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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Altersbeschränkung f. Patronenhülsen


schall+rauch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

[...], Zündhütchen ab 18 Jahren, [...]

Dafür würde ich gerne die Rechtsgrundlage wissen.

Geschrieben

Wie siehts aus mit einer gebrauchte Hülse mit gezündetem Zündhütchen und Geschoss darauf? Kann ich die an jemand auch vielleicht Minderjährigen weitergeben?

Wenn das kein Kleinkind ist das sich daran verschluckt oder vergiftet, weil es an der Bleispitze lutscht und die Weitergabe kein gegen das BGB verstoßendes Geschäft ist, dann ja.

Geschrieben

Mal ab davon, ob es erlaubt ist oder nicht, ein Zündhütchen würde ich einem Kind trotzdem nicht in die Hand geben. Wieso? Ganz einfach. Nachdem es das erste mal "bumm" gemacht hat, kommt "Nochmaaaal"* ;)

*à la Die Dinos..."Nicht die Mama" :grin:

Geschrieben

Mal ab davon, ob es erlaubt ist oder nicht, ein Zündhütchen würde ich einem Kind trotzdem nicht in die Hand geben...

Wenn du schon mal gesehen hättest, mit wieviel Geduld die die 100er Röhrchen fürs Setzgerät befüllen...

Geschrieben

zur gesetzlichen Nichtrelevanz von Anzündhütchen und Sicherheitszündhölzern

(1) Das Sprengstoffgesetz (Gesetz) ist nicht anzuwenden auf

1.
.....
2a.
den Verkehr mit sowie die Einfuhr, die Durchfuhr, das Verbringen, das Aufbewahren, das Verwenden und das Vernichten von Anzündhütchen mit einem Anzündsatz von nicht mehr als 0,2 g, ausgenommen das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5 des Gesetzes;
3.
den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe;

Quellehttp://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__1.html

das war mein einziger Fehler in der Fachkundeprüfung. Auf die Frage, ob Anzündhütchen dem SprengG unuterliegen, ging ich fehl in der Annahme, wenn sie frei erwerbbar sind, steht es auch darin.

Geschrieben

Wenn du schon mal gesehen hättest, mit wieviel Geduld die die 100er Röhrchen fürs Setzgerät befüllen...

Ja, das glaub ich dir, Kinder sind auch nicht doof. ;)

Nur würde ich ein Kind nicht alleine mit den Sachen lassen, das wollte ich damit eigentlich nur ausdrücken. Kinder sind von Natur aus experimentierfreudig und probieren kann da natürlich auch mal in die Hose gehen...kann, muss natürlich nicht.

Gruß

BSA

Geschrieben

:gutidee: hola amigos,

ja...ich trage Hosenträger UND Gürtel.

Bei der Weitergabe von einer Patrone wie im Post #24 würde ich IMMER eine seitliche Bohrung anbringen, damit ist auch der Erwerber auf der sicheren Seite.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Fällt mir gerade so ein beim Thema Zünder und Kinder:

Es war einmal, vor langer, langer Zeit, da hat der kleine Rummelschütze in der Garage in einer Schrankschublade gaaanz tolle Zündhütchen gefunden. Und auch 6mm Floppert Knallpatrönchen waren dabei. Da gleich nebendran noch ein Amboß stand und der Hammer dazu in nicht weiter Ferne lag, hat sich der kleine Rummelschütze gedacht, dass das einen Riesenspass wäre, wenn man auf die Zünder mal draufklopft...

Ich hatte am Ende eine Fleischwunde an der Stirn, 4cm über dem Auge....

Mit 16 ist mir dann nochmal ein Diabolo an die Stirn geknallt - ich hatte aus 4m auf einen Nagelkopf geschossen.

Dabei hab ich was fürs Leben gelernt :-)

Geschrieben
Mit 16 ist mir dann nochmal ein Diabolo an die Stirn geknallt - ich hatte aus 4m auf einen Nagelkopf geschossen.

Dabei hab ich was fürs Leben gelernt :-)

Einfallswinkel = Ausfallswinkel ;-)

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