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IGNORED

Beschuß


Sachs3466

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nochmahl die Frage zum Deutschen Beschußrecht

Ich dachte immer Schußwaffen mit Patronenlager unter 6mm Benötigen keinen Beschuß

Kenne etliche Zimmerstutzen Schützen die kein Beschußzeichen auf ihrer Waffe haben

Mein Büxi giebt mir meinen Zimmerstutzen nicht mehr zurück weil er nicht beschoßen ist ?

In einen anderen Tehma weiter unter wird gefragt wie man zu Schußwaffen kommt Ohne Deutschen Beschuß

Etliche K98 haben nur Militärbeschuß (oft dachboden funde)

und es giebt etliche Schweizer die nur Schweizer beschuß haben bei uns werden solche Waffen ohne größere Probleme eingetragen natürlich darf ich damit nicht schießen (oder)

Geschrieben

Nochmahl die Frage zum Deutschen Beschußrecht Ich dachte immer Schußwaffen mit Patronenlager unter 6mm Benötigen keinen Beschuß

Da hast du falsch gedacht. Du musst auch die Länge (<7mm) des Patronenlagers beachten.

Sonst wären ja auch 22lr, 22 kurz usw. von der Beschusspflicht ausgenommen

Geschrieben

...

Etliche K98 haben nur Militärbeschuß (oft dachboden funde)

und es giebt etliche Schweizer die nur Schweizer beschuß haben bei uns werden solche Waffen ohne größere Probleme eingetragen natürlich darf ich damit nicht schießen (oder)

aufgrund von welchem Bedürfnis wurden die Waffen dann eingetragen?

Du kannst ein Bedürfnis als Jäger/Sportschütze glaubhaft machen für eine Waffe ohne gültigen Beschuß?

Erwerb einer Waffe fürs jagdliche bzw. sportliche Schießen, mit der nicht geschossen werden darf?

....ICH würde mit der Info nicht hausieren gehen, könnte sein, dass da mal wer bei dir zu Besuch kommen könnte....

juhu.... noch ein Bärendienst für den LWB!

...manche ÖFFENTLICHEN Äußerungen, bzw. Äußerungen in der Öffentlichkeit ( z.B. Forum) sollte man sich einfach sparen!

U-Boote bilden hier die Ausnahme.... die wissen aber wenigstens was sie tun....

Geschrieben

aber zimmerstutzen haben nur 6,8mm patronenlager zumindestens ist die zündkatusche ohne rand nur 6.8mm lang

Die Befreiung von der Beschusspflicht gilt nur, wenn die Waffe eine Bauartzulassung (PTB-Stempel) hat.

Da die Beschusspflichten 2003 erweitert wurden, schlummern noch zahlreiche Waffen ohne den nach neuem Recht erforderlichen Beschuss in deutschen Waffenschränken. Das ist kein Problem und auch nicht gesetzwidrig, solange die Waffen nicht überlassen werden oder damit geschossen wird.

Geschrieben

...

aufgrund von welchem Bedürfnis wurden die Waffen dann eingetragen?

Du kannst ein Bedürfnis als Jäger/Sportschütze glaubhaft machen für eine Waffe ohne gültigen Beschuß?

Erwerb einer Waffe fürs jagdliche bzw. sportliche Schießen, mit der nicht geschossen werden darf?

...

Erwerb durch Fund. Erwerb durch Erbschaft.

Hat dein SB sich schon mal eine Waffe von dir zum Eintragen vorlegen lassen?

Jeder ist seine Glückes Schmied, also reg dich mal ab. Oder fühlst du dich als Autofahrer auch verunglimpft nur weil es in D viele gibt, die einfach jahrzehntelang ohne Führerschein fahren?

Geschrieben

Das heist also das ich meine zimmerstutzen beschiesen lassen muß bzw das der büxi machen muß weil er mir ja meine waffe nicht zurückgeben darf

aber andee nicht neubeschosene waffen natürlich weiter rechtmäsig im besitz bleiben dürfen ?

und der rechtmäsige Besitzer diese selber zum Beschuß bringen kann

da ja meist der Transport teuerer ist als der eigentliche Beschuß( 20euro+Mum )

Geschrieben

Nun, das ist schwammig .

Warum war die Waffe beim Büma?

Auf welche EWB ist sie eingetragen? Handelsbuch des Büma oder deine WBK?

auf meine wbk eingetragen

weil sie nicht mehr zuverläsig zündete sitz ausgeschlagen sagte der büxi

Geschrieben

um das jezt zu beenden ich werde den zimmerstutzen beschiesen lassen schon aus den grund weil manche Veranstalter auch darauf bestehen das sie beschoßen sind undich dan keinen ärger habe

Geschrieben

Erwerb durch Fund. Erwerb durch Erbschaft.

...

hier gehts aber ausdrüchlich um Waffen die auch geschossen werden sollen, da greift für Sportschützen und Jäger das Bedürfnisprinzip beim Erwerb (kein Bedürfnis für Waffe ohne Beschuß) und beim Überlasser das Beschußgesetz (kein Überlassen ohne gültigen Beschuß).

ätsch, lange Nase, Pech gehabt..... und wenn gefangen, dann auch gehangen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und da wir ja sachkundig zu sein haben, können wir uns auch mit Nichtwissen nicht rausreden....

mir hat auch mal ein Händler eine Waffe ohne Beschuß geschickt... "wieso, die war doch schon mal in einr WBK eingetragen"... sowas aber auch!

WBK-Eintrag ersetzt Beschuß bzw. Sorgfaltspflicht des Überlassers?

von Privat... " ja aber.........was die hat keinen Beschuß? mit der hab ich doch schon jahrelang Kreismeisterschaft geschossen, da hat nie jemand was gesagt und beim Vorbesitzer auch nicht"......

Waffe funktioniert und keiner meckert wegen fehlendem Beschuß... dann braucht die Waffe auch keinen?

Hat dein SB sich schon mal eine Waffe von dir zum Eintragen vorlegen lassen?

wer muss sachkundig sein? wer muss nachweisen, dass die Waffe vom entsprechenden Bedürfnis gedeckt ist? Du oder Dein SB?

solange man noch zuhauf Ausreden findet, kann man sich den Beschuß ruhig sparen! .... ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.....

Geschrieben
... kann man sich den Beschuß ruhig sparen! ....

Warum denn so aufgeregt?

Dem letzten Statement kann ich aber uneingeschränkt zustimmen. Eigentlich und grundsätzlich ist der Beschuss überflüssig, weil technisch nicht tragfähig.

Die Überprüfung der Maßhaltigkeit ist vom technischen Standpunkt her stimmig. Die stellt sozusagen eine Art externer Qualitätsprüfung dar.

Der Beschuss mit den Überdruckpatronen sagt aber nur aus, dass die Waffe genau die Anzahl der abgegebenen Schüsse aushält. Ob sie dadurch strukturelle Schäden erleidet die später zum Versagen wesentlicher Teile führen oder ob nach x-Tausend Schuss ein Ermüdungsschaden eintritt, lässt sich dadurch nicht ausschließen.

Da das Produktsicherheitsgesetz den Inverkehrbringer einer Ware (also auch einer Schusswaffe) innerhalb der EU grundsätzlich für die Einhaltung bestimmter technischer Grundsätze haftbar macht, entsteht für dich als Verbraucher kein zusätzlicher Nutzen aus dem Beschuss. Außer du empfindest Stempel und Prüfungen allgemein irgendwie aufregend.

Geschrieben

allso ich habe jezt in einer liste nachgeschaut Amtliches Blatt das Patonelager eines 4mm lang ist über 7mm das eines 4mm Kurz unter 7mm

Volglich müssen Zimmerstutzen mit 4m lang Beschossen sein

Da die Ausnahme nach§4.2 nicht zutrift

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