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IGNORED

Auf dem Weg zum Schießstand mit der Waffe einkaufen?


Knarre

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Tyr13

- ich rege mich nicht auf

- dass das ein Gummiparagraph ist weiß ich auch und finde es Scheixxx

- wie die Realität aussieht weiß ich auch und ich sehe Ihr sehr wohl ins Auge

.....und jetzt spreche ich NUR FÜR MICH SELBST, meine Sportgeräte sind mir heilig, ICH würde nicht ansatzweise auf die Idee kommen meine Waffen im Kofferraum in irgendeinem Parkaus liegen zu lassen, da kann das dort noch so bewacht sein, sowas macht man einfach nicht ( ich mache sowas zumindest nicht ) !!

Für mich ist der jenige nicht zuverlässig, welcher so mit Schusswaffen umgeht!

Da kannst du sagen was du willst, was haben die Waffen im Parkhaus zu suchen..nichts. Und dass es Idioten gibt die in Autos einbrechen ist kein Phänomen der letzten 14-Tage, und wenn ich sehe wie bei Jagd ( bin selbst Jäger ) und auf Schießständen ( bin auch Sporti )mit Waffen hantiert und Transportiert und abgestellt wird, bin ich erstaunt dass nicht noch mehr wegkommt!

Aber wie schon erwähnt, keiner muß meine Meinung teilen, ich sehe das jedenfalls genau so!

Geschrieben

@weissblau & El Segundo:

Den Düsseldorfer Fall sollte man kennen.

Wo bereits im ersten Absatz von "über mehrere Stunden im PKW" die Rede ist, und sicher nicht die Frage des Erstellers hier war.

Die Diskussionen beziehen sich auf Minuten, kurzer Einkauf, PKW nach Möglichkeit noch in Sichtweite ( Essen am Fenster/oder Tanken).

Und unter diesen Umständen, ist eine kurze Aufbewahrung im nicht einsehbaren verschlossenen Kofferraum eben sinnvoller.

Die Sache ab wann die Behörden einen Transport im Fahrzeug, oder dies als Aufbewahrung (eben nach waff.rechtl. Vorschriften) sehen, also die Grenze ab wann , was zählt, habe ich bis heute auch noch nicht erfahren.

Aber solche Fallen, gibt es ja zu genüge im Gesetz, um den Bürger mit aller Staatsgewalt dann gerichtlich zu entwaffnen. Eben wie bereits erwähnt, solange nie was passiert oder abhanden kommt ist alles gut.

Geschrieben

Servus zusammen,

um an die Frage mal anzuknüpfen:

Spricht was dagegen, wenn ich die Waffe morgens ins Auto leg und zur Arbeit fahr, die Waffe dort in einen Safe lege (der ungefähr 1T wiegt und Sicherheitsklassen hat, die sich das WaffG nicht mal erträumen mag) zu dem nur ich den Schlüssel habe. Nach der Arbeit hol ich die Waffe aus dem Safe, leg sie wieder ins Auto und fahr dann zum Schießstand.

Bei mir würde ein Umweg zum Schießstand über meine Wohnung Abends ca. 45 Minuten Zeit kosten...

Würde das noch als "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis" gelten und ist die Aufbeahrung in der Arbeit zulässig?

Geschrieben

Servus zusammen,

um an die Frage mal anzuknüpfen:

Spricht was dagegen, wenn ich die Waffe morgens ins Auto leg und zur Arbeit fahr, die Waffe dort in einen Safe lege (der ungefähr 1T wiegt und Sicherheitsklassen hat, die sich das WaffG nicht mal erträumen mag) zu dem nur ich den Schlüssel habe. Nach der Arbeit hol ich die Waffe aus dem Safe, leg sie wieder ins Auto und fahr dann zum Schießstand.

Bei mir würde ein Umweg zum Schießstand über meine Wohnung Abends ca. 45 Minuten Zeit kosten...

Würde das noch als "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis" gelten und ist die Aufbeahrung in der Arbeit zulässig?

Das ist dann der Part, wo der Hausherr dem zustimmen muss und nichts dagegen hat.

Geschrieben

solange das Hausrecht auf Deiner Seite ist, das Aufbewahrungsbehältnis ( sprich Tresor) dem WaffG genügt ( und nur Du Zugang/Zugriff hast) und das Gebäude dauerhaft bewohnt ist ( sonst eingeschränkte Aufbewahrung ohne Aufbewahungskonzept bzw. Ausnahmegenehmigung), spricht nichts dagegen.

aufbewahren darfst Du wo Du willst, solange es WaffG-konform, in dessen Gültigkeitsbereich, erfolgt.

gruß alzi

Geschrieben

Würde das noch als "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis" gelten und ist die Aufbewahrung in der Arbeit zulässig?

Da die Waffe ansonsten daheim bei Dir in einem wohl etwas leichteren Safe liegen würde und nur Du Zugriff auf den Safe in der Firma hast ist die Aufbewahrung dort auf jeden Fall sicherer so lange Du in der Firma bist. Kann mir nicht vorstellen, wie Dir hier ein Richter etwas anderes sagen würde. Allerdings habe ich vor Gericht auch schon sehr "ungewöhnliche" Ansichten von Richtern erlebt. Die wurden zwar dann in der nächsten Instanz wieder verworfen, aber sicher ist da nichts. Wäre auf jeden Fall etwas ganz anderes, als bei Dir in der Firma im Auto in der Tiefgarage.

Geschrieben

aufbewahren darfst Du wo Du willst, solange es WaffG-konform, in dessen Gültigkeitsbereich, erfolgt.

... und der Aufbewahrungsort dem zuständigen Sachbearbeiter bekannt ist. ( Oder verwechsle ich jetzt was? )

Geschrieben

... und der Aufbewahrungsort dem zuständigen Sachbearbeiter bekannt ist.

das steht wo?

es ist lediglich vorgeschrieben worin aufzubewahren ist, nicht wo. und es muss zum Ort der Aufbewahrung Zugang gewährt werden um dies zu verifizieren.

.. zumindest mal so kurz aus dem Gedächtnis...

Geschrieben

das steht wo?

es ist lediglich vorgeschrieben worin aufzubewahren ist, nicht wo. und es muss zum Ort der Aufbewahrung Zugang gewährt werden um dies zu verifizieren.

.. zumindest mal so kurz aus dem Gedächtnis...

Ich bin mir auch nicht 100%ig sicher, aber damit fällt ja Firma (zumindest als Angestellter) als "normaler" Aufbewahrungsort, also nicht nur während der Arbeitszeit bis zum abendlichen Schießtermin, weg. Nach einer fristlosen Kündigung hat man meistens keinen Zugang mehr zum Tresor.
Geschrieben

das ist der Haken dabei! denn es muss uneingeschränkter Zugang gewährleistet sein. also in dem Fall ( ausser man ist selbst Cheffe) keine dauerhafte Aufbewahrung in der Firma.

"gelegentlich" mit "Arbeitsaufenthalt" auf dem Weg zum Schießen dürfte aber wenig problematisch sein. zumal, dann wenn man auf diesem Wege die Kollegen für das abendliche Schießen einsammelt...... wenn die es sich kurzfristig anders überlegen, kannst Du ja nix für......

Geschrieben

5 Seiten nur für die Antwort auf dei Frage ob man sich in D noch Erlaubnisfrei ein Brötchen holen darf. Das ist ja fast die die Untersuchung der Frage, auf die die Antwort 42 ist...

Geschrieben

- Eine Streifenwagenbesatzung lässt 2 geladene MPi5 auf der Rücksitzbank des Streifenwagens liegen und geht Eisessen. Der Streifenwagen bleibt in dieser Zeit unverschlossen und außerhalb der Sichtbereichs der beiden PVBs am Straßenrand abgestellt zurück. Als die beiden mit Eisessen fertig sind und zu ihrem Fahrzeug zurückkehren, sind die beiden MPis weg. Der Verlust wird erst bei der Rückkehr zur Wache bemerkt.

- Polizistin vergisst ihren kleinen privaten Rucksack mit darin befindlicher geladener Dienstpistole im Schwimmbad. Verlust wird nach Rückkehr zur Wohnung bemerkt. Der Rucksack mit Dienstpistole wurde zwischenzeitlich von anderen Badegästen "sichergestellt".

- Der PVB einer Steifenwagenbesatzung legt seine geladene Dienstpistole "aus Bequemlichkeitsgründen" auf dem Dach des Fahrzeugs ab. Dort bleibt die Waffe beim Wegfahren liegen, das Herunterfallen wird nicht bemerkt. Der Verlust fällt erst nach Rückkehr zur Wache auf. Die Pistole wurde inzwischen von aufmerksamen Passanten gefunden.

- Ein PVB legt seine geladene Dienstpistole in der ungesicherten/unverschlossenen Schublade im Schreibtisch seines Dienstzimmers ab. Sein Filius besucht ihn auf dem Revier und entwendet die Waffe in einem unbeobachteten Augenblick aus der Schreibtischschublade. Die Waffe wird später bei ihm sichergestellt.

Das sind aus den letzten Jahren nur vier Ereignisse aus dem Bereich der Dienstwaffenträger, die es bis in die Medien geschafft haben.

Der Verlust von Dienstwaffen liegt jährlich im knapp vierstelligen Bereich und diese tauchen nicht nach kurzer Zeit wieder auf.

Wie viele privat und legal besessene Schusswaffen, egal ob Jagd oder Sport, werden jedes Jahr aus abgestellten Kraftfahrzeugen entwendet???

CM

Geschrieben

ist ein kleiner Unterschied, dann inwiefern gilt das WaffG für die Polizei und andere "Dienste"?

kannst Du nicht gleich betrachten ...... was denen dann dienstrechtlich blüht ist ebenfalls wieder ausserhalb des WaffG angesiedelt.

dass jemandem Waffen aus dem Auto geklaut werden ist in den Medien kein Thema ( o.g. Fälle der Dienstwaffenträger schon immer wieder).

mal ein Jäger der die Büxe am Baum lehnen lässt und die gefunden wird oder ähnliches gabs ja schon ( nix gegen Jäger!).

aktuell der Fall der ( seit 35 Jahren) verschwunden Weinbergflinten ist wieder was anderes, hier wurde ja nach WaffG einer Gemeindeveraltung eine WBK ausgestellt. ... nur die dürften wohl auch nicht aus einem Auto gestolen worden sein.

wenn da was aus einem Auto weg kommt, dann wars entweder ein gezielter Diebstahl ( wie erst kürzlich der Überfall/Raub bei dem SpoSchü&Jäger ) oder Beifang beim Autoaufbruch.

.. egal was man macht und sich noch so strikt ans WaffG hält, so jemand will, kann man einem IMMER einen Strick draus drehen!... das WaffG ist schampig genug gestrickt.....

Geschrieben

das ist der Haken dabei! denn es muss uneingeschränkter Zugang gewährleistet sein. also in dem Fall ( ausser man ist selbst Cheffe) keine dauerhafte Aufbewahrung in der Firma.

Ich ersetze jetzt mal ganz pedantisch das "selbst Cheffe" in "selbst Cheffe und Mehrheitsgesellschafter" ;-)

Gerade Geschäftsführer Haben oft nicht mal mehr Zeit die persönlichen Sachen aus dem Schreibtisch zu holen. Je höher man fliegt, desto härter fällt man. ;-(

Geschrieben

OK, also die Aufbewahrung sieht ja schon mal gut aus. Ist die Fahrt in die Arbeit und dann von der Arbeit zum schießen dann also in dem Zusammenhang auch korrekt?

Geschrieben

Auf einem Standortübungsplatz wurde nach Jahren der Aufgabe desselbigen beim Roden eines dazugehörigen kleinen Waldes ein G3 im Baum hängend gefunden.

Es soll vor 30 Jahren in Verlust geraten sein, aber die angrenzenden Kasernen sind auch aufgelöst und irgendwie die Unterlagen dazu auch,

Man ist auf der Suche

Geschrieben

was Polizei, Staatsanwalt und Richter davon halten, werden sie Dir dann bei Gelegeheit mitteilen.

bei diesem WaffG geht "korrekt" überhaupt nicht! dazu ist es zu schlecht gemacht ( wohl mit Absicht... wurde ja aber auch schon erwähnt!)

Geschrieben

das ist der Haken dabei! denn es muss uneingeschränkter Zugang gewährleistet sein.

Muß es das?

Ich denke nein. Es darf nur niemand anders Zugriff haben! Ein Tresor, für den nur Du den Schlüssel hast, in der Umkleide in der Firma wäre demnach, meiner laienhaften Meinung nach nicht entgegen dem Gesetz. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit.

Geschrieben

Schönen guten Abend Jäger, Sportschützen und Sammler.

Mal ganz ehrlich, wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin, werfe ich mir meine LW über die Schulter und kaufe mir auch zB ne Packung Zigis an der Tanke.

Das ist auch ganz klar legal. Und wenn ich auf dem Weg zum Jägerstand oder zur Standortdschießanlage bin, in dem Fall mit dem Auto, habe ich zB die Büchse natürlich im verschlossenen Futteral. Wenns ganz hoch kommt, trenne ich den Verschluß auch von der Waffe. Und wenn dann die Waffe im Transportbehältnis UNEINSEHBAR in Kofferraum verstaut gelagert wird, die Mun-Kiste auch natürlich, und ich für 5 Min im Laden bin... :grin:

Ich bin sicher kein Jurist, aber ich denke dann habe ich alle Maßnahmen getroffen, die ein Abhandenkommen verhindern. Sicher sollte man nicht das Auto über Stunden sich selbst überlassen.

Ein A-Schrank im Auto wäre auch keine Option. Außer man hat seinen ständigen Wohnsitz im Auto...

Wie auch immer das WaffG ist und wird immer "ein wenig" schwammig bleiben. Die Zuverlässigkeit ist ja schon bei nur kleinen Zweifeln bedroht.

Geschrieben
Die Zuverlässigkeit ist ja schon bei nur kleinen Zweifeln bedroht.

Ja, Das ist auch wirklich die Intention des Gesetzes. Der private Waffenbesitzer soll sich in dem undurchschaubaren und willkürlich auslegbaren Vorschriften verstricken, damit man ihn entwaffnen kann.

Geschrieben

Na ja mal schauen, hab meinen J-Schein seit 09. Habe ihn gestern verlängern lassen. Erstmal nur für ein Jahr. Ich hatte auch noch keine Kontrolle von wegen "Aufbewahrung" :rtfm:

Ich hatte eh noch nie Sorgen von wegen Waffen... ausser dass ich leichte Sorgen habe von wegen Kommiskauf von Händler.... Aber Sbiene kümmert sich drum. :heart:

Geschrieben

Muß es das?

Ich denke nein. Es darf nur niemand anders Zugriff haben!

aja? wie rechtfertigst Du die Aufbewahrung Deiner Waffen, wenn Du keinen ( oder nicht immer, d.h. nicht uneingeschränkt) Zugang zum Ort der Aufbewahrung hast ?

DANN hast Du nämlich ein großes Problem.... steht auch irgendwo, ich denke im Zusammenhang mit Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft.

...aber wir sind etwas vom Thema ab ....

Geschrieben

aja? wie rechtfertigst Du die Aufbewahrung Deiner Waffen, wenn Du keinen ( oder nicht immer, d.h. nicht uneingeschränkt) Zugang zum Ort der Aufbewahrung hast ?

Das war ja auch Thema des letzten VG Urteils.

Waffe im Banktresor ist zulässig (wenn ich mich richtig erinnere, kein Anspruch auf 100% Recht)

Nachts ist kein rankommen und nur zu bestimmten Zeiten.

Sicher sollte es sein, wenn nicht gerade ein Tunnel gegraben wird, wie auch schon geschehen.

Es gibt im Leben keine Sicherheit, vielleicht bin ich in 10 Minuten schon tot.

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