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shruggman

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Geschrieben

In Kanada wurden eben die SIG 55x Gewehre als illegal eingestuft. Die Besitzer haben sechs Monate Zeit zur Abgabe, danach ist der Besitz strafbar. Enteignung ohne Entschädigung, obwohl die Gewehre 12 Jahre lang einen "positiven Feststellungsbescheid" hatten.

Quelle: Ein betroffener Kanadier auf Snipers Hide.

Geschrieben

In Kanada wurden eben die SIG 55x Gewehre als illegal eingestuft. Die Besitzer haben sechs Monate Zeit zur Abgabe, danach ist der Besitz strafbar.

Niemand hat etwas gegen "Legalwaffenbesitz". Es sind immer nur die "illegalen Waffen", die bekämpft werden.

Wie stehen denn zu so einem Fall jetzt die braven Jäger und Sportschützen, die in "illegalen Waffen" immer eine Bedrohung für die Gesellschaft und insbesondere für ihren privilegierten "Legalwaffenbesitz" sehen?

Geschrieben

Niemand hat etwas gegen "Legalwaffenbesitz". Es sind immer nur die "illegalen Waffen", die bekämpft werden.

Wie stehen denn zu so einem Fall jetzt die braven Jäger und Sportschützen, die in "illegalen Waffen" immer eine Bedrohung für die Gesellschaft und insbesondere für ihren privilegierten "Legalwaffenbesitz" sehen?

Wenn der Kaufpreis nicht erstattet wird, werden viele ihre nicht angemeldeten Gewehre einfach verstecken, z.B gut konserviert eingraben. Und als normaler Mensch habe ich nichts gegen diese "illegalen Waffen",weil die es für mich nicht sind. Manchmal muss man auf die Gesetze pfeifen, wenn die nichts mit der Vernunft und Gerechtigkeit zu tun haben.

Geschrieben

Niemand hat etwas gegen "Legalwaffenbesitz". Es sind immer nur die "illegalen Waffen", die bekämpft werden.

Wie stehen denn zu so einem Fall jetzt die braven Jäger und Sportschützen, die in "illegalen Waffen" immer eine Bedrohung für die Gesellschaft und insbesondere für ihren privilegierten "Legalwaffenbesitz" sehen?

Der Staat wird Dir niemals Deine Jagdbüchse wegnehmen. Er wird sie vorher "Scharfschützengewehr" nennen.

Geschrieben

Wie stehen denn zu so einem Fall jetzt die braven Jäger und Sportschützen, die in "illegalen Waffen" immer eine Bedrohung für die Gesellschaft und insbesondere für ihren privilegierten "Legalwaffenbesitz" sehen?

Ich kann ja immer nur für mich sprechen. Aber:

  • ich schere die nicht registrierten Waffen nicht über einen Kamm. Da gibt es Floberts, Luftgewehre und Tingle-Pistolen, letztlich Spielzeug, das kriminalisiert wurde. Dann die Erinnerungsstücke aus den Weltkriegen, die irgendwo auf'm Dachboden und im Keller versteckt sind. Und vielleicht als dritte Gruppe dann die Waffen in den Händen von Kriminellen, geschmuggelt aus dem Ausland, geraubt aus "legalen" also registrierten Beständen.
  • Nur die letztere Gruppe von Waffen steht im Zusammenhang mit Problemen, denn die Waffe ist nicht das Problem, sondern der Benutzer. Wenn ein Krimineller eine Waffe besitzt, dann macht es vielleicht sogar Sinn, sie ihm wegzunehmen.

Nur in diesem Zusammenhang gibt es für mich "illegale Waffen", es definiert sich für mich also:

Es gibt registrierte Waffen

es gibt nicht registrierte Waffen

es gibt Waffen in den Händen von Privatleuten

es gibt Waffen in den Händen vom Staat

und es gibt Kriminelle, die Waffen haben. (<- Das sind die einzigen Waffen die man korrekterweise illegal nennt)

Ich bin der Meinung, die Strafen für unerlaubten Umgang mit den vom WaffG beschriebenen Waffen sollten sich generell Richtung Geldstrafe verändern und Straftaten unter Verwendung von Waffen "automatisch" härter bestraft werden, das ist ja aber schon so vorgesehen. Wenn man bei einem "Normalbürger" eine erlaubnispflichtige Waffe findet, dann würd' ich sagen: OK, 2-Wochen Frist für den Erwerb der Sachkunde & Nachweis sicherer Aufbewahrung sonst wird die Waffe eingezogen. 500,-€ als Strafe. Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Bedürfnis-Quatsch wegfällt.

Die Gleichsetzung von "unerlaubtem Waffenbesitz" mit z.B. Diebstahl ist eine Peinlichkeit für unseren Staat. Das sieht so aus, als ob unsere Gesellschaft eine Waffen-Phobie hätte. Laut Fernseh-Programm kann das aber nicht sein...

Geschrieben

Wenn ein Krimineller eine Waffe besitzt, dann macht es vielleicht sogar Sinn, sie ihm wegzunehmen.

Das Problem beginnt bei der allgemein üblichen Definition eines Kriminellen.

Geschrieben

Das Problem beginnt bei der allgemein üblichen Definition eines Kriminellen.

Richtig...man erklärt die Waffen für illegal und macht deren Besitzer zu Kriminellen... mit anderem Worten, man biegt sich die Gesetze so, wie man sie haben will. Also wie in einer Diktatur, nur etwas netter bzw. subtiler....

Läuft hier in vielen Dingen nicht anders....ach du willst wegen der Stromtrasse bzw. A100 nicht verkaufen...egal enteignen wir dich eben... notfalls mit Polizeigewalt...

Ich kann da keine Unterschiede zu 1933-1945 bzw. den Russen in Sotchi erkennen!

Geschrieben

danach ist der Besitz strafbar. Enteignung ohne Entschädigung, obwohl die Gewehre 12 Jahre lang einen "positiven Feststellungsbescheid" hatten.

Da ich hier nicht auf dem Laufenden bin, Ist das schon vom einem Gericht oder dem Obersten Gerichtshof überprüft worden ? Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird...

Geschrieben

In D können Sie Dir Deine Zuverlässigkeit absprechen und dann ist alles andere auch futsch.

Also wenn EIN Waffentyp in Ungnade fällt, die Kanone plötzlich nicht mehr aufzufinden, kann auch komplett nach hinten losgehen.

Vor Allem finde ich es sehr bedenklich diese Option hier immer wieder aufzutischen.

Geschrieben

Dem mitlesende "Gesetzgeber" ist längst bekannt, dass von uns legalen Waffenbesitzer keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und die "Gefährlichkeit" einer Waffe weder am Aussehen, der Lauflänge, noch an der Munition festzumachen ist. Jede Verschärfung, Einschränkung oder Verbote sind lediglich Augenwischerei für die uninformierte Masse. Dazu zähle ich auch sehr viele Politiker, die ihre Kenntnisse über Waffen lediglich aus schlechten Krimis oder Hollywood "B" Movies beziehen.

Geschrieben

Dem mitlesende "Gesetzgeber" ist längst bekannt, dass von uns legalen Waffenbesitzer keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und die "Gefährlichkeit" einer Waffe weder am Aussehen, der Lauflänge, noch an der Munition festzumachen ist. Jede Verschärfung, Einschränkung oder Verbote sind lediglich Augenwischerei für die uninformierte Masse.

So sieht's aus.

Dass dennoch (sprich, gegen solch besseres Wissen und gegen gute Erfahrungen in liberaleren Nachbarländern) selbst hier im Forum von Einigen z.B. noch das "Hohelied" auf unser Bedürfnisprinzip gesungen wird.... ist unfassbar.

Geschrieben

...

Wenn man bei einem "Normalbürger" eine erlaubnispflichtige Waffe findet, dann würd' ich sagen: OK, 2-Wochen Frist für den Erwerb der Sachkunde & Nachweis sicherer Aufbewahrung sonst wird die Waffe eingezogen. 500,-€ als Strafe. Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Bedürfnis-Quatsch wegfällt.

...

In Österreich läuft ja bald die Frist zur Registrierung der C-Waffen ab. Wird man später mit einer nicht registrierten erwischt, ist das eine "Verwaltungsübertretung" und es drohen "bis zu 360 €" Strafe. Die Waffe darf man natürlich behalten, sie wird halt nachregistriert. So gehts also auch.

Was nicht heißt, dass ich den Registrierungsquatsch gutheiße, aber zumindest sind die Strafen milder im Gegensatz zu den drakonischen deutschen.

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