dann die Kinder nebst Klavier in die (neue) Wohnung verfrachten. Was einem natürlich die Sache vergällen könnte wäre, wenn der Vermieter jetzt im falschen Glauben ist, dir dein Leben vermiesen zu können.

Bearbeitet von Nakota
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Der Besitz von Waffen gehört zur normalen Haushaltsführung

Kann wohl kaum sein, sonst hätten wir wohl wesentlich liberalere Waffengesetze.

Im Gegenteil ich kann mich noch gut erinnern das selbst Gerichte der Meinung waren das "hierzulande" es kein

Anrecht "perse" auf Schusswaffenbesitz gäbe.

In Deutschland ist dieser streng an ein Bedürfnis geknüpft, und dieses ist ja auch nachzuweisen.

Momentan haben wir wohl kein Recht auf den Besitz einer scharfen Waffe sondern eher eine Art Duldungssituation.

Die aufgeführten Beispiele des WOlers haben mich zusammenzucken lassen, sollte ein Vermieter sich darauf berufen

insbesondere mit der SEK-Geschichte (wir hören schließlich fast jede Woche das irgendwo in der BRD mal so ganz zufällig

ein SEK in die falsche Wohnung eingedrungen ist) könnte vielleicht sein das er juristisch Recht bekommt und den Waffenbesitz

verbieten oder einschränken kann das wäre fatal.

Auch darf man in der Wohnung ja nichts verändern (Bautechnisch/Schwerlastdübel womöglich Betonsockel oä.) wie schwer haben

es schon manche Mieter wenn sie lediglich ein Loch in die Wand bohren wollen um dort zB. eine Leitung oder ein Rohr von

einem in den anderen Raum zu legen.

Auch Eigentumswohnung ist so eine Sache das ist wie bei der Haltung gefährlicher Tiere, klar gehts -normalerweise- den anderen

Inhabern und Mitern nichts an, aber da braucht bloß ein Mieter was davon wissen das man Waffen hat und schon gibts ne Unterschriftenaktion dagegen, mit wem wird sich nun der Vermieter oder Hauseigentümer anlegen mit allen Mietern/Eigentümern

oder nur mit dem pööösen "Waffennarren"?? :sad:

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  • 2 Monate später...

Anläßlich einer etwas anders gelagerten Sache krame ich den thread wieder raus.

Da hat eine (offenbar grün eingestellte) Kommune versucht, über den Vermieter den Mietern Besitz und Nutzung eines Kfz zu verbieten. Zumindest der Vermieter ist damit auf die Nase gefallen:

http://www.derwesten.de/wohnen/vermieter-darf-autobesitz-des-mieters-nicht-verbieten-id9622042.html

Ohne Erfolg: Die Klausel in den Mietverträgen sei aufgrund einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen der Stadt und den Vermietern zustande gekommen, befand das Gericht. Ziel sei es, die Siedlung autofrei zu halten. Doch die Klausel nehme dem Mieter gänzlich die freie Entscheidung, ein Auto anzuschaffen. Da der Vermieter seinen Mietern nicht einmal ein Recht auf eine Ausnahmegenehmigung zugesteht, etwa wenn ein Auto wegen der beruflichen Tätigkeit nötig ist, sei die Klausel unwirksam. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. (dpa)


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So lange ich die Sache bestimmungsgerecht nutze kann das dem Vermieter völlig wurst sein. Ich war schon mieter und vermieter. Als ich mich damals von meinem Vermieter trennte ( weil ich weiteres Eigentum erworben hatte) war der sauer weil ich schon nach drei Jahren auszog und als ich dann noch darum bat meinen in der Zeit mit seiner Zustimmung angelegten Garten Zaun und Pool wenigstens zum halben nachgewiesenen Material Preis zu übernehmen hat er Nu den kopf geschüttelt. Dann hab ich ihm erklärt das ich das Haus aktuell besitze und er zu einem genannten Termin vorbeikommen darf und zuschauen wie ich das fachgerecht mit einem Bagger wieder in den urzustand in dem ich gemieteten hatte versetzen ließ. Ich hätte gleich dazu schriftlich untersagt den von mir gemieteten Grund und Boden zu betreten. Er kam weil er's nicht glaubte und musste zusehen wie jede einzelne blumenzwiebel ausgegraben und mitgenommen wurde. Tat bestimmt ein wenig weh, völlig zu Recht. Lasst euch nich so leicht ins bockshorn jagen.

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